In Kürze werden den Grundstückseigentümern die Grundbesitzabgabenbescheide (Gebührenabrechnung 2023 und Vorauszahlungen 2024) zugestellt.
Um Ihnen, als unseren Kunden, einen „Ach-Du-Schreck-Moment“ zu ersparen, bitten wir, wenn Sie den Bescheid erhalten haben, um die Prüfung der Vorauszahlungsmenge für die Trinkwasser- und Abwassergebühren.
Unterjährige Anpassungen der Vorauszahlungsmengen erfolgen nicht automatisch, wenn Personen zu- bzw. wegziehen oder ganze Gebäude unbewohnt sind.
Hier benötigen wir Ihre Mithilfe, um Ärger und Unmut zu vermeiden, wenn der Grundbesitzabgabenbescheid mit der Abrechnung der verbrauchten Wassermenge zugestellt wird.
Die verbrauchte Wassermenge und die automatisch hochgerechneten Vorauszahlungen für das Jahr 2024 sind auf der 3. Seite des Bescheides (Verbrauchsermittlung) abgebildet.
Vereinzelt kann es zu erheblichen Nachforderungen seitens der Gemeinde kommen, wenn die Vorauszahlungsmenge zu niedrig festgesetzt ist.
Diese Nachforderungen werden separat im Bescheid abgebildet und mit der 1. Fälligkeit im Februar angefordert.
Auch eine Gutschrift ist möglich, wenn die Vorauszahlungen höher sind als der tatsächliche Verbrauch.
Gutschriften sind als Negativbetrag ausgewiesen und werden verrechnet.
Bei Rückfragen zum Zahlungsverkehr (Nachforderungen bzw. Verrechnungen & Lastschriftmandate) wenden Sie sich bitte direkt an unsere Gemeindekasse 02774-915-200 /-201 /-202.
Für die Anpassung der Vorauszahlungsmengen kontaktieren Sie uns in der Zeit von 08:30 - 15:00 Uhr unter 02774-915-170 oder per E-Mail an grundbesitzabgaben@eschenburg.de