am Donnerstag, den 03.07.2025, um 19:00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus Hirzenhain
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Jan Knöbel, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und einen Zuschauer. Er stellt die Beschlussfähigkeit mit 24 anwesenden Gemeindevertretern fest.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 20.06.2025 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.
Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:
Punkt 13 - Antrag der FWG-Fraktion betr. Kita Neue Mitte - wird auf Antrag der CDU-Fraktion mit Zustimmung der FWG-Fraktion von der heutigen Tagesordnung genommen und soll nach erfolgter Rechtsberatung in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung wieder auf die Tagesordnung genommen werden.
| 2. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Keine.
| 3. | Gemeindevorstand und Verbände 3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände 3.2 Fragen und Anregungen |
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Er geht auf folgende Punkte ein:
Rückbau der Container in der Eiershäuser Straße (Flüchtlingsunterbringung) einschl. der Kostenabrechnung mit dem Lahn-Dill-Kreis
Sachstand Afrikanische Schweinepest
Kita Neue Mitte
Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar.
Zum Bericht werden keine weiteren Fragen gestellt.
| 4. | Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 25.06.2025 und der Haupt- und Finanzausschuss am 26.06.2025 getagt. Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet.
Fragen werden hierzu keine gestellt.
| Vorlagen des Gemeindevorstandes |
| 5. | Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“
|
Der Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ schafft die planungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzung für die seit mehreren Jahren projektierte Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) zwischen dem Galgenberg und der B 253.
Das Bauleitplanverfahren, mit dem eine Positivplanung für Windenergieanlagen verfolgt wird, ist eines der ersten, die in der Planungsregion Mittelhessen vorgenommen werden. Organisatorisch und inhaltlich wurde der Prozess eng zwischen den Planungsbeteiligten (Gemeinde, HH-Erneuerbare Energien Projekt GmbH, Planungsbüro und Fachgutachter) abgestimmt.
Zu der Planung wurden die gesetzlichen Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.
In der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gingen Stellung-nahmen mit Anregungen und Hinweisen ein, die durch die Ergänzung gutachterlicher Fachbeiträge und der städtebaulichen Begründung aufgegriffen wurden. Auch in der zweiten Behördenbeteiligung gingen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen ein, die im Rahmen der Beschlussfassung zusammen mit den Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung abwägend behandelt werden.
Die gesetzlich vorgesehene Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) wurde gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung durchgeführt.
In den vorliegenden Gegenüberstellungen werden die eingegangenen Anregungen und Hinweise in Form von Abwägungsvorschlägen behandelt. In Umsetzung der Abwägung wird die Begründung zum Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ redaktionell ergänzt. Eine inhaltliche Veränderung ist mit diesen Ergänzungen nicht verbunden, eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich.
Mit dem Feststellungsbeschluss wird das Planaufstellungsverfahren abgeschlossen. Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung schließt sich die Beantragung der Genehmigung beim Regierungspräsidium an, die Grundlage für das Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung ist.
Die Erteilung der Genehmigung wird ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Dem wirksamen Flächennutzungsplan wird entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des § 6a BauGB eine zusammenfassende Erklärung darüber beigefügt auf welche Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der wirksame Flächennutzungsplan soll mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
Die Ortsbeiräte Roth und Simmersbach waren zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses eingeladen.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Übersicht über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Abstimmung mit den Nachbarkommunen) eingegangenen Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen - Stand Mai 2025
Planzeichnung Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 02.06.2025
Begründung zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 06/2025
Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 04/2025
Karte 1.1 (Revierkartierung Brutvögel) zum Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 04/2025
Karte 1.2 (Ergebnisse Besatzkontrollen) zum Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 04/2025
Karte 2.1 (Fledermäuse Detektorbegehung) zum Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 03/2025
Karte 2.2 (Fledermäuse-Netzfänge) zum Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 03/2025
Karte 3 (Bestandskarte Biotope) zum Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplanänderung „Windenergiegebiet Galgenberg“ - Stand 03/2025
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
| a) | Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB) zum Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ keine Stellungnahmen von Privatpersonen abgegeben wurden. |
| b) | Die in der Anlage beigefügten Anmerkungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Abstimmung mit den Nachbarkommunen (§ 2 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen werden als Stellungnahmen Gemeinde Eschenburg beschlossen. |
| c) | Den Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ zur Ausweisung eines Windenergiegebietes am Galgenberg in den Gemarkungen Roth und Simmersbach (Feststellungsbeschluss). Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| d) | Der Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Galgenberg“ ist dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen. |
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Flächennutzungsplan-Änderung „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen
|
Die Beteiligung der Behörden wurde mit E-Mail vom 31.10.2023 durch das Ingenieurbüro Zillinger vorgenommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen wurden ausgewertet und waren der Vorlage beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023. Es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, siehe Ziffer a, kann der Beschluss für die Durchführung des nächsten Verfahrensschrittes gefasst werden. In diesem zweiten Schritt ist die Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ins Internet einzustellen und zusätzlich im Rathaus öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB hierüber zu informieren und gleichzeitig zu beteiligen.
Die in den Verfahrensschritten nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingehenden Stellungnahmen müssen danach abgewogen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Vor der Durchführung der Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB muss in die Begründung noch der Nachweis für den Bedarf gem. der Anregung Nummer 1 Ziffer 6 und Nummer 3 aufgenommen werden.
Der Ortsbeirat Eibelshausen war zur Sitzung des Bau- und Umweltausschuss eingeladen.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Stellungnahmen mit Anregungen und rechtsseitigen Beschlussempfehlungen, Nr. 1-4
Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung
Begründung
Umweltbericht mit der Anlage „Umweltbericht des Bebauungsplanes“ (ohne dessen Anlagen)
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
Zu a) Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1-4, wird zugestimmt.
Zu b)
Den Vorentwurf der o.g. Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründung unter Berücksichtigung des unter Pkt. a gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und den Verfahrensschritt gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung im Rathaus) durchzuführen sowie die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen.
Den Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihrer Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zuzusenden.
