am Donnerstag, den 14.12.2023, um 18:00 Uhr,
im Bürgerhaus, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Jan Knöbel, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und die Zuschauer.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 28 anwesenden Mitgliedern fest.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 04.12.2023 und wurde termingerecht zugestellt. Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.
Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:
Der TOP 11 - Hebesatzsatzung - wird von der Tagesordnung genommen.
| 2. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Der stellvertretende Vorsitzende richtet die Grüße von Hans-Otto Hermann an die Gemeindevertretung aus.
| 3. | Gemeindevorstand und Verbände 3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände 3.2 Fragen und Anregungen |
Der I. Beigeordnete Jürgen Krüll berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Der Bericht wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Ferner ist er im Internet nachlesbar.
Im Anschluss daran werden von Seiten der Gemeindevertretung folgende Fragen gestellt:
| 4. | Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 05.12.2023, der Bau- und Umweltausschuss am 06.12.2023 und der Haupt- und Finanzausschuss am 23.11., 30.11.2023 und 07.12.2023 getagt.
Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet. Hierzu werden keine Fragen gestellt.
Vorlagen des Gemeindevorstandes
| 5. | Kommission Zukunft (Umwelt, Natur, Nachhaltigkeit, Klima) |
Die Gremien der Gemeinde Eschenburg haben nach den Vorgaben des § 72 im Jahr 2022 eine „Kommission Zukunft (Umwelt, Natur, Nachhaltigkeit, Klima)“ gegründet, die
sich mit allen Themen rund um die Bereiche Umwelt, Natur, Nachhaltigkeit, Bauen, Verkehr, Klima auseinandersetzen,
als Ideengeber und Ratgeber den Gemeindegremien zuarbeiten,
innovative Ideen entwickeln, wie Eschenburg den Titel „Klima-Kommune“ mit Leben füllen kann,
die Gemeindegremien, aber auch darüber hinaus die Eschenburger Bürger informieren und sensibilisieren soll.
Zu den Vertretern aus Gemeindevertretung und Gemeindevorstand können gem. § 62 Abs. 2 HGO „sachkundige Einwohner“ hinzugezogen und als Kommissions-Mitglieder benannt werden. Bislang waren Collin Wilczek und Jacob Manderbach vom Gemeindevorstand, Peter Hermann, Katrin Schwehn und Jannis Steinle von der Gemeindevertretung sowie Iris Orth und Bernd Schütz als Sachkundige benannt.
Jacob Manderbach hat den Gemeindevorstand verlassen. Für ihn rückt Katrin Schwehn in den Gemeindevorstand nach und soll auch seinen Platz in der „KommZu“ einnehmen. Die Kommission Zukunft regt an, Jacob Manderbach als „sachkundigen Einwohner“ gem. § 62 Abs. 2 HGO in die Kommission Zukunft berufen zu lassen. Für Katrin Schwehn soll aus der Gemeindevertretung Patrick Scheffel nachrücken in die Kommission.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt für die Besetzung der Kommission Zukunft Katrin Schwehn und Collin Wilczek vom Gemeindevorstand, Peter Hermann, Patrick Scheffel und Jannis Steinle von der Gemeindevertretung sowie Iris Orth, Bernd Schütz und Jacob Manderbach als externe Experten („sachkundige Einwohner“ gem. § 72 Abs. 2 HGO).
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Beteiligung an der EAM EnergiewendePartner GmbH |
Die Gemeinde Eschenburg plant, sich mit einem Anteil in Höhe von 0,5 % im Wert von 15.000 EUR an der EAM EnergiewendePartner GmbH (nachfolgend „EWP“) zu beteiligen.
Hintergrund ist, dass die EAM-Gruppe als regionaler Energieversorger interessierten Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen in ihrem Geschäftsgebiet die Möglichkeit bieten möchte, die Energiewende voranzutreiben und kommunale Energiewendeprojekte effizient, ressourcenschonend, schnell und rechtskonform durch Inhouse-Vergabe umzusetzen.
Die gemeinsamen Interessen werden in einer eigenen Gesellschaft, der EWP, gebündelt. Interessierte kommunale Anteilseigner der EAM sowie konzessionsgebende Kommunen, Zweckverbände, kreisangehörige Kommunen der an EAM beteiligten Landkreise, kreisangehörige Kommunen des Landkreises Altenkirchen und 100% kommunale Einrichtungen, die im Geschäftsgebiet der EAM tätig sind, erwerben Anteile an dieser Gesellschaft.
Ausschließlicher Gesellschaftszweck der EWP ist die Erbringung von Leistungen zur Energiewende in den Sektoren Strom, Wärme, Mobilität sowie die Beratung, Projektierung, Umsetzung und das Projektmanagement einzelner Maßnahmen an ihre kommunalen Gesellschafter für deren Eigenbedarf. Gegenstand ist zudem der Betrieb von Anlagen für die kommunalen Gesellschafter sowie die Lieferung von Strom und Wärme.
