Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBL. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. September 2024 (GVBI. Nr. 54) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBI. 2025 Nr. 24) hat die Verbandsversammlung am 26. November 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.579.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.579.200 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| ausgeglichen | 0 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
240.000 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 10.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.460.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -3.450.000 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.450.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -600.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.850.000 EUR |
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| ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
-360.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.450.000 Euro festgesetzt.
Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2026 auf 171,9232 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.
| Gemeinde Dietzhölztal (KIV/Hauptwohnsitz) | 5.470 Einwohner per 30.06.2025 (41,6635 %) |
| Gemeinde Eschenburg (KIV/Hauptwohnsitz) | 7.659 Einwohner per 30.06.2025 (58,3365 %) |
| (OT Eibelshausen, Simmersbach, Eiershausen und Wissenbach) -------------------------------------------------------------- | |
| Gesamt | 13.129 Einwohner — (100 %) |
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 26. November 2025 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.
35713 Eschenburg, den 26. November 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
| hier: | Aufsichtsbehördliche Genehmigung/ allgemeine Zustimmung incl. Begleitverfügung | |
| Bezug: | 1. | Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 26. November 2025 |
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| 2. | Ihr Schreiben vom 5. Dezember 2025 (eingegangen am 10. Dezember 2025) |
Gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) in Verbindung mit den §§ 97, 97a und 105 und 106 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), jeweils in der aktuell geltenden Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze aufbauend auf der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 26. November 2025 die
Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2026
| 1. | allgemeine Zustimmung zur Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den §§ 105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von |
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| 300.000 € (i. W.: dreihunderttausend Euro) |
| 2. | Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von |
| 3.450.000 € (i. W.: drei Millionen vierhundertfünfzigtausend Euro) | |
Die Haushaltssatzung 2026 des Verbandes beinhaltet keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte und ist mit folgenden Auflagen verbunden:
Auflagen
| 1. | Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist der Verbandsversammlung in geeigneter Form zeitnah bekannt zu machen Den Beleg für die Information und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) bitten wir bis zum 20. Januar 2026 zu übersenden. |
| 2. | Aufgrund des noch immer erheblichen Prüfungsrückstandes bei den Jahresabschlüssen dürften wir Sie bitten, Ihren Arbeitsplan zur Aufarbeitung im Sinne der Ausführungen im Vorbericht zu überarbeiten und jeweils zum Quartalsende, erstmals zum Stichtag 31. März 2026, über den Stand der Umsetzung schriftlich zu berichten. |
| 3. | Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 sollte im Sinne des § 112 Abs. 5 HGO erfolgen. Die sich daraus ergebenden Informationspflichten sind ebenfalls zu erfüllen. |
| 4. | An Ihrem Berichtswesen im Sinne der Regelungen des § 28 GemHVO möchten wir gerne auch 2026 teilhaben und bitten deswegen um Information innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Stichtag zu dem Sie den Gremien berichten. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 19. Januar 2026 bis 27. Januar 2026
im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg-Eibelshausen, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
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| montags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| und | von 14.00 - 16.30 Uhr |
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| dienstags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| und | von 14.00 - 15.30 Uhr |
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| mittwochs | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| donnerstags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
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| und | von 14.00 - 15.30 Uhr |
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| freitags | von 8.30 - 12.00 Uhr |
Eschenburg, den 15. Januar 2026