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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 21.05.2026, um 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung und Begrüßung

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Hans-Jürgen Müller, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung und die Ladung werden keine Einwände erhoben.

2.

Anlagerichtlinie der Gemeinde Eschenburg und Gemeindewerke Eschenburg - Regelung von Geldanlagen

Die Gemeinde Eschenburg muss auf Betreiben der Revision des Lahn-Dill-Kreises eine Richtlinie bezüglich Geldanlagen aufstellen. Grund hierfür ist die genaue Regelung der Anlage von freiwerdenden eigenen Zahlungsmitteln (Bankguthaben). Die Richtlinie gilt für die Gemeinde und für die Gemeindewerke. Für den Abwasserverband Obere Dietzhölze und den Zweckverband Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal sind jeweils eigene Anlagerichtlinien in Arbeit.

Fremdmittel aus Liquiditätskrediten und sonstigen Darlehen sind ausdrücklich von der Geldanlage ausgenommen. Genauso sind spekulative Finanzgeschäfte nicht zulässig, da sie gegen die Grundsätze der sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung verstoßen. Zulässig sind nur Geldanlagen als Tages- oder Festgeld bei den heimischen Kreditinstituten. Ausgenommen sind die Pensionsrückstellungen, welche im Kommunalen Versorgungsrücklagenfonds (KVR-Fonds) der Kommunalbeamten-Versorgungskasse angelegt sind.

Die Richtlinie dient der ordnungsgemäßen und vor allem sicheren Verwaltung der liquiden Mittel mit der Vermeidung von Risiken. Das ist deswegen besonders bei einer Kommune wichtig, da es sich um öffentliche Gelder handelt.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorgelegte Anlagerichtlinie zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

3.

Erwerb des Anwesens in der Simmersbacher Straße 4 (Doppelhaushälfte)

- Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Das Anwesen Simmersbacher Straße 4 in Eibelshausen steht zum Verkauf. Das Anwesen grenzt an das Grundstück der Kindertagesstätte „Neue Mitte“. Die Eigentümerin hatte für das Bauvorhaben der Kita einer Grenzbebauung zugestimmt. Daher wäre der Erwerb des Anwesens sinnvoll.

Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand mit Erlaubnis der Eigentümerin das Anwesen durch das Ortsgericht Eibelshausen schätzen lassen. Die Schätzung hat einen Wert von 141.618 € ergeben. Auf dieser Grundlage hat der Gemeindevorstand, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung, der Eigentümerin ein Kaufangebot vorgelegt.

Die Eigentümerin ist bereit, das Anwesen zum Schätzpreis des Ortsgerichtes zu verkaufen.

Der Kaufpreis basiert auf einer ortsgerichtlichen Schätzung in Höhe von 141.618,00 EUR. Der Erwerb soll vorgenommen werden, um eine Entschärfung des beengten Außenbereiches der geplanten Kindertagesstätte in der Simmersbacher Straße 2 zu erreichen.

Die Mittel für den Erwerb stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Daher ist es erforderlich, über einen Beschluss der Gemeindevertretung diese Mittel vorgreifend zu einem Nachtragshaushalt bereitzustellen.

Benötigte Mittel:

Das Anwesen liegt im innerörtlichen Bereich von Eibelshausen. Hierfür ist gemäß den Vorgaben der Hauptsatzung ein Erwerbsbeschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Erwerb des Anwesens Simmersbacher Straße 4 unter dem Vorbehalt zuzustimmen, dass eine Stellungnahme des Bauamtes vorliegt, dass das Gebäude abgerissen werden kann. Liegt diese nicht vor, ist dieser TOP von der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen. Im Falle eines Erwerbs sollen die notwendigen Mittel für den Erwerb des Anwesens im Vorgriff auf einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

4.

Aufhebung Sperrvermerk Haushalt 2026 Investition EDV - Kommunikationstechnik - Geräte (15101-0001) - Tablets

Sitzungsdienst (ggf. mit einer Empfehlung zur Änderung der Entschädigungssatzung)

Für die Beschaffung von Geräten im Bereich EDV - Kommunikationstechnik sind im Haushalt 2026 25.000 € veranschlagt. Davon sind 20.000 € mit einem Sperrvermerk belegt, der durch den Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann. Vorab ist zu prüfen, wie viele Körperschaftsmitglieder bereit sind, für den Sitzungsdienst ein eigenes Gerät zu nutzen bzw. eine weitere Nutzung der vorhandenen Geräte (Tablets) möglich ist.

