am Mittwoch, den 25.06.2025, um 19:00 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Hartwig Bieber, eröffnet die 25. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:01 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss mit 7 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderung zu der Tagesordnung gibt. Die Tagesordnungspunkte 08. „Info - Planung Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach“ und 09. Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach“ werden vor den Tagesordnungspunkt 05. Fahrradfreundliches Eschenburg vorgezogen.
Des Weiteren liegt dem Vorsitzenden ein Antrag zur Aufnahme auf die Tagesordnung der FWG-Fraktion betr. „Umgestaltung Fußweg Marktplatz Eibelshausen“ vor. Der Vorsitzende lässt über die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes abstimmen.
2 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Somit ist der Antrag abgelehnt und ist nicht Bestandteil der Tagesordnung.
| 2. | Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt ein kurzer Einstieg durch Andreas Richter vom Planungsbüro Kubus.
Der Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ schafft die planungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzung für die seit mehreren Jahren projektierte Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) zwischen dem Galgenberg und der B 253.
Das Bauleitplanverfahren, mit dem eine Positivplanung für Windenergieanlagen verfolgt wird, ist eines der ersten, die in der Planungsregion Mittelhessen durchgeführt werden. Organisatorisch und inhaltlich wurde der Prozess eng zwischen den Planungsbeteiligten (Gemeinde, HH-Erneuerbare Energien Projekt GmbH, Planungsbüro und Fachgutachter) abgestimmt.
Zu der Planung wurden die gesetzlichen Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.
In der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen Stellung-nahmen mit Anregungen und Hinweisen ein, die durch die Ergänzung gutachterlicher Fachbeiträge und der städtebaulichen Begründung aufgegriffen wurden. Auch in der zweiten Behördenbeteiligung gingen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen ein, die im Rahmen der Beschlussfassung zusammen mit den Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung abwägend behandelt werden.
Die gesetzlich vorgesehene Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) wurde gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung durchgeführt.
In den vorliegenden Gegenüberstellungen werden die eingegangenen Anregungen und Hinweise in Form von Abwägungsvorschlägen behandelt. In Umsetzung der Abwägung wird die Begründung zum Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ redaktionell ergänzt. Eine inhaltliche Veränderung ist mit diesen Ergänzungen nicht verbunden, eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich.
Mit dem Feststellungsbeschluss wird das Planaufstellungsverfahren abgeschlossen. Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung schließt sich die Beantragung der Genehmigung beim Regierungspräsidium an, die Grundlage für das Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung ist.
Die Erteilung der Genehmigung wird ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Dem wirksamen Flächennutzungsplan wird entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des § 6a BauGB eine zusammenfassende Erklärung darüber beigefügt, auf welche Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der wirksame Flächennutzungsplan soll mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder zu Abstandsflächen, zur Nabenhöhe der Windkraftanlagen sowie zum weiteren Verfahrensablauf werden durch Alexander Kern sowie Jana Krämer von der Hermann-Hofmann-Gruppe beantwortet.
Die Ortsbeiräte Simmersbach und Roth bringen keine Einwände gegen die Planung vor.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Übersicht über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Abstimmung mit den Nachbarkommunen) eingegangenen Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen - Stand Mai 2025
Planzeichnung Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 02.06.2025
Begründung zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 06/2025
Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 04/2025
Karte 1.1 (Revierkartierung Brutvögel) zum Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 04/2025
Karte 1.2 (Ergebnisse Besatzkontrollen) zum Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 04/2025
Karte 2.1 (Fledermäuse Detektorbegehung) zum Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 03/2025
Karte 2.2 (Fledermäuse-Netzfänge) zum Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 03/2025
Karte 3 (Bestandskarte Biotope) zum Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 03/2025
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung nachstehende Beschlussfassungen:
| a) | Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB) zum Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ keine Stellungnahmen von Privatpersonen abgegeben wurden. |
| b) | Die in der Anlage beigefügten Anmerkungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Abstimmung mit den Nachbarkommunen (§ 2 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen werden als Stellungnahmen Gemeinde Eschenburg beschlossen. |
| c) | Den Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ zur Ausweisung eines Windenergiegebietes am Galgenberg in den Gemarkungen Roth und Simmersbach (Feststellungsbeschluss). Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| d) | Der Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ ist dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen. |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Flächennutzungsplan-Änderung „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger.
