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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Eschenburg

Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen

hier:

Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat den o. g. Bebauungsplan für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 25.04.2024 als Satzung beschlossen, s. folgende Abbildung.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Jedermann kann diese Planung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg eingesehen und heruntergeladen werden.

Eschenburg, 27.06.2024

gez. Konrad, Bürgermeister