Es erfolgte eine getrennte Abstimmung zu a) und b) mit dem nachstehenden Ergebnis.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen
|
Die Beteiligung der Behörden wurde mit E-Mail vom 31.10.2023 durch das Ingenieurbüro Zillinger vorgenommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen wurden ausgewertet und waren der Vorlage beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023. Es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Da durch die Bebauung in einer Streuobstwiese, daher in ein § 30 BNatSchG-Biotop eingegriffen wird, muss ein funktionaler Ausgleich im Verhältnis 1:1 geschaffen werden. Mehrere Flächen wurden ökologisch auf Eignung untersucht. Eine geeignete Fläche wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
Grundsätzlich könnte die gesamte Ausgleichsfläche als Streuobstwiese festgesetzt werden. Die andere gewählte Maßnahme lässt sich allerdings höher ökologisch aufwerten, sodass insgesamt eine kleinere Fläche benötigt wird.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, siehe Ziffer a, kann der Beschluss für die Durchführung des nächsten Verfahrensschrittes gefasst werden. In diesem zweiten Schritt ist die Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ins Internet einzustellen und zusätzlich im Rathaus öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB hierüber zu informieren und gleichzeitig zu beteiligen.
Die in den Verfahrensschritten nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingehenden Stellungnahmen müssen danach abgewogen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Vor der Durchführung der Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB muss in die Begründung noch der Nachweis für den Bedarf gem. der Anregung Nummer 1 Ziffer 8 und Nummer 4 aufgenommen werden.
Der Ortsbeirat Eibelshausen war zur Sitzung des Bau- und Umweltausschuss eingeladen.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
Zu a) Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1-6, wird zugestimmt.
Zu b)
Den Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes einschließlich Begründung unter Berücksichtigung des unter Pkt. a gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und den Verfahrensschritt gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung im Rathaus) durchzuführen sowie die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen.
Den Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihrer Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zuzusenden.
Es erfolgte eine getrennte Abstimmung zu a) und b) mit dem nachstehenden Ergebnis.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach“
|
Durch die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes wird der Bau des Feuerwehrgerätehauses bauleitplanerisch vorbereitet.
Das geplante Grundstück der Feuerwehr liegt in den beiden rechtskräftigen Bebauungsplänen „Am Gänseborn“ und Nummer 1 „Simmersbach“, die daher jeweils teilweise geändert werden.
Das Regierungspräsidium, Dezernat Bauleitplanung, prüft derzeit, ob das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für den Bebauungsplan gewählt werden kann.
Wenn dieses Verfahren angewendet werden kann, entfällt das Bauleitplanverfahren für die Flächennutzungsplan-Änderung.
Wenn das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann, kann sofort der Verfahrensschritt gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung im Rathaus) durchgeführt sowie die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB benachrichtigt werden.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung war nachstehende Anlage beigefügt:
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung:
| Zu a) | die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereichs liegen, siehe Anlage, den oben genannten Bebauungsplan aufzustellen. |
| Zu b) | die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Nachbargemeinden. |
Es erfolgte eine getrennte Abstimmung zu a) und b) mit dem nachstehenden Ergebnis.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 9. | Neuaufstellung des Regionalplanes Mittelhessen - Erneute Beteiligung gem. § 6 Abs. 4 Hessisches Landesplanungsgesetz |
Die Regionalversammlung Mittelhessen hat am 23.07.2015 den Beschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen gefasst.
Das erste Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplans Mittelhessen wurde bereits in der Zeit vom 10.01.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt und ist somit abgeschlossen.
Die gemeindlichen Gremien haben sich mit der Thematik befasst und Beschlüsse in den jeweiligen Sitzungen gefasst (Gemeindevorstand am 14.02.2022, Bau- und Umweltausschuss am 02.03.2022, Gemeindevertretung am 17.03.2022).
Daraufhin hat die Verwaltung entsprechende Stellungnahmen zu den nachfolgenden Punkten verfasst sowie abgegeben:
Nichtaktivierung der Dietzhölztalbahn
Ortsumgehung Wissenbach
Erhaltung notwendiger Einrichtungen Feuerwehrgerätehäuser und Kindertagesstätte
Erweiterung der Kläranlage Eibelshausen
VRG Industrie und Gewerbe Planung G214 Eibelshausen-Simmersbach
SUP S229 und S2929 VRG Siedlung Planung Eschenburg-Eibelshausen
VRG Industrie und Gewerbe Planung G2908 und G208
VRG Landwirtschaft Eschenburg-Roth und Eschenburg-Simmersbach
Im Rahmen dieses Verfahrens gingen insgesamt über 2.300 Stellungnahmen mit mehr als 7.000 Antragspunkten ein.
Aus diesen ergeben sich Änderungen an Regionalplantext und -karte, welche eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich machen.
Nur Änderungen, die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen, sind Gegenstand der erneuten Beteiligung. Diese findet vom 26.05.2025 bis zum 06.07.2025 statt und ist über diesen Link erreichbar.
Für die zweite Offenlage relevante Änderungen am Text, zu denen eine Stellungnahme abgegeben werden kann, sind im Entwurf des Regionalplantextes gelb hinterlegt.
Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich aufgrund der textlichen Anpassungen (gelb hinterlegt) kein Erfordernis zur Abgabe einer inhaltlichen Stellungnahme hierzu.
Die im Entwurf des Regionalplantextes wesentliche Änderungen sind u.a.
