Wir sagen NEIN!
Aus folgenden Gründen rechnet sich die Installation von Gartenwasserzählern zur Einsparung der Abwassergebühr nicht:
Die Wassermengen sind durch eine geeichte Messeinrichtung zu ermitteln;
Dafür muss eine DIN-gerechte Zählerinstallation durch einen Installationsbetrieb für den zusätzlichen Zähler geschaffen werden;
Der Zähler ist ganzjährig vor Frost zu schützen!!!
Die Grundgebühr für diesen Zähler beträgt z. Z. monatlich 4,96 € bzw. 39,55 € pro Jahr
Wichtig:
Für die Befüllung von privaten Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler entnommen werden, da es sich bei diesem Pool-Wasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist!
Die Gemeindewerke verleihen auch grundsätzlich kein Standrohr inkl. Wasserzähler zur Entnahme von Trinkwasser aus dem Wasserleitungsnetz für den privaten Gebrauch!
Wir bitten hier um Verständnis und Beachtung.