am Dienstag, dem 10. Juni 2026, um 18:00 Uhr im Sitzungszimmer
des Rathauses in Eschenburg-Eibelshausen
Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher |
Der Verbandsvorsteher, Götz Konrad eröffnet die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung, Er stellt die Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und somit die Beschlussfähigkeit fest und begrüßt besonders die neuen Mitglieder.
Die beiden Bürgermeister begrüßen die Mitglieder und es gibt eine Vorstellungsrunde der einzelnen Mitglieder.
Punkt 2: | Wahl des Vorstandsvorsitzenden (Verbandsvorsteher) und dessen Stellvertreters gem. § 14 der Verbandssatzung |
Der noch amtierende Verbandsvorsteher bittet um Wahlvorschläge für das Amt des Vorsitzenden für die neue Amtszeit. Aus den Reihen der Verbandsversammlung wird Herr Bürgermeister Götz Konrad vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Antrag auf geheime bzw. getrennte Wahl wird nicht gestellt.
In offener Abstimmung wird Bürgermeister Götz Konrad einstimmig zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung (Verbandsvorsteher) gewählt.
Bürgermeister Götz Konrad nimmt die Wahl an.
Der Verbandsvorsteher bittet um Wahlvorschläge für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden für die neue Amtszeit. Aus den Reihen der Verbandsversammlung wird Herr Christian Schüler vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Antrag auf geheime bzw. getrennte Wahl wird nicht gestellt.
In offener Abstimmung wird Herr Bürgermeister Christian Schüler einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung (stellvertretender Verbandsvorsteher) gewählt.
Herr Bürgermeister Christian Schüler nimmt die Wahl an.
Punkt 3: | Wahl des Verbandsvorstandes gem. § 14 der Verbandssatzung |
Es liegt folgender gemeinsamer Wahlvorschlag der Verbandsgemeinden vor:
| a) | Mitglied des Verbandsvorstandes | |
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| 1. | Bgm. Götz Konrad, Eschenburg |
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| 2. | Bgm. Christian Schüler, Dietzhölztal |
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| 3. | Ingo Kaufmann, Dietzhölztal |
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| 4. | Horst Wölke, Dietzhölztal |
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| 5. | Ewald Renz, Eschenburg |
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| 6. | Colin Wilczek, Eschenburg |
Da niemand widerspricht und keine weiteren Vorschläge vorliegen, wird diesem Vorschlag einstimmig durch Handaufheben zugestimmt.
| b) | Stellvertretende Vorstandsmitglieder | |
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| 1. | Vertreter im Amt, Jürgen Krüll, Eschenburg |
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| 2. | Vertreter im Amt, Simon Braun, Dietzhölztal |
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| 3. | Jürgen Debus, Dietzhölztal |
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| 4. | Ingo Panten, Dietzhölztal |
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| 5. | Ulrich Heinz, Eschenburg |
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| 6. | Dr. Wolfgang Höhl, Eschenburg |
Auch diesem Vorschlag wird einstimmig durch Handaufheben zugestimmt.
Punkt 4: | Wahl eines Schriftführers/in und dessen Stellvertreters |
Der Verbandsvorsteher schlägt Yvonne Meschede als Schriftführerin und Anuschka Steinseifer als deren Stellvertreter/in vor.
Da die Stellvertreterin Frau Anuschka Steinseifer nicht anwesend ist, hat sie Ihre Zustimmung vorab schriftlich mitgeteilt.
In offener Abstimmung wird Yvonne Meschede gewählt. Zu ihrer Stellvertreterin wird Anuschka Steinseifer gewählt.
Punkt 5: | Wahl eines Vertreters und dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung der ekom21-KGRZ Hessen |
Es werden für das Amt des Vertreters sowie dessen Stellvertreter in der Verbandsversammlung der ekom21-KGRZ Hessen, folgende Personen vorgeschlagen:
| Vertreter: | Bürgermeister Götz Konrad, Eschenburg |
| Stellvertreter: | Bürgermeister Christian Schüler, Dietzhölztal |
Die Verbandsversammlung wählt Bürgermeister Götz Konrad einstimmig zum Vertreter sowie Bürgermeister Christian Schüler zu dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung der ekom21-KGRZ Hessen.
