Es ist nicht schön, muss aber sein. Die Kommunen müssen mithelfen bei der Unterbringung von Flüchtlingen, besagt das Landesaufnahmegesetz. Kommunen können aber nur Notunterkunft, sage ich an dieser Stelle.
Viele Menschen haben privaten Wohnraum zur Verfügung gestellt, wo 175 Flüchtlinge aus der Ukraine untergekommen sind. In den Gemeinschafts-Unterkünften, die der Kreis von privat angemietet hat, leben derzeit 52 Personen, meist Asylbewerber. Von der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen geht die „Reise“ über das Ankunftszentrum des Kreises am Heisterberger Weiher mittlerweile direkt in die Städte und Gemeinden.
Über diese so genannten Zuweisungen haben wir im September 9 Personen unterbringen müssen. Weil die großen Gemeinschafts-Unterkünfte in Haiger und Wetzlar aufgelöst wurden, kamen im April und Mai jeweils 19 Menschen durch diese „Delegierung“ nach Eschenburg. Für Juni waren 39 Personen angekündigt. Zuerst stand das Mitte Mai im Verteilungsschlüssel des Kreises, der Eschenburg die Unterbringung von 4,1 Prozent der Flüchtlinge vorgibt, die der Kreis verteilt.
Hatten wir bislang Wohnungen und Häuser angemietet, wurde klar, dass wir diese Kapazitäten gar nicht haben. Wir können nicht so schnell tapezieren wie andere delegieren - und das wollen wir auch nicht. Kommunen können nur Notunterkunft.
An Container haben wir deshalb schon früh gedacht und ohne Verzug an einer Lösung gearbeitet. Am 1. Juni von der Gemeindevertretung beschlossen. Neun Standorte haben wir sogleich geprüft und acht wieder verworfen. In Simmersbach ist die Fläche zu klein. In Hirzenhain/Bahnhof steht die anvisierte Fläche im Gewerbegebiet unter Naturschutz. An den Festplätzen in Eibelshausen und Eiershausen liegt nicht genügend Strom…. Es bleibt letztlich nur die Eiershäuser Straße. Auf einem Grundstück der Gemeinde - zwischen Feuerwehrgerätehaus und Bushaltestelle - haben wir das erste „Container-Dorf“ geplant. Auf einem gepachteten Privat-Grundstück auf der anderen Seite konnte eine zweite Container-Anlage errichtet werden. Solange die Container noch nicht bezugsfertig sind, dient das DGH Roth als Zwischenstation.
Am 15. Juni kündigte der Zuweisungs-Bescheid des Kreises „bis zu 39 Personen“ an für den 28. Juni. In einer Woche vor der Zuweisung kommt dann eine Liste mit Namen, Nationalität, Geburtsdatum und Geschlecht. Mehr nicht. Herauszulesen war: 12 Personen, von denen 9 aus der Ukraine und 3 aus Afghanistan kommen.
Für hoffentlich nur wenige Tage haben wir das Dutzend untergebracht im DGH Roth, bis die Container in der Eiershäuser Straße bezugsfertig sind. Denn Dorfgemeinschaftshäuser sind eigentlich für die Dorfgemeinschaft da, für Veranstaltungen, Vereine, Feste und Familien.
Kommunen können nur Notunterkunft. Normalerweise reicht die Wohnung am Bauhof. Und normalerweise sind Städte und Gemeinden auch nur beteiligt, wenn Obdachlosigkeit droht. Die werden wir jetzt auch abwenden, indem wir - zusammen mit anderen Kommunen und dem Kreis - gemeinsam Container beschaffen, betreiben und betreuen.
Wir wollen helfen, können aber nicht für alles den Kopf hinhalten. EU, Bund, Land und Kreis bitten wir um schnelle Verfahren und klare Abläufe bei Flüchtlings-Unterbringung und Asyl-Verfahren.