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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Zweckverband Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal

Niederschrift über die 01. (konstituierende) Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal

am Mittwoch, dem 27.05.2026,

um 18:00 Uhr im Rathaus Eschenburg-Eibelshausen

Verbandsversammlung

Anwesend:

Dori, David - Vorsitzender

Müller, Gerd

Neitz, Markus

Fuchs, Mirko

Müller, Hans-Jürgen

Manderbach, Jacob

Bieber, Hartwig

Schaumann, Regina

Steinmüller, Dominik

Müller, Peter

Nicht anwesend:

Pfeifer, Christian

Verbandsvorstand

Anwesend:

Bürgermeister Götz Konrad

Bürgermeister Christian Schüler

i.V. Höhl, Wolfgang

i.V. Renz, Ewald

Panten, Ingo

i.V. Kaufmann, Ingo

Entschuldigt:

Heinz, Uli

Debus, Jürgen

Schwehn, Reiner

Schriftführer: Anuschka Steinseifer

Stellvertr. Betriebsleiter: Martin Weber

Betriebsleiter: Frank Happel (entschuldigt)

Fachberater: Stefan Grau (entschuldigt)

Fachberater: Rainer Deutsch (nicht anwesend)

Gäste:

Krüll, Jürgen erste Beigeordneter Gemeinde Eschenburg

Schüler, Silke

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher, Götz Konrad, eröffnet die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung. Er stellt die Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und somit die Beschlussfähigkeit fest und begrüßt besonders die neuen Mitglieder.

Punkt 2:

Wahl des/der Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 7 der Verbandssatzung

Der Verbandsvorsteher weist darauf hin, dass die Zweidrittel-Mehrheit in der Satzung des Zweckverbandes auf Sachentscheidungen gilt (z. B. Haushalt), bei Wahlen indes der § 55 HGO anzuwenden ist. Demnach wird gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Der Verbandsvorsteher bittet um Vorschläge für das Amt des Vorsitzenden der Verbandsversammlung.

Aus den Reihen der Mitglieder der Verbandsversammlung wird David Dori vorgeschlagen. Weitere Vorschläge gibt es nicht. Geheime Wahl wird nicht gewünscht.

Bei der anschließenden offenen Abstimmung wird David Dori zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung einstimmig gewählt.

David Dori nimmt die Wahl an und übernimmt die weitere Leitung der Sitzung.

Punkt 3:

Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung gemäß § 7 der Verbandssatzung

Es wird Gerd Müller für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung vorgeschlagen.

Bei der folgenden Abstimmung wird Gerd Müller einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt und nimmt das Amt an.

Es wird Hans-Jürgen Müller für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung vorgeschlagen.

Bei der folgenden Abstimmung wird Herr Hans-Jürgen Müller einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt. Hans-Jürgen Müller nimmt das Amt an.

Die Stellvertretung soll in dieser Reihenfolge stattfinden:

Nr. 1 Gerd Müller

Nr. 2 Hans-Jürgen Müller

Punkt 4:

Wahl eines/einer Schriftführers/in und dessen Stellvertreter/in

Es wird Anuschka Steinseifer als Schriftführerin und Yvonne Meschede als deren Stellvertreterin vorgeschlagen.

Da Yvonne Meschede nicht anwesend ist, hat sie Ihre Zustimmung vorab schriftlich mitgeteilt.

Bei der anschließenden Abstimmung werden die genannten einstimmig zur Schriftführerin bzw. stellvertretenden Schriftführer gewählt.

Punkt 5:

Wahl eines/einer Vertreters/Vertreterin und dessen Stellvertreter/Stellvertreterin in die Verbandsversammlung der ekom21-KGRZ Hessen, Gießen

Es wird Christian Schüler als Vertreter und Götz Konrad als dessen Stellvertreter vorgeschlagen.

Bei der anschließenden Wahl werden beide für die jeweiligen Ämter einstimmig gewählt.

Punkt 6:

Informationen

Der genehmigte Haushalt 2026 ist am 21.01.2026 an Vorstand und Verbandsversammlung per E-Mail versandt worden. Haushalt und Genehmigung sind erstmals auch auf der Internetseite des Freizeitbades Panoramablick veröffentlicht. Unter der Rubrik Bekanntmachungen.

Kassenprüfungsbericht des Kreises vom 25.08.2025 konnte am 16.01.2026 und an Vorstand und Verbandsversammlung per E-Mail versendet werden.

