Die neue Grundsteuer haben die Städte und Gemeinden weder bestellt noch bewertet. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt, die Länder mussten neue Regelungen finden. Die Finanzämter haben den Grundstücksbesitzern Erklärungen abverlangt und neue Grundsteuermessbeträge mitgeteilt. In dem „Bescheid“ stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Auch wenn in dem Schreiben Beträge in Euro stehen, ist das noch nicht der Betrag, der zu zahlen ist. Entscheidend, aber nicht maßgeblich, ist die Hebesatzsatzung, die die Gemeindevertretung in Eschenburg am 21.11.2024 beschlossen hat. In dieser Satzung steht, welche (Prozent-)Sätze die Gemeinde nun auf den vom Finanzamt festgestellten Messbetrag erhebt. Bei wem sich der Messbetrag nach der Neuberechnung des Finanzamtes nicht mehr als die Hälfte erhöht hat, der wird auch nicht mehr Grundsteuer zahlen. „Aufkommensneutralität“ war das Ziel der Frauen und Männer in der Eschenburger Gemeindevertretung. Die Hebesätze wurden so festgelegt, dass die Grundsteuer nicht mehr Geld einbringt als vorher. Für landwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und Grundstücke (Grundsteuer B) waren bislang 400 % erhoben worden. Das Vierfache vom Messbetrag wurde als Grundsteuer angefordert. Als neue Hebesätze gelten nun 210 % bei der Grundsteuer A und 275 % bei der Grundsteuer B. Die Gemeinde Eschenburg wird von dem Grundstückseigentümer also das 2,75-fache des Messbetrages anfordern.
Mit Datum 13. Januar werden die Grundbesitzabgabenbescheide durch das Rechenzentrum verschickt. Darin steht zwar als erstes die neue Grundsteuer, aber auch Ihr alter Wasserverbrauch aus dem Jahr. Mit den Kubikmetern auf der digitalen „Wasseruhr“ bekommen Sie die Spitzabrechnung der vergangenen zwölf Monate für Wassergeld und Kanalgebühren sowie die Vorausleistungen auf das neue Jahr. Auf die vier Quartale aufgeteilt, ergeben sich die Fälligkeiten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Wenn Sie zum Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt Einspruch eingelegt haben, ziehen Sie bitte den ganzen Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde nicht in Zweifel oder gehen gegen die von uns erhobene Grundsteuer vor. Wenn das Finanzamt den Messbetrag nach dem Einspruch ändert, wird der neue Wert der Gemeinde mitgeteilt, wir korrigieren unsere Rechnung und Sie bekommen eine Verrechnung oder Gutschrift. Also bitte nicht denken, dass „die da oben noch was draufpacken“. Wir „heben“ die Grundsteuer mit einem Hebesatz auf den Messbetrag - eine höhere Steuer indes liegt an einem erhöhten Messbetrag des Finanzamts. Wir haben in Eschenburg so gerechnet, dass das Grundsteuer-Aufkommen so bleibt, wie es war. Wir rechnen zwar weiterhin mit rund 1,3 Millionen Euro aus Grundsteuer A und B zusammen. Übrigens bleibt davon nur die Hälfte in der Kommune. Durch die verschlungenen Wege der Kommunalfinanzen geht die andere Hälfte an Kreis, Land und Bund. Steuern wir also im neuen Jahr auch am besten direkte Wege.