Hierbei übernimmt EWP für Fragen rund um die Energiewende die Rolle des zentralen Partners der Kommune, der berät, Probleme analysiert, maßgenschneiderte Produktlösungen konzipiert und diese selbst oder mit weiteren regionalen Dienstleistern umsetzt. Im Rahmen einer langjährigen Kooperation begleitet die EWP die Kommune bei dem Umsetzungsprozess als Projektmanager, Steuerer und Berater. Die Leistungen der EWP im Rahmen der Kooperation lassen sich dabei in die Basisstufe (Beratungs- und Dienstleistungen) und Projektstufe (Maßnahmenumsetzung) untergliedern. Hierfür bietet die EWP eine mehrjährige Kooperation an.
Gesellschafter der EWP können direkt und ohne Vergabeverfahren den Kooperationsvertrag sowie damit verbundenen Maßnahmen aus dem Energiewendekonzept beauftragen und damit schnell, effizient und ressourcenschonend umsetzen. Dazu nehmen die Gesellschafter das sog. Inhouse-Privileg in Anspruch. Das Gleiche gilt auch für sonstige Maßnahmen der Gesellschaft zur Energiewende, die möglicherweise ergänzend und damit neben einem Energiekonzept erforderlich werden.
Nach aktuellem Stand der Überlegungen können insbesondere die nachfolgenden Produkte durch die EWP erbracht werden: Photovoltaikanlagen für Dächer kommunaler Liegenschaften, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Ladesäulen/Wallboxen), Energiecontracting (Wärme/Kälte) als Individual- oder Nahwärmecontracting, sowie Straßenbeleuchtung.
Die EWP agiert insoweit vergleichbar einem „Generalübernehmer“, indem sie ergänzend zu den eigenen Leistungen weitere Leistungen (Liefer-, Ausführungs- Finanzierungs- und Dienstleistungen) einkauft und alle diese Leistungen zu einem integrierten Gesamtleistungspaket für die Gesellschafter zusammenführt. Die EWP erbringt keine Leistungen an Private.
Soweit die Leistungen nicht durch eigenes Personal der EWP erbracht werden, kommen andere Unternehmen der EAM-Gruppe zum Einsatz sowie externe Dienstleister und Lieferanten, die als sog. Nachunternehmer über die erforderlichen Ressourcen und Kompetenzen verfügen.
Für die an der EWP beteiligten Gesellschafter besteht keine Pflicht, Aufträge an die EWP zu vergeben. Darüber hinaus steht es dem Gesellschafter frei, die Beteiligung an der EWP durch Kündigung zu beenden. In diesem Fall sind die Geschäftsanteile an die Gründungsgesellschaft (EAM Beteiligungen GmbH) zurückzuveräußern.
Die Beteiligung ist kommunalrechtlich zulässig: Mit der Beteiligung wird insbesondere ein öffentlicher Zweck, nämlich die Deckung des Eigenbedarfs der Kommune und ihrer Liegenschaften und Anlagen verfolgt. Aufgrund der Beteiligungshöhe, die sich an der Einwohnerzahl bzw. dem Projektpotenzial orientiert, steht die Beteiligung in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft.
Die Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der EAM Beteiligungen GmbH. Die Beteiligung der Gemeinde Eschenburg erfolgt durch Abschluss eines Vertrages über den Erwerb eines Anteils an der EWP und durch Abschluss des Konsortialvertrages. Durch den Erwerb der Anteile fallen Notarkosten an, die entsprechend von der Kommune zu tragen sind. Der gesetzliche Vertreter der Gebietskörperschaft wird zur Umsetzung dieser Maßnahme ermächtigt.
Die Beteiligung wird der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Beschlussfassung angezeigt.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung, dem Erwerb eines Anteils von 0,5 % im Wert von 15.000 EUR an der EAM EnergiewendePartner GmbH zuzustimmen.
Der Gemeindevorstand bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage 6 unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Zustimmungsbeschlüsse zum Erwerb eines Anteils an der EWP zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Hundesteuersatzung |
Der Gemeindevorstand hat am 13.11.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung vorzuschlagen, die Hundesteuer für gefährliche Hunde von bisher 300 € auf 1.000 € zu erhöhen. Hintergrund war ein schwerer Vorfall in Eschenburg, bei dem ein Kind von zwei Hunden, die wegen ihrer Rasse als gefährliche Hunde gelten, angefallen und erheblich verletzt wurde.
In der vorgelegten Hundesteuersatzung ist die Steuererhöhung eingearbeitet.