Tablets werden von der Gemeinde für die Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung bereitgestellt. Das heißt, dass ggf. 34 Geräte erworben werden müssten.

Weitere Nutzung der vorhandenen gemeindeeigenen Geräte:

Das aktuelle Update IOS 26.5 lässt sich auf den vorhandenen I-pads (fünf Jahre alt) nicht mehr installieren, weil zu wenig Speicherplatz (32 GB) vorhanden ist. Das angekündigte Update IOS 27.0, das im Herbst 2026 bereitgestellt wird, kann auf diesen Geräten nicht mehr laufen, weil es sich um ein großes Update mit mehreren Gigabyte handelt. Daher macht eine weitere Nutzung der vorhandenen Geräte keinen Sinn mehr. Auf die damit entstehenden Sicherheitsrisiken wird verwiesen.

Die Geräte, die neu angeschafft werden sollen, verfügen über einen Speicherplatz von 128 GB und sind somit für die nächsten Jahre nutzbar.

Entschädigung für die Nutzung eigener Geräte:

Um den Körperschaftsmitgliedern, die ihre eigenen Geräte nutzen, eine monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen, ist eine Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde im § 3 Abs. 1 erforderlich.

§ 3 Abs. der Entschädigungsatzung

Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, folgende Aufwandsentschädigung:

-

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter 20,00 €

-

ausschließliche Bereitstellung eigener Geräte - Sitzungsdienst

monatlich 10,00 €

-

Ehrenamtliche Beigeordnete 20,00 €

-

Mitglieder der Ortsbeiräte 20,00 €

-

Gewählte Mitglieder der Betriebskommission 20,00 €

-

Sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner

einer Kommission 20,00 €

-

zu Beratungen der Ausschüsse

zugezogene Sachverständige 20,00 €

Mitglieder des Wahlausschusses bei Gemeindewahlen, 

Ortsbeiratswahlen, Wahlen der Bürgermeisterin oder des 

Bürgermeisters und Bürgerentscheiden 20,00 €

Mitglieder des Wahlvorstandes

bei Wahlen und Bürgerentscheiden 50,00 €

-

für Fraktionssitzungen 20,00 €

Die Aufwandsentschädigung für mehrere nach Abs. 1 entschädigungspflichtige Tätigkeiten am selben Tage ist auf das Zweifache begrenzt. Bei der ausschließlichen Bereitstellung von Geräten für den Sitzungsdienst wird von Seiten des Körperschaftsmitglieds auf ein Gerät der Gemeinde verzichtet. Wird ein Gerät der Gemeinde zur Verfügung gestellt, entfällt die Entschädigung, auch wenn weitere eigene Geräte genutzt werden.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Sperrvermerk aufzuheben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Entschädigungssatzung vorzubereiten. Dabei soll der Gemeindevorstand einen Vorschlag zur Erhöhung der Entschädigung für die Wahlvorstände und den I. Beigeordneten vorlegen.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

5.

Jahresabschluss Gemeindewerke 2024

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Eschenburg für das Jahr 2024 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro J & P Gruppe, 35232 Dautphetal, geprüft.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Gemäß § 5 Nr. 11 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 10 Abs. 2 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung stellt die Gemeindevertretung den Jahresabschluss fest.

Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 5 der Eigenbetriebssatzung gibt die Betriebskommission eine Stellungnahme zum Jahresabschluss und zum Betriebsergebnis ab. (Siehe Bericht).

Der Jahresabschluss 2024 enthält das zusammengefasste Ergebnis der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung mit einem Verlust von 119.099,36 €.

Das Ergebnis der beiden Betriebszweige stellt sich wie folgt dar:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt und empfiehlt der Gemeindevertretung

  • die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 mit einem Jahresverlust in Höhe von -119.099,36 €,
  • die Entlastung der Betriebsleitung,
  • den Jahresverlust in Höhe von -119.099,36 € aus 2024 auf die neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

6.

