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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Eschenburg

Teilflächennutzungsplan im Bereich „Windenergiegebiet Galgenberg“

hier:

Bekanntmachung über das Wirksamwerden

Die Gemeindevertretung Eschenburg hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 den Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ festgestellt.

Der Teilflächennutzungsplan wurde beim Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung eingereicht.

Mit Verfügung vom 03.03.2026 teilt das Regierungspräsidium Gießen mit, dass der Flächennutzungsplan geprüft und genehmigt wird.

Die Genehmigung ist mit Maßgaben verbunden:

Für das in der Karte dargestellte Sondergebiet, „Zweckbestimmung Windenergiegebiet, Beschleunigungsgebiet“ entfällt die Zweckbestimmung als „Beschleunigungsgebiet“, so dass nur ein „Windenergiegebiet“ zur Ausweisung kommt.

Die zusätzliche Darstellung als „Beschleunigungsgebiet“ hat in einem nachfolgenden, innerhalb von drei Monaten förmlich einzuleitenden separaten Planverfahren zu erfolgen. Davon ausgenommen bleibt der Bereich des FFH-Gebietes „Borstgrasrasen nördlich von Simmersbach“.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.05.2026 ist die Gemeinde den Maßgaben beigetreten.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ wirksam.

Der Flächennutzungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und zusammenfassender Erklärung im Bauamt (Raum E.05) der Gemeindeverwaltung, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Der wirksame Flächennutzungsplan wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt und kann auf dem zentralen Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.hessen.de und über die Homepage der Gemeinde Eschenburg (https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung) eingesehen und abgerufen werden.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Übersichtskarte: 

Lage und räumlicher Umgriff des Windenergiegebiets Galgenberg

Eschenburg, den 11.06.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Götz Konrad, Bürgermeister