Punkt 6: | Informationen |
Verbandsvorsteher Götz Konrad berichtet:
| • | Seit der jüngsten Verbandsversammlung am 26.11.2025 hat der Vorstand einmal getagt am 05.02.2026 und am 02.03.2026 gab es für Verantwortliche aus dem Verband und beiden Gemeinden eine Präsentation der Planung zum Neubau der Kläranlage. Zum Neubau sind Informationen auf der Internetseite www.abwasserverband-online.de unter „Abwasser 4.0“ bereitgestellt worden. | |
| • | Die aufsichtsbehördliche Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung zum Haushalt 2026 ist 17.12.2025 vorab per Mail und am 22.12.2025 im Original eingegangen. Die Unterlagen haben die Mitglieder des Vorstandes und Verbandsversammlung am 07.01.2026 per Mail erhalten. Der Haushalt 2026 und seine Genehmigung sind auch erstmals auf der Internetseite des Abwasserverbandes veröffentlicht unter der neuen Rubrik „Bekanntmachungen“ (www.abwasserverband-online.de/bekanntmachungen). | |
| • | Der Haushaltsplan 2026 hat ein Volumen von 2.579.200 € für den Betrieb. Für die Finanzierung der Planung des Projekts Neubau ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.450.000 € vorgesehen. | |
| • | Zur Deckung von Investitionen des Finanzhaushaltes war die Aufnahme eines Darlehens erforderlich, wofür eine Kreditgenehmigung aus dem Haushalt 2024 genutzt worden ist. Ein Kredit in Höhe von 1.050.000 € wurde bei der DZ Hyp zu einem Zinssatz von 3,4 %, Annuität 15.000 Euro vierteljährlich, mit einer Zinsbindung bis zum 30.12.2035 abgeschlossen. | |
| • | Am 14.01.2026 ist per Mail der Prüfbericht der unvermuteten Kassenbestandsaufnahme vom 28.08.2025 durchs Rechnungsprüfungsamt Abteilung Revision des Lahn-Dill-Kreises eingegangen. Die Mitglieder des Vorstandes und Verbandsversammlung sind am 16.01.2026 darüber per Mail informiert worden und haben den Prüfbericht erhalten. | |
| • | Die Vereinfachte Umlegungsverfahren „Kläranlage“ für den neuen Grundstücks-Zuschnitt ist abgeschlossen. | |
| • | Der Bauantrag für den Neubau der Kläranlage ist am 17.12.2025 in Wetzlar abgegeben worden. Der Kreis hat den Eingang bestätigt und Unterlagen nachgefordert. Dazu gehörte auch die geforderte Erklärung zur Rückbauverpflichtung, die der Vorstand am 05.02.2026 beschlossen hat. Der Verbandsvorstand erklärt zum Bauantrag, die neue Kläranlage zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen, sobald die zulässige Nutzung des beantragten Bauvorhabens dauerhaft aufgegeben wird. | |
| • | Als Prüfstatiker hat der Vorstand nach entsprechender Ausschreibung der Leistungen des Prüfsachverständigen für Standsicherheit beim Neubau der Kläranlage Eibelshausen die Bietergemeinschaft HB + P & H+P aus Darmstadt und Aachen beauftragt. Bei einem Preis von 128.035,05 € brutto waren die angebotenen Leistungen beim Vergleich mit der Rechtsanwaltskanzlei Heussen als günstiges Angebot ermittelt worden. | |
| • | Der Vertrag mit The Pauly Group für die betriebsbegleitende Betreuung und Anlagenwartung für die Klärschlammvererdungsanlage wurde zum 30.06.2026 gekündigt. Die drei Beete der Klärschlammvererdungsanlage werden als Baugrund für die neue Kläranlage benötigt. | |
| • | Weil die Vorbereitung des Baugrunds für den günstigen Fortschritt des Vorhabens wichtig ist und wie gewissermaßen einen „Neubau im Bestand und laufenden Betrieb“ planen, wurde mit dem Förderantrag zugleich um Genehmigung des „vorzeitigen Vorhabenbeginns” (Baubeginn vor Zustellung des Fördermittelbescheides) gebeten. | |
| • | Das im Oktober 2024 begonnene Antragsverfahren um eine Förderung des Landes Hessen kommt zum Ziel. Nachdem das RP Gießen und die WI Bank das Projekt befürworten, liegt die Entscheidung nun beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU). Wir sind in guten Gesprächen mit Staatssekretär Michael Ruhl und der Abteilung III (Wasser und Boden). | |
| • | Der seit 2017 mit der Firma Rittal bestehende Vertrag über die Aufnahme und Reinigung von Abwässern mit erhöhten CSB-Frachten aus dem Werk Rittershausen ist für den Neubau in einer neuen Fassung abgeschlossen und Ende März unterschrieben worden. Wegen der hohen CSB-Belastung ist eine Beteiligung von Rittal auch für den Neubau ingenieurstechnisch ermittelt mit 7,39 %. Die Vorgehensweise und Vertragsdetails sind mit dem Unternehmen erläutert worden. | |
| • | Mit dem Planungsstand ist auch die Kostenermittlung nach DIN 276:2018-12 fortgeschritten von der groben Kostenschätzung zur genaueren Kostenberechnung. Nach der Kostenberechnung umfasst der Neubau der Kläranlage Baukosten in Höhe von 44.074.524,34 € brutto, was für die Beteiligung der Firma Rittal 3.257.107,35 € Anteil an den berechneten Kosten ausmacht. Für den Vertrag war ein Sicherheits-Zuschlag für ein Maximum gewünscht, was die DIN unter den Ziffern 4.2.13 und 4.2.14 für Prognose und Risiko hergibt. Demnach ergibt sich eine mögliche Kostensteigerung auf 47.600.486,29 € - und der Anteil von Rittal wurde demnach auf ein Maximum von 3.517.675,94 € im Vertrag festgeschrieben. | |
