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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 3. Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses

der Gemeindevertretung Eschenburg

am Donnerstag, den 18.06.2026, um 19:00 Uhr,

im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Rolf Dietrich, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Gegen die Ladungsfrist wird kein Einwand erhoben. Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:

Die TOP 2 und 5 werden zusammen beraten. Beim TOP 3 werden die Anträge der FWG und der AfD mitberaten.

2.

Erwerb des Anwesens in der Simmersbacher Straße 4 (Doppelhaushälfte) - Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Die Verwaltung hat sich mit der Übernahme des Grundstücks Simmersbacher Straße 2 für den Neubau der Kita „Neue Mitte“ und dem angedachten Erwerb des Grundstücks Simmersbacher Straße 4 eingehend mit der Thematik der Gestaltung und Nutzung der Flächen auseinandergesetzt und hatte dem Gemeindevorstand am 08.06.2026 zwei Varianten vorgestellt, die in den Gremien zu beraten sind.

Die Verwaltung weist vorab darauf hin, dass für den Betrieb der geplanten Kindertagesstätte mit 74 Betreuungsplätzen ausreichende Freiflächen vorzuhalten sind. Als Grundlage hierfür sollte ein Mindestbedarf von 12 m² Freifläche je KITA-Platz eingehalten werden.

Bereits im Rahmen der Planung und Ausschreibung des KITA-Neubaus wurde daher vorgegeben, dass ein geeignetes Grundstück mit ausreichenden Freiflächen nachzuweisen ist. Auf dem ursprünglichen Grundstück der Simmersbacher Straße 2 (Flurstück 251/2) konnten die erforderlichen Freiflächen nicht vollständig dargestellt werden. Aus diesem Grund wurde zusätzlich ein Teilbereich des gemeindlichen Rathausgrundstücks (Flurstück 252/2) zur Verfügung gestellt.

Folgende Grundstücke sind von den Planungen betroffen:

Flurstück

Beschreibung

Fläche

251/2

Simmersbacher Straße 2

2.018 m²

252/2

Zusatzgrundstück

205 m²

253/3

Simmersbacher Straße 4

372 m²

254/1

Simmersbacher Straße 6

827 m²

256/2

Teilfläche K7 (Lahn-Dill-Kreis)

25 m²

Unter Einbeziehung des Zusatzgrundstücks (Flurstück 252/2) ergibt sich für die KITA eine Freifläche von lediglich 11,76 m² je Kind. Da zu den Freiflächen neben den eigentlichen Spielflächen auch Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Flächen für Abfallbehälter sowie Wege- und Zugangsflächen zählen, wird die Situation als beengt bewertet.

Durch die Anrechnung des sogenannten „Glashauses“ mit einer Fläche von 35 m² erhöht sich die rechnerische Freifläche auf 12,2 m² je Kind. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass diese Flächenausstattung im Vergleich zu den übrigen gemeindlichen Kindertageseinrichtungen weiterhin unterdurchschnittlich ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümer eines Nachbargrundstücks Interesse am Erwerb gemeindlicher Flächen zur Verbesserung ihrer Grundstückssituation bekundet haben.

Im Frühjahr wurde bekannt, dass das Nachbargrundstück Simmersbacher Straße 4 zum Verkauf steht. Die Eigentümerin erklärte ihre Bereitschaft, das Anwesen zum durch das Ortsgericht festgestellten Verkehrswert zu veräußern.

Vor einer möglichen Kaufentscheidung wurde durch die Bauabteilung unter Beteiligung eines Statikers geprüft, ob die bestehende Doppelhaushälfte unabhängig von der benachbarten Haushälfte zurückgebaut werden kann. Die Prüfung ergab, dass ein separater Abriss grundsätzlich möglich ist. Allerdings ist der Abriss schwieriger und kostenintensiver, weil es sich um eine Doppelhaushälfte handelt und im Anschluss an der verbleibenden Haushälfte umfangreiche Arbeiten notwendig sind (Dämmung der Außenwand, Herstellung Dachgiebel), die weitere Kosten verursachen.

Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung ergaben sich zusätzliche Anforderungen:

  • Die Versorgungsleitungen für das Gebäude sind bislang nicht verlegt und müssen von der Simmersbacher Straße zum Gebäude der Kita geführt werden.
  • Aufgrund der baulichen Vorbereitung der Südseite für einen ursprünglich vorgesehenen zweiten Bauabschnitt kann die Leitungsführung nur oberhalb der Bodenplatte erfolgen.
  • Zur frostfreien Verlegung ist eine Geländeauffüllung erforderlich.
  • Zusätzlich werden Flächen für Pkw-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Abfallbehälter sowie die notwendige Fluchttreppe benötigt.
  • Die Fluchttreppe muss unabhängig vom Wegfall des zweiten Bauabschnitts am vorgesehenen Standort verbleiben und die erforderlichen Abstandsflächen einhalten.

Hierdurch reduziert sich die Attraktivität und Nutzbarkeit des ursprünglich vorgesehenen Grundstücksteils für eine anderweitige Nutzung.

Variante 1

Die Variante 1 umfasst folgende Flächen:

  • ehemaliges KITA-Teileigentum: 1.113 m²
  • zugeteilter Anteil: 80 m²
  • Fläche Fluchttreppe: 70 m²
  • Grundstück Simmersbacher Straße 4: 372 m²
  • Teilfläche K7: 25 m²
  • Teilfläche Flurstück 252/2: 115 m²

Gesamtfläche: 1.780 m²

Zusätzlich könnte eine Teilfläche von 90 m² des Flurstücks 252/2 veräußert werden.

Die daraus resultierende Freifläche beträgt:

  • 18,18 m² je Kind
  • bei Verbleib der 90 m² im Eigentum der Gemeinde: 19,40 m² je Kind

Variante 2

Die Variante 2 umfasst:

  • das vollständige Grundstück Simmersbacher Straße 2,
  • abzüglich einer möglichen Veräußerungsfläche.

Das Flurstück 252/2 könnte vollständig veräußert werden.

Gesamtfläche: 1.973 m²

Die daraus resultierende Freifläche beträgt:

  • 20,78 m² je Kind
  • ohne Veräußerung der 45 m²: 21,39 m² je Kind

Kostenvergleich der Varianten

 

Variante 1

Variante 2

Freifläche gesamt

1.780,00 m²

1.973,00 m²

Freifläche pro Kind

18,18 m²

20,78 m²

Erlöse

63.000,00 €

18.750,00 €

Ausgaben

356.500,00 €

161.250,00 €

Nettokosten

293.500,00 €

142.500,00 €

Kostenvorteil Variante 2

 

151.000,00 €

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entscheidung nicht ausschließlich anhand der entstehenden Kosten getroffen werden sollte. In die Abwägung einzubeziehen sind insbesondere:

  • die Sicherstellung ausreichender Freiflächen,
  • die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze,
  • städtebauliche Belange (insbesondere die Erhaltung der Raumkante),
  • topographische Gegebenheiten,
  • die Anbindung an den öffentlichen Straßenraum sowie
  • mögliche zukünftige Nutzungs- und Entwicklungsperspektiven.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiden Varianten zur Kenntnis.

3.

Entschädigungssatzung

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde bedarf einer Anpassung, um den aktuellen Anforderungen Rechnung zu tragen. Hierzu soll ein neuer Entschädigungstatbestand für die Nutzung privater Geräte im Rahmen des digitalen Sitzungsdienstes aufgenommen werden.

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung angeregt, die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie für den Ersten Beigeordneten zu überprüfen und angemessen anzupassen.

Für die Nutzung privater Geräte im Sitzungsdienst wird die Einführung einer monatlichen Pauschale in Höhe von 10,00 € vorgeschlagen.

Die Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer soll nach Auffassung des Gemeindevorstandes nicht angepasst werden, weil die Entschädigung im Rahmen der Entschädigungen liegt, die von den Nachbarkommunen gezahlt werden.

