Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die 28. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeindevertretung Eschenburg

am Donnerstag, den 11.12.2025,

um 18:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Leo Müller, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 28 anwesenden Gemeindevertretern fest.

Die Ladung erfolgte mit Schreiben vom 27.11.2025 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.

Gegen die Tagesordnung und die Ladung wird kein Einwand erhoben

2.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Leo Müller überbringt Grüße vom erkrankten Vorsitzenden Hans-Otto Hermann. Er wünscht allen Anwesenden frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr.

3.

Gemeindevorstand und Verbände

3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

3.2 Fragen und Anregungen

Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.

Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar.

Hierzu werden keine weiteren Fragen gestellt.

4.

Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 02.12.2025, der Bau- und Umweltausschuss am 03.12.2025 und der Haupt- und Finanzausschuss am 20.11., 27.11. und 04.12.2025 getagt. Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet.

Hierzu werden keine Fragen gestellt.

Vorlagen des Gemeindevorstandes

5.

Wiederwahl eines Mitgliedes für das Ortsgericht Eschenburg II - Wissenbach

VL-415/2025

Die Amtszeit von Heinz Rieß, Mitglied des Ortsgerichtes Eschenburg II - Wissenbach, ist im September 2025 abgelaufen. Bisher konnte noch kein neues Mitglied gefunden werden.

Nun hat auch noch der stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher Burkhard Waldschmidt mitgeteilt, dass er das Amt nicht weiter ausüben kann.

Nach Rücksprache ist Heinz Rieß bereit, das Amt für weitere 5 Jahre auszuüben.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes beschließt die Gemeindevertretung, Heinz Rieß für die nächsten 5 Jahre zum Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichts Eschenburg II wiederzuwählen und dies auch dem Amtsgericht für die Ernennung vorzuschlagen.

Zum neuen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher soll Dietrich Sommer ernannt werden. (Wurde mit dem Ortsgerichtsvorsteher Rolf Reeh abgesprochen.)

Abstimmungsergebnis:

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

6.

Friedhofsgebührensatzung

VL-416/2025

Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung ist für das Jahr 2026 geändert.

Die Gebührensätze wurden gemäß Haushaltssicherungskonzept neu kalkuliert, um den Kostendeckungsgrad von 100 % für unsere Friedhöfe auch für die Zukunft zu gewährleisten. Auf die Erläuterungen zur Kalkulation wird verwiesen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die dem Original-Protokoll beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührensatzung.

Abstimmungsergebnis:

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7.

Projektskizze SKS (Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten") fürs Freizeitbad

VL-417/2025

Der Vorstand des Zweckverbands „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ hat am 18.11.2025 beschlossen, als Empfehlung an die Verbandsversammlung und Bitte an die Standortgemeinde Eschenburg, „zusammen mit der Eschenburger Gemeindevertretung eine Projektskizze zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einzureichen und alle sonstigen Fördermöglichkeiten nutzen zu wollen.“

Die Frist für die Projektskizze ist am 15.01.2026, wonach sich eine Auswahl der Bewerber anschließt und eine etwaige Förderung beschieden wird. Nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages am 14.11.2025 die Mittel für Sportstätten und Schwimmbäder auf die Beratungsfolge gebracht hat, stehen die Chancen wohl besser als je zuvor, für das Freizeitbad „Panoramablick“ eine Förderung vom Bund zu bekommen. Um diese Möglichkeit zu wahren, muss als erstes eine s. g. „Projektskizze“ eingereicht werden.

Wie die Vorlage aus dem Verband vorsieht, ist sodann eine Sanierungsstrategie zu entwickeln, auf deren Grundlage Bauprogramm, Haushaltsmittel und die einzelnen Sanierungsschritte beraten und beschlossen werden können.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung, für den Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ eine Projektskizze für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ und etwaiger anderer Fördermöglichkeiten einzureichen.