| Daraus ergibt sich ein maximaler Wohnsiedlungsflächenbedarf für das gesamte Gemeindegebiet Eschenburg von 9 ha (gegenüber 10 ha zum ursprünglichen Entwurf). |
| - | Waldeiwesen, Waldwiesentäler (sofern naturschutzrechtliche Belange dagegensprechen) |
| - | Flächen mit einem Abstand < 100 m zu Siedlungen |
| - | aus Gründen des Landschaftsbildes bzw. zum Erhalt wichtiger Sichtbeziehungen zu Baudenkmälern und Gesamtanlagen offenzuhaltende Bereiche (vgl. Kap. 6.6 und 5.5.1).“ (siehe Seite 120) |
Thema Radwege: Die (über)regionalen Radwege sollen mit innergemeindlichen Radwegen verknüpft sowie an das Radwegenetz der Nachbargemeinden angeschlossen werden. Radwege sollen Infrastruktureinrichtungen, ÖV-Haltepunkte und Naherholungsgebiete anbinden. Belange des Alltagsradverkehrs sowie die Grundsätze der Barrierefreiheit sind beim Neu- und Ausbau von Radwegeverbindungen besonders zu berücksichtigten (siehe Seite 159, 7.1.5-2 (G))
Die Wohnbedarfe wurden für den Zeitraum 2018 bis 2035 ermittelt. Viele Kommunen haben seit 2018 jedoch bereits B-Pläne zur Rechtskraft gebracht und damit ihre jeweiligen Bedarfe schon vor Rechtskraft des neuen RPM teilweise in Anspruch genommen. Der RPM 2010 weist Wohnbedarfe bis zum 31.12.2020 aus; um hier Überschneidungen zu vermeiden, sollten die neu ermittelten Bedarfe erst ab dem 01.01.2021 Anwendung finden. Würde der Anwendungszeitraum aber lediglich um drei Jahre verkürzt und damit eine Aufteilung der Wohnbedarfe auf 15 statt auf 18 Jahre erfolgen, ginge rechnerisch damit eine Erhöhung der Flächenneuinanspruchnahme pro Tag einher. Daher wurde der Anteil der im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 insgesamt bereits zur Rechtskraft gebrachten B-Plänen berechnet und von den ermittelten Wohnungsbedarfen in jedem Landkreis abgezogen. Dies ergibt für den Lahn-Dill-Kreis eine Reduzierung von 6.265 Wohnungen auf jetzt 5.952 Wohnungen. (siehe Seite 177, Tabelle 15)
Der Vorlage war eine Gegenüberstellung der bereits abgegebenen Stellungnahmen durch die Gemeinde im ersten Beteiligungsverfahren (Regionalplanentwurf 2022) und zum aktuellen zweiten Beteiligungsverfahren (Regionalplanentwurfs 2025) beigefügt.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervon ist kein Anwesender betroffen.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
| - | Regionalplantext Entwurf zur erneuten Beteiligung - Stand 04.04.2025 |
| - | Regionsplankarte Auszug Eschenburg Entwurf zur erneuten Beteiligung |
| - | Gegenüberstellung Stellungnahmen 2022 zu 2025 |
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung, die in der vorgelegten Gegenüberstellung entsprechenden Vorschläge gegenüber der Regionalversammlung (erneut) vorzubringen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 10. | Erwerb Miteigentum Marktplatz 2, Gesundheitszentrum |
Nachdem die Gemeinde Eschenburg am Marktplatz 2 das Ladenlokal vorne rechts erwerben konnte, gehen die Verhandlungen und Pläne für ein „Gesundheitszentrum Eschenburg“ weiter. Die Bergland Medizin kann, nachdem nun für den ersten Standort in Ewersbach genügend Ärzte unter Vertrag genommen wurden, den zweiten Schritt angehen.
Für ein Gesundheitszentrum Eschenburg bietet sich das Erdgeschoss des Gebäude Marktplatz 2 an. Die Eheleute Loew sind bereit, ihre Praxis mitsamt Parkplatz, ihre Hälfte des Flures und das gesamte Inventar der früheren Gemeinschafts-Praxis an die Gemeinde zu verkaufen. Das Ortsgericht schätzt den Wert der Praxisräume und der Flurhälfte auf 193.000 €. Für das gesamte Inventar, das sind in beiden Praxen befindet, gibt es einen Anlagennachweis des Steuerberaters. Demnach beträgt der Buchwert rd. 20.000 €.
Für ein Gesundheitszentrum sollte die Gemeinde Eschenburg im Gebäude Marktplatz 2 alles kaufen, was für eine weitere Entwicklung mit Perspektive (z. B. Kinderarzt) gebraucht wird. Von den im Haushalt 2025 bereitstehenden 250.000 € ist noch nichts ausgegeben. Diese Mittel wurden in den Haushalt für die Gesundheitsversorgung „Allgemein“ für Investitionen eingestellt. Dazu zählt neben dem Erwerb auch die Planung und der Umbau. Für eine Förderung über Lahn-Dill-Bergland werden Planung und Eigenmittel benötigt.
Deshalb sollte die Gemeindevertretung jetzt schon im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt Mittel bereit stellen und den Gemeindevorstand beauftragen, den Grunderwerb zu sichern, Förderanträge für das Gesundheitszentrum zu stellen, mit der Bergland Medizin Verträge abzuschließen und gemeinsam eine Planung zu beginnen.
Die Gemeindevertretung ist gem. § 1 (3) Ziff. 4 der Hauptsatzung zuständig, wenn bei Grundstücksangelegenheiten der Kaufpreis mehr als 50.000 € beträgt und/oder der Grunderwerb von grundsätzlicher Bedeutung ist. Weil das Vorhaben von Bedeutung für die ganze Gemeinde ist, wird keine einzelne Zustimmung des Ortsbeirates Eibelshausen benötigt, seine Unterstützung ist freilich hilfreich.
Damit dieser Grundsatzbeschluss zum Gesundheitszentrum Eschenburg zügig und zielorientiert abgearbeitet werden kann, schlägt der Gemeindevorstand für die Beratungsfolge eine Befassung im Haupt- und Finanzausschuss und in der Gemeindevertretung vor. Der Erwerb weiterer Einheiten im Gebäude Marktplatz 2 (Erdgeschoss) ist mit diesem Beschluss abgedeckt.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2025 wurde die Formulierung des Beschlusses geändert. Der geänderte Beschluss wird vom stv. Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Für ein Gesundheitszentrum Eschenburg am Marktplatz 2 sind die beiden Teileigentumsflächen 22 und 23 zu erwerben. Ein Erwerb soll nur erfolgen, wenn beide Flächen zum Preis der Schätzung gekauft werden können.
Haushaltsmittel, die über die im Haushalt 2025 bereitgestellten 250.000 € hinaus für Erwerb, Planung und Umbau benötigt werden, stellt die Gemeindevertretung im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt bereit.
Vorverträge sind mit der Bergland Medizin durch den Gemeindevorstand abzuschließen, um den Kauf abzusichern.
Weitere Nutzungen in den Räumlichkeiten sollen nur in Absprache mit der Bergland Medizin erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 11. | Jahresabschluss 2019 - Feststellung |
Das Amt für Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises (RPA) hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Eschenburg im beschleunigten Verfahren geprüft.
Der der Beschlussvorlage beigefügte Jahresabschluss besteht aus:
| 1) | der Vermögensrechnung (Bilanz), |
| 2) | der Ergebnisrechnung und |
| 3) | der Finanzrechnung. |
Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt:
| 1) | ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie |
| 2) | eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. |
Der Abschluss und der Schlussbericht des RPA sind vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen (§ 113 HGO).
Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss und entlastet den Gemeindevorstand. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes ist öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Jahresabschluss - Ergebnis
Das Haushaltsjahr 2019 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem positiven Ergebnis von 305.633,08 € ab. Dieser gliedert sich wie folgt auf:
| Ordentliches Ergebnis | 288.159,68 € (Überschuss) |
| Außerordentliches Ergebnis | 17.473,40 € (Überschuss) |
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Berichtsjahres wurde buchungsmäßig der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis wurde mit dem Ergebnisvortrag aus Fehlbeträgen des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet.
Die Ergebnisverwendung ist sachgerecht erfolgt.
Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt am 31.12.2019: 5.878.410,28 €.
Es wird festgestellt, dass entgegen der Bestimmung des § 100 Abs. 1 HGO keine vorherige Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 233.621,86 € erfolgt ist. Nach § 100 Abs. 3 HGO ist ein Beschluss des zuständigen Organs bereits dann erforderlich, wenn sich abzeichnet, dass eine nicht durch Deckungsfähigkeit aufzufangende Überschreitung von Budgetansätzen droht.
Die Haushaltsüberschreitungen sind in den folgenden Bereichen entstanden:
| Ergebnishaushalt: | 173.913,50 € |
| Budget 0: | 1.702,83 € |
Im Fachbereich 0 werden auch Versicherungen gebucht, die keinem Fachbereich direkt zugeordnet werden können. Dort ist die Haushaltsüberschreitung entstanden.
| Budget 2: | 59.885,36 € |
Die Mehraufwendungen sind durch die folgenden Sachverhalte entstanden.
| Aus- und Fortbildung Feuerwehr - Führerscheine etc. | 9.170,73 € |
| Porto und Versandkosten - Verwarnungsgelder | 4.356,80 € |
| Bestattungskosten | 4.214,40 € |
| Wartungskosten Feuerwehr | 4.211,14 € |
| Schutzkleidung Feuerwehr | 14.319,20 € |
| Material Feuerwehr | 17.066,56 € |
| Aufwand Bundesdruckerei - Ausweise etc. | 6.546,53 € |
| Budget 3: | 25.848,26 € |
Mehraufwand für die Aufstellung der Container an der Kindertagesstätte in Eiershausen 15.269,22 €, Straßenunterhaltung in Höhe von 8.180,69 € und Streusalz in Höhe von 2.398,35 €.
| Budget 9: | 86.477,05 € |
Mehraufwendungen für die Gewerbesteuerumlage aufgrund höherer Gewerbesteuerzahlungen.
| Finanzhaushalt: | 46.257,35 € |
| Budget 1 | 7.049,17 € |
Mehrausgaben im Bereich EDV für den Einbau eines Klimagerätes im Serverraum.
| Budget 3 | 39.208,18 € |
Die Überschreitungen sind durch folgende Maßnahmen entstanden:
| Erweiterung der Klimaanlage (KIP) | 20.667,65 € |
| Fuhrpark MTW Hirzenhain | 14.400,00 € |
(Der Mehraufwand war teilw. durch einen Zuschuss der Feuerwehr von 11.500 € gedeckt) Zuschüsse gedeckt)
| Straßenbau Bornstraße | 1.774,29 € |
| Straßenbau Steinmetzstraße | 1.260,21 € |
| Straßenbeleuchtung | 1.106,03 € |
Überplanmäßige Ausgaben - Tilgung von Darlehen in Höhe von 13.451,01 €.
Diese überplanmäßige Ausgabe ist entstanden, weil die Abbuchung einiger Tilgungen vom 31.12.2018 erst am 02.01.2019 auf dem Konto der Gemeinde belastet wurden. Somit wurde 2018 weniger gezahlt und 2019 entsprechend mehr.
Übertragung einer Haushaltsermächtigung in Höhe von 28.838,91 € von 2019 nach 2020.
Für den Friedhofsweg im OT Roth wurde ein Haushaltsrest gebildet. Die Schlussrechnung wurde aber dann doch noch in das Jahr 2019 gebucht. Daher standen die Haushaltsmittel für eine Übertragung nicht zur Verfügung. Der gebildete Haushaltsrest wurde dann aber auch nicht in Anspruch genommen.
Ergebnisse / Feststellungen der Prüfung:
An die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg:
Wir haben den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Eschenburg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 einer verkürzten Prüfung unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts nach den Vorschriften des hessischen Gemeindehaushaltsrechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, eine Beurteilung zu dem Jahresabschluss und dem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer verkürzten Prüfung abzugeben.
Wir haben die verkürzte Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Rechenschaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Kommune nicht gibt oder die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt. Ferner ist mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch den Gemeindevorstand die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Angaben und Befragungen von Mitarbeitern der Kommune und auf analytische Beurteilungen sowie Plausibilitätsprüfungen und bietet deshalb nicht die bei einer Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die in den Prüfungsleitlinien und Prüfungshilfen des IDR niedergelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit.
Da für den vorliegenden Jahresabschluss aus den im Abschnitt 3.2 erläuterten Gründen nur eine verkürzte Prüfung erfolgt ist, können wir einen Bestätigungsvermerk gemäß den Grundsätzen zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen, die in der Prüfungsleitlinie L 260 des Institutes der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) niedergelegt sind, nicht erteilen.
Auf der Grundlage der verkürzten Prüfung sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass
der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde nicht vermittelt,
der Rechenschaftsbericht insgesamt die Lage der Gemeinde sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt oder
beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Abschlussjahres durch den Gemeindevorstand mit Ausnahme der unter den Ziff. 5.3.1 und 5.3.2 dargestellten Einschränkungen die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2019 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:
| 1. | Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 305.633,08 € aus. |
| 2. | Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbestand von 1.765.911,14 € zum Bilanzstichtag aus. |
| 3. | Die Bilanzsumme beträgt 48.891.291,43 €. |
| 4. | Die Haushaltsüberschreitung von 233.621,86 € wird gemäß § 100 HGO nachträglich genehmigt. |
| 5. | Das ordentliche Jahresergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. |
| 6. | Das außerordentliche Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| Anträge der Fraktionen |
| 12. | Umgestaltung des Marktplatzes Eibelshausen (Antrag der FWG-Fraktion vom 13.06.2025) |
Dieser Antrag wird von Seiten der FWG-Fraktion nach einer Erklärung des Fraktionsvorsitzenden zurückgezogen.
| 13. | Einvernehmliche Aufhebung des Vertrages Investor und Gemeinde Eschenburg über den Neubau "Kita Neue Mitte" in Eibelshausen (Antrag der FWG-Fraktion vom 13.06.2025) |
Dieser Antrag wurde zu Beginn der Sitzung vertagt.
| Anfragen der Fraktionen |
| 14. | Anfrage der FWG-Fraktion vom 30.05.2025 betr. Gesamtkosten 2024 und Plankosten 2025 unserer Feuerwehren (inkl. Abschreibungen) |
Die Anfrage lautet:
„Um einen (finanziellen) Einblick in unsere Feuerwehren zu erhalten, bitten wir, uns die o. g. Kosten mitzuteilen.“
Die Zahlen wurden den Gremienmitgliedern vor der Sitzung zugeleitet.
