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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 27/2024
Goure
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Ortsgerichte sind „gewissenhaft und unparteiisch“

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“ Der Diensteid für Schöffen der Ortsgerichte ist der gleiche wie für andere Ehrenbeamte und Beamte des Landes Hessen. Das gilt auch für Bürgermeister und Wehrführer. Nicht nur deshalb ist mir dieses Gremium Ortsgericht so sympathisch, sondern auch seine Arbeit ist ein wichtiger Dienst am Miteinander: „Die derzeit knapp 880 Ortsgerichte in Hessen sind ein ganz wichtiges Bindeglied zwischen amtlichen Institutionen, Ehrenamt und kostengünstiger Bürgernähe. Sie sind für die Bürgerinnen und Bürger die kompetenten Ansprechpartner vor Ort - nicht nur bei Beglaubigungen und in Nachlassangelegenheiten, sondern auch bei Schätzungen von Grundstücken“, schrieb vor einem Jahr Professor Dr. Roman Poseck, unser heutiger Hessischer Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, damals Justizminister.

Von der Kommune benannt, vom Amtsgericht vereidigt und ernannt haben wir nun auch Thomas Hain, den ich auf dem Bild mit Amtsgerichts-Direktor Reinhard Grün in die Mitte nehme. Im Ortsgericht Wissenbach wird er nun mit Ortsgerichtsvorsteher Rolf Reeh, dessen Stellvertreter Burkhard Waldschmidt und den beiden anderen Ortsgerichtsschöffen Dietrich Sommer und Heinz Rieß Dienst tun, vor allem bei Immobilienschätzungen. Von den sonstigen Sachverständigen kritisch beäugt und als Laien dargestellt, sind diese ehrenamtlichen Experten für uns ein wichtiger Mittler. Ihre Mission heißt „Miteinander“. Und schon die gesetzliche Vorschrift, dass mehrere Mitglieder eine Schätzung gemeinsam vornehmen, garantiert Gewissenhaftigkeit.

Vor einem Jahr hat der Hessische Landtag eine Änderung des Ortsgerichtsgesetzes dahingehend verabschiedet, dass „Grundstücksschätzungen der Ortsgerichte als Gutachten von Personen gelten, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind.“ Das hat sich noch nicht bis zu allen Behörden herumgesprochen, aber das ist Gesetz. Und das ist gut so. Dem neuen Schöffen und allen Ortsgerichten in Eschenburg gutes Gelingen und eine – im doppelten Sinne – für uns alle „wertschätzende“ Arbeit. Danke für Euren Dienst!

Ihr
Götz Konrad
Bürgermeister