Seit 2017 werden insgesamt 1,4 Millionen Euro an beide Kommunen zurückzahlen sein: Die Rückzahlung von Überschüssen bei den Jahresabschlüssen war vor zehn Jahren ein wichtiger Teil der Einigung nach einem langjährigen Streit um die Finanzierung des Schwimmbades. In der Satzung steht, dass eine Überzahlung an die Mitgliedsgemeinden zu erstatten ist (§ 17 Abs. 5).

Nachdem der Jahresabschluss 2017 vom Kreis geprüft und von der Verbandsversammlung beschlossen werden konnte, hat sich an den Zahlen nichts mehr geändert. Deshalb wird die Rückzahlungs-Regelung bei Überschüssen in den Jahresabschlüssen geändert. 90 % werden nach der Feststellung im Vorstand an die beiden Kommunen zurückgezahlt, die restlichen 10 % nach der Prüfung durch den Kreis. Dadurch sind von den 1,4 Mio. € bereits 1,02 Mio. € zurückgezahlt. Der Rest folgt nach der Prüfung durch den Kreis.

Im Herbst will der Kreis die Prüfung der Jahresabschlüsse fortsetzen (Jahresrechnung 2018).

Rekord-Besuch: Mit 114.207 Besuchern war das Jahr 2025 das beste in der Geschichte des Hallenbades in Eibelshausen. Die 92.419 zahlenden Besucher (2024 waren es 90.066) kommen teils von weit her.

Aus 18 Schulen kamen im vergangenen Jahr 17.581 Schüler (Vorjahr: 14.424), davon 1.798 aus dem Nachbarkreis.

Ein ständig steigendes Einzugsgebiet hat die DLRG, vor allem die Ortsgruppe Aartalsee. Im Wintertraining kamen 873 ins Hallenbad - und bieten Rettungsschwimm-Ausbildung an, die wiederum beim Schulschwimmen, in der Jugendarbeit oder an anderen Badegewässern gebraucht wird.

Die Schwimmabteilung des TV Eibelshausen trug mit 2.669 Trainings-Teilnehmern zur Rekord-Bilanz bei. Den Eintritt für den Dienstsport der Feuerwehr übernehmen die beiden Gemeinden, was sich steigender Beliebtheit erfreut: Im Jahr 2025 wurde das Angebot 665 mal genutzt, nachdem in den Vorjahren 436 (2024) und 340 (2023) gekommen waren.

Mehrwert durch 14 Kurse von Baby bis Reha: Unter den 114.207 Besuchern des Vorjahres sind auch etliche Kursteilnehmer, die im Nichtschwimmerbecken oder auf den abgesperrten Bahnen 4 und 5 unser breites Angebot - von Baby bis Reha - genutzt und genossen haben. Über die 14 Kursanbieter sind im Jahr 2025 insgesamt 12.279 Besuche in die Statistik eingegangen. Diese Teilnehmer haben nicht nur den jeweiligen Eintritt am Eingang bezahlt, sondern pro Besuch ein Kurs-Entgelt von 0,70 € obendrauf. Das hat der Schwimmbad-Zweckverband vor Jahren eingeführt, damit Kursanbieter mehr bezahlen als normale Besucher. Insgesamt kam dadurch ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 8.595 € zusammen und verbesserte das Ergebnis des Freizeitbads „Panoramablick.“

Das aktuelle Kurs-Angebot ist unter der Adresse freizeitbad-panoramablick.de/kurse im Internet zu finden.

Für das Schulschwimmen im ersten Schulhalbjahr 2025/2026 sind vom Landkreis Marburg-Biedenkopf 9.130 € und Lahn-Dill-Kreis 73.710 €. Zahlungen eingegangen.

Der Lahn-Dill-Kreis plant, ab die Kostenerstattung fürs Schulschwimmen weiter zu erhöhen. Auf unsere Initiative hin und mit der Solidarität aller Kommunen im Kreis gibt es seit 2023 pro Teilnehmer 10 Euro.

Derzeit kommen 18 Schulen im Freizeitbad „Panoramablick“ und die Nachfrage nach Zeiten steigt weiter, nicht nur wegen der Schließung der Schwimmbäder in Dillenburg und Haiger.

Die regelmäßigen Untersuchungen des Wassers im Bad ergaben keine Beanstandungen.

