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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg

am Donnerstag, den 28.05.2026, um 19:00 Uhr,

im Bürgerhaus Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Peter Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder und die Vertreterin der Presse. Er stellt die Beschlussfähigkeit mit 22 anwesenden Gemeindevertretern fest.

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 20.05.2026 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:

Der Gemeindevorstand zieht die Vorlage zum Tagesordnungspunkt 8 zurück.

2.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende informiert die Anwesenden, dass am 19.05.2026 eine Sitzung des Ältestenrates stattgefunden hat. Die Fraktionsvorsitzenden können ihre Fraktionen anhand des Protokolls informieren.

Die Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter sollen bitte prüfen, ob sie einen Zugriff auf die Fraktionsniederschrift des Gemeindevorstandes haben. Sollte dies nicht der Fall sein, dies bitte der Verwaltung melden.

3.

Gemeindevorstand und Verbände

3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

3.2 Fragen und Anregungen

Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.

Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet lesbar.

Darüber hinaus informiert er die Anwesenden, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Zuschuss in Höhe von 953.000 € für die Kita „Neue Mitte“ bewilligt hat.

Des Weiteren informiert er über den Sachstand zur Förderung für das Gesundheitszentrum.

Es wird eine Frage vom Vorsitzenden der FWG zum Grundstück Kita „Neue Mitte“ gestellt (Teilung und Lastenfreiheit) und von Bürgermeister Konrad beantwortet, dass das Grundstück ungeteilt ist und bis auf eine Sicherungshypothek (rd. 4.600 €) lastenfrei ist. Der Wert der Sicherungshypothek wurde vom Kaufpreis abgezogen. Nach Ablösung dieser Hypothek ist das Grundstück lastenfrei.

4.

Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 20.05.2026 und der Haupt- und Finanzausschuss am 21.05.2026 getagt. Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet.

Fragen werden hierzu keine gestellt.

Vorlagen des Gemeindevorstandes

5.

Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“

- Beitrittsbeschluss

Für die Errichtung von Windenergieanlagen am Galgenberg hat die Gemeinde den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ aufgestellt, der mit Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 03.03.2026 genehmigt wurde. Die Genehmigung ist mit den im Beschlussvorschlag genannten Maßgaben verbunden.

Voraussetzung für das Wirksamwerden des Teilflächennutzungsplanes ist das Anerkennen der Maßgaben mit dem „Beitrittsbeschluss“. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung einschließlich des Beitrittsbeschlusses wird der Teilflächennutzungsplan wirksam und bildet die formelle Rechtsgrundlage für die Genehmigung der Windenergieanlagen.

Der Beschlussvorlage für die Sitzung sind nachstehende Anlagen beigefügt:

-

eingeschränkte Genehmigung und Planzeichnung Regierungspräsidium Gießen vom 03.03.2026

-

Abbildung Lage und räumlicher Umriss des Windenergiegebietes Galgenberg

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon ist niemand betroffen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung:

Den Maßgaben aus der Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 03.03.2026 wie nachstehend aufgeführt beizutreten:

  1. Für das in der Karte dargestellte Sondergebiet „Zweckbestimmung Windenergiegebiet, Beschleunigungsgebiet“ entfällt die Zweckbestimmung als „Beschleunigungsgebiet“, so dass nur ein „Windenergiegebiet“ zur Ausweisung kommt.
  2. Die zusätzliche Darstellung als „Beschleunigungsgebiet“ hat in einem nachfolgenden, innerhalb von drei Monaten förmlich einzuleitenden separaten Planverfahren zu erfolgen. Davon ausgenommen bleibt der Bereich des FFH-Gebietes „Borstgrasrasen nördlich von Simmersbach“.
  3. Den Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

6.

Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“

- Aufstellungsbeschluss

Für die Errichtung von Windenergieanlagen am Galgenberg hat die Gemeinde einen sachlichen Teilflächennutzungsplan aufgestellt, der mit Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 03.03.2026 genehmigt wurde. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung einschließlich des Beitrittsbeschlusses zur Anerkennung der Maßgaben aus der Genehmigungsverfügung wird der Teilflächennutzungsplan wirksam und bildet die formelle Rechtsgrundlage für die Genehmigung der Windenergieanlagen.

