am Mittwoch, den 11.12.2024, um 19:00 Uhr, im Rathaus
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Hartwig Bieber, eröffnet die 23. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:01 Uhr und begrüßt den Vertreter der örtlichen Presse, die anwesenden Mitglieder, die Beigeordneten und die Gemeindevertreter. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
Der Produktbericht 321 - Verkehrsflächen und Anlagen für das Jahr 2023 (Top 3) wird vor dem Tagesordnungspunkt 2 behandelt.
| 2. | Neugestaltung Ortsmitte Eibelshausen BA 5 Marktplatz |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Herrn Kaufmann vom Planungsbüro Kubus. Er erläutert eingehend die Planung und beantwortet auftretende Fragen der Mitglieder des Ausschusses. Das Planungsbüro hat eine weitere Variante in der Sitzung vorgestellt, in der ein Fußweg entlang der Dietzhölze geplant ist. Bei dieser Variante müsste jedoch die Anzahl der PKW-Abstellplätze verringert werden.
Herr Kaufmann erläutert, dass im nächsten Schritt das Leistungsverzeichnis gemäß der gewählten Ausbauvariante aktualisiert wird und im Anschluss Angebote eingeholt werden können. Der Ausbau wird zwischen dem Frühjahrs- und Herbstmarkt erfolgen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Planung der Neugestaltung der Ortsmitte Eibelshausen zur Kenntnis. Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.
| 3. | Produktbericht 321 - Verkehrsflächen und Anlagen für das Jahr 2023 |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Herrn Harald Hermann. Der Produkt- bericht wurde allen Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugeleitet.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Produktbericht zu 321 - Verkehrsflächen und Anlagen für das Jahr 2023 zur Kenntnis.
| 4. | Auswertung der Baulücken- und Leerstandserfassung im Gemeindegebiet Eschenburg |
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Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 die Einrichtung einer Baulücken- und Leerstandsbörse beschlossen.
Im Rahmen der Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren (inklusive sog. „Lückenschlüsse“) wurde durch das Regierungspräsidium Gießen auf die vorhandenen Flächenreserven in Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich sowie ihrer Verfügbarkeit und Entwicklungsfähigkeit hingewiesen und gefordert, diese aufzuzeigen und im weiteren Verfahren zu erörtern sind.
Auszug aus der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Gießen - Obere Landesplanungsbehörde - zum Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“ im Ortsteil Roth:
„… Grundsätzlich umfassen die VRG Siedlung Bestand und Planung die bestehenden Siedlungen und Standorte für notwendige neue Wohnbauflächen (vgl. Ziel 5.2-1 des RPM 2010). Für Ortsteile ohne ausgewiesene VRG Siedlung Planung ist die Siedlungstätigkeit auf die Eigenentwicklung der ortsansässigen Bevölkerung beschränkt und soll in den VRG Siedlung Bestand gedeckt oder - falls hier keine Flächen zur Verfügung stehen am Rande der Ortslagen innerhalb der VBG für Landwirtschaft bedarfsorientiert realisiert werden (vgl. Ziel 5.2-4 des RPM 2010).
Vor der Ausweisung neuer Siedlungsflächen ist der Bedarf daher zunächst innerhalb der VRG Siedlung Bestand durch Nachverdichtung und durch Umnutzung bereits bebauter Flächen zu decken. Dazu sind die vorhandenen Flächenreserven in B-Plänen und im unbeplanten Innenbereich darzustellen sowie ihre Verfügbarkeit und Entwicklungsfähigkeit aufzuzeigen 8VGL: Ziel 5.2-5 des RPM 2010).