Die Beteiligung der Behörden wurde mit E-Mail vom 31.10.2023 durch das Ingenieurbüro Zillinger durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen wurden ausgewertet und waren der Vorlage beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023.
Es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, siehe Ziffer a, kann der Beschluss für die Durchführung des nächsten Verfahrensschrittes gefasst werden.
In diesem zweiten Schritt ist die Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ins Internet einzustellen und zusätzlich im Rathaus öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB hierrüber zu informieren und gleichzeitig zu beteiligen.
Die in den Verfahrensschritten nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingehenden Stellungnahmen müssen danach abgewogen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Vor der Durchführung der Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB muss in die Begründung noch der Nachweis für den Bedarf gem. der Anregung Nummer 1 Ziffer 6 und Nummer 3 aufgenommen werden.
Der Ortsbeirat Eibelshausen bringt keine Einwände gegen die Planung vor.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Stellungnahmen mit Anregungen und rechtsseitigen Beschlussempfehlungen, Nr. 1-4
Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung
Begründung
Umweltbericht mit der Anlage „Umweltbericht des Bebauungsplanes“ (ohne dessen Anlagen)
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung nachstehende Beschlussfassungen:
Zu a) Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1-4, zuzustimmen.
Zu b)
Den Vorentwurf der o.g. Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründung unter Berücksichtigung des unter Pkt. a gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und den Verfahrensschritt gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung im Rathaus) durchzuführen sowie die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen.
Den Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihrer Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zuzusenden.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Immo Zillinger führt aus, dass für das Bauleitplanverfahren zwingend auf die Verfügbarkeit der Baulücken innerhalb des Ortsteils Eibelshausen eingegangen werden muss sowie eine Alternativenprüfung durchzuführen ist. Diese Unterlagen werden im Nachgang aktualisiert bzw. erstellt und in die Begründung eingefügt.
Die Beteiligung der Behörden wurde mit E-Mail vom 31.10.2023 durch das Ingenieurbüro Zillinger durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen wurden ausgewertet und waren der Vorlage beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023.
Es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Da durch die Bebauung in einer Streuobstwiese, daher in ein § 30 BNatSchG-Biotop eingegriffen wird, muss ein funktionaler Ausgleich im Verhältnis 1:1 geschaffen werden. Mehrere Flächen wurden ökologisch auf Eignung untersucht. Eine geeignete Fläche wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
Grundsätzlich könnte die gesamte Ausgleichsfläche als Streuobstwiese festgesetzt werden. Die andere gewählte Maßnahme lässt sich allerdings höher ökologisch aufwerten, sodass insgesamt eine kleinere Fläche benötigt wird.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, siehe Ziffer a, kann der Beschluss für die Durchführung des nächsten Verfahrensschrittes gefasst werden.
In diesem zweiten Schritt ist die Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ins Internet einzustellen und zusätzlich im Rathaus öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB hierrüber zu informieren und gleichzeitig zu beteiligen.
Die in den Verfahrensschritten nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingehenden Stellungnahmen müssen danach abgewogen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Vor der Durchführung der Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB muss in die Begründung noch der Nachweis für den Bedarf gem. der Anregung Nummer 1 Ziffer 8 und Nummer 4 aufgenommen werden.
Der Ortsbeirat Eibelshausen bringt keine Einwände gegen die Planung vor.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung nachstehende Beschlussfassungen:
Zu a) Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1-6, zuzustimmen.
Zu b)
Den Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes einschließlich Begründung unter Berücksichtigung des unter Pkt. a gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und den Verfahrensschritt gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung im Rathaus) durchzuführen sowie die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen.
Den Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihrer Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zuzusenden.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Fahrradfreundliches Eschenburg - Vorstellung des Radverkehrsbeauftragten Benjamin Krüger |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt eine kurze Vorstellung durch den ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten Benjamin Krüger. Er stellt sich als Person kurz vor und teilt den aktuellen Sachstand zu den verschiedenen Radverkehrsthemen wie z.B. zu Fahrradstationen, Stadtradeln, Radverkehrskonzept, Förderprojekt Radverleih, Vernetzungstreffen LDK mit.
Daraufhin werden durch die Ausschussmitglieder Themen wie Fahrradwegevernetzung zwischen den jeweiligen Ortsteilen sowie zu der Mountainbikestrecke Skihang Hirzenhain gestellt und beantwortet.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.
| 6. | Global nachhaltige Kommune - Vorstellung durch die Kommission Zukunft |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung anhand einer Präsentation durch Jacob Manderbach.
