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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Eschenburg

Bebauungsplan „Im Krieacker“, Gemarkung Eibelshausen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung hat den Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung der Bauleitplanung im Internet und öffentliche Auslegung) beschlossen.

Die Unterlagen der Bauleitplanung können in der Zeit

vom 03.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024

(Dauer der Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Sie stehen auch über das Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05, öffentlich ausgelegt.

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag bis Freitag:

8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Montag:

14:00 Uhr - 16:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 02774/915-108 erfolgen.

Folgende Unterlagen werden veröffentlicht: Planzeichnung des Bebauungsplanes, textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Eingriffs- und Ausgleichsplan mit Bilanzierung und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Eschenburg, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Der Bebauungsplan wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich aufgestellt:

Die Flächen liegen in der Gemarkung Eibelshausen im Gewerbegebiet, Flur 12, und werden wie folgt abgegrenzt:

Im Norden:

Straße „Im Heerfeld“

Im Osten:

Straße „Zum Rommelsberg“

Im Süden:

bebaute Grundstücke (Zum Rommelsberg Nr. 6, Im Krieacker Nr. 1) und, dahinter Straße „Unter dem Rommelsberg“

Im Westen:

Straße „Im Krieacker“

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Ein Umweltbericht wurde erstellt, in dem auf die verschiedenen Schutzgüter, zum Beispiel Boden, Wasser, Flora und Fauna, eingegangen wird.

Der Geltungsbereich liegt im Gebiet von drei erloschenen Bergwerksfelder, in denen Rohstoffvorkommen nachgewiesen wurden. Informationen über Art und örtliche Lage der Nachweise liegen nicht vor.

Östlich des Geltungsbereiches wird eine Grundwasserverunreinigung, ausgelöst von verschiedenen Stoffen (Schwermetalle, LHKW, Diethanolamin), aktuell saniert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch das Grundwasser innerhalb des Geltungsbereiches verunreinigt ist und daher eine Nutzungsgefährdung vorliegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Eschenburg, 23.05.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad, Bürgermeister