Abstimmungsergebnis:

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewerke Eschenburg

VL-418/2025

Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Eschenburg für das Wirtschaftsjahr 2026 wird nachstehend festgesetzt.

Kreditaufnahme

Kredite werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 500.000 € festgesetzt.

Stellenübersicht

Es gilt die beigefügte Stellenübersicht.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewerke Eschenburg.

Abstimmungsergebnis:

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

9.

Nachtragshaushalt 2025

VL-420/2025

1. Nachtragshaushaltssatzung

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 11.12.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes am 11.12.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

§ 8 wird nicht geändert.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2025 mit Anlagen einschließlich der Änderungen aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 04.12.2025.

Abstimmungsergebnis:

28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

10.

Haushalt 2026

VL-421/2025

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-22.195.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

25.000.000 €

mit einem Saldo von

2.805.000 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-10.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

-10.000 €

mit einem Fehlbedarf von

2.795.000 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf

-2.130.000 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.495.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-6.650.000 €

mit einem Saldo von

-5.155.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.400.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-640.000 €

mit einem Saldo von

4.760.000 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-2.525.000 €

festgesetzt.

Ergebnishaushalt:

Ausgleich des Fehlbedarfs im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) 2026 - 2029 (§ 92 Abs. 5 Nr. 1)

Finanzhaushalt:

Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Auszahlungen für ordentliche Tilgungen von Krediten und Zahlungen an das Sondervermögen Hessenkasse (§ 92 Abs. 5 Nr. 2)

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.400.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

210 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

275 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 11.12.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO, Deckungsfähigkeit, Stellenplan:

§ 98 II Nr. 3 HGO

Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 10 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 50.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.

§ 98 II Nr. 4 HGO

Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 100.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.

§ 100 HGO

Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.

§ 12 GemHVO

Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 200.000 € festgelegt.

Deckungsfähigkeit

Mehrerträge der Gewerbesteuer können zur Deckung von Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Heimatumlage verwendet werden. Mehrerträge aus der Schlüsselzuweisung für Mehraufwendungen bei der Kreis- und Schulumlage.

Stellenplan

Freie und freiwerdende Stellen sind mit einer Stellenbesetzungssperre versehen. Diese Stellenbesetzungssperre kann, auch für einzelne Stellen, durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aufgehoben werden.

Der Kultur- und Sozialausschuss, der Bau- und Umweltausschuss und Haupt- und Finanzausschuss haben den Haushalt 2026 und das Investitionsprogramm 2026 - 2029 eingehend beraten. Die Vorschläge zur Änderung des Haushaltes aus den Ausschüssen wurden am 04.12.2026 durch den Haupt- und Finanzausschusses beschlossen und sind in die vorliegende Haushaltssatzung, den Ergebnishaushalt, den Finanzhaushalt 2026 und das Investitionsprogramm 2026 - 2029 übernommen worden.

Von Seiten der Ortsbeiräte wurden Stellungnahmen zum Haushalt 2026 abgegeben, aber keine Änderungsvorschläge unterbreitet.

Beschluss:

a)

Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm 2026 - 2029

b)

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung mit Anlagen einschl. des Stellenplans für 2026 mit den Änderungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2026.

Beide Beschlüsse wurden mit folgendem Ergebnis gefasst:

Abstimmungsergebnis:

27 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Anträge der Fraktionen

11.

Gemeinsamer Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung

VL-422/2025

Die Gemeindevertreter Rolf Dietrich, Hans-Jürgen Müller, Klaus Arhelger, Gerd Müller und Dr. Paul Cyris stellen nachfolgenden Antrag:

„Änderung der Hundesteuersatzung im § 5 Abs. 3 - Reduzierung der Hundesteuer für gefährliche Hunde ab dem 01.01.2026. Es wird ein Steuersatz von 300 € vorgeschlagen, der dann jährlich um 100 zu erhöhen ist, bis ein Steuersatz von 1.000 € für gefährliche Hunde erreicht ist.