Die Erstattung für die Wahlhelfer von Seiten des Bundes beträgt bei Bundes- und Landtagswahlen 25,00 € pro Wahlhelfer und 35,00 € für die Wahlvorsteher.

Ferner ist der Gemeindevorstand der Auffassung, dass auch die Entschädigung für den Ersten Beigeordneten nicht angehoben werden sollte.

Die FWG-Fraktion hat zu Entschädigungssatzung folgenden Änderungsantrag gestellt:

Änderung der Entschädigungssatzung im § 4 Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Entschädigungssatzung der Gemeinde Eschenburg im § 4 zu ändern. Und zwar im Abs. 1 Satz 1 (Gemeindevertreter, Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Ortsbeiräte). in (Gemeindevertreter, Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Ortsbeiräte sowie Entsandte in Verbänden und Kommissionen, die auf der Liste des Wahlvorschlages für die Gemeindevertretung der Partei oder Wählergemeinschaft waren).

Die AfD-Fraktion hat zum Antrag der FWG-Fraktion den folgenden Gegenantrag gestellt:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Antrag auf Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Eschenburg im § 4 wird abgelehnt.

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung den Antrag der FWG-Fraktion abzulehnen. (1 Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen)

Über den Antrag der AfD-Fraktion wird nicht abgestimmt, weil durch die Ablehnung des FWG-Antrages das Ziel des Antrages der AfD erreicht wurde.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die dem Original-Protokoll beigefügte Neufassung der Entschädigungssatzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

4.

Windpark „Stocksol“ - Beteiligung

Unsere Lahn-Dill-Energiegenossenschaft eG will sich mit 20 % an der „Windpark Stocksol GmbH“ in Angelburg beteiligen. Die „WP Stocksol GmbH“ plant Bau und Betrieb eines Windparks im Gebiet „Stocksol“ der Gemeinde Angelburg mit vier Windenergieanlagen („WEA“) vom Typ Enercon E-160 EPS E3 R1, mit einer Nabenhöhe von rd. 167 m und einer Leistung von je 5,56 MW (Gesamtleistung rd. 23 MW).

Vom Gesamtinvestitionsvolumen für den Windpark „Stocksol“ in Höhe von 37,3 Mio. € sollen 70 % fremdfinanziert und 30 % (d. h. 11,2 Mio. €) jeweils anteilig durch die Gesellschafter entsprechend ihrem Geschäftsanteil finanziert werden, wobei davon wiederum 30 % (d. h. 3,36 Mio. €) als jeweils anteilige Einzahlung in die freien Kapitalrücklagen und 70 % (also 7,84 Mio. €) jeweils anteilig durch Nachrangdarlehen erfolgen sollen. Die BImSchG-Genehmigung für den Windpark liegt vor und der EEG-Zuschlag ist am 24.09.2025 mit einem Wert von 6,53 ct/kWh erteilt worden.

Für eine Beteiligung an der Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft eG sowie dem Projekt „Windpark Stocksol GmbH“ in Angelburg ist für die Absichtserklärung ein Zeichnungsbetrag zu benennen, wovon 30 % als neue Geschäftsanteile an der Genossenschaft und 70 % als Nachrangdarlehen für den Windpark „Stocksol“ zur Verfügung gestellt werden. Zeichnungswünsche können ab 1.000 € mit weiteren Beträgen in 1.000 €-Schritten erfolgen.

Für eine Beteiligung der Gemeinde Eschenburg bietet sich das „Nachhaltigkeitsbudget“ an, das der Gemeindevorstand am 13.01.2025 beschlossen hat. Derzeit kommen jährlich rd. 16.000 € allein aus der Infrastrukturabgabe der Firma PORR (7.500 € jährlich für das 2022 gekaufte Grundstück im Gewerbegebiet „Heerfeld“) und die Beteiligung der Hermann-Hofmann-Gruppe für die Nachbar-Kommunen des Windparks Frohnhausen (rd. 9.000 € jährlich mit 0,2 ct/kWh gemäß EEG) an.