Eigenbetriebssatzung - Neufassung

Der Hessische Landtag hat am 01. April 2025 das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften beschlossen. Unter anderem wurde im Artikel 4 des Gesetzes auch das Eigenbetriebsgesetz geändert. Dies ermöglicht, bzw. erfordert auch Änderungen in der Eigenbetriebssatzung der Gemeinde Eschenburg vom 10.12.2009.

Das v. g. Gesetz verfolgt im Allgemeinen das Ziel, die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen zu stärken. Es soll kommunale Gremien effizienter, handlungsfähiger und übersichtlicher machen.

Im Rahmen der Kommunalrechtsnovelle wurden auch Erleichterungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen kommunaler Beteiligungs- und Eigengesellschaften sowie Eigenbetriebe geschaffen; dies betrifft insbesondere die folgenden Themen: Umfang des Jahresabschlusses, Aufstellung des Lageberichtes, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Aufstellungsfristen.

Die Eigenbetriebssatzung wurde an die J+P Gruppe, Dautphe, als zuständigen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung weitergeleitet; welche Regelungen für den Jahresabschluss und das Erstellen des Lageberichtes umgesetzt werden können und sollten.

Im Anschluss daran wurde die aktuelle Eigenbetriebssatzung mit der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) abgeglichen. Aufgrund der Empfehlungen des HSGB kann die derzeit gültige Eigenbetriebssatzung deutlich „verschlankt“ werden, da seinerzeit ein großer Teil der gesetzlichen Regelungen aus dem Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen, in die Eigenbetriebssatzung übernommen wurden (Es wurde dadurch doppelt geregelt).

Eine Gegenüberstellung des alten Satzungstextes und die redaktionelle Überarbeitung zeigen die Änderungen der Satzung. Da von einer umfangreichen Nachtragssatzung abgesehen werden sollte, ist die überarbeitete Fassung der Eigenbetriebssatzung neu zu beschließen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die neu gefasste Eigenbetriebssatzung der Gemeinde Eschenburg in der vorgelegten Form zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7.

Produktbericht 132 - Haushalt 2026 - 31.03.2026

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der Bericht zur Kenntnis gegeben.

8.

Kita Neue Mitte - Sachstand

Bürgermeister Konrad berichtet den Sachstand. Nachdem der bisherige Bauträgervertrag mit dem Investor durch den neuen Kaufvertrag beendet worden ist, konnte die Gemeinde nun ein ungeteiltes und lastenfreies Grundstück in Besitz nehmen. Nach der Übergabe aller Akten und Schlüssel hat unser Bauamt begonnen, das Gebäude zu sichern und Schäden zu ermitteln mit dem Ziel, ohne weiteren Verzug das Projekt selbst ans Ziel zu bringen.

Für den baldigen Weiterbau hat das Regierungspräsidium erlaubt, den Auftrag an einen Generalunternehmer zu vergeben und nicht jedes einzelne Gewerk einzeln ausschreiben zu müssen. Der Generalunternehmer muss erst durch Ausschreibung und Vergabe gefunden werden. Dazu gehören auch Massenermittlung und Leistungsverzeichnis. Das lag beim bisherigen Investoren-Modell nicht in den Händen der Gemeinde.

Zum Weiterbau ist ein Förderantrag gestellt worden für 953.745 EUR kfw-Zuschuss. Die Kita wird weiterhin gebraucht, hat die jüngste Steuerungsrunde bestätigt. Das Bauamt der Gemeinde Eschenburg arbeitet jetzt an dem Projekt mit dem Ziel, im Jahr 2027 die Kita eröffnen zu können. Alle weiteren Überlegungen zur „Neuen Mitte“ sollten deshalb auf dieses Ziel ausgerichtet sein, schließt Konrad den Sachstandsbericht.

Anschließend werden noch einige Fragen von Ausschussmitgliedern zu diesem Thema gestellt und beantwortet.

9.

Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad gibt folgende Mitteilungen:

  • Prüfung Jahresabschlüsse 2020 - 2023 ab Juli durch die Revision des Lahn-Dill-Kreises
  • Förderantrag Gesundheitszentrum ist gestellt, aber vom Kreis noch nicht bewilligt
  • Land plant mit zweitem Zaun „Weißen Korridor“ zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest.

Weitere Fragen wurden nicht gestellt.

stellv. Ausschussvorsitzender

Schriftführer

Hans-Jürgen Müller

Rainer Deutsch