In den vergangenen Monaten wurden in der Gemeinde vermehrt Auffahrrampen an den Bürgersteigen vorgefunden. Die Ordnungsbehörde weist erneut darauf hin, dass das Anbringen dieser Auffahrhilfen verboten ist.
Durch abgeschrägte Rampen kann es beispielweise zu Stürzen von Radfahrern, Sachschäden an anderen Fahrzeugen oder zu Verletzungen von Fußgängern kommen.
Auch der Regenabfluss in der Straßenrinne wird behindert.
Eine weitere erhebliche Gefahr stellen diese Auffahrrampen im Winter dar, wenn der Schneepflug damit kollidiert und die Rampe nach vorne katapultiert.
Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so muss letztendlich mit der Einstellung der Straßenräumung durch Winterdienstfahrzeuge gerechnet werden.
Die Ordnungsbehörde bittet die Grundstückseigentümer, solche Rampen zeitnah zu entfernen. In den kommenden Wochen wird die Einhaltung der Vorgaben in unregelmäßigen Zeitabständen kontrolliert. Bei Verstößen muss mit einem Bußgeld gerechnet werden