Die Haushaltssatzung der Gemeinde Eschenburg für das Jahr 2023 wurde am 12. Januar 2023 bekannt gemacht.
Die gemäß §§ 102 IV, 103 II und 105 II HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 Haushaltssatzung sind erteilt und wurden mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung vom 31. Mai 2023 erweitert. Diese hat folgenden Wortlaut:
Landrat des Lahn-Dill-Kreises – als Behörde der Landesverwaltung
Postfach 19 40
35573 Wetzlar
Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr
Kommunal- und Finanzaufsicht
Unser Zeichen.: 15.1-FA-221.2 (532009)
Bearbeiter: Herr Kauferstein
Durchwahl: 06441 / 407-2140
Datum: 31. Mai 2023
hier: Einzelgenehmigung für die Maßnahme „32769-0001 – Kita Neue Mitte“
| Bezug: | 1. Meine ABG vom 02. Januar 2023 |
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| 2. Ihr Antrag auf Einzelgenehmigung vom 26. Mai 2023 |
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| 3. Ihre E-Mails vom 22. März und 30. Mai 2023 |
| I. | Einzelgenehmigung VE I (2023) |
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| „32769-0001-Kita Neue Mitte“ |
Gemäß § 102 Abs. 4 Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg eine
Aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung VE
In Höhe von
4.050.000 € (in Worten: vier Millionen fünfzigtausend Euro)
und erhöhe den im Sinne von § 3 der Haushaltssatzung 2023 zunächst gemindert genehmigten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE) entsprechend von 400.000 € um 4.050.000 € auf 4.450.000 €
Auflagen
II. | modifizierte Aufsichtsbehördliche Genehmigung (ABG) der genehmigungsbedürftigen Inhalte der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Eschenburg |
Gemäß § 97a i. V. m. den §§ 92 V, 92a, 102 IV, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg die aufgrund der heute erteilten Einzelgenehmigung nachstehende aktualisierte
| a. | der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 103 HGO in Höhe des Gesamtbetrags von 1.000.000 € (i. W.: eine Million Euro) |
| b. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 HGO zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren in Höhe von 4.450.000 € (i. W.: vier Millionen vierhundertfünfzigtausend Euro) |
| c. | des Betrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € (i. W.: fünfhunderttausend Euro) |
Der Haushalt beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Bestandteile.
Auflagen (fortgeltend)
Auflagen 2 und 3 der ABG vom 2. Januar 2023 gelten weiterhin fort.
35713 Eschenburg, den 06.06.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Eschenburg
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Konrad
Bürgermeister