Diesen Anforderungen wird die Planung nicht gerecht, eine Auseinandersetzung mit vorhandenen Innenentwicklungsmöglichkeiten erfolgt nicht. Anhand von Luftbildern ist jedoch erkennbar, dass sowohl im unbeplanten Innenbereich als auch innerhalb von rechtskräftigen B-Plänen (hier insbesondere im B-Plan „Am Eckeweg“ aus dem Jahr 2006) noch zahlreiche Baulücken vorhanden sind. Die laut Planunterlagen voraussichtlich fünf geplanten Grundstücke könnten insofern auch innerhalb des Siedlungsbestandes realisiert werden. Dies ist im weiteren Verfahren zu erörtern.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass - unabhängig von der Raumbedeutsamkeit einer Planung - grundsätzlich gilt, dass die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung hat. Entsprechend kann eine Planung nicht automatisch als „im Einklang mit den Zielen der Raumordnung“ deklariert werden (siehe Seite 5 der Begründung zum B-Plan), weil sie eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Eine abschließende raumordnerische Beurteilung ist erst nach entsprechender Überarbeitung der Planunterlagen möglich.“
Hierzu war es im ersten Schritt notwendig, die Eigentümer bzw. die Miteigentümer der Baulücken sowie leerstehenden Gebäuden anzuschreiben.
Parallel dazu wurde mit unserem GIS-Dienstleiter Geoventis GmbH an der Einrichtung einer öffentlichen Baulücken- und Leerstandsbörse auf der Homepage gearbeitet.
Von der Firma Geoventis GmbH bezieht die Gemeinde das Liegenschaftsprogramm und nutzt über die Plattform Argis die Bereitstellung der digitalen Bebauungspläne auf der Homepage (derzeit unter https://www.arcgis.com/apps/View/index.html?appid=1d99bb20b6b542fcb4fc9566fbb64b1f).
Die Vorstellung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt durch Katharina Fritschi und Michel Fuchs. In der Sitzung wird die Auswertung der Baulücken- und Leerstandserfassung sowie die eingerichtete Baulücken- und Leerstandsbörse vorgestellt.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vorlage sowie Anlagen zur Kenntnis.
| 5. | Haushalt 2025 |
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2024 sind noch Fragen aufgetreten, die in der heutigen Sitzung beantwortet werden sollen. Weiterhin ist über Sachverhalte, die den Bau- und Umweltausschuss betreffen, abzustimmen.
Fragen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2024, die in der Sitzung beantwortet werden:
| 1. | Öffentliche Gewässer |
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| Für den Löschteich Hirzenhain/Bhf. sind für Zaunbau und Abdichtungsmaßnahmen 5.000 € vorgesehen. Nach Auffassung der SPD-Fraktion sollte geprüft werden, ob der Löschteich noch notwendig ist. Hierzu sollen weitere Informationen im Bau- und Umweltausschuss gegeben werden. |
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| Reiner Müller erläutert hierzu, dass der Teich im Bebauungsplan „Auf dem Gleichen, 1. Änderung“ ausgewiesen ist und somit auch mit geeigneten Zaunbau- und Abdichtungsmaßnahmen gesichert werden muss. Der Teich wird jedoch nicht mehr als ´Löschteich´ benötigt, da die Wasserversorgung in diesem Bereich auch ohne die Inanspruchnahme dieses Teiches gesichert ist. Daher spricht sich der Bau- und Umweltausschuss dafür aus, den Begriff ´Löschteich´ in ´Weiher´ zu ändern. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltmittel i. H. v. 5.000 € bereitzustellen und den Begriff Löschteich´ in ´Weiher´ zu ändern. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 2. | Bauhof (Umgestaltung der Fläche ehem. Wertstoffhof 10.000 €) |
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| Dem Bau- und Umweltausschuss soll dargelegt werden, welche Maßnahmen vorgesehen sind. |
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| Harald Hermann erläutert hierzu, dass die ehemalige Fläche des Wertstoffhofes derzeit als Lagerplatz für diverse Anbaugeräte, Materialien etc. genutzt wird. Mit den Haushaltsmitteln sollen weitere Unterstellmöglichkeiten auf dem Gelände für diese Gerätschaften, z.B. durch gebrauchte Seecontainer oder Beton-Systemsteine errichtet werden. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Haushaltmittel i. H. v. 10.000 € bereitzustellen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 3. | Grunderwerb - Mühlbachstraße - Fa. Bosch |
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| Hierzu wird die Frage gestellt, welche Grundstücksflächen gekauft werden sollen? Von Seiten der Verwaltung ist diese Antwort im Bau- und Umweltausschuss zu geben. |