Begründung:

Die Besitzer von Listenhunden sind durch die Erhöhung auf 1.000 Euro sehr stark betroffen. Einige Hunde wurden aus dem Tierheim „adoptiert". Um die gewollte Steuerung der Haltung von gefährlichen Hunden im Gemeindegebiet zu erreichen und gleichzeitig die jetzigen Halter nicht zu stark zu belasten, sehen wir eine Erhöhung der Steuer über mehrere Jahre als bestes Mittel an. Der Steuersatz könnte, wie im Antragstext dargelegt, anfänglich bei 300 Euro liegen und dann jährlich um 100 Euro, bis auf 1.000 €, erhöht werden. Dies sollte in der Satzung entsprechend aufgenommen werden. Sollte eine Änderung so weit in die Zukunft nicht möglich sein, wäre eine jährliche Anpassung vorzunehmen. Dadurch ist eine geringere Belastung der Bestandsbesitzer sichergestellt und gleichzeitig weiß jeder, der sich einen gefährlichen Hund (insbesondere Listenhunde gemäß § 5 Abs. 4 der Hundesteuersatzung) anschafft, was zukünftig an steuerlicher Belastung auf ihn zukommt.“

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt abweichend vom Antrag eine Hundesteuer von zunächst 500 €. Die Hundesteuer steigt dann jährlich um 100 €, bis eine Hundesteuer von 1.000 € erreicht ist.

Der Vorsitzende stellt zuerst den Antrag zur Abstimmung und bei Annahme des Antrages im Anschluss die geänderte Hundesteuersatzung.

Beschluss:

a)

Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einschl. der Änderung des Haupt- und Finanzausschusses zur Änderung der Hundesteuer zu.

b)

Die Gemeindevertretung beschließt die geänderte Hundesteuersatzung.

Beide Beschlüsse wurden mit folgendem Ergebnis gefasst:

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)

Der Gemeindevertreter Dr. Paul Cyris gibt eine persönliche Erklärung ab. Er scheidet aus der Gemeindevertretung zum Ende der Wahlperiode aus und ist bei der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im Februar 2026 voraussichtlich nicht dabei. Daher bedankt er sich an dieser Stelle bei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren.

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer

Leo Müller

Rainer Deutsch

Bericht des Gemeindevorstands

zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2025

Produkt

001

Partnerschaft mit Becov nad Teplou: Für den Schüleraustausch wird der nächste Besuch in Petschau für die Zeit 28.04.-05.05.2026 geplant. Das Konzert findet am 02.05.2026 statt. Zu einem „Tag der Sicherheit“ auf dem Schloss sind die Feuerwehr und Gremien aus Eschenburg bereits für den 25.04.2026 eingeladen.

002

Innovation aus Tradition: Beim Besuch der Gemeinde Eschenburg hat Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich auch das gemeinsame Projekt der Firmen Questalpha und Kettenbach vorstellen lassen.

002

Gesundheitszentrum Eschenburg: Die „Bergland Medizin“ möchte nach der ersten Praxis in Ewersbach nun den zweiten Schritt erreichen, damit das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) auf zwei Beinen stehen und gehen kann. In Eibelshausen wird der Marktplatz 2 (wieder) die Adresse für unser Gesundheitszentrum. Eine moderne Medizin hat sich die „Bergland Medizin“ als Konzept gegeben, das nun Schritt für Schritt mit Leben erfüllt wird. Arbeiten im Team und leben in der Region. Unter der Adresse www.eschenburg.de/gesundheit haben wir einige Punkte „Gesundheit von A bis Z“ zusammengetragen. Das Konzept und der Image-Film der „Bergland Medizin“ gehört ebenso dazu wie unser Freizeitbad „Panoramablick“ und die Medizin-Stipendien der Gemeinde Eschenburg.

002

Chemiepreis verlängert: Familie Heinzel verlängert den Chemie-Preis der Holderbergschule bis 2028, den sie über die Stiftung für Eschenburg eingerichtet hat.