Neue Mitglieder beim Förderverein: Mit dem Mitgliederschwimmen im laufenden Badebetrieb konnte der Förderverein die Zahl der Mitglieder von 456 auf über 500 steigern. Der Mindest-Mitgliedsbeitrag liegt seit der Gründung im Jahr 2009 bei 12 €. Für das Bad hat der Förderverein insgesamt 154.573,20 € gesammelt. Im Jahr 2025 sind insgesamt 17.175,23 € für das Bad eingesetzt worden bei Staubsauger, Hand-Haartrockner, Dusche Dampfbad, Leuchtkasten, Abluft Bistro und neuen Kinderstühlen.

Freizeitbad-Familienfest am 26.07.2026: Förderverein, Bistro, DLRG und das Team vom Freizeitbad planen ein gemeinsames Fest.

Für den Austausch Schwimmhallenbeleuchtung mit Wechsel auf sparsame LED-Technik im Jahr 2025 hat der Förderungsträger ZUG 9.013 € Zuschuss am 12.02.2026 ausgezahlt auf 27.961,67 € Kosten (Förderung 32 %).

Bund hilft den Bädern noch nicht: Beim Förderprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sind im Januar rund 3.500 Projektskizzen eingegangen. Die 333 Mio. € dieser ersten Runde reichen bei weitem nicht. Es hätten allein für diese Anträge 7,5 Milliarden Euro sein müssen. Unter den 430 ausgewählten Projekten sind 22 Schwimmbäder. Das meiste sind Sportplätze und Spezialanlagen. In der zweiten Runde sollen 250 Mio. € nur an Schwimmbad-Projekte gehen, wofür wir uns bewerben werden.

Bei unserer Projektskizze für das Bundes-Förderprogramm zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“ setzen wir auf die gegenseitige Ergänzung der Schwimmbäder und haben die Lage dargestellt. Die Nachbarschaft zu den Schwimmbädern in Dillenburg (13 km Entfernung, Baujahr 2003, 6 Bahnen 50 m, 155.000 Besucher jährlich bis 2019, seit 2020 geschlossen für Sanierung) und in Haiger (17 km, Bj. 1964, 3 Bahnen 25 m, 30.000 Besucher jährlich) ist inzwischen weniger als Konkurrenz, sondern als Kohärenz gesehen.

Werbung im Bad ausgebucht: Die 16 Plätze für Bannerwerbung an der Seite, für die jährlich 500 € Miete gezahlt werden waren bereits belegt. Nun sind auch die beiden Premium-Plätze an der Glasfront zum Bistro von zwei Partnern (und einem jährlichen Beitrag von je 1.000 €) ausgebucht.

Ticket-Sponsor weiter treu: Die EAM unterstützt mit 2.000 € netto auch in diesem Jahr die Beschaffung wiederverwendbarer Eintrittskarten.

Mainova baut eine Elektroauto-Ladestation am Schwimmbad. Ohne Kosten für den Zweckverband ist ein Vertrag abgeschlossen worden für den Bau und Betrieb eines Hyperchargers mit zwei Ladepunkten mit insgesamt 150 kW Leistung.

Anfang April ist der Verband durch ein Anwaltsschreiben darüber informiert worden, dass am 04.01.2026 ein Badebesucher im Eingangsbereich aufgrund einer Eisfläche gestürzt sei. Dieser Fall wurde zur Prüfung an unsere Versicherung GVV Kommunal weitergeleitet.

Die Gemeindewerke haben den Mietvertrag für einen Raum im Untergeschoss des Schwimmbades zum 31.7.2026 gekündigt. Dieser Raum kann als Lager für Reinigungsmittel genutzt werden.

Auch wenn über eine aktuelle Förderung noch nicht entschieden ist, wird der Zweckverband am 24.06.2026 Interessierte aus den Gremien des Verbandes und der beiden Gemeinden informieren über die gemeinsame Vorgehensweise. Der Info-Abend, der sich vor allem an Neugewählte (auch Stellvertreter) richtet, beginnt um 19 Uhr im Bürgerhaus Eibelshausen.

Bei der Bäderallianz-Kampagne „Retten wir die Bäder!“ stehen wir mit dem Namen Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ ganz hinten - aber als Team vom Freizeitbad „Panoramablick“ stehen wir voll und ganz dahinter, endlich mal die guten Seiten der Schwimmbäder zu zeigen. Auf Plakatwänden und Videowerbung soll in den großen Städten gezeigt werden, dass man in den kleinen Städten und Gemeinden „auf dem Land“ sehr gut schwimmen und vor allem schwimmen lernen kann.

