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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Unanfechtbarkeit vereinfachte Umlegung Kläranlage

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Eschenburg

Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Vereinfachte Umlegung: „Kläranlage“

Gemarkung: Eibelshausen

Flur: 13

Im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens „Kläranlage“ wird gemäß §83 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 01.12.2025 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung mit Ablauf des 17.12.2025“ unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Die Geldleistungen sind fällig.

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann - insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs - im Rathaus der Gemeinde Eschenburg, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Erdgeschoss, Zimmer 12, nach Terminvereinbarung, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Belehrung über den Rechtsbehelf:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg als Umlegungsstelle, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Erdgeschoss, Zimmer 12 Widerspruch erhoben werden.

Eschenburg, den 07.01.2026

gez. Konrad
Bürgermeister