Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg

am Dienstag, den 12.07.2022,

um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Hartwig Bieber, eröffnet die 9. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:01 Uhr und begrüßt Bürgermeister Götz Konrad, die anwesenden Mitglieder, die Beigeordneten, die Gemeindevertreter und die gem. § 62 Abs. 6 HGO als Sachverständige eingeladenen Anwesenden sowie den Vertreter der örtlichen Presse. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderung zu der Tagesordnung gibt. Es werden keine Änderungen gewünscht.

2.

Neufassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Eschenburg

Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 09.06.2022 vor Eintritt in die Tagesordnung diesen Punkt von der Tagesordnung genommen hat und zur nochmaligen Beratung mit sachkundigen Bürgern insbesondere bezüglich ökologischer Aspekte an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen hat.

Diesem Antrag stimmte die Gemeindevertretung zu und der Tagesordnungspunkt wurde somit nochmals zur Beratung dem Bau- und Umweltausschuss in der heutigen Sitzung vorgelegt.

Der Vorsitzende teilt mit, dass Iris Orth und Katrin Schwehn gem. § 62 Abs. 6 HGO zu diesem Tagesordnungspunkt als Sachverständige in die heutige Sitzung des Bau- und Umweltausschusses eingeladen worden sind.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Bürgermeister Götz Konrad. Bürgermeister Konrad erläutert, dass dieser Tagesordnungspunkt eine Rücküberweisung der Vorlage (§ 28 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung) darstellt.

Anschließend übergibt der Vorsitzende das Wort an die Sachverständige Iris Orth.

Eingangs führt Frau Orth aus, dass der Klimawandel nicht ganz aufzuhalten ist, aber jeder ein kleines Stück zum Klimaschutz beitragen kann. Frau Orth erläutert die noch aus ihrer Sicht nachstehenden offenen Punkte:

  • § 6 Abs. 3 des Neufassungsentwurfes der Stellplatzsatzung (Flächen für Versickerung). Hier ist es aus ihrer Sicht notwendig, die „Soll-Bestimmung“ in eine „Muss-Regelung“ umzuwandeln.

  • § 6 Abs. 7 des Neufassungsentwurfes der Stellplatzsatzung (Begrünung). Hierbei ist es aus ihrer Sicht sinnvoll, eine raumgliedernde Bepflanzung durch entsprechend festgelegte Anzahl von Bäumen zu ersetzen.

  • Sonderfahrräder (insb. Lasten-Fahrräder): Hierzu sollte ebenfalls noch eine Regelung in dem neuen Satzungsentwurf hinzugefügt werden.

Nach eingehender Diskussion lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die vorgelegte Stellplatzsatzung ab.

Der Ausschuss hat noch Beratungsbedarf und wird das Thema zu gegebener Zeit (u. U. nach Entscheidung über Einsatz einer „Kommission Umwelt“) wieder auf die Tagesordnung nehmen. Zu beraten sind demnach der Paragraph § 6 die Abs. 3 und 7 sowie das Thema Lasten-Fahrräder (Sonderfahrräder). Hierbei möchte der Ausschuss mehr über Anzahl und Ausgestaltung der Fahrradabstellplätze wissen. Bei der Begrünung von Parkplätzen soll eine größere Anzahl von Bäumen vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

3.

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Berliner Straße/ Königsberger Straße“, OT Eibelshausen

Bereits im Jahr 2019 wurde die Verwaltung durch den Gemeindevorstand mit der Führung der Eigentümerverhandlungen für die Erweiterung des Baugebietes als Lückenschluss zu der Berliner Straße/Königsberger Straße, OT. Eibelshausen beauftragt. Hierbei kann mitgeteilt werden, dass das Baugebiet im Jahr 2019 inkl. einen Teil des Flurstücks 105 vorgesehen war. Jedoch hat der Eigentümer während den Verhandlungen einem Verkauf seines Grundstücks bzw. Teilgrundstücks nicht mehr zugestimmt. Somit hat sich das Plangebiet um ca. 800 m² verkleinert.

In der Gemeindevertretersitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) wurde über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u. a. beschlossen, dass das Gebiet in der Gemarkung Eibelshausen, Berliner Straße/Königsberger Straße im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist. Aufgrund dieses Beschlusses wurden die Eigentümerverhandlungen erneut aufgenommen.

Bei der derzeitigen Planfläche handelt es sich um ca. 3.100 m² mit 7 Flurstücken und derzeit sieben Eigentümern/Miteigentümer, wobei sich die Wegeparzellen in Gemeindeeigentum befinden. Die notariellen Kaufangebote konnten bereits mit allen in der Erweiterungsfläche befindlichen Grundstückseigentümern abgeschlossen werden. Gemäß der Baulandrichtlinie der Gemeinde Eschenburg kann jetzt das Bauleitplanverfahren beginnen.

Aufgrund des konkreten Bedarfs nach Wohnbauflächen sowie die Erfüllung weiterer Voraussetzungen nach § 13 b BauGB u.a., dass das Plangebiet unmittelbar am bereits bebauten nördlichen Siedlungsrand liegt, kann das Bauleitplanverfahren im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass der förmliche Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 zu fassen sind.

Der Vorsitzende fragt nach, wie viele Bauplätze innerhalb des Plangebietes entstehen könnten. Bauamtsleiter Reiner Müller antwortet auf die Frage, dass vier Bauplätze entstehen können.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachstehend aufgeführten Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eibelshausen nach § 13 b BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

4.

Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung, „Obere Lenzstraße“, Gemarkung Simmersbach, Flur 1, Flurstück 85

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Bauamtsleiter Reiner Müller, dieser erläutert den derzeitigen Sachstand.

Die Gemeindestraße „Obere Lenzstraße“ wurde