Die Präsentation sowie die Bestandsaufnahme sind der Original-Niederschrift beigefügt.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.
| 7. | Neuaufstellung des Regionalplanes Mittelhessen - Erneute Beteiligung gem. § 6 Abs. 4 Hessisches Landesplanungsgesetz |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Erläuterung durch Katharina Fritschi.
Die Regionalversammlung Mittelhessen hat am 23.07.2015 den Beschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen gefasst.
Das erste Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplans Mittelhessen wurde bereits in der Zeit vom 10.01.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt und ist somit abgeschlossen.
Die gemeindlichen Gremien haben sich mit der Thematik befasst und Beschlüsse in den jeweiligen Sitzungen gefasst (Gemeindevorstand am 14.02.2022, Bau- und Umweltausschuss am 02.03.2022, Gemeindevertretung am 17.03.2022).
Daraufhin hat die Verwaltung entsprechende Stellungnahmen zu den nachfolgenden Punkten verfasst sowie abgegeben:
Nichtaktivierung der Dietzhölztalbahn
Ortsumgehung Wissenbach
Erhaltung notwendiger Einrichtungen Feuerwehrgerätehäuser und Kindertagesstätte
Erweiterung der Kläranlage Eibelshausen
VRG Industrie und Gewerbe Planung G214 Eibelshausen-Simmersbach
SUP S229 und S2929 VRG Siedlung Planung Eschenburg-Eibelshausen
VRG Industrie und Gewerbe Planung G2908 und G208
VRG Landwirtschaft Eschenburg-Roth und Eschenburg-Simmersbach
Im Rahmen dieses Verfahrens gingen insgesamt über 2.300 Stellungnahmen mit mehr als 7.000 Antragspunkten ein.
Aus diesen ergeben sich Änderungen an Regionalplantext und -karte, welche eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich machen.
Nur Änderungen, die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen, sind Gegenstand der erneuten Beteiligung. Diese findet vom 26.05.2025 bis zum 06.07.2025 statt und ist über diesen Link erreichbar.
Für die zweite Offenlage relevante Änderungen am Text, zu denen eine Stellungnahme abgegeben werden kann, sind im Entwurf des Regionalplantextes gelb hinterlegt.
Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich aufgrund der textlichen Anpassungen (gelb hinterlegt) kein Erfordernis zur Abgabe einer inhaltlichen Stellungnahme hierzu.
Die im Entwurf des Regionalplantextes wesentliche Änderungen sind u.a.
| • | Gestrichen wurde: „Unmittelbar vor Aufnahme in ein Förderprogramm der Dorfentwicklung und während dessen Laufzeit ist in den betroffenen Kommunen die Ausweisung von mit den Zielen der Innenentwicklung konkurrierenden Baugebieten nicht zulässig“ (siehe Seite 38, 5.1-5 (Z). |
| • | Anpassungen in Bezug auf die Bevölkerungszahlen (siehe Seite 41, 5.1-8 (Z), Tabelle 6): |
| Daraus ergibt sich ein maximaler Wohnsiedlungsflächenbedarf für das gesamte Gemeindegebiet Eschenburg von 9 ha (gegenüber 10 ha zum ursprünglichen Entwurf). | ||
| • | Gem. § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegierte Vorhaben, die einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen, sowie gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind im VRG Regionaler Grünzug zulässig (siehe Seite 85, 62.-1 (Z) (K)). | ||
| • | Insbesondere unter Berücksichtigung des Planungsmaßstabs kann davon ausgegangen werden, dass privilegierte Vorhaben der Landwirtschaft bzw. der gartenbaulichen Erzeugung die dem VRG Regionaler Grünzug zugewiesenen Freiraumbelange in direkter Nähe von Autobahnen und Schienenstrecken von Photovoltaik-Freiflächenanlagen weniger stark betroffen sind. Hierbei besteht bereits eine Vorbelastung. Beispielsweise wird hier die Zugänglichkeit der Landwirtschaft durch neue Einzäunungen weniger stark neu eingeschränkt, die Verlärmung beeinträchtigt bereits die Erholungseignung u.a. Außerdem sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur mit punktuellen Bodenversiegelungen verbunden und können daher weder die Klimafunktionen noch die Funktionen für den Wasserhaushalt erheblich beeinflussen (siehe Seite 87). | ||
