Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBL. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. September 2024 (GVBI. Nr. 54) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBI. I S. 90, 93) hat die Verbandsversammlung am 26. November 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.386.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.386.200 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| ausgeglichen | 0 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 240.000 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 24.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -31.500 EUR |
| mit einem Saldo von | -7.500 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -720.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -720.000 EUR |
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| ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
-487.500 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2025 auf 152,8650 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.
| Gemeinde Dietzhölztal (KIV/Hauptwohnsitz) | 5.582 Einwohner per 30.06.2024 (41,2382 %) |
| Gemeinde Eschenburg (KIV/Hauptwohnsitz) | 7.954 Einwohner per 30.06.2024 (58,7618 %) |
| (OT Ebershausen, Simmersbach, Eiershausen und Wissenbach) -------------------------------------------------------------- | |
| Gesamt | 13.536 Einwohner — (100 %) |
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.
35713 Eschenburg, den 26. November 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
hier: | Aufsichtsbehördliche Genehmigung/ und Haushaltsbegleitverfügung |
| Bezug: | 1. | Ihre Mail vom 16. Oktober 2024 |
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| 2. | Unsere Antwortmail vom 16. Oktober 2024 |
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| 3. | Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 26. November 2024 |
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| 4. | Ihr Schreiben vom 12. Dezember 2024 (Eingang: 16. Dezember) |
Gemäß den Vorgaben des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) in der aktuellen Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze aufbauend auf der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 26. November 2024 die
Allgemeine Zustimmung 2025
zur Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den §§ 105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 300.000,00 € (i. W.: dreihunderttausend Euro).
Die Haushaltssatzung 2025 des Verbandes beinhaltet keine weiteren genehmigungs- bzw. zustimmungsbedürftigen Aspekte, da weder eine Kreditaufnahme vorgesehen ist, noch Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt wurden; die Genehmigung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
Auflagen
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 20. Januar 2025 bis 28. Januar 2025
im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
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| montags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| und | von 14.00 - 16.30 Uhr |
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| dienstags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| und | von 14.00 - 15.30 Uhr |
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| mittwochs | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| donnerstags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| und | von 14.00 - 15.30 Uhr |
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| freitags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
Eschenburg, den 16. Januar 2025