am Donnerstag, den 26.06.2025, um 19:00 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Rolf Dietrich, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit mit zunächst 6 Ausschussmitgliedern (ab TOP 2 = 7) fest.
Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben. Von Seiten der FWG-Fraktion wird folgender Dringlichkeitsantrag zur Aufnahme auf die Tagesordnung gestellt:
„Umgestaltung des Marktplatzes Eibelshausen“.
Für die Aufnahme sind 4 Ausschussmitglieder, dagegen 2 Mitglieder. Somit wird die Tagesordnung nicht geändert, weil die erforderliche 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl nicht erreicht wurde.
| 2. | Jahresabschluss 2019 |
Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises (RPA) hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Eschenburg im beschleunigten Verfahren geprüft.
Der vorliegende Jahresabschluss besteht aus:
| 1) | der Vermögensrechnung (Bilanz), |
| 2) | der Ergebnisrechnung und |
| 3) | der Finanzrechnung. |
Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt:
| 1) | ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie |
| 2) | eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. |
Der Abschluss und der Schlussbericht des RPA sind vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen (§ 113 HGO).
Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss und entlastet den Gemeindevorstand. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes ist öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Jahresabschluss - Ergebnis
Das Haushaltsjahr 2019 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem positiven Ergebnis von 305.633,08 € ab. Dieses gliedert sich wie folgt auf:
| Ordentliches Ergebnis | 288.159,68 € (Überschuss) |
| Außerordentliches Ergebnis | 17.473,40 € (Überschuss) |
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Berichtsjahres wurde buchungsmäßig der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis wurde mit dem Ergebnisvortrag aus Fehlbeträgen des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet.
Die Ergebnisverwendung ist sachgerecht erfolgt.
Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt am 31.12.2019: 5.878.410,28 €.
Haushaltsüberschreitungen
Es wird festgestellt, dass entgegen der Bestimmung des § 100 Abs. 1 HGO keine vorherige Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 233.621,86 € erfolgt ist. Nach § 100 Abs. 3 HGO ist ein Beschluss des zuständigen Organs bereits dann erforderlich, wenn sich abzeichnet, dass eine nicht durch Deckungsfähigkeit aufzufangende Überschreitung von Budgetansätzen droht.
Die Haushaltsüberschreitungen sind in den folgenden Bereichen entstanden:
Ergebnishaushalt: | 173.913,50 € |
Budget 0: 1.702,83 €
Im Fachbereich 0 werden auch Versicherungen gebucht, die keinem Fachbereich direkt zugeordnet werden können. Dort ist die Haushaltsüberschreitung entstanden.
Budget 2: 59.885,36 €
Die Mehraufwendungen sind durch die folgenden Sachverhalte entstanden.
Aus- und Fortbildung Feuerwehr - Führerscheine etc. — 9.170,73 €
Porto und Versandkosten - Verwarnungsgelder — 4.356,80 €
Bestattungskosten — 4.214,40 €
Wartungskosten Feuerwehr — 4.211,14 €
Schutzkleidung Feuerwehr — 14.319,20 €
Material Feuerwehr — 17.066,56 €
Aufwand Bundesdruckerei - Ausweise etc. — 6.546,53 €
Budget 3: 25.848,26 €
Mehraufwand für die Aufstellung der Container an der Kindertagesstätte in Eiershausen 15.269,22 €, Straßenunterhaltung in Höhe von 8.180,69 € und Streusalz in Höhe von 2.398,35 €.
Budget 9: 86.477,05 €
Mehraufwendungen für die Gewerbesteuerumlage aufgrund höherer Gewerbesteuerzahlungen.
Finanzhaushalt: | 46.257,35 € |
Budget 1 | 7.049,17 € |
Mehrausgaben im Bereich EDV für den Einbau eines Klimagerätes im Serverraum.
Budget 3 | 39.208,18 € |
Die Überschreitungen sind durch folgende Maßnahmen entstanden:
Erweiterung der Klimaanlage (KIP) — 20.667,65 €
Fuhrpark MTW Hirzenhain — 14.400,00 €
(Der Mehraufwand war teilw. durch einen Zuschuss der Feuerwehr von 11.500 € gedeckt) Zuschüsse gedeckt)
Straßenbau Bornstraße — 1.774,29 €
Straßenbau Steinmetzstraße — 1.260,21 €
Straßenbeleuchtung — 1.106,03 €
Diese überplanmäßige Ausgabe ist entstanden, weil die Abbuchung einiger Tilgungen vom 31.12.2018 erst am 02.01.2019 auf dem Konto der Gemeinde belastet wurden. Somit wurde 2018 weniger gezahlt und 2019 entsprechend mehr.
Für den Friedhofsweg im OT Roth wurde ein Haushaltsrest gebildet. Die Schlussrechnung wurde aber dann doch noch in das Jahr 2019 gebucht. Daher standen die Haushaltsmittel für eine Übertragung nicht zur Verfügung. Der gebildete Haushaltsrest wurde dann aber auch nicht in Anspruch genommen.