Zwar wurde die Windenergiefläche im genehmigten Teilflächennutzungsplan bereits als „Beschleunigungsgebiet“ ausgewiesen. Mit der Novellierung des Baugesetzbuchs im Zuge der Umsetzung der RED III-Richtlinie haben sich die Anforderungen an „Beschleunigungsgebiete“ jedoch geändert (Gesetz vom 25. August 2025). Danach ist die Darstellung als Beschleunigungsgebiet rechtlich zwingend, ist aber gleichzeitig mit neuen, zusätzlichen inhaltlichen Anforderungen verbunden. Für das Beschleunigungsgebiet müssen ergänzend Regeln für Minderungsmaßnahmen dargestellt werden (§ 249c BauGB).

Die Genehmigung des Teilflächennutzungsplans ist deshalb mit der Maßgabe verbunden, die Darstellung als Beschleunigungsgebiet in einem ergänzenden Verfahren aufzunehmen. Das ergänzende Verfahren muss innerhalb von 3 Monaten nach der erteilten Genehmigung förmlich eingeleitet werden (Aufstellungsbeschluss).

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird die Maßgabe aus der Genehmigungsverfügung umgesetzt und das Windenergiegebiet und das Verfahren zur Darstellung „Beschleunigungsgebiet“ eingeleitet.

Der Beschlussvorlage für die Sitzung sind nachstehende Anlagen beigefügt:

-

eingeschränkte Genehmigung und Planzeichnung Regierungspräsidium Gießen vom 03.03.2026

-

Abbildung Lage und räumlicher Umriss des Windenergiegebietes Galgenberg (Beschleunigungsgebiet)

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon ist niemand betroffen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung:

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zwecks Ausweisung eines Beschleunigungsgebietes für Windenergieanlagen am Galgenberg in den Gemarkungen Roth und Simmersbach.

Ziel des Teilflächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen als Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu schaffen.

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

7.

Anlagerichtlinie der Gemeinde Eschenburg und Gemeindewerke Eschenburg - Regelung von Geldanlagen

Die Gemeinde Eschenburg muss auf Betreiben der Revision des Lahn-Dill-Kreises eine Richtlinie bezüglich Geldanlagen aufstellen. Grund hierfür ist die genaue Regelung der Anlage von freiwerdenden eigenen Zahlungsmitteln (Bankguthaben). Die Richtlinie gilt für die Gemeinde und für die Gemeindewerke. Für den Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ und den Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ sind jeweils eigene Anlagerichtlinien in Arbeit.

Fremdmittel aus Liquiditätskrediten und sonstigen Darlehen sind ausdrücklich von der Geldanlage ausgenommen. Genauso sind spekulative Finanzgeschäfte nicht zulässig, da sie gegen die Grundsätze der sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung verstoßen. Zulässig sind nur Geldanlagen als Tages- oder Festgeld bei den heimischen Kreditinstituten. Ausgenommen sind die Pensionsrückstellungen, welche im Kommunalen Versorgungsrücklagenfonds (KVR-Fonds) der Kommunalbeamten-Versorgungskasse angelegt sind.

Die Richtlinie dient der ordnungsgemäßen und vor allem sicheren Verwaltung der liquiden Mittel mit der Vermeidung von Risiken.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Anlagerichtlinie.

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Erwerb des Anwesens in der Simmersbacher Straße 4 (Doppelhaushälfte)

- Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Die Vorlage wurde vom Gemeindevorstand zurückgenommen.

9.

Jahresabschluss Gemeindewerke 2024

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Eschenburg für das Jahr 2024 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro J & P Gruppe, 35232 Dautphetal, geprüft.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Gemäß § 5 Nr. 11 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 10 Abs. 2 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung stellt die Gemeindevertretung den Jahresabschluss fest.

Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 5 der Eigenbetriebssatzung gibt die Betriebskommission eine Stellungnahme zum Jahresabschluss und zum Betriebsergebnis ab.