002

Wertstoffhof mit neuem Personal und neuem Angebot: Eine Entsorgung der Altkleider ist in Eschenburg über den Wertstoffhof möglich, nachdem sich das DRK als Aufsteller der Container von diesem Dienst zurückgezogen hat. Beim Personal, das mit Minijobs bei der Gemeinde angestellt wird und von der Abfallwirtschaft Lahn-Dill bezahlt wird, gehen die bewährten Kollegen in den Ruhestand, neue Kollegen folgen im neuen Jahr. Vielen Dank sagen wir den einen, einen guten Start wünschen wir den Neuen.

120

Ferienpass 2025: Dank vieler Vereine, Gruppen, Parteien und Privatpersonen konnten beim vierten IKZ-Ferienprogramm EDI (Eschenburg + Dietzhölztal) eine große Auswahl an Aktionen angeboten werden, vom Basteln über Klettern, Backen, Kochen, Angeln, Schwimmen, Stehpaddeln, Reiten, Fußball spielen, Kino, Spaß mit Hunden und Aktionen im Wald. Von den angebotenen 104 Aktionen kamen 94 zustande, bei denen 1.930 Teilnahmen zugeteilt werden konnten. 298 Kinder (181 aus Eschenburg, 117 Dietzhölztal) nahmen teil.

120

Sozialarbeit an Schulen: Für 15 Schülerinnen und Schüler aus Eschenburg erhält die Sozialarbeit an der Budenbergschule in Haiger jeweils 50 € als Unterstützung. An die Kirchbergschule in Herborn gehen derzeit keine Eschenburger.

122

2.502 € Zuschüsse für Fahrten, Lager und Freizeiten: Für elf Fahrten und Freizeiten mit Eschenburger Beteiligung gibt die Gemeinde 2.502 € an Zuschüssen (2 € pro Teilnehmer und Tag, höchstens 7 Tage).

122

2.000 € Förderung für 20 Vereine: Kulturell und gemeinnützig tätige Vereine erhalten gem. Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung pauschal 100 € im Jahr. Zusammen 2.000 € werden ausgezahlt an Kulturkreis, Gesangvereine, Laienspieler, Nabu, Landfrauen, Verschönerungsvereine, VdK und DRK. Im vergangenen Jahr lag die Fördersumme noch bei 2.400 €. Der Natur- und Vogelschutzverein Simmersbach hat sich zuletzt aufgelöst.

122

9.215 € für die Jugendarbeit: An 25 Vereine werden in diesem Jahr für 1.843 Jugendliche jeweils 5 € Förderung der Gemeinde ausgezahlt. Das ist nicht nur mehr als vor Corona, sondern stellt einen Rekord-Wert dar. In Vorjahren waren es so viele Jugendliche: 1821 (2024), 1577 (2023), 1476 (2022), 1230 (2021), 1327 (2020), 1564 (2019), 1507 (2018), 1452 (2017), 1437 (2016), 1548 (2015). Die meisten Jugendlichen haben im Jahr 2025 der TV 1911 Eibelshausen (401), der Jugendförderverein (351), der TSV Hirzenhain (287), GuT Wissenbach (181) und der SV Eibelshausen (166).

122

Vorschläge für Sportlerehrung und Ehrenamtspreis: Bis Februar sammeln wir Vorschläge für Sportlerehrungen und den Ehrenamtspreis der Gemeinde Eschenburg, um endlich wieder einen „Dankeschön!“-Abend veranstalten zu können. Laut Richtlinie der Gemeinde Eschenburg können Vorschläge gemacht werden für erfolgreiche Sportler, die auf Bundes- und Landesebene auf dem Treppchen standen. Und mit dem Ehrenamtspreis der Gemeinde Eschenburg, den wir im Februar 2010 das erste Mal in dieser Form verliehen haben, sollen die „Macher“ und „Motoren“ unserer Vereine gewürdigt werden.