Die Gemeinde sollte die Änderung zum Anlass nehmen, um die Hundesteuersatzung an das aktuelle Satzungsmuster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) anzupassen. Dies ist mit der vorgelegten Satzung erfolgt.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die dem Originalprotokoll beigefügte Hundesteuersatzung.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Friedhofsgebührensatzung |
Die dem Originalprotokoll beigefügte Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2024 geändert.
Die Gebührensätze wurden gemäß Haushaltssicherungskonzept neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe auch für die Zukunft zu gewährleisten.
Beschluss::
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die dem Originalprotokoll beigefügte Neufassung der Friedhofs-gebührensatzung.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 9. | Wirtschaftsplan Gemeindewerke 2024 |
Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Eschenburg für das Wirtschaftsjahr 2024 wird nachstehend festgesetzt.
Kreditaufnahme
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 500.000 € festgesetzt
Beschluss:
Auf Empfehlung der Betriebskommission, des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung den Wirtschaftsplan 2024.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 10. | Nachtragshaushalt 2023 a) Investitionsplan b) Haushaltssatzung und Haushaltsplan |
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 14.12.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
§ 8 wird nicht geändert
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Kultur- und Sozialausschusses, des Bau- und Umweltausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung die folgenden Beschlüsse:
| a) | Änderung des Investitionsprogrammes 2023 |
| b) | Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023 |
Abstimmungsergebnis:
| Zu a) | 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen |
| Zu b) | 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen |
| 11. | Hebesatzsatzung |
Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung genommen.
| 12. | Haushalt 2024 a) Investitionsplan b) Haushaltssatzung und Haushaltsplan c) Haushaltssicherungskonzept |
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -21.740.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 22.425.000 € |
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|
| mit einem Saldo von | 685.000 € |
|
|
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
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|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -410.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
|
|
| mit einem Saldo von | -410.000 € |
|
|
| mit einem Fehlbedarf von | 275.000 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf | -385.500 € |
|
|
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 895.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -4.955.500 € |
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| mit einem Saldo von | -4.060.500 € |
|
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.600.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -701.500 € |
|
|
| mit einem Saldo von | 898.500 € |
|
|
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -3.547.500 € |
festgesetzt.
Ergebnishaushalt:
Ausgleich des Fehlbedarfs im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) 2024 - 2027 (§ 92 Abs. 5 Nr. 1)
Finanzhaushalt:
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Auszahlungen für ordentliche Tilgungen von Krediten und Zahlungen an das Sondervermögen Hessenkasse (§ 92 Abs. 5 Nr. 2)
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.600.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
§ 6
Es gilt das von der Gemeindevertretung am 14.12.2023 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 14.12.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO, Deckungsfähigkeit, Stellenplan:
§ 98 II Nr. 3 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 5 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 25.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.
§ 98 II Nr. 4 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 50.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.
§ 100 HGO
Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.
§ 12 GemHVO
Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 100.000 € festgelegt.
Deckungsfähigkeit
Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden.
Stellenplan
Freie und freiwerdende Stellen sind mit einer Stellenbesetzungssperre versehen. Diese Stellenbesetzungssperre kann, auch für einzelne Stellen, durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden.
Beschluss:
| a) | Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Kultur- und Sozialausschusses, des Bau- und Umweltausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses stimmt die Gemeindevertretung dem vorliegenden Investitionsprogramm 2024 - 2027 zu. |
| b) | Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit den Änderungen des Bau- und Umweltausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses. |
| c) | Die Gemeindevertretung beschließt das freiwillige Haushaltssicherungskonzept 2024. |
Abstimmungsergebnis:
Zu a) 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Zu b) 26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Zu c) 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen
Im Anschluss daran bedankt sich der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung für die Zusammenarbeit im Jahr 2023 innerhalb der Gremien und mit der Verwaltung und wünscht allen Anwesenden gesegnete Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2024.
Eschenburg, 20.12.2023
| stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |
| Jan Knöbel | Rainer Deutsch |
Für Erneuerung des Kunstrasenplatzes im Holderbergstadion sammelt der Sportverein Grün-Rot Eibelshausen fleißig Zuschüsse und Spenden. Um auch die Leichtathletik-Anlagen zeitgleich sanieren zu können, stellt die Gemeinde nun Förderanträge ans Land Hessen. Noch können weitere Vereine und Nutzer mit Fördermitteln helfen, die Kommunen nicht offenstehen. Der Kreis hält aktuell wegen seiner Haushaltslage frühere Zusagen fürs Holderbergstadion nicht aufrecht. Für den Kunstrasenplatz gibt es eine Förderung, für die Laufbahn nur eine Befürwortung zum Antrag beim „Sportland Hessen“.
Die 2022 begonnene Neugestaltung der Bauabschnitte 3 + 4 (ehemalige Bushaltestelle und Platz zwischen Kirche und Multifunktionsgebäude) des Ortskerns Eibelshausen ist bis auf die Montage eines noch fehlenden Geländer-Stückes abgeschlossen. Das Projekt schließt mit Gesamtkosten von 429.324 € ab. Im Haushaltsplan 2022 standen ursprünglich 330.000 € zur Verfügung. Im Nachtrag wurde der Betrag um 110.000 € auf 440.000 € aufgestockt.
