Auf Ihrem Wohnhaus- / Gewerbegrundstück haben sich Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf den Versiegelungsgrad des Grundstückes haben?
Dann teilen Sie uns gem. § 25 Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg diese Änderungen mit.
„Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, der Gemeinde jede Änderung der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird bzw. zu ihr abfließt, unverzüglich bekanntzugeben.
Gleiches gilt für die Änderung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser.“
Um auch in Zukunft eine, für alle Eigentümer gerechte und korrekte Gebührenberechnung vornehmen zu können, ist es wichtig, dass Sie als Grundstückseigentümer Änderungen an dem Entwässerungssystem und Änderungen an der versiegelten Fläche unmittelbar an die Gemeindewerke mitteilen. Sei es, dass z. B.
| > | sich die Dachfläche durch ein Wohnhausanbau vergrößert hat, |
| > | sich eine zusätzliche Dachfläche durch einen Garagenneubau ergeben hat, |
| > | sich durch das Anlegen eines PKW-Stellplatzes die Pflasterfläche vergrößert hat, |
| > | durch den Einbau einer Versickerungsanlage zukünftig Dachflächenwasser versickern kann, |
| > | eine asphaltierte Hoffläche durch eine Rasenfläche ersetzt wurde. |
| > | Außenanlagen / Hofflächen neu angelegt und befestigt wurden |
Der Selbsterklärungsbogen steht auf der Homepage der Gemeindewerke Eschenburg unter der Rubrik „Abwasser-Kundenservice“ im Download-Portal zur Verfügung.