123

Kita Neue Mitte: Ende November hat der Gemeindevorstand ein letztes Angebot für eine außergerichtliche Einigung abgegeben, aber keine Antwort erhalten. 300.000 € wäre der Gemeindevorstand zu zahlen bereit, wenn der Bauträger das Gesamt-Grundstück lastenfrei übergeben würde. Damit sind die Kostenanteile für die Tagespflege im zweiten Bauabschnitt abzugelten, der nun nach dem Rückzug der Diakoniestation völlig offen ist. Wegen der Überbezahlung und der Versäumnisse des Investors will der Gemeindevorstand nur Mehrkosten für den zusätzlichen Grundstücks-Teil verantworten.

123

Deckungsbedarf für Kitas = Defizit für Haushalt: Für eine plakative Aktion haben wir für 2025 den Deckungsbedarf bei den Kitas in Eschenburg mit 3,2 Mio. € beziffert. In den 23 Kommunen im Kreis summiert sich die Lücke auf insg. 90 Mio. € - und überall ist dieser Deckungsbedarf höher als das Defizit des Haushalts.

126

Übergabe in der Gemeinde-Mediothek: Nach 29 Jahren in der Bücherei geht Sabine Pfeifer in den Ruhestand. Wenn die Gemeinde-Mediothek nach der Weihnachtspause (18.12.2025-06.01.2026) wieder öffnet, hat Stefanie Treupel die Leitung der beliebten Einrichtung. Die Bücherei der Gemeinde Eschenburg ist eine Mediothek geworden in einem im(m)ensen Verbund: Das Informations- und Mediennetzwerk für Schulbibliotheken (IMeNS) verbindet im Lahn-Dill-Kreis 87 Schulbibliotheken und 7 öffentliche Bibliotheken, darunter die im Rathaus in Eschenburg. Die Medien sind nach 4.644 (Ende 2024) auf 3.966 (Juni 2025) verringert worden, was die Aktualitätsquote erhöht. Die Zahlen der Nutzer und der Nutzungen steigen.

133

Bis 19. Dezember Brennholz bestellen: Zum Preis wie im Vorjahr kann bei der Gemeinde für 2026 wieder Brennholz zum Kauf angemeldet werden. Nur solange der Vorrat reicht und nur an Eschenburger kann Brennholz abgegeben werden für den Eigenbedarf (max. 10 Festmeter). Brennholz in langer Form gerückt am Weg (Industrieholz) Hartlaubholz (Buche/Eiche/Ahorn/Esche): 80 € pro Festmeter inkl. MwSt. Bestellungen sind bis zum 19.12.2025 bei Förster Biener möglich, am besten per E-Mail an sebastian.biener@haiger.de, Telefon (0176) 10811500.

Weitere Informationen aus den Ortsteilen:

Eibelshausen:

1.

Beim Marktplatz sind die noch fehlenden Restarbeiten erledigt worden. Die Schlussrechnung steht noch aus, es ist aber erkennbar, dass rund 30.000 Euro Mehrkosten entstehen, die im Nachtragshaushalt eingestellt sind. Wie bei den Beratungen des Nachtragshaushalts erläutert, erhöhen sich die Gesamtkosten von 390.000 € auf nunmehr 420.000 €, weil ein weiteres Stück Ufermauer saniert wurde, das nicht in der Ausschreibung enthalten war, und weil die Deponiekosten erheblich gestiegen sind.

2.

Das Ausschreibungsverfahren zur Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage für das Rathaus/Bürgerhaus Eibelshausen ist gestartet.

3.

Das Obergeschoss des Dienstleistungszentrums benötigt die Diakoniestation Dietzhölztal-Eschenburg nicht, weshalb wir den Mietvertrag für die 179 m2 Gesamtfläche für Ende Januar aufheben. Für die Büroräume, die früher schon vom „Netzwerk Jugend“ genutzt und mit einem Treppenlift auch für Behinderte zugänglich gemacht wurden, wird nun ein neuer Mieter gesucht. Interessenten sollten sich ans Bauamt wenden oder an die allgemeine Adresse info@eschenburg.de eine E-Mail schreiben.

