Den Anhörungsausschüssen weint wohl niemand eine Träne hinterher. Dieses Vorverfahren ist im Zuge der hessenweiten Verwaltungsvereinfachung abgeschafft worden.
Eine andere Vorinstanz ist da wichtiger: Erst fragen, dann klagen: Das ist das Motto beim Schiedsmann. Hier suchen wir in Eschenburg eine neue Schiedsperson, nachdem der langjährige Schiedsmann der Gemeinde Eschenburg sein Amt aufgab. Herzlichen Dank für den Dienst!
Schiedspersonen sind Vermittler, die meistens Streitigkeiten schlichten. Das ist ein gutes Vorverfahren, das vieles klären kann ohne den Gang vors Gericht. Schiedsleute werden von der Gemeinde durch Beschluss berufen und vom Amtsgericht ernannt.
Vereidigung und Ernennungsurkunde vom Amtsgerichtsdirektor gibt es auch für die Mitglieder der Ortsgerichte. Vielleicht werden Schiedsleute und Ortsgerichte deshalb manchmal verwechselt. In Eschenburg haben wir vier Ortsgerichte - Eschenburg I (Eibelshausen, Eiershausen), II (Wissenbach), Eschenburg III (Hirzenhain Ort und Bahnhof) und IV (Simmersbach und Roth). Das Beglaubigen von Unterschriften und das Schätzen von Häusern ist das Kerngeschäft der Ortsgerichte. Das Unterschriften-Beglaubigen macht der Ortsgerichtvorsteher alleine, bei Schätzungen müssen drei der fünf Mitglieder des Ortsgerichtes dabei sein. In Wissenbach ist Jürgen Weigel neu ins Ortsgericht gekommen (Foto) als Nachfolger für Burkhard Waldschmidt. Der Eid, den Reinhard Grün dem neuen Schöffen zur Ernennung abnahm, ist übrigens auch der gleiche für Bürgermeister, Beigeordnete und unsere Feuerwehr-Führungskräfte. „Geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen“ - das ist die Aufgabe. Dazu alles Gute!