Der Jahresabschluss 2024 enthält das zusammengefasste Ergebnis der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung mit einem Verlust von 119.099,36 €.

Das Ergebnis der beiden Betriebszweige stellt sich wie folgt dar:

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung

  • die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 mit einem Jahresverlust in Höhe von -119.099,36 €,
  • die Entlastung der Betriebsleitung,
  • den Jahresverlust in Höhe von -119.099,36 € aus 2024 auf die neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

10.

Eigenbetriebssatzung - Neufassung

Der Hessische Landtag hat am 01. April 2025 das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften beschlossen. Unter anderem wurde im Artikel 4 des Gesetzes auch das Eigenbetriebsgesetz geändert. Dies ermöglicht, bzw. erfordert auch Änderungen in der Eigenbetriebssatzung der Gemeinde Eschenburg vom 10.12.2009.

Das v. g. Gesetz verfolgt im Allgemeinen das Ziel, die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen zu stärken. Es soll kommunale Gremien effizienter, handlungsfähiger und übersichtlicher machen.

Im Rahmen der Kommunalrechtsnovelle wurden auch Erleichterungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen kommunaler Beteiligungs- und Eigengesellschaften sowie Eigenbetriebe geschaffen; dies betrifft insbesondere die folgenden Themen: Umfang des Jahresabschlusses, Aufstellung des Lageberichtes, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Aufstellungsfristen.

Die Eigenbetriebssatzung wurde daraufhin, in Zusammenarbeit mit der J+P Gruppe, Dautphe, als zuständigen Wirtschaftsprüfer und nach Abgleich mit der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes überarbeitet.

Da von einer umfangreichen Nachtragssatzung abgesehen werden sollte, ist die überarbeitete Fassung der Eigenbetriebssatzung neu zu beschließen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die neu gefasste Eigenbetriebssatzung der Gemeinde Eschenburg in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Ende der Sitzung: 19:17 Uhr

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer

Peter Hermann

Rainer Deutsch

Bericht des Gemeindevorstands

zur Sitzung der Gemeindevertretung am 28.05.2026

Weitere Informationen aus den Ortsteilen:

Eibelshausen:

Die anstehenden Anstreicher- und Fassadenarbeiten an der Kita Pusteblume wird die Fa. Heimdecor Donath übernehmen, die die Leistungen mit 28.564,46 Euro angeboten hatte. Die Firma mit dem günstigsten Angebot hatte den Auftrag nicht angenommen.

Hessen Mobil saniert die K7, bevor die Kreisstraße an die Gemeinde übergeben werden kann. In der ersten Woche wurden innerorts auf der Simmersbacher Straße Mängel der bisherigen Sanierung behoben. Danach wird die K 7 zwischen Ortseingang in Richtung Simmersbach bis zur Einmündung auf die Bundesstraße erneuert.

Die 40.000 € Vergleichssumme für den Rechtsstreit um den Ölunfall in der Eiershäuser Straße sind gezahlt. Der Aufwand der Gemeinde Eschenburg mit der 2020 entdeckten Boden-Kontamination aus den 90er Jahren (Gutachten, Sanierung, etc.) summierte sich auf 178.239,11 €. Zudem sind an Anwalts- und Gerichtskosten bei dem fünfeinhalb Jahre dauernden Verfahren über zwei Instanzen für die Gemeinde 38.606 € aufgelaufen.

Die Vergleichssumme von 100.000 € für den Kompromiss bei den Container-Kosten deckt die Differenz zwischen Kommune und Kreis zum größten Teil. Bei der Anerkennung unserer Forderungen von rd. 134.000 € Miete für eine der beiden Container-Anlagen gab es unterschiedliche Ansichten, weil hier keine Belegung erfolgte.

Die Fa. WHSE aus Haiger wird die anstehenden Sanierungsarbeiten für die Erneuerung der Wärmeversorgung im Rathaus Eibelshausen mit Wärmeverbund zum Bürgerhaus und einer zusätzlichen Anschlussmöglichkeit des Wärmeverbunds zur KITA „Neuen Mitte“ Mitte Juni beginnen.