Weitere Fragen hierzu werden nicht gestellt. Im Zuge der Haushaltsberatung und im Rahmen des Berichtswesens können im Haupt- und Finanzausschuss weitere Beratungen erfolgen.
| stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |
| Jan Knöbel | Rainer Deutsch |
| Produkt |
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| 002 | Lahn-Dill-Bergland hilft beim Antrag fürs Gesundheitszentrum: Die Bergland Medizin hat seit 1. Juli einen dritten Arzt. Damit kann nach der ersten Praxis in Ewersbach das zweite Standbein geplant werden. Die Bewilligungsstelle des Lahn-Dill-Kreises und die Region Lahn-Dill-Bergland helfen bei der Suche nach Fördermöglichkeiten. Innenarchitektin Susanne Moreno Salinas aus Solms, die die Praxen für die MVZ-Ärzte geplant hat, sieht für den Marktplatz 2 ebenso gute Entwicklungs-Chancen wie Dr. Johannes Rein, der weiter auf der Suche nach Ärzten für die Region ist. |
| 002 | Energiegenossenschaft und Eschenburg setzen auf Windpark Galgenberg: Nach 13 Jahre langer Vorarbeit kommt der „Windpark Galgenberg“, wofür die Gemeindevertretung am 03.07.2025 den Teilflächennutzungsplan beschließen will, nun auf die Zielgerade. Der Galgenberg ist dabei nicht nur ein Windenergie-Projekt, sondern auch in gewissem Sinne die „Wiege“ der gemeinsamen Lahn-Dill-Bergland Energie-GmbH und Energiegenossenschaft. Die Gemeinde Eschenburg hat dafür am 23.08.2012 einen Vertrag mit der Hermann-Hofmann Gruppe geschlossen und die Gründung von GmbH und Genossenschaft vorangetrieben. In der Lahn-Dill-Bergland-Energiegenossenschaft hat nun Markus Neitz für Gerd Müller die Nachfolge im Aufsichtsrat übernommen. Im Vorstand der Energiegenossenschaft bringt Benjamin Welsch als weiterer Eschenburger Expertise ein. Als es nun hieß, dass neben Genossenschaft, GmbH und Gemeinde die Hermann-Hofmann-Gruppe und die VR-Bank Mittelhessen einsteigen, hat das den Gemeindevorstand gefreut. Seinerzeit hatten wir die HH-Gruppe als Partner bewusst ausgesucht, damit Planen, Bauen und Betreiben im Zusammenhang und Zusammenklang laufen. Wenn nun noch unser früherer Regierungspräsident mit einer Regionalbank hilft, das gemeinsame Projekt zu starten, schließt sich der Kreislauf regionaler Wertschöpfung. |
| 002 | Grundsatzbeschluss zur Kommunalen Wärmeplanung: Für eine gescheite Kommunale Wärmeplanung muss man nach jetzigem Angebot fast 100.000 € investieren, ein Teil kann womöglich vom Land refinanziert werden. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, für die Wärmeplanung 2026 Mittel einzuplanen und mit EAM-EnergiewendePartner anzugehen. |
| 002 | Bänke, Weltraum und Chemiepreis: Nach zwei weiteren „Bänken mit bester Aussicht“ hat die „Stiftung für Eschenburg“ die Eschenburgschule mit 698,40 € beim Projekt „Weltraum und Sonnensysteme“ unterstützt. Mit jeweils 100 € dotiert ist der „Chemiepreis der Holderbergschule“, den Familie Heinzel gestiftet hat und der über die Stiftung verliehen wird an die Absolventen der Holderbergschule mit den besten Chemie-Noten. Bei der Entlassungsfeier konnten nun Lisa Thielmann (Klasse 10G1) und Tom Philipp (10R1) ausgezeichnet werden. |
| 101 | Interaktive Broschüre: „Mit Lichtgeschwindigkeit & viel Gesundheit“ ist der Titel der Präsentation, die interaktiv im Netz, in Papier und als PDF erstellt worden ist - unter maßgeblicher Beteiligung der Auszubildenden. |
| 103 | Ausschreibungen erstmals auf neuer Plattform: Unsere eigenen Ausschreibungen sind auf einer neuen Bewerbungsplattform bearbeitet und im Internet eingebunden. Für den Start einer neuen Ausbildung im Sommer 2026 suchen wir bis 17. August Bewerber für Forstwirt und Verwaltungsfachangestellte. |
| 122 | Land hilft Miteinander in Sportvereinen: Aus dem Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ erhalten wir 6.000 € Zuschuss für soziale und integrative Sport- und Bewegungsangebote. Ansprechpartner ist unser „Sport-Coach“ Hans-Jürgen Müller. |
| 123 | Kita „Neue Mitte“ im Verzug: Am 1. November sollte der neue Hort bezugsfertig sein. So ist das Ziel in der Ausschreibung, nach der die JFP Fischer Projekt GmbH im November 2022 beauftragt worden ist. Über den Erwerbspreis von 4.050.000 € war am 06.06.2024 ein Bauträgervertrag abgeschlossen worden, auf dessen Einhaltung die Gemeinde beharrt. Die Gemeinde Eschenburg hat eine Rate nicht gezahlt, weil Leistungen noch nicht erbracht worden sind. Nachdem weder Mängel behoben noch ein Bauzeitenplan vorgelegt worden ist, hat der Gemeindevorstand einen Fachanwalt mit der Vertretung unserer Interessen und Ansprüche beauftragt, mit dem sich die Gremien nun beraten. |