Wir sind treibende Kraft der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Bäder, deren Internetseite www.hessenbaeder.de hat der Zweckverband gestartet. Wenn wir nach der ersten Konferenz Hessischer Bäder am 23.02.2026 in Friedrichsdorf nun am 28.09.2026 den ersten Hessischen Kongress für das Badewesen in Braunfels veranstaltet, zeigt das einen bundesweit beachtenswerten Schulterschluss für Schwimmbäder. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein kann leider nicht kommen, hat aber die Schirmherrschaft übernommen.

Punkt 7:

Genehmigung üpl/apl. Auszahlung BGA

Sach- und Rechtslage:

Im Jahr 2025 betrugen die Ausgaben bei Betriebs- und Geschäftsausgaben (BGA) 10.809,69 Euro bei verfügbaren Mitteln von Euro 3.000,00.

Hierbei handelt es sich jedoch um folgende Zahlungen:

Schreibtisch Verwaltung

877,21 Euro

Gläserspülmaschine Bistro

982,93 Euro

 

1.860,14 Euro= BGA Zweckverband

Abluftventilator Küche-Bistro

4.709,30 Euro.

Dieser Betrag wurde vom Förderverein gespendet und als Zuschuss Spende gebucht.

Leuchtkasten Anzeige

4.240,25 Euro.

Dieser Betrag wurde vom Förderverein gespendet und als Zuschuss Spende gebucht.

Bei der Haushaltsüberschreitung von 7.809,69 Euro handelt es sich nicht um eine außerplanmäßige Aufwendung, sondern lediglich um eine interne Überschreitung der Betriebs- und Geschäftsausgaben. Es wurden lediglich 1.860,14 Euro ausgegeben und die restlichen 8.949,55 Euro durch Spenden des Fördervereins ausgeglichen. Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird dies in einer separaten Investitions-Nr. 046 aufgeführt (BGA Förderverein).

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung genehmigt die Haushaltsüberschreitung von 7.809,69 € gemäß § 100 HGO nachträglich.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen

Punkt 8:

Genehmigung üpl/apl. Auszahlung Sozialraum

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Bauprogramm 2024-2029 wurde die Erneuerung Sozialraum ursprünglich mit 10.000,00 € eingeplant. Dies wurde im Jahr 2024 im Bauprogramm auf 11.000,00 € erhöht und im Haushalt 2024 genehmigt. Jedoch wurde der Ansatz in der Haushaltsplanung nicht auf 11.000,00 € erhöht und berücksichtigt.

Da mittlerweile alle Rechnungen eingegangen sind und das Vorhaben abgeschlossen ist, sind Rechnungen im Gesamtwert von 10.560,17 € netto abgerechnet worden, sodass eine Überschreitung von 560,17 € angefallen ist.

Eigentlich handelt es sich hier nicht um eine Haushaltsüberschreitung, sondern um eine nicht berücksichtigte Änderung in der Haushaltsplanung.

Rein vorsorglich - für die Prüfung durch die Revision und Nachverfolgung des Vorgangs - bitten wir um nachträgliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung von 560,17 € gemäß § 100 HGO.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung genehmigt die Haushaltsüberschreitung von 560,17 € nachträglich gemäß § 100 HGO.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen

Punkt 9:

Genehmigung Anlagenrichtlinie

Sach- und Rechtslage:

Der Zweckverband Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal muss auf Betreiben der Abteilung Revision des Lahn-Dill-Kreises eine Richtlinie bezüglich Geldanlage aufstellen. Grund hierfür ist die genaue Regelung der Anlage von freiwerdenden eigenen Zahlungsmitteln (Bankguthaben).

Fremdmittel aus Liquiditätskrediten und sonstigen Darlehen sind ausdrücklich von der Geldanlage ausgenommen. Genauso sind spekulative Finanzgeschäfte nicht zulässig, da sie gegen die Grundsätze der sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung verstoßen. Zulässig sind nur Geldanlagen als Tages- oder Festgeld bei den heimischen Kreditinstituten.

Die Richtlinie dient der ordnungsgemäßen und vor allem sicheren Vermögensverwaltung mit Vermeidung von Risiken. Das ist deswegen besonders bei einer Kommune wichtig, da es sich um öffentliche Gelder handelt.

Beschluss-Vorschlag:

Zur Regelung der Geldanlage beschließt die Verbandsversammlung die beigefügte Anlagenrichtlinie.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen

Punkt 10:

Fragen und Mitteilungen

Es wurden einige Fragen gestellt und beantwortet.

Hinweis mit den Pflastersteinen: Der Bauhof wurde informiert.

Ende der Sitzung: 19:01 Uhr

Gez. Dori gez. Steinseifer
Vorsitzender der Schriftführerin
Verbandsversammlung