Die Kanalerneuerung in der Habachstraße beginnt Anfang Juni und wird durch die Fa. Heinrich Lauber aus Dillenburg ausgeführt. Dort werden insgesamt 320 m Kanal DN 300 und DN 400 erneuert.

Hirzenhain:

Der Endausbau der Bussardstraße steht nach den Sommerferien an und dauert voraussichtlich 15 Wochen. Den Auftrag hat die Firma Grimm (Herborn-Hörbach) bekommen, die mit 356.525 € das günstigste der vier Angebote auf unsere Ausschreibung hin abgegeben hat. Auch wenn die Anlieger ihren Beitrag zum Bau der Straße beim Kauf des Grundstücks bereits bezahlt haben, ist die Anliegerversammlung am 11.06.2026 um 18 Uhr im DGH Hirzenhain interessant über die anstehende Ausführung.

Die Kanalerneuerung in der Sammetwiesenstraße in Hirzenhain/Bhf. wird mit den abschließenden Asphaltarbeiten Ende Mai durch die Fa. Grimm aus Hörbach abgeschlossen und fertiggestellt.

Die Tiefbauarbeiten von ca. 200 m Wasserleitung zur Ringbildung der Wasserleitung in der Verlängerung der Bussardstraße zur Habichtstraße wurden durch die Fa. Grimm aus Hörbach fertiggestellt.

Wissenbach:

„Bankenviertel“ wurde der Dorfplatz schon tituliert, weil der alte Ortsbeirat und die Vereine eine Vielzahl von Sitzbänken beschafft haben. Die Bänke sind als Ruhebänke an den Spazierwegen in der Wissenbacher Gemarkung verteilt worden.

Pläne für den Erweiterungsbau der Grundschule will der Lahn-Dill-Kreis am 17.06.2026 im Bau- und Umweltausschuss vorstellen. Die Gremien der Gemeinde können dann auch über den Verkauf benötigter Flächen beraten, was letztlich die Gemeindevertretung gemäß Hauptsatzung zu beschließen hat.

Die Tiefbauarbeiten von ca. 540 m Wasserleitung zur Ringbildung der Wasserleitung in der Verlängerung der Frohnhäuser Straße / Beim Born zur Scheidstraße / Kastanienweg werden derzeit durch die Fa. Grimm aus Hörbach durchgeführt.

Simmersbach:

Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach hat die Firma Gerhardt & Weigel den Auftrag für das erste „Paket“ mit Erd-, Entwässerungs-, Maurer- und Stahlbetonarbeiten erhalten. In unserer Ausschreibung hatte das Weidelbacher Unternehmen mit rd. 495.000 € das günstige Angebot angegeben. Das teuerste der zehn eingegangenen Angebote lag bei fast 800.000 €. Die Arbeiten sollen Ende Juni mit dem Tiefbau beginnen. Wie unser Bauingenieur Tobias Röseberg im Bauausschuss zu den Ausschreibungen und Vergaben berichtete, sollen Gerüstbauer, Zimmerer und Dachdecker sodann gefunden werden, damit das Gebäude bis zum Winter „dicht“ wird.

Eiershausen:

Bei Grundschule Eiershausen ist die Kommune informiert, aber nicht involviert. Weil der Kreis die Betreuung für den „Pakt für den Nachmittag“ nur in Eibelshausen anbieten wird, hatte die Eschenburgschule geplant, die Kinder gemeinsam in Eibelshausen in zwei Klassen einzuschulen. Nachdem sich in Eiershausen dagegen Widerstand regte, hat das Schulamt seine Entscheidung zurückgenommen. Demnach sollen nun 5 Kinder in Eiershausen und 24 in Eibelshausen eingeschult werden.

„Eiershausen wird aktiv“ lautet das Motto für den nächsten Schritt bei unserer Aktion „Austausch auf Augenhöhe“. Im evangelischen Gemeindehaus sind die gesammelten Themen weiter beraten worden, worüber im Internet unter der Adresse www.-eschenburg.de/austausch weiter berichtet wird. Ortsbeirat und der Dorfverein „Verein(t)“ sind Ansprechpartner.