4.

Bahngelände ist nicht an Beiträgen zu beteiligen, hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden (2 K 3049/21.GI). Beim Straßenbeitragsbescheid vom 30.08.2017 für die grundhafte Erneuerung der Friedrichstraße hatte die Gemeinde versucht, die Deutsche Bahn als Anlieger an den 101.423,52 € Gesamtkosten zu beteiligen. Neben der Erreichbarkeit des Geländes von der Friedrichstraße aus spielte der Status als „stillgelegte, jedoch noch dem Eisenbahnverkehr gewidmete Bahntrasse der Diethölztalbahn“ Fläche eine Rolle. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sei (noch) nicht erfolgt. Zwar hatte die Bahn selbst 2012 den Antrag auf „Entwidmung“ gestellt, aber wegen der Initiativen für eine Reaktivierung der Dietzhölztalbahn wieder zurückgezogen. Die 5.711,08 € Straßenbeitrag der Bahn werden nicht auf die übrigen Anlieger umgelegt, sondern von der Gemeinde aus Mitteln der Straßenunterhaltung getragen. Der Anteil der Gemeinde steigt somit auf 29,22 %.

5.

Durch eine vereinfachte Umlegung konnte das Grundstück der Kläranlage gemäß § 82 BauGB für den Neubau hergerichtet werden. Die Haubergsgenossenschaft bekam bei der Gelegenheit eine drei Meter breite Wegeparzelle als Zugang zu ihrem Grundstück, das durch den Bau der Umgehungsstraße „gefangen“ war.

Hirzenhain:

1.

Mit der Montage der Außen-Raffstore sind die Arbeiten am Anbau an die KITA „Raupe Nimmersatt“ Hirzenhain-Bahnhof nun endgültig abgeschlossen.

2.

Die Außenwand des Turnraums in der KITA „Arche Noah“ ist nach dem Wasserschaden fertig saniert.

3.

Die eine erhobene Klage gegen den Straßenbeitrag für die grundhafte Erneuerung der Steinmetzstraße ist zurückgezogen worden.

Wissenbach:

1.

Für ein Klettergerüst an der Kita „Meisennest“ hat der Förderverein gesammelt, den Rest zu den rund 10.000 € Gesamtkosten stellt das Dekanat als Träger zur Verfügung. Dadurch belastet dieses Spielgerät die Gemeinde Eschenburg als Eigentümer nicht weiter in der Ergebnisrechnung (Abschreibung).

2.

In der Haushalts-Beratung konnten die Vorgehensweise und Finanzierung für den Ausbau und die Sanierung des Hans-Haas-Wegs zum Sportplatz geklärt werden. Für Abfräsen, Aufbau und Ausbau mit einer wassergebundenen Decke sind für 2026 die 60.000 € vorgesehen. In der Finanzplanung für 2027 reichen 50.000 € für eine Asphaltierung, wenn die wassergebundene Decke nicht ausreichen sollte.

Simmersbach:

1.

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist für den Sportplatz Simmersbach nicht praktikabel, haben Gemeindevorstand und Vereinsvorstand des SSV Simmersbach besprochen. Für eine Erneuerung der Flutlichtanlage hat der Verein bereits einen Antrag gestellt bei der EKM Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten GmbH und anderen Fördermittelgebern. Die Gemeinde ist bereit, hierbei 10 % der Kosten einer neuen Flutlichtanlage mitzutragen. Für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes holt der SSV Simmersbach Angebote ein und die Gemeinde hilft, den Weg zu einer Förderung im „Sportland Hessen“ zu finden, wie es Wissenbach und Eibelshausen auch schon geschafft haben. Hierfür soll ein Termin mit dem Lahn-Dill-Kreis über die Vorgehensweise stattfinden.

Eiershausen:

1.

