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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Eschenburg

Flächennutzungsplan-Änderung „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen

Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat die o. g. Flächennutzungsplan-Änderung festgestellt und dem Regierungspräsidium gemäß § 6 BauGB mit Antrag zur Genehmigung vorgelegt.

Die Flächennutzungsplan-Änderung, s. folgende Abbildung, wurde mit Verfügung vom 10.06.2024 genehmigt.

Die Flächennutzungsplan-Änderung wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Der Flächennutzungsplan-Änderung ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Die Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 (5) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg eingesehen und heruntergeladen werden.

Eschenburg, 27.06.2024

gez. Konrad, Bürgermeister