| 211 | Afrikanische Schweinepest (ASP): Das Virus ist für den Menschen ungefährlich, aber er kann es übertragen. Deshalb sollten „Finder“ Abstand halten und tote Wildschweine und deren Kadaver-Überreste an den Lahn-Dill-Kreis melden. Für Fundmeldungen via Handy, Formular und Mail hat der Kreis eine Seite www.lahn-dill-kreis.de/asp und ist über die E-Mail-Adresse asp@lahn-dill-kreis.de erreichbar. Bei den Informationen ist auch die Allgemeinverfügung des Landes, das den Suchteams und Bergemannschaften das Recht gibt, dafür Grundstücke zu betreten. Die Gemeinde Eschenburg hilft mit einem Kadaversammelplatz am Bauhof. |
| 211 | Kreis erstattet weitere Kosten der Flüchtlingsunterbringung: Anfang Juni sind beide Container in der Eiershäuser Straße geräumt und die Flüchtlinge vom Kreis verlegt worden. Der Rückbau der Unterkünfte steht nun an. Nachdem die Übernahme der laufenden Kosten in der LDK-Buchhaltung „aufholt“, werden nun weitere 257.938,22 € erstattet an Container-Miete und Grundstücks-Pacht. Der Gemeindevorstand stellt aktuell nur die Frage, warum beim zweiten Container neun Monatsmieten nicht als „erstattungsfähig“ anerkannt werden. |
| 212 | Schaden am Schlemper-Platz bezahlt: Bei einem Verkehrsunfall ist einer der Pflanztröge am Otto-Friedrich-Schlemper-Platz beschädigt worden und musste komplett ausgetauscht werden. Der Unfallverursacher und seine Versicherung haben die rund 39.000 € Schaden beglichen. |
| 214 | Hauptamtlicher Feuerwehrgerätewart hat Arbeit aufgenommen: Allein 112.000 Minuten Arbeit bringt die turnusgemäße Prüfung der Ausrüstung und Ausstattung der Feuerwehr Eschenburg. Um die ehrenamtlichen Gerätewarte zu entlasten und die Zusammenarbeit mit den Ortsteil-Feuerwehren zu koordinieren, ist eine Stelle im Haushaltsplan neu geschaffen und besetzt worden. |
| 321 | Berufung eingelegt gegen Ölunfall-Urteil: Gegen das Urteil des Landgerichts Limburg vom 22.01.2025, das den von der Gemeinde entdeckten Ölschaden nicht anerkennen wollte, ist am OLG Frankfurt Berufungsantrag gestellt worden. Das Oberlandesgericht hat den Streitwert auf 213.239,11 € festgelegt. Die Versicherung des beklagten Grundstückseigentümers beruft sich auf den Bescheid des Lahn-Dill-Kreises aus dem Jahr 1998, demnach die Sanierung des Ölunfalls auf dem Tankstellen-Gelände des damaligen Busunternehmens als abgeschlossen betrachtet wurde. Der Rechtsvertreter der Beklagtenseite hat für seine Erwiderung die erste Fristverlängerung beantragt. |
| 329 | EKM fördert 13 Projekte, darunter unser Hausmeister-Bus: Die EKM Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten gGmbH fördert in unserer Region Süd 13 Projekte mit rd. 220.000 €, darunter den E-Transporter für die Gemeinde Eschenburg (mit 9.388 €). Der zehn Jahre alte Hausmeister-Bus wird durch einen Toyota Proace L2 ersetzt, der für 38.937,37 € mit weitreichenden Garantien (10 Jahre Akku, 15 Jahre Fahrzeug, 250.000 Kilometer Gesamtlaufzeit) gekauft worden ist. |
Wie am 06.03.2025 im Bericht an die Gemeindevertretung mitgeteilt, hat die Firma Bernshausen-Bau (Bad Laasphe) auf unsere Ausschreibung hin das beste Angebot für die Tief-, Garten- und Landschaftsbauarbeiten am Marktplatz abgegeben mit brutto 337.493,19 € und ist daraufhin beauftragt worden. Die Bauarbeiten an dem vierten Bauabschnitt zur Neugestaltung des Ortskerns haben begonnen und folgen den Plänen von Landschaftsarchitekt Rudolf Kaufmann (KuBuS Freiraumplanung). Die Umsetzung erfolgt, wie am 11.12.2024 im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt worden ist. Die in der damaligen Diskussion angeregte Ausbauvariante, bei der auch auf dieser Seite der Brücke ein Fußweg entlang der Dietzhölze geschaffen wird, hat der Gemeindevorstand geprüft und nicht nur wegen der etwa 105.000 € verworfen. Auch ist eine Wegeverbindung am Parkplatz nicht so sinnvoll wie zwischen der Kirche und dem Otto-Friedrich-Schlemper-Platz. Die Arbeiten sollen bis Mitte September abgeschlossen sein.
Die Sanierung der L3043 Eibelshausen-Steinbrücken geht auf die Zielgerade. Bei Hessen Mobil hat der Gemeindevorstand bemängelt, dass die Leitplanken früher enden als zuvor. Dadurch fehlt am Ortseingang in Eibelshausen die Absicherung zur Böschung hin. Zwar sind die Leitplanken vorschriftsmäßig bis zur Ortstafel angebracht, aber wir möchten eine Gefahrenstelle vermeiden.
Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen in der Laaspher Straße läuft innerhalb der Sanierung der Landesstraße. Die Haltestelle Richtung Steinbrücken wurde fertig ausgebaut, die Gegenseite soll in ca. 3 Wochen fertig sein.
In der früheren Eisdiele hat die Bäckerei Künkel ihre 43. Filiale eröffnet. Das Familienunternehmen aus Langgöns startet Kaffeehäuser sonst nur im Umkreis von 50 Kilometern. Mut und Motivation von Menschen, die in Standort vertrauen, ist diese Ausnahme in der Nassauer Straße 1 zu verdanken.