Ergebnisse / Feststellungen der Prüfung:
An die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg:
Wir haben den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Eschenburg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 einer verkürzten Prüfung unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts nach den Vorschriften des hessischen Gemeindehaushaltsrechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, eine Beurteilung zu dem Jahresabschluss und dem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer verkürzten Prüfung abzugeben.
Wir haben die verkürzte Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Rechenschaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Kommune nicht gibt oder die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt. Ferner ist mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch den Gemeindevorstand die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Angaben und Befragungen von Mitarbeitern der Kommune und auf analytische Beurteilungen sowie Plausibilitätsprüfungen und bietet deshalb nicht die bei einer Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die in den Prüfungsleitlinien und Prüfungshilfen des IDR niedergelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit.
Da für den vorliegenden Jahresabschluss aus den im Abschnitt 3.2 erläuterten Gründen nur eine verkürzte Prüfung erfolgt ist, können wir einen Bestätigungsvermerk gemäß den Grundsätzen zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen, die in der Prüfungsleitlinie L 260 des Institutes der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) niedergelegt sind, nicht erteilen.
Auf der Grundlage der verkürzten Prüfung sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass
der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde nicht vermittelt,
der Rechenschaftsbericht insgesamt die Lage der Gemeinde sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt oder
beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Abschlussjahres durch den Gemeindevorstand mit Ausnahme der unter den Ziff. 5.3.1 und 5.3.2 dargestellten Einschränkungen die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeindevertretung kann den Jahresabschluss 2019 nunmehr beschließen und den Gemeindevorstand entlasten.
Die Haushaltsüberschreitung von 233.621,86 € ist noch nachträglich zu genehmigen.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2019 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:
| 1. | Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 305.633,08 € aus. |
| 2. | Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbestand von 1.765.911,14 € zum Bilanzstichtag aus. |
| 3. | Die Bilanzsumme beträgt 48.891.291,43 €. |
| 4. | Die Haushaltsüberschreitung von 233.621,86 € wird gemäß § 100 HGO nachträglich genehmigt. |
| 5. | Das ordentliche Jahresergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. |
| 6. | Das außerordentliche Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Aufhebung Stellenbesetzungssperren |
Die Stelle des Schlossers (TVöD 7) der Gemeinde Eschenburg ist ab 01.07.2025 durch die Stellenbesetzungssperre mit einem Sperrvermerk versehen. Außerdem ist die Stelle im Fachbereich 1 - Finanzen (TVöD 8) bereits seit 01.04.2024 mit einem Sperrvermerk versehen. In beiden Bereichen steht die Nachbesetzung an. Für beide Stellen beantragt der Gemeindevorstand, die Sperren aufzuheben.
Beschluss::
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Anraten des Gemeindevorstandes, die Stellenbesetzungssperren für die Stelle „Gemeindearbeiter - Schlosser“ sowie „Fachbereich 1 - Finanzen“ aufzuheben. Die Aufhebung gilt weiterhin für evtl. freiwerdende Stellen nach internen Bewerbungen bzw. Besetzungen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Erwerb Miteigentum Marktplatz 2, Gesundheitszentrum |
Nachdem die Gemeinde Eschenburg am Marktplatz 2 das Ladenlokal vorne rechts erwerben konnte, gehen die Verhandlungen und Pläne für ein „Gesundheitszentrum Eschenburg“ weiter. Die Bergland Medizin kann, nachdem nun für den ersten Standort in Ewersbach genügend Ärzte unter Vertrag genommen wurden, den zweiten Schritt angehen.
Für ein Gesundheitszentrum Eschenburg bietet sich das Erdgeschoss des Gebäude Marktplatz 2 an. Die Eheleute Loew sind bereit, ihre Praxis mitsamt Parkplatz, ihre Hälfte des Flures und das gesamte Inventar der früheren Gemeinschafts-Praxis an die Gemeinde zu verkaufen. Das Ortsgericht schätzt den Wert der Praxisräume und der Flurhälfte auf 193.000 €. Für das gesamte Inventar, das sich in beiden Praxen befindet, gibt es einen Anlagennachweis des Steuerberaters. Demnach beträgt der Buchwert rd. 20.000 €.
Für ein Gesundheitszentrum sollte die Gemeinde Eschenburg im Gebäude Marktplatz 2 alles kaufen, was für eine weitere Entwicklung mit Perspektive gebraucht wird. Von den im Haushalt 2025 bereitstehenden 250.000 € ist noch nichts ausgegeben. Diese Mittel wurden in den Haushalt für die Gesundheitsversorgung „Allgemein“ für Investitionen eingestellt. Dazu zählt neben dem Erwerb, auch die Planung und der Umbau. Für eine Förderung über Lahn-Dill-Bergland werden Planung und Eigenmittel benötigt.