| • | Gestrichen wurde: „6.8-4 (G): Folgende Bereiche sollen von einer Aufforstung ausgeschlossen werden: | ||
| - | Waldeiwesen, Waldwiesentäler (sofern naturschutzrechtliche Belange dagegensprechen) | |
| - | Flächen mit einem Abstand < 100 m zu Siedlungen | |
| - | aus Gründen des Landschaftsbildes bzw. zum Erhalt wichtiger Sichtbeziehungen zu Baudenkmälern und Gesamtanlagen offenzuhaltende Bereiche (vgl. Kap. 6.6 und 5.5.1).“ (siehe Seite 120) | |
| • | Thema Radwege: Die (über)regionalen Radwege sollen mit innergemeindlichen Radwegen verknüpft sowie an das Radwegenetz der Nachbargemeinden angeschlossen werden. Radwege sollen Infrastruktureinrichtungen, ÖV-Haltepunkte und Naherholungsgebiete anbinden. Belange des Alltagsradverkehrs sowie die Grundsätze der Barrierefreiheit sind beim Neu- und Ausbau von Radwegeverbindungen besonders zu berücksichtigten (siehe Seite 159, 7.1.5-2 (G)) | ||
| • | Die Wohnbedarfe wurden für den Zeitraum 2018 bis 2035 ermittelt. Viele Kommunen haben seit 2018 jedoch bereits B-Pläne zur Rechtskraft gebracht und damit ihre jeweiligen Bedarfe schon vor Rechtskraft des neuen RPM teilweise in Anspruch genommen. Der RPM 2010 weist Wohnbedarfe bis zum 31.12.2020 aus; um hier Überschneidungen zu vermeiden, sollten die neu ermittelten Bedarfe erst ab dem 01.01.2021 Anwendung finden. | ||
| Würde der Anwendungszeitraum aber lediglich um drei Jahre verkürzt und damit eine Aufteilung der Wohnbedarfe auf 15 statt auf 18 Jahre erfolgen, ginge rechnerisch damit eine Erhöhung der Flächenneuinanspruchnahme pro Tag einher. Daher wurde der Anteil der im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 insgesamt bereits zur Rechtskraft gebrachten B-Plänen berechnet und von den ermittelten Wohnungsbedarfen in jedem Landkreis abgezogen. Dies ergibt für den Lahn-Dill-Kreis eine Reduzierung von 6.265 Wohnungen auf jetzt 5.952 Wohnungen. (siehe Seite 177, Tabelle 15) | ||
Der Vorlage war eine Gegenüberstellung der bereits abgegebenen Stellungnahmen durch die Gemeinde im ersten Beteiligungsverfahren (Regionalplanentwurf 2022) und zum aktuellen zweiten Beteiligungsverfahren (Regionalplanentwurfs 2025) beigefügt.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
| - | Regionalplantext Entwurf zur erneuten Beteiligung - Stand 04.04.2025 |
| - | Regionsplankarte Auszug Eschenburg Entwurf zur erneuten Beteiligung |
| - | Gegenüberstellung Stellungnahmen 2022 zu 2025 |
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, die in der vorgelegten Gegenüberstellung entsprechenden Vorschläge gegenüber der Regionalversammlung (erneut) vorzubringen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Info - Planung Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach |
(Dieser Punkt wurde vor TOP 5 behandelt.)
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Reiner Müller anhand einer Präsentation.
Er erläutert die Fachplanung für das Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach. Im Anschluss werden diverse Fragen gestellt, die durch Reiner Müller beantwortet werden.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.
| 9. | Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach“
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(Dieser Punkt wurde vor TOP 5 behandelt.)
Durch die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes wird der Bau des Feuerwehrgerätehauses bauleitplanerisch vorbereitet.
Das geplante Grundstück der Feuerwehr liegt in den beiden rechtskräftigen Bebauungsplänen „Am Gänseborn“ und Nummer 1 „Simmersbach“, die daher jeweils teilweise geändert werden.
Das Regierungspräsidium, Dezernat Bauleitplanung, prüft derzeit, ob das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für den Bebauungsplan gewählt werden kann.
Wenn dieses Verfahren angewendet werden kann, entfällt das Bauleitplanverfahren für die Flächennutzungsplan-Änderung.