Für den Anbau eines Turnraums an den Kindergarten „Raupe Nimmersatt“ sind alle 17 Gewerke nach Ausschreibung vergeben worden. Binnen 17 Wochen sind Erd-, Maurer-, Beton-, Innenputzarbeiten (Firma Horst Hermann), Bodenbelag und Außenputz - Wärmedämmverbund, Trockenbau - Akustikdecke, Anstreicherarbeiten (Donath Heimdecor), Zimmerarbeiten (Holzbau Jens Nickel), Estricharbeiten (IBR Baumanagement), Schreinerarbeiten, Türen und Fenster (Schreinerei Bach), Dachdeckerarbeiten (Thilo Reh), Heizung (Martin Dorndorf), Sonnenschutz (H+R Fensterbau), Außenanlage (Firmen Oppermann und Grimm) sowie die Elektro-Installation (Bauhof) zu erledigen, wie vom eigenen Bauamt geplant und vorher abgesprochen. Die Erd-, Maurer- und Betonarbeiten (Fa. Horst Hermann) sind unter der vorgesehenen Bauzeit bereits abgeschlossen worden. Die Zimmer- und Dachdeckungsarbeiten folgen in Kürze.
Unter fünf Anbietern hat die Firma Scheld (Biedenkopf) mit 245.147,56 € das günstigste Angebot abgegeben für den Tief-, Leitungs- und Straßenbau in der Straße „Am Segelfliegerhang“. Das teuerste Angebot lag bei rd. 316.000 €. Die Arbeiten dauern an.
Die Einweihung des Spielplatzes an der Straße „Segelfliegerhang“ soll am 11.07.2025 von 14 - 16 Uhr gefeiert werden mit Überraschungen für alle Kinder. Der Eingang von der Straße „Zum Kurzbeul“ ist zu nutzen, solange die Baustelle am Segelfliegerhang besteht.
Für 278.779,96 € hatte die Fa. Bernshausen-Bau (Bad Laasphe) im März das günstigste Angebot für den Tief-, Leitungs- und Straßenbau in der Windhainstraße und Poststraße abgegeben. Für das „Paket“ hatten sich sechs Firmen beworben, wobei die teuerste Offerte fast bei 360.000 € lag. Für die Poststraße ist am 22.07.2025 Anliegerversammlung, wo der Ablauf der Baustelle vorgestellt wird.
Ein Mähroboter wurde nach Test gekauft und am Friedhof Hirzenhain eingesetzt. Die GPS-Steuerung ist geeignet für Ortung und Orientierung mehrerer Geräte. Der Mäher hat ein Ultraschallsystem und weicht Hindernissen aus. In den Abend- und Nachtstunden ist der Mäher deaktiviert, um nachtaktive Tiere zu schützen.
Christiane Matzkewitz verabschiedet sich als Leiterin der Kita „Meisennest“ mit einer Neuerung: Im Juli startet die Waldgruppe mit 20 Plätzen. Hierfür wurde das frühere Domizil des Geflügelzuchtvereins zum „Waldhäuschen“ und bietet die Ausgangsbasis für Umweltpädagogik.
Der Trinkwasser-Brunnen am Dorfplatz läuft. Für eine Elektro-Ladestation wird weiterhin ein Betreiber gesucht. Für die Gemeinde gibt es bislang nur Angebote, nach denen die Investition und fast 1.000 € jährliche Betriebskosten anstehen.
Die NABU-Gruppe Wissenbach hat ihre Auflösung beschlossen. Die ehemalige Trafostation unterm Sportplatz, die 1993 von der EAM an den Verein übertragen wurde und auf einem Grundstück der Gemeinde steht, sucht nun eine neue Nutzung. Der Ortsbeirat wird um Hilfe gebeten.
Der MGV „Frohsinn“ 1878 Wissenbach e. V. ist in der abschließenden Auflösungsphase und möchte seinen Vereinsraum in der Mehrzweckhalle an die Gemeinde zurückgeben. Der VdK Wissenbach hat Interesse. Der Gemeindevorstand hat nun beschlossen, dem VdK den Raum kostenfrei zu überlassen, wenn der Verein den hinteren Außenbereich der Mehrzweckhalle von Unkraut, Müll usw. eigenverantwortlich sauber hält und somit die Gemeinde entlastet.
Mit Verkehrsuntersuchung für die Ortsumgehung ist die Ingenieurgesellschaft Habermehl & Follmann (Rodgau) zum Angebotspreis von rd. 70.000 € beauftragt worden.
Eschenburg wiederholt das Gesprächsangebot für die Stadt Dillenburg mit wichtiger Neuerung: Die Flächen des früheren Aldi-Marktes sind nicht weiter in die Berechnung aufzunehmen, weil durch Verkauf des Grundstücks jeglicher Besitzstand erloschen ist. Das ist wohl weder der Stadt Dillenburg noch anderen Vollsortimentern bewusst, die bei ihren Stellungnahmen zum aktuellen Bauleitplanverfahren genau diese Bedenken vorbringen, der leerstehende Markt könnte reaktiviert werden. Nunmehr ist aber klar, dass dort ohne eigene Bauleitplanung keine Lebensmittel verkauft werden können.
Gemeinsinn und Zerstörungswut trifft unsere Spielplätze oft kurz hintereinander: Nachdem der Verkehrs- und Verschönerungsverein eine überdachte Bank- und Tischanlage aus dem Erlös des Dorffestes für den Spielplatz hergestellt hat, ist eine andere Bank aus Rundholz von Unbekannten beschädigt worden. Wir danken für den Dienst an der Allgemeinheit einerseits und bitten um Hinweise, die gegen Vandalismus helfen.
Nach einem Gespräch zwischen Vereinsvorstand des SSV „Grün-Weiß“ und Gemeindevorstand kann ein neuer Pachtvertrag über das Sportplatzgelände in Simmersbach entworfen werden. Dieser Vertrag soll - nach dem Vorbild von Wissenbach und Eibelshausen - als Grundlage dafür dienen, dass der Verein mit Rückendeckung der Gemeinde den Sportplatz sanieren kann. Vereine bekommen mehr Zuschüsse als Kommunen und in diesem Modell lässt es sich verhindern, dass die Gemeinde ins „Abschreibungs-Abseits“ gerät.
Für den Hochwasserschutz hat die Firma Fey in der Biedenkopfer Straße 140 laufende Meter Regenwasserkanal DN 400 und DN 500 neu verlegt.
Beim Endausbau im Gewerbegebiet „Heerfeld“ sind bis Ende der Woche die Straßenendausbauarbeiten der Straßen „Heuwiese“, „Brückeseifen“ und „Zum Heister“ durch die Fa. Grimm fertiggestellt. Als letzter Bauabschnitt folgt nun noch die Straße „Lehmkaute“.