Die Erneuerung der WC-Anlage im Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses konnte in dieser Woche fertiggestellt werden.

Roth:

1.

In der Biedenkopfer Straße in Simmersbach und in der Stietestraße aufm Roth werden die letzten Straßenunterhaltungsarbeiten für 2025 durch die Fa. Grimm (Herborn) umgesetzt.

Gemeindewerke:

1.

Die Kanalbauarbeiten in der Sammetwiesenstraße in Hirzenhain-Bahnhof sind bis auf den Verbindungsweg Sammetwiesenstraße/Bahnhofstraße fertiggestellt. Noch vor Weihnachten wird auf dem rund 230 m langen Teilstück die Asphalttragschicht eingebaut. Die Restarbeiten werden in 2026 bei entsprechender Witterung ausgeführt.

2.

In der Poststraße und Windhainstraße in Hirzenhain sind die Wasserleitungs- und Kanalbauarbeiten abgeschlossen. Es wird nun mit den abschließenden Straßenbauarbeiten begonnen, der Einbau der Asphaltdecke wird aber in 2025 nicht mehr erfolgen können.

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

Haushalt 2026 beschlossen: Der Haushaltsplan 2026 ist mit einem Volumen von 2.579.200 € beschlossen worden. Darin ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.450.000 € geplant, mit der die weitere Planung und die Vorarbeiten für den Kläranlagen-Neubau finanziert werden.

Bauantrag für neue Kläranlage: Nachdem die Planung bis zur Entwurfsplanung vorangeschritten ist, kann der Bauantrag beim Kreis abgegeben werden. Danach möchte der Planer die neue Kläranlage mit 3D-Ansichten genauer erläutern.

Warten auf Bescheid vom Land: Die Planung ist bei der Kostenberechnung angekommen, die einen derzeitigen Rahmen von 42 Mio. € aufzeigt. Nach dem im Oktober 2024 begonnenen Antragsverfahren um eine Förderung des Landes Hessen sind nun alle Unterlagen bei der WI Bank eingegangen. Ein „vorgezogener Maßnahmenbeginn“ - wir wollten an den Stellen, die gewiss keine Förderung erhalten, derweil weitermachen - ist noch nicht bewilligt worden. Ein zeitnaher Bescheid, ruhig auch mit späterer Auszahlung wie bei der Förderung für Feuerwehr-Investitionen, wäre wichtig, um Kostensteigerungen zu bremsen.

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

Mit Etat 2026 neues Bauprogramm planen: Der Haushalt 2026 ist mit einem Volumen von 1.570.900 € beschlossen worden. Von den 903.400 € Verbandsumlage zur Deckung des Defizits wird Eschenburg 585.122 € und Dietzhölztal 318.278 € zu tragen haben.

Neue Mitglieder beim Förderverein: Mit dem Mitgliederschwimmen im laufenden Badebetrieb konnte der Förderverein die Zahl der Mitglieder von 456 auf nunmehr 525 steigern. Der Mindest-Mitgliedsbeitrag liegt seit der Gründung im Jahr 2009 bei 12 €. Für das Bad hat der Förderverein insgesamt 154.573,20 € gesammelt. Im Jahr 2025 sind insgesamt 17.175,23 € für das Bad eingesetzt worden bei Staubsauger, Hand-Haartrockner, Dusche Dampfbad, Leuchtkasten, Abluft Bistro und neuen Kinderstühlen.

Ticket-Sponsor weiter treu: Die EAM unterstützt mit 2.000 € netto auch im kommenden Jahr die Beschaffung wiederverwendbarer Eintrittskarten.

Elektroauto-Ladestation kommt ans Schwimmbad: Ohne Kosten für den Zweckverband ist ein Vertrag mit der Mainova abgeschlossen worden, die eine Ladestation für Elektro-Autos bauen und betreiben wird. Geplant ist ein Hypercharger mit zwei Ladepunkten mit insgesamt 150 kW Leistung.