Markus Neitz (Vertreter für die Gemeinde im Aufsichtsrat der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH) befürwortet eine Beteiligung aus folgenden Gründen:

Die Beteiligung ist nicht sehr hoch und damit ist das finanzielle Risiko der Gemeinde überschaubar, ist aber ein Symbol für die Unterstützung eines Projekts, dass der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfung in der Region dient. Darüber hinaus wird ein Beitrag zur Stärkung der erneuerbaren Energien geleistet.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dass diese eine Beteiligung der Gemeinde am Windpark „Stocksol“ beschließt.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

5.

Kita Neue Mitte - Sachstand

Der Gemeindevorstand hat nach Abstimmung mit dem Kreis und den Trägern der Einrichtung in der Steuerungsrunde die Bedarfsplanung beschlossen - vor allem mit Blick auf den Bedarf für den Bau der Kita „Neue Mitte“ (4 Gruppen, bis zu 74 Plätze). Auch wenn die „Kita-Ampel“ in Eschenburg freie Plätze zeigt, wird nach Ansicht der Experten der Bedarf dauerhaft nur durch die Kita „Neue Mitte“ zu decken sein. Die Bedarfsplanung stellen wir im Fachausschuss vor.

Dipl.-Ing. Reiner Müller informiert über den aktuellen Bautenstand der Kindertagesstätte.

Die Wärmeversorgung der Kita erfolgt über einen Wärmeverbund mit Rathaus und Bürgerhaus. Der Strom- und der Glasfaseranschluss erfolgt ebenfalls über das Rathaus. Dadurch sparen wir separate Anschlusskosten und eine Wärmepumpe für die Kita.

Das Ausschreibungsverfahren für den Generalunternehmer, der die Kita bis zum 31.07.2027 fertigstellen soll, wird voraussichtlich Ende August bzw. Anfang September abgeschlossen sein.

6.

Information Jahresabschluss 2025 - Gemeinde

Gemäß § 112 Abs. 5 HGO ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Die Gemeindevertretung und die Aufsichtsbehörde sind hierbei über die wesentlichen Ergebnisse zu informieren.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Beschluss des Gemeindevorstandes (Aufstellungsbeschluss).

Im Anschluss wird der Jahresabschluss durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werden der Jahresabschluss einschließlich des Prüfungsberichtes gemäß § 113 HGO über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die Gemeindevertretung beschließt anschließend gemäß § 114 HGO über den Jahresabschluss sowie über die Entlastung des Gemeindevorstandes.

Der Jahresabschluss 2025 ist seitens der Verwaltung erstellt, sodass der Gemeindevorstand den Aufstellungsbeschluss fassen kann. Im Anschluss wird die Verwaltung einen Prüfungstermin mit dem Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises abstimmen, damit die abschließende Prüfung des Jahresabschlusses erfolgen kann.

Auf die vorliegende Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung wird verwiesen.

Der Jahresfehlbedarf des Haushaltsjahres 2025 beträgt 193.855,44 €. Im Haushaltsplan war ursprünglich ein Jahresfehlbedarf von 475.000,00 € veranschlagt. Damit hat sich das geplante Jahresergebnis um 281.144,56 € verbessert. Trotz dieser deutlichen Ergebnisverbesserung weist der Haushalt 2025 erstmals seit dem Jahr 2015 wieder einen Jahresfehlbedarf auf.

 

Planung

Ist

Differenz

 

Ordentliches Ergebnis

485.000

235.978,95

249.021,05

Außerordentliches Ergebnis

-10.000

-42.123,51

32.123,51

Summe

475.000

193.855,44

281.144,56

Erläuterung der wesentlichen Abweichungen zwischen Plan und Ist

Ordentliches Ergebnis

Erträge

Im Haushaltsplan 2025 waren ordentliche Erträge in Höhe von 22.955.000 € veranschlagt. Die geplanten Erträge konnten vollständig realisiert werden und lagen mit 254.956,83 € über dem Planansatz.