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| Reiner Müller erläutert hierzu, dass es sich um zwei Grundstücksflächen handelt. Eine Grundstücksfläche befindet sich vor dem EDEKA-Gelände und wird derzeit als Straßenverkehrsfläche inkl. Verkehrsinsel, für den Zugang zu dem EDEKA-Markt, genutzt. Die weitere Grundstücksfläche befindet sich im Anschluss an die Friedrichstraße und könnte in Zukunft als Verlängerung zur Friedrichstraße erworben und somit an die Laaspher Straße angebunden werden. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltmittel bereitzustellen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 4. | Straßenbau - Segelfliegerhang Hirzenhain |
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| Hierzu soll im Bau- und Umweltausschuss erklärt werden, welcher Bereich des Segelfliegerhangs erneuert wird und warum die Erneuerung vorgenommen werden soll. |
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| Der zu erneuernde Bereich erstreckt sich von dem Abzweig Emil-Schäfer-Straße bis zur Faulchenstraße. |
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| Der Bedarf der Erneuerung wird durch einen schlechten Zustand der Straße einschließlich des Gehweges anhand von Bildern durch Reiner Müller dargelegt. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltmittel bereitzustellen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 5. | Friedhof Eibelshausen (Reinigung Stelenanlage 8.000 €) |
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| Hierzu wird von Seiten der SPD angefragt, warum die Reinigung der Stelenanlage 8.000 € kosten soll. Hierzu wird ausgesagt, dass die Stelen wieder für eine Wiederbelegung nach Ablauf der Ruhezeit gereinigt und versiegelt werden. |
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| Ergänzend führt Harald Hermann hierzu aus, dass eine Reinigung und Imprägnierung der Betonflächen pro Kammern (65 €/Kammer) abgerechnet wird. Aufgrund der Kammeranzahl von 62 Stück würden Kosten i. H. v. ca. 4.500 € anfallen. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsansatz von 8.000 € auf 5.000 € zu verringern. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
Sachverhalte im Haushalt, die den Bau- und Umweltausschuss - Bauprogramm Bauamt - betreffen:
| 1. | Dienstleistungszentrum Eibelshausen (Erneuerung Hoffläche, Gebäuderückseite 60.000 €) Antrag diesen Haushaltsansatz zu streichen. Der Ausschuss beschließt einstimmig, den Haushaltsansatz zu streichen. |
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| Der Zustand der Hoffläche und der Gebäuderückseite des Dienstleistungszentrums Eibelshausen wird den Mitgliedern anhand von Bildern erläutert und erklärt, warum die Hofbefestigung zu erneuern ist. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsansatz i. H. v. 60.000 € zu streichen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 2. | Sportplatzpflege (20.000 €) |
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| Anfrage, dass ein Pflegekonzept mit den Vereinen erstellt werden soll. Dieses Konzept soll allerdings nicht nur die Sportplätze (Fußballplätze) sondern auch weitere Sportanlagen enthalten soll. Das Pflegekonzept ist dann im Bau- und Umweltausschuss vorzustellen. |
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| Harald Hermann erläutert, dass es sich bei den geplanten Haushaltsmitteln von 20.000 € um eine Geräteanschaffung für Naturrasenplätze handelt. Weiterhin wird ausgeführt, dass über ein vorgeschlagenes Pflegekonzept mit den Sport- und allen sonstigen Vereinen gesondert beraten werden muss. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für die Anschaffung eines Gerätes für die Sportplatzpflege den Haushaltsansatz i.H.v. 20.000 € bereitzustellen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 3. | Grunderwerb - Parkplatz Simmersbacher Straße |
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| Dieser Haushaltsansatz ist mit einem Sperrvermerk zu versehen. Vorab sind alternative Parkmöglichkeiten durch die Verwaltung zu prüfen. |
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| Reiner Müller erläutert, dass es sich hier um eine Baulücke zwischen der Simmersbachstraßer 6 und 8 handelt, der als alternative Parkmöglichkeiten aufgrund der Nähe zum Rathaus genutzt werden könnte. Es werden weitere Alternativen durch die Verwaltung geprüft. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 4. | Gebäudewirtschaft - Rathaus - Blockheizkraftwerk |