„Netto“ wird seine Filiale schließen. „Norma“ will den Standort Eiershäuser Straße 49 übernehmen, den bisherigen Markt abreißen, neu bauen und im eigenen Bestand betreiben. Für die Weiterentwicklung des Standortes findet im Januar ein Besprechungstermin beim RP Gießen statt. Die Vorgaben der Regionalplanung sind vor allem auf die Verkaufsflächen im Lebensmittel-Einzelhanden zu berücksichtigen. Die Kaufkraftbindung lässt demnach in Eschenburg keine Neuansiedlung zu, wenn keine alten Standorte dauerhaft aufgegeben werden.
In Hirzenhain formiert sich die Initiative für einen Dorfladen. Gut 70 Personen sind zu einem ersten Informationsabend ins Dorfgemeinschaftshaus gekommen. Ein Arbeitskreis bildet sich nun, um die nächsten Schritte zu erarbeiten. Verkaufsleiter Thomas Plessl von der Gutkauf Großhandelsgesellschaft (Kirchhain) informierte über Möglichkeiten, einen eigenen Dorfladen zu starten.
Mit dem Vorwegnahmebeschluss gem. 76 BauGB wird die von der Vertretung beschlossene Baulandumlegung für das Kleingartengebiet „Auf dem Löhchen“ einen wichtigen Schritt nach vorne gebracht.
In einem anonymen Schreiben ist die Straßenbeleuchtung in der Bussardstraße als unzureichend kritisiert worden, insbesondere die Schaltzeiten. Vor dem Hintergrund der Energieeinsparung weist der Hessische Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass es in Hessen keine generelle gesetzliche Pflicht zur Straßenbeleuchtung gibt. Lediglich in der Straßenverkehrsordnung gilt, dass verkehrswichtige und gefährliche Kreuzungen ausreichend zu beleuchten sind.
Für den Bau des Mehrzweckgebäudes auf dem Dorfplatz ist die Firma Bauservice Becker Dietzhölztal) mit den Erd-, Maurer, Beton- und Putzarbeiten beauftragt worden, die mit dem Brutto-Preis von 66.155,60 € das günstigste Angebot abgegeben hat. Die Mehrkosten in Höhe von 70.000 €, die das bislang auf 600.000 € bezifferte Gesamt-Projekt vergrößern, sind im Nachtragshaushalt 2023 aufgenommen und erläutert worden. Über die genaue Ausstattung wird sich der Ortsbeirat mit dem Planer in einer Sitzung des Gemeindevorstands verständigen. Im Januar werden wir auch über die Namensgebung reden.
Der SSV Wissenbach sammelt selbstständig Zuschüsse und Spenden für die LED-Umrüstung des Flutlichts, das mit 38.000 € beziffert wird.
Das Gelände des ehemaligen Rassegeflügelzuchtvereins kann nun doch von der Kita Meisennest genutzt werden, wenn das Evangelische Dekanat „an der Dill“ als Träger der einen Pachtvertrag mit der Gemeinde abschließt.
Eine „Hochwassergefahr“, wie der Ortsbeirat in seinen Protokollen dem Dorfweiher zuschreibt, ist nicht erkennbar. Die bisherige hydraulische Berechnung und die bislang getroffenen Vorkehrungen erscheinen ausreichend. Hochwasserschutz wird allgemein im Zweckverband zu betreiben sein, der vor der Gründung steht.
2. | Erst hat die Firma Fey (Haiger) vier Wochen später als geplant mit den Bauarbeiten für den neuen Wertstoffhof begonnen, dann kam der Schnee dazwischen. Es ist nun zu hoffen, dass der Asphalt vor Weihnachten noch eingebaut wird. Die Fläche ist soweit vorbereitet. Die weiteren Arbeiten wie Zaunbau, Strom- und Wasseranschluss, Aufstellung der Aufenthalts- und Sanitärcontainer und die Gestaltung mit Mutterboden und Pflanzen werden erst in 2024 ausgeführt werden können. |
Für ein „Energiedorf Roth“ soll nun die Landesenergieagentur (LEA) mit einer Projekt-Skizze helfen und das Potenzial für eine Zusammenarbeit auszuloten. Die Projekt-Gruppe vor Ort wird bis dahin die restlichen Haushalte aufm Roth befragen. Infos unter www.eschenburg-roth.de im Internet
Gemeindewerke bekommt von der Gemeinde Eschenburg ein Liquiditätsdarlehen in Höhe von 250.000 € bis zum 30.04.2024 mit einem Zinssatz von 1 % zur Verfügung gestellt.