Am 15.07.2025 soll der Ortsbeirat zunächst eine Stellungnahme abgeben, bevor Bauausschuss und Gemeindevertretung beraten und beschließen. Für einen Mobilfunkstandort der DFMG im Gewerbegebiet Heerfeld ist der Schredderplatz der Gemeinde ausgesucht, wo das Unternehmen einen Mast mit 40 Metern Höhe errichten möchte. Grundstücksangelegenheiten mit Mobilfunk entscheidet gemäß Hauptsatzung in Eschenburg die Gemeindevertretung und nicht der Gemeindevorstand.
Asphaltierungsmaßnahmen am Friedhof-Parkplatz in Eiershausen und an der Zufahrt zum Friedhof Hirzenhain hat die Firma Heinrich Lauber GmbH ausgeführt, die mit einem Angebot über 98.867,64 € den günstigsten Preis hatte. Das höchste der vier Angebote lag bei rd. 123.000 €.
Nach dem Tod des Pächters vom Jagdbogen Eiershausen-Ost übernehmen die bisherigen Jagdaufseher für die vier Jahre Restlaufzeit bis zum 31.03.2029, hat der Jagdvorstand beschlossen.
Das letzte Mal so kurzfristig ist der Festplatz überlassen worden. Zwar war an Sicherheitsmaßnahmen gedacht, die Anfrage an die Gemeinde kam aber erst eine Woche vor der „Maimann“-Party. Die Sicherheit bei Veranstaltungen ist dem Land Hessen wichtig, weshalb ein Erlass des Landes bei größeren Veranstaltungen ein umfassendes Sicherheits-Konzept erwartet.
Für den Standort der Firma Westerwald Bio GmbH wurde ein Grundstück getauscht.
Der Ortsbeirat hatte angeregt, dass die Wassergräben Ibachtal bis hinunter zur Grube Gottesgabe frei gebaggert werden sollten. Die Grabenräumung wird im Rahmen der Einsatzmöglichkeiten unseres Radbaggers umgesetzt.
In der Königsberger Straße ist das Projekt abgeschlossen. Die Fa. Fey hat 130 lfdm PVC-Kanal DN 300 ausgetauscht und neu verlegt.
Der Straßenbau wird in drei Wochen abgeschlossen sein, der Leitungsbau ist fertig in der Straße „Segelfliegerhang“. Die Fa. Scheld hat 125 lfdm Kanal DN 300 PVC ausgetauscht und 130 lfdm Trinkwasserleitung DN 100 GGG verlegt.
Im Verbindungsweg Bomberg- und Forsthausstraße hat die Fa. Oppermann 75 lfdm. Trinkwasserleitung neu verlegt.
Am Zwischenbehälter „Pracht“ Eibelshausen sind die Maurer- und Betonarbeiten für den Anbau des Betriebsgebäudes abgeschlossen. Kommende Woche folgen die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten.
An den Gebäuden der Gemeindewerke werden 10 „Balkonkraftwerke“ installiert.
Der Abriss der Lohmühle hat begonnen. Der Kauf des Geländes erleichtert die Planung und Genehmigung der neuen Kläranlage, z. B. mit Blick auf Abstandsregeln. Auch hat die Vorprüfung ergeben, dass der Kläranlagenbau keine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung benötigt. Das RP Gießen bestätigt, dass mit der Erweiterung auf 32.000 Einwohnerwerte „die Einhaltung der Anforderungen an die Abwasserbeseitigung und -einleitung zu erwarten ist. „Die Erteilung einer langfristigen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Abwassers in die Dietzhölze kann daher in Aussicht gestellt werden.“
Die Entschlammung der Teichkläranlage in Wissenbach ist erfolgreich verlaufen. Die dadurch freigewordene Fläche kann im Rahmen des Projekts „Neubau und funktionale Erweiterung der Kläranlage Eibelshausen“ sinnvoll genutzt werden. Zum einen lässt sich die Renaturierung als Ausgleichsmaßnahme für den Naturschutz anrechnen. Zum anderen bietet die Fläche Potenzial zur Nutzung als Retentionsraum und leistet damit einen Beitrag zum Hochwasserschutz.
Neuer IKZ-Elektriker: Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Eschenburg und Dietzhölztal konnte ein neuer Elektriker für die Prüfung der Elektro- und Kanaltechnik in beiden Gemeinden eingestellt werden. Er übernimmt die Aufgaben, die seit 2021 vom Abwasserverband für beide Gemeinden wahrgenommen werden.
In den drei Wochen Revision wurden Reparaturen vorgenommen, die eine spätere Sanierung erleichtern. Zum einen wurde die Erkundung für die Betoninstandsetzung vorangetrieben, zum anderen wurde die Überlaufrinne am Becken abgedichtet, was besser früher als später geschieht. Die Verbandsversammlung hat sich bei einer Ortsbesichtigung ein Bild gemacht und bei der anschließenden Sitzung mit DLRG, TV Eibelshausen und Förderverein über die gemeinsame Zukunft des Schwimmbades beraten.
Der Förderverein Freizeitbad Panoramablick e.V. ist 2009 mit 29 Mitgliedern gegründet worden und zählt mit seinen nun 446 Mitgliedern zu den größten Vereinen in Eschenburg und Dietzhölztal. Die Vielfalt der Mitglieder entspreche der regionalen Reichweite des Bades, was endlich auch Bund und Land erkennen und unterstützen müssen, meinen die Vorstandsmitglieder. Der Förderverein hat bis heute 144.142 € an Spenden an den Zweckverband leisten können. Der Förderverein will auch weiterhin Akzente setzen und nennt Unterwasserbeleuchtung, Rutsche und Terrassen-Anbindung des Bistros als nächste Projekte.
Das Schreiben mit dem Titel „Solidarmodell sichert Schwimmbäder“, am 15.11.2024 an Sportministerin Diana Stolz, Kultusminister Armin Schwarz und Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz versandt, ist vom Finanzminister am 31.03.2025 beantwortet worden. Während in Hessen der Kommunale Finanzausgleich ohne „Bonus für Bäder“ fortgeschrieben wurde, hat Thüringen ein Gesetz zur Stärkung der Thüringer Kommunen im Jahr 2025 verabschiedet und gibt über diesen Weg jährlich 15 Mio. € in die Entlastung der Kommunen mit Schwimmbädern, in denen Schulschwimmen stattfindet.