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| Hierzu wird der Antrag gestellt, diesen Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dieser kann vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden, nachdem die Prüfung von Alternativen vorgelegt wurde. |
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| Reiner Müller teilt hierzu mit, dass es sich nicht um die Neuanschaffung bzw. -einrichtung eines Blockheizkraftwerkes handelt, sondern um die Erneuerung der Wärmeversorgung des Rathauses im Wärmeverbund mit dem Bürgerhaus. Ein Ingenieurbüro wird die vorliegenden Varianten prüfen und ggf. weitere Alternativen (Wärmepumpe, Gaskessel, BHKW, Photovoltaik etc.) für eine neue Wärmeversorgung prüfen und einen Vorschlag zur wirtschaftlichsten Variante vorlegen, der mit den Haushaltsmitteln umgesetzt werden kann. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 5. | Gebäudewirtschaft - BGH Eibelshausen - Herd |
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| Hierzu wird der Antrag gestellt, den Haushaltsansatz zu streichen, mit der Begründung, den vorhandenen Herd zu reparieren. Nach eingehender Beratung beschließt der Ausschuss einstimmig, den Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann, wenn eine Reparatur nicht möglich ist. |
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| Hierzu wird von Reiner Müller erläutert, dass durch die Nutzer des Bürgerhauses vermehrt Beschwerden über den ca. 40 Jahre alten angerosteten und defekten Herd vorgebracht werden. Es soll eine Reparatur vor einer Neuanschaffung geprüft werden. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 6. | Neubau Feuerwehrgerätehaus |
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| Hierzu wird der Antrag gestellt, den Haushaltsansatz zu verringern mit der Begründung, dass in Nachbargemeinden Breidenbach und Dietzhölztal Feuerwehrgerätehäuser in einer ähnlichen Größenordnung mit geringeren Baukosten erstellt werden konnten bzw. werden. |
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| Darüber hinaus soll die Bezeichnung des Haushaltsansatzes wie folgt geändert werden „Gebäudewirtschaft - Neubau Feuerwehrgerätehaus Simmersbach und Roth“, damit dieser Standort als gemeinsames Feuerwehrgerätehaus genutzt werden kann/soll. |
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| Nach eingehender Beratung wird der Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk versehen, der vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann, sobald Informationen aus Breidenbach und Dietzhölztal bezüglich der Baukosten ihrer Feuerwehrgerätehäuser vorliegen. Darüber hinaus soll der Bedarfs- und Entwicklungsplan in Bezug auf den Neubau der Feuerwehrgerätehäuser in Verbindung mit dem Haupt- und Finanzausschuss bearbeitet werden. Der Haushaltsansatz soll die Bezeichnung „Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach“ erhalten. Einstimmig. |
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| Reiner Müller erläutert eingehend anhand einer Gegenüberstellung des Feuerwehrgerätehauses in Niederdieten, eines geplanten Feuerwehrgerätehauses in Mandeln sowie des geplanten Feuerwehrgerätehauses in Simmersbach die jeweiligen Größenordnungen der Grundstücke, der Gerätehäuser und Fahrzeughallen, die sich erheblich unterscheiden. Daher ist ein Vergleich der Feuerwehrgerätehäuser und der Baukosten, nach Auffassung der Verwaltung, nicht möglich. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsansatz bestehen zu lassen und nicht zu verringern. Weiterhin empfiehlt er die Bezeichnung des Haushaltsansatzes in „Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach“ zu ändern. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 7. | Fuhrparkt - Transporter - Hausmeister |
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| Dieser Haushaltsansatz soll mit einem Sperrvermerk zu versehen. Von Seiten der Verwaltung ist vor Aufhebung des Sperrvermerks durch den Haupt- und Finanzausschuss zu prüfen, ob der Transporter als E-Fahrzeug geleast werden kann. |
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| Harald Hermann teilt hierzu mit, dass die jeweiligen Haushaltsansätze aufgrund von ersten Angeboten ermittelt wurden und legt den Mitgliedern Kostenschätzungen für den Kauf und das Leasing eines Transporters vor. Konkrete Angebote, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wird, erfolgt nach der Haushaltsgenehmigung. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 8. | Fuhrpark - Unimog + Streugerät |