Wenn das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann, kann sofort der Verfahrensschritt gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung im Rathaus) durchgeführt sowie die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB benachrichtigt werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Immo Zillinger führt aus, dass das Regierungspräsidium dem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zustimmt und somit keine Flächennutzungsplan-Änderung, kein Umweltbericht erstellt werden muss sowie kein Ausgleich erforderlich ist.
Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich dafür aus, dass das Planungsbüro die Planzeichnung sowie die textlichen Festsetzungen im Nachgang an diese Sitzung erstellt und somit für die kommende Sitzung der Gemeindevertretung den Mitgliedern im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wird. Weiterhin wird sich dafür ausgesprochen, direkt die Öffentliche Auslegung zu beschließen und somit auf einen separaten Beschluss in den gemeindlichen Gremien hierüber zu verzichten. Es werden folgende Festsetzungen in den Bebauungsplan mitaufgenommen: Errichtung Photovoltaikanlage, auf eine wasserdurchlässige Befestigung wird aufgrund der Unfallgefahr verzichtet, Zisterne für Brauchwassernutzung wird auf 5 m³ festgesetzt.
Der Ortsbeirat Simmersbach bringt keine Einwände gegen die Planung vor.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung war nachstehende Anlage beigefügt:
| - | Skizze mit Darstellung des Geltungsbereiches und der rechtskräftigen Bebauungspläne |
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung nachstehende Beschlussfassungen:
| Zu a) | für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereichs liegen, siehe Vorlage, den oben genannten Bebauungsplan aufzustellen. |
| Zu b) | die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Nachbargemeinden. |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 10. | Fragen und Mitteilungen |
Der Erste Beigeordnete Jürgen Krüll hat folgende Informationen:
Kita „Neue Mitte“ in Verzug, Rechtsanwalt eingeschaltet und Fristen gesetzt für Mängelbehebung, Bauzeitenplan und Wiederaufnahme der Arbeiten.
Bei Kita-Anbau in Hirzenhain/Bahnhof kann Bauzeit verkürzt werden auf 17 Wochen mit eigener Planung und Zusammenarbeit von neun Firmen und Bauhof.
Firma Bernshausen hat Umbau des Marktplatzes begonnen.
Marktplatz wird so ausgebaut, wie geplant und im November 2024 im Bauausschuss vorgestellt.
Fortführung des Weges an der Dietzhölze hätte mehr als 100.000 € Mehrkosten bei geringem Nutzen bedeutet, hat der Vorstand im Januar 2025 beschlossen und im März 2025 der Vertretung mitgeteilt.
Sanierung der L 3043 Eibelshausen-Steinbrücken auf der Zielgeraden
Berufungsverfahren im Ölunfall-Verfahren hat 213.239 € Streitwert.
Genossenschaft und Gemeinde setzen auf Windpark „Galgenberg“
Wärmeplanung 2026 mit Förderung und EAM-EnergiewendePartner planen
Mähroboter nach Test gekauft und am Friedhof Hirzenhain eingesetzt. GPS-Steuerung ist geeignet für Ortung und Orientierung mehrerer Geräte
Mit Verkehrsuntersuchung für Ortsumgehung Ingenieurgesellschaft Habermehl & Follmann (Rodgau) zum Angebotspreis von rd. 70.000 € beauftragt.
EKM fördert in unserer Region Süd 13 Projekte mit rd. 220.000 €, darunter den E-Transporter für die Gemeinde Eschenburg (mit 9.388 €)
Der zehn Jahre alte Hausmeister-Bus wird durch einen Toyota Proace L2 ersetzt, der für 38.937,37 € mit weitreichenden Garantien (10 Jahre Akku, 15 Jahre Fahrzeug, 250.000 Kilometer Gesamtlaufzeit) gekauft worden ist.
Gemeindewerke sponsert Trinkbrunnen am Dorfplatz Wissenbach, Betreiber für E-Ladestation wird weiterhin gesucht.
Über den Mobilfunkstandort der DFMG im Gewerbegebiet Eiershausen wird erneut beraten. Auf dem Schredderplatzgrundstück der Gemeinde soll ein Mast mit 40 Metern Höhe entstehen. Nach Stellungnahme des Ortsbeirats haben Bauausschuss und Gemeindevertretung über diese Grundstücksangelegenheit zu entscheiden.
Es werden Fragen gestellt:
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Ende der Sitzung: 21.11 Uhr
| Ausschussvorsitzender | Schriftführerin |
| Hartwig Bieber | Katharina Fritschi |