Von den Mehrerträgen entfielen 93.760,25 € auf die Steuereinnahmen. Insbesondere bei der Gewerbesteuer sowie bei den Gemeindeanteilen an der Lohn- und Einkommensteuer und der Umsatzsteuer konnten höhere Erträge als geplant erzielt werden.

Die sonstigen ordentlichen Erträge lagen um 53.010,29 € über dem Planansatz. Ursache hierfür war insbesondere die Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresabschlüsse.

Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen ergaben sich Mehrerträge in Höhe von 24.432,88 €. Diese sind im Wesentlichen auf einen Zuschuss für die kommunale Wärmeplanung zurückzuführen, der bei der Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt werden konnte.

Im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden Mehrerträge von 23.962,35 € erzielt. Diese resultieren überwiegend aus höheren Pachteinnahmen, insbesondere aus der Materialabgabe des Diabaswerks Hirzenhain.

Auch bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten konnten Mehrerträge in Höhe von 21.503,50 € verzeichnet werden. Diese sind auf höhere Erträge bei den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren zurückzuführen. Die Mehrerträge in diesem Bereich beliefen sich auf rund 39.500 €. Demgegenüber lagen die Erträge aus Buß- und Verwarnungsgeldern um rund 18.000 € unter dem Planansatz.

Die Finanzerträge und Finanzaufwendungen bewegten sich insgesamt im Rahmen der Haushaltsplanung.

Aufwendungen

Die ordentlichen Aufwendungen lagen insgesamt um 5.935,78 € über dem geplanten Ansatz.

Bei den Personalaufwendungen ergaben sich Minderaufwendungen in Höhe von 73.057,40 €. Diese resultierten insbesondere aus zeitweise unbesetzten Stellen sowie dem Wegfall der Lohnfortzahlung in einzelnen Krankheitsfällen.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen lagen um 50.832,45 € unterhalb der Planung. Die Einsparungen verteilen sich auf eine Vielzahl von Sachkonten, insbesondere in den Bereichen Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Fahrzeugen, Straßen, Wegen, Plätzen sowie technischen Geräten.

Für Steueraufwendungen und gesetzliche Umlageverpflichtungen mussten 15.070,52 € weniger aufgewendet werden als geplant. Aufgrund geringerer Gewerbesteuereinnahmen fielen sowohl die Gewerbesteuerumlage als auch die Heimatumlage niedriger aus.

Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse lagen um 308.246,48 € unter dem Planansatz. Dies ist im Wesentlichen auf einen geringeren Zuschussbedarf im Bereich der Kindertagesstätten zurückzuführen.

Demgegenüber lagen die Versorgungsaufwendungen um 235.323,12 € über dem geplanten Ansatz. Ursache hierfür war die notwendige Zuführung zu den Rückstellungen für Beamtenpensionen. Die Erhöhung der Rückstellungen berücksichtigt die künftig zu erwartenden höheren Pensionszahlungen infolge der in den vergangenen Jahren gestiegenen Beamtenbesoldung.

Ein erheblicher Mehraufwand entstand bei den Abschreibungen. Gegenüber dem Planansatz ergaben sich Mehraufwendungen in Höhe von 223.267,24 €. Diese resultieren überwiegend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von rund 206.000 €. Darüber hinaus mussten Forderungen in Höhe von rund 17.500 € endgültig abgeschrieben werden. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen bewegten sich hingegen im Rahmen der Haushaltsplanung.

Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen entsprachen weitgehend den veranschlagten Ansätzen.

Außerordentliches Ergebnis

Das außerordentliche Ergebnis schloss mit einem Überschuss von 42.123,51 € ab und lag damit um 32.123,51 € über dem geplanten Ansatz von 10.000 €. Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf Erträge aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens über deren Buchwert zurückzuführen. Hieraus konnten Erträge in Höhe von 52.820,65 € erzielt werden.

