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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

1. Haushaltssatzung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBL. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. September 2024 (GVBI. Nr. 54) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBI. I S. 90, 93) hat die Verbandsversammlung am 26. November 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.386.200 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.386.200 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

ausgeglichen

0 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

240.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

24.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-31.500 EUR

mit einem Saldo von

-7.500 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-720.000 EUR

mit einem Saldo von

-720.000 EUR

ausgeglichen/mit einem

Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

-487.500 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2025 auf 152,8650 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.

Gemeinde Dietzhölztal

(KIV/Hauptwohnsitz)

5.582 Einwohner per 30.06.2024

(41,2382 %)

Gemeinde Eschenburg

(KIV/Hauptwohnsitz)

7.954 Einwohner per 30.06.2024

(58,7618 %)

(OT Ebershausen, Simmersbach, Eiershausen und Wissenbach)

--------------------------------------------------------------

Gesamt

13.536 Einwohner  —  (100 %)

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.

35713 Eschenburg, den 26. November 2024

Abwasserverband
"Obere Dietzhölze"
gez. Konrad, Verbandsvorsteher
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025;

hier:

Aufsichtsbehördliche Genehmigung/ und Haushaltsbegleitverfügung

Bezug:

1.

Ihre Mail vom 16. Oktober 2024

2.

Unsere Antwortmail vom 16. Oktober 2024

3.

Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 26. November 2024

4.

Ihr Schreiben vom 12. Dezember 2024

(Eingang: 16. Dezember)

Gemäß den Vorgaben des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) in der aktuellen Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze aufbauend auf der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 26. November 2024 die

Allgemeine Zustimmung 2025

zur Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den §§ 105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 300.000,00 € (i. W.: dreihunderttausend Euro).

Die Haushaltssatzung 2025 des Verbandes beinhaltet keine weiteren genehmigungs- bzw. zustimmungsbedürftigen Aspekte, da weder eine Kreditaufnahme vorgesehen ist, noch Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt wurden; die Genehmigung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

Auflagen

  1. Die Allgemeine Zustimmung ist mit der Begleitverfügung der Verbandsversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO in geeigneter Form zeitnah bekannt zu machen Den Beleg für die Information und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (inkl. der Auflagen) bitten wir bis zum 30. Januar 2025 vorzulegen.
  2. Bis zum 30. Januar 2025 ist auch eine schriftliche Information vorzulegen, die über die Liquidität im Verlauf des Jahres 2024 und den aktuellen Stand zum 31. Dezember.2024 informiert und auch belastbare Informationen zum Stand der Aufarbeitung des immer noch erheblichen Prüfungsrückstandes bei den Jahresabschlüssen beinhaltet.
  3. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 hat fristgerecht gem. § 112 Abs. 5 HGO bis zum 30. April 2025 zu erfolgen. Die sich aus § 112 Abs. 5 HGO ergebenden Informationspflichten sind bis zum 20. Mai 2025 zu erfüllen. Dabei ist dann auch über die weiteren Fortschritte bei der Aufarbeitung des noch bestehenden Prüfungsrückstandes zu dokumentieren.
  4. An Ihrem Berichtswesen im Sinne der Regelungen des § 28 GemHVO möchten wir auch 2025 teilhaben und bitten deswegen um Information innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Stichtag, zu dem Sie den Gremien berichten. Aufzunehmen sind auch Informationen über die Umsetzung der Investitionen (Baukostenkontrolle) und bezüglich der Aufarbeitung des Prüfungsrückstandes bei den Jahresabschlüssen, sowie zur Entwicklung der Liquidität.
Im Auftrag
Jochem
Verwaltungsoberrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 20. Januar 2025 bis 28. Januar 2025

im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 16.30 Uhr

dienstags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 15.30 Uhr

mittwochs

von 8.30 - 12.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 - 12.00 Uhr

und

von 14.00 - 15.30 Uhr

freitags

von 8.30 - 12.00 Uhr

Eschenburg, den 16. Januar 2025

Abwasserverband
„Obere Dietzhölze“
gez. Konrad, Verbandsvorsteher