Deshalb sollte die Gemeindevertretung jetzt schon im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt Mittel bereit stellen und den Gemeindevorstand beauftragen, den Grunderwerb zu sichern, Förderanträge für das Gesundheitszentrum zu stellen, mit der Bergland Medizin Verträge abzuschließen und gemeinsam eine Planung zu beginnen.
Die Gemeindevertretung ist gem. § 1 (3) Ziff. 4 der Hauptsatzung zuständig, wenn bei Grundstücksangelegenheiten der Kaufpreis mehr als 50.000 € beträgt und/oder der Grunderwerb von grundsätzlicher Bedeutung ist. Weil das Vorhaben von Bedeutung für die ganze Gemeinde ist, wird keine einzelne Zustimmung des Ortsbeirates Eibelshausen benötigt, seine Unterstützung ist freilich hilfreich.
Damit dieser Grundsatzbeschluss zum Gesundheitszentrum Eschenburg zügig und zielorientiert abgearbeitet werden kann, schlägt der Gemeindevorstand für die Beratungsfolge eine Befassung im Haupt- und Finanzausschuss und in der Gemeindevertretung vor. Der Erwerb weiterer Einheiten im Gebäude Marktplatz 2 (Erdgeschoss) ist mit diesem Beschluss abgedeckt.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Für ein Gesundheitszentrum Eschenburg am Marktplatz 2 sind die beiden Teileigentumsflächen 22 und 23 zu erwerben. Ein Erwerb soll nur erfolgen, wenn beide Flächen zum Preis der Schätzung gekauft werden können.
Haushaltsmittel, die über die im Haushalt 2025 bereitgestellten 250.000 € hinaus für Erwerb, Planung und Umbau benötigt werden, stellt die Gemeindevertretung im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt bereit.
Vorverträge sind mit der Bergland Medizin durch den Gemeindevorstand abzuschließen, um den Kauf abzusichern.
Weitere Nutzungen in den Räumlichkeiten sollen nur in Absprache mit der Bergland Medizin erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Info - Planung Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach |
Bürgermeister Konrad informiert die Ausschussmitglieder, dass in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.06.2025 die Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Simmersbach vorgestellt wurde.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird ebenfalls über den geplanten Neubau informiert.
Im Anschluss daran werden einige Fragen aus dem Ausschuss gestellt und beantwortet.
| 6. | Info - Kindertagesstätte Neue Mitte in Eibelshausen |
Der Erste Beigeordnete, Jürgen Krüll, der im Gemeindevorstand mit dem Thema „Kita ‚Neue Mitte‘“ betraut ist, berichtet dem Haupt- und Finanzausschuss:
Am 08.05.2025 hatten wir dem Haupt- und Finanzausschuss noch mitgeteilt, dass beim Bau der Kita „Neue Mitte“ Zimmerarbeiten und Dach fast fertig und die Fenster eingebaut sind, bei diesem Gewerk fehlt noch ein Teil der Verglasung. Das ist leider auch heute noch der Stand der Dinge. Nach einem Gespräch mit dem Investor am 19.05.2025 sind weder die nächsten Gewerke angegangen noch der Bauzeitenplan aktualisiert worden. Wir mussten feststellen, dass der Bautenstand nicht den Zahlungsanforderungen entsprach. Schlimmer noch: Das Gebäude ist nicht abgedichtet und Teile sind seit Wochen der Witterung ausgesetzt. Insbesondere die Dämmung und verbaute Holzfaserplatten. Die letzte Rechnung blieb deshalb, trotz mehrerer Aufforderungen und Ankündigungen des Investors, den Bauträgervertrag aufkündigen zu wollen, unbezahlt. Aber auch weil das Gewerk Fenster und Verglasung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Der Gemeindevorstand hat einen Fachanwalt mit der Vertretung unserer Interessen und Ansprüche beauftragt. Wir haben den Investor in Verzug gesetzt. Bis zum Dienstag sollten die Mängel behoben, der Bauzeitenplan vorgelegt und die Arbeiten wiederaufgenommen sein. Alle Fristen sind verstrichen und die Arbeiten auf der Baustelle wurden nicht wieder aufgenommen bzw. es wurden keine festgestellten Mängel beseitigt.
Mit dem Fachanwalt werden wir nun die weitere Vorgehensweise besprechen. Damit unsere Fragen und Interessen gebündelt und geballt abgearbeitet werden können, wird der Gemeindevorstand schnellstmöglich eine Videokonferenz mit dem Anwalt und weiteren Fachleute anbieten, wobei auch zwei Mitglieder aus jeder Fraktion eingebunden werden sollen. Fragen und Vorschläge dazu bitte auf dem direkten Weg an die E-Mail-Adresse des Bürgermeisters.
Im Anschluss daran werden von Seiten des Ausschusses noch einige Fragen gestellt bzw. Anregungen gegeben.
| 7. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad gibt Mitteilungen zu folgenden Punkten weiter:
Im Anschluss daran werden noch Fragen zu folgenden Themen gestellt.
| Ausschussvorsitzender | Schriftführer |
| Rolf Dietrich | Rainer Deutsch |