Finanzhaushalt

Der Bestand an liquiden Mitteln verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 21.916,84 € und belief sich zum Jahresende auf 2.643.866,07 € (Vorjahr: 2.665.782,91 €).

Im Haushaltsplan war zum Jahresende ein Finanzmittelbestand von -379.300 € prognostiziert. Tatsächlich fiel das Ergebnis damit deutlich besser aus als erwartet.

Diese Ergebnisverbesserung konnte erreicht werden, obwohl die geplante Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3.000.000 € nicht erforderlich war. Die Kreditaufnahme wird jedoch im Haushaltsjahr 2026 notwendig werden.

Zudem haben mehrere Investitionsmaßnahmen, die erst im Jahr 2026 abgeschlossen werden, das Finanzergebnis 2025 noch nicht belastet. Das hieraus resultierende Investitionsvolumen beläuft sich auf 4.928.422,07 €. Zu nennen sind insbesondere der Neubau der Kindertagesstätte „Neue Mitte“, der Erwerb des Grundstücks für das geplante Feuerwehrgebäude in Simmersbach sowie die Schaffung von Wohneinheiten für das Gesundheitszentrum am Marktplatz.

Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit lag um 703.700,13 € über dem Planansatz und trug damit zur positiven Entwicklung des Finanzhaushalts bei.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit überstiegen den Planansatz um 592.859,96 €. Dies ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung eines an die Gemeindewerke gewährten Darlehens sowie auf höhere Investitionszuschüsse zurückzuführen.

Bilanz

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.946.764,89 € erhöht. Sie stieg von 54.975.448,35 € zum 31.12.2024 auf 57.922.213,24 € zum 31.12.2025.

Auf der Aktivseite ist insbesondere eine deutliche Zunahme des Anlagevermögens um 2.892.654,32 € zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist vor allem auf die umfangreichen Investitionen des Haushaltsjahres zurückzuführen.

Auf der Passivseite erhöhten sich die Verbindlichkeiten um 2.852.067,50 €. Wesentliche Ursache hierfür ist die Finanzierung der Investitionstätigkeit sowie die zeitliche Verschiebung von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit laufenden Investitionsmaßnahmen.

Insgesamt zeigt die Entwicklung der Bilanz, dass die Vermögenszunahme des Jahres 2025 im Wesentlichen durch den Ausbau des Anlagevermögens geprägt wurde. Dem steht auf der Passivseite insbesondere ein Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Jahresabschluss 2025 zur Kenntnis.

7.

Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad hat Mitteilungen zu folgenden Themen:

Gesundheitszentrum Eschenburg

o

Förderung erkennt mehr Kosten an, verlängert aber Verfahren.

o

Weiterbildungsassistenzen und Facharztprüfung in Sicht.

o

Image-Video wirbt für Praxis-Standort Dietzhölztal + Eschenburg

o

Interprofessionelle Woche für Medizinstudenten aus Gießen

Stiftung für Eschenburg

o

Holderbergschule bestätigt 21.11., 18 Uhr für Benefiz-Konzert mit Heinzels

o

Familie Heinzel sponsert Chemiepreis der Holderbergschule

o

„Zukunft für den Schlepplift“ nächste Aktion

Schiedsperson

o

Der derzeitige Schiedsmann hat sein Amt niederlegt.

o

Stellvertreter Christian Hoof erreichbar (sp-eschenburg@t-online.de)

o

Sprechstunden nach Vereinbarung

o

Büro im Dienstleistungszentrum (Simmersbacher Straße 17)

o

Das Schiedsamt ist ehrenamtlich neu zu besetzen.

o

Die Amtszeit dauert 5 Jahre.

o

Ausschreibung läuft bis 07.08.2026

Online-Portal mit 15 Vorgängen, Standesamt kommt noch mit 6

Kreis beginnt mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2023

Fragen:

-

Eschenburg-App (Fuchs)

-

Marktstandort Wissenbach (Neitz)

Ausschussvorsitzender

Schriftführer

Rolf Dietrich

Rainer Deutsch