Roth:

Der FC Roth feiert sein 50-jähriges Bestehen vom 12. bis 14. Juni. Los geht es im Festzelt an der Schutzhütte am Freitag (12. Juni) um 16:30 Uhr mit einer Kinder-Disco und ab 19 Uhr mit „DJ Afterworx“. Der Samstag (13. Juni) startet sportlich mit einem E-Jugend-Spiel (13 Uhr). Die Partie zur Party bestreiten ab 14 Uhr die Elf der SG RoSi gegen eine Eschenburg-Auswahl. Nach dem Festkommers, der um 17 Uhr beginnt, spielt die Band „The Broxters“. Am Sonntag (14. Juni) startet in der Häbernstraße um 11:00 Uhr der Festzug durchs Dorf, ehe die „Weifenbacher Musikanten“ anschließend zum Frühschoppen aufspielen.

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

Gemeinsamer Weg gesucht: Zusammen mit Staatssekretär Michael Ruhl, der zum MundART-Festival in Eschenburg war, soll ein Weg gefunden werden, der auch bei einer „ausgebuchten“ Förderung des Landes das Projekt nicht bremst, sondern Klarheit für eine gemeinsame Vorgehensweise bringt.

Information über Bauprogramm und „Verband 4.0“: Am 24.06.2026 werden Interessierte aus den Gremien des Verbandes und der beiden Gemeinden über den Zahlen-Rahmen des Bauprogramms 2027-2031 informiert. Hier wird die Mitteilung aus dem Ministerium mit Spannung erwartet, wie sich das Land Hessen an dem 45-Millionen-Euro-Projekt beteiligt. Die Finanzierung ist danach zu klären, bevor die Gremien beider Gemeinden über Gebühren und Beiträge beraten und beschließen.

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

Zweite Bewerbungs-Runde um Bundesprogramm: Nach der ersten Runde im Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gibt es eine zweite Runde nur für Schwimmbäder. Hierbei bleibt die Projektskizze für „Panoramablick“ im Rennen. Unter den 430 ausgewählten Projekten sind 22 Schwimmbäder, davon keines aus Hessen.

„Retten wir die Bäder!“ Bei einer bundesweiten Image-Kampagne nehmen wir teil. Auch wenn der Zweckverband am Ende einer langen Reihe an Unterstützern hinten steht, stehen wir hinter der Kampagne, die den Wert und Nutzen von Schwimmbädern betonen soll. Hierbei werden große Plakate und Videowerbung vor allem in Städten gebracht, wo die Entscheider über Förderprogramme und unser Steuergeld leben. Mit diesem Aufruf der Bäderallianz geht es am 28.-29. September zum ersten Hessischen Kongress des Badewesens nach Braunfels, den wir mit der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Bäder (www.hessenbaeder.de) veranstalten. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein kann zwar nicht kommen, aber er übernimmt die Schirmherrschaft über das Schwimmbad-Spitzentreffen.

Werbung im Bad ausgebucht: Die 16 Plätze für Bannerwerbung an der Seite, für die jährlich 500 € Miete gezahlt werden, waren bereits belegt. Nun sind auch die beiden Premium-Plätze an der Glasfront zum Bistro von zwei Partnern (und einem jährlichen Beitrag von je 1.000 €) ausgebucht.

1,02 Millionen Euro zurückgezahlt: Seit 2017 sind insgesamt 1,02 Millionen Euro an beide Mitglieds-Kommunen zurückgezahlt worden. Die Rückzahlung der nicht benötigten Umlagen war vor zehn Jahren ein wichtiger Teil der Einigung in einem langjährigen Streit um die Finanzierung des Schwimmbades und ist mittlerweile in der Satzung des Zweckverbands verankert (§ 17 Abs. 5).

Hypercharger am Hallenbad: Mainova baut eine Elektroauto-Ladestation am Schwimmbad. Ohne Kosten für den Zweckverband ist ein Vertrag abgeschlossen worden für den Bau und Betrieb einer Elektro-Station mit zwei Ladepunkten mit insgesamt 150 kW Leistung.