Aus folgenden Gründen rechnet sich die Installation von Gartenwasserzählern zur Einsparung der Abwassergebühr nicht:
Die Wassermengen sind durch eine geeichte Messeinrichtung zu ermitteln;
Dafür muss eine DIN-gerechte Zählerinstallation durch einen Installationsbetrieb für den zusätzlichen Zähler geschaffen werden;
Der Zähler ist ganzjährig vor Frost zu schützen!!!
Die Grundgebühr für diesen Zähler beträgt z. Z. monatlich 4,05 € bzw. 52,00 € pro Jahr
Die Einsparung der Abwassergebühr würde z. Z. bei 2,29 € pro 1.000 Liter Frischwasser liegen.
Wichtig für Pool-Besitzer:
Das für die Befüllung von privaten Poolanlagen verwendete Frischwasser wird zu Abwasser und ist dementsprechend über die öffentlichen Abwasseranlagen abzuleiten.
Eine Befreiung von der Abwassergebühr kann für diesen Zweck nicht gewährt werden.
Die Gemeindewerke verleihen auch grundsätzlich kein Standrohr inkl. Wasserzähler zur Entnahme von Trinkwasser aus dem Wasserleitungsnetz für den privaten Gebrauch (z. B. Poolbefüllung).
Wir bitten hier um Verständnis und Beachtung.