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| Hierzu wird die Höhe der Kosten bezweifelt. Die Fraktionen sind der Auffassung, dass dieser Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk versehen werden soll, der von Seiten des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden kann, wenn Angebote von Seiten der Verwaltung vorgelegt werden. Sollte das Leasen des Fahrzeuges teurer sein, soll der Unimog gekauft werden. Einstimmig |
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| Auch bei diesem Haushaltsansatz handelt es sich um eine erste Kostenschätzung für die Mittelanmeldung für den Haushalt 2025. Hierbei wurden noch nicht die Optionen des Kaufs oder des Leasings berücksichtigt. Harald Hermann legt den Mitgliedern nun Angebote sowohl über den Kauf als auch über das Leasen eines Unimogs vor. |
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| Der vorhandene Unimog kann derzeit nicht durch den Bauhof genutzt werden, da keine HU vorliegt und die bestellten Ersatzteile Lieferschwierigkeiten aufweisen. |
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| Nach Haushaltsgenehmigung werden auch hier die konkreten Optionen des Kaufs und des Leasens und die Veräußerung des vorhandenen Unimogs geprüft. Die Angebote sind der Niederschrift beigefügt. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 9. | Fuhrpark - Bagger + Greifer |
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| Es wird der Antrag gestellt, keinen Bagger mit Rädern zu kaufen, sondern mit Gummiketten incl. eines kleinen Tiefladers zum Transport des Baggers. Die FWG-Fraktion ist der Auffassung das ein solches Fahrzeug länger hält, weil das Nutzungsprofil bei der Gemeinde Eschenburg zu hohe Betriebszeit bzgl. der Fahrten zum Einsatzort und wieder zurück beinhaltet. Eine entsprechende Prüfung durch die Verwaltung ist vor dem Kauf dem Ausschuss darzulegen. |
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| Harald Hermann erläutert anhand einer kurzen Gegenüberstellung die einzelnen Vor- und Nachteile von Mobil- zu Kettenbagger in Bezug auf das Anforderungsprofil des Bauhofes. Nach eingehender Diskussion spricht sich der Bau- und Umweltausschuss dafür aus, den Haushaltsansatz für einen Mobilbagger (Radbagger) bereitzustellen. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für die Anschaffung eines Mobilbaggers und Greifers den Haushaltsansatz i. H. v. 245.000 € bereitzustellen. |
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| Abstimmungsergebnis: 5:0:1 |
| 10. | Antrag von FWG, SPD und CDU in den Haushalt 2025 250.000 € für ein Gesundheitszentrum am Marktplatz einzustellen. |
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| Einstimmig beschließt der Ausschuss, diesen Betrag in den Haushalt 2025 aufzunehmen. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einen Betrag i. H. v. 250.000 € für ein Gesundheitszentraum am Marktplatz in den Haushalt 2025 aufzunehmen bzw. bereitzustellen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 11. | Im Haushalt 2025 sollen Planungskosten in Höhe von 5.000 € für einen Bike-Park in Hirzenhain auf dem ehem. Minigolf-Gelände einzustellen. Diesem Antrag stimmt der Ausschuss einstimmig zu. |
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| Beschluss: |
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| Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einen Betrag i. H. v. 5.000 € für Planungskosten für einen Bike-Park in Hirzenhain auf dem ehem. Minigolf-Gelände einzustellen. |
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| Abstimmungsergebnis: 6:0:0 |
| 12. | Des Weiteren soll in den Haushalt aufgenommen werden, dass am Dorfgemeinschaftshaus Hirzenhain die Fassade gereinigt und ggf. gestrichen werden soll. Hierzu sollen aber keine Mittel eingestellt werden (Eigenleistungen des Bauhofs). |
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| Hierzu erfolgt keine Beschlussfassung durch den Bau- und Umweltausschuss, da es sich hierbei um Eigenleistungen handelt. |
| 6. | Fragen und Mitteilungen |
Der Erste Beigeordnete Jürgen Krüll informiert über folgende Themen:
Es werden keine Fragen gestellt.
Ende der Sitzung: 21:07 Uhr
| Ausschussvorsitzender | Schriftführerin |
| Hartwig Bieber | Katharina Fritschi |