| • | Auf der Grundlage der genauen Kostenberechnung ist nun auch das Bauprogramm 2027-2031 aufzustellen. Weil der Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ am 03.06.1964 gegründet worden ist von den damaligen Gemeinden Ewersbach, Eibelshausen, Mandeln, Rittershausen, Steinbrücken, Eiershausen, um die Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung zu übernehmen, die Gebührenhoheit indes bei den Gemeinden verblieb, wird auch die Finanzierung des Projektes von den Kommunen zu klären sein. | |
| • | Das Europäische Gericht hat die Klagen mehrerer Pharmaunternehmen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern gegen die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie als unzulässig abgewiesen. Die EU-Richtline 2024/3019 Kommunales Abwasser (KARL) ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. In Deutschland ist die neue EU-Richtlinie grundsätzlich bis zum 31.07.2027 in deutsches Recht umzusetzen. | |
| • | Sanierungsarbeiten am Kanalnetz führt aktuell die Firma Rainer Kiel Kanalsanierung GmbH im Auftrag des Abwasserverband „Obere Dietzhölze" aus. Im Zeitraum Fa. Kiel 01.06.-18.09.2026 sind von der grabenlosen Sanierung folgende Straßen betroffen: | |
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| • | Rittershausen: Bachstraße, Am Kromberg. |
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| • | Ewersbach: Mühlrain, Hauptstraße. |
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| • | Mandeln: Laaspher Straße + Sporthalle + Hammerweiher. |
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| • | Steinbrücken: Dillenburger Straße. |
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| • | Eibelshausen: Friedrichstraße, Marktstraße, Eiershäuser Straße |
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| • | Eiershausen (Kr. Eiershäuser Str. + Heuwiese + Schwarzbachstraße). |
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| Die Bauarbeiten werden auf Internetseite des Verbands (www.abwasserverband-online.de) als Anliegerinformationen auf der Startseite gezeigt. | |
| • | Nach der Abwasseruntersuchung vom 18.03.2026 zeigt der Bescheid vom 16.04.2026, dass die vorgegebenen Werte eingehalten werden. | |
| • | Konzept „Verband 4.0“: Die Idee auf eigene (interne) Investitionszuweisungen kam im Abwasserverband, die Rückzahlung von Überschüssen bei den Jahresabschlüssen ist im Zweckverband des Schwimmbads bei der Einigung vor zehn Jahren „erfunden“ worden. Aus den bewährten Erfahrungen können wir heute den Verband 4.0 gestalten mit den vier tragenden Säulen: | |
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| • | Interkommunale Zusammenarbeit - Umlage der Betriebskosten |
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| • | Bauprogramme als Basis - Beteiligung der Kommunen an den Beschlüssen |
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| • | Intelligente Investition über externe Zuschüsse und interne Zuweisungen |
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| • | Echtzeit-Finanzierung mit Rückzahlung der nicht benötigten Umlagen nach der Aufstellung der Jahresabschlüsse. |
| • | Am 24.06.2026 vierte Informations-Veranstaltung für Verantwortliche aus den Gremien des Verbandes und der beiden Gemeinden über den Zahlen-Rahmen des Bauprogramms 2027-2031 informiert. Hier wird die Mitteilung aus dem Ministerium mit Spannung erwartet, wie sich das Land Hessen an dem 45-Millionen-Euro-Projekt beteiligt. Die Finanzierung ist danach zu klären, bevor die Gremien beider Gemeinden über Gebühren und Beiträge beraten und beschließen. Wie bereits im Verbandsvorstand als Information erläutert, geht es bei der Betrachtung auch um die Grundlagen der Globalkalkulation (Zuordnung der Kosten des Bauprograms 2027-2031 auf alle bebauten, jetzt oder künftig bebaubaren Grundstücke) sowie die Umlage von Kosten des Betriebs (§ 10 Hessisches Kommunalabgabengesetz) und der Investitionen (§ 11 KAG) | |
Punkt 7: | Genehmigung Anlagenrichtlinie |
Der Abwasserverband Obere Dietzhölze muss auf Betreiben der Abteilung Revision des Lahn-Dill-Keises eine Richtlinie bezüglich Geldanlage aufstellen. Grund hierfür ist die genaue Regelung der Anlage von freiwerdenden eigenen Zahlungsmitteln (Bankguthaben).
Fremdmittel aus Liquiditätskrediten und sonstigen Darlehen sind ausdrücklich von der Geldanlage ausgenommen. Genauso sind spekulative Finanzgeschäfte nicht zulässig, da sie gegen die Grundsätze der sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung verstoßen. Zulässig sind nur Geldanlagen als Tages- oder Festgeld bei den heimischen Kreditinstituten.
Die Richtlinie dient der ordnungsgemäßen und vor allem sicheren Vermögensverwaltung mit Vermeidung von Risiken. Das ist deswegen besonders bei einer Kommune wichtig, da es sich um öffentliche Gelder handelt.
Beschluss-Vorschlag:
Zur Regelung der Geldanlage beschließt die Verbandsversammlung die beigefügte Anlagenrichtlinie.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen
Punkt 8: | Mitteilungen und Fragen |
Es wurden einige Fragen gestellt und beantwortet.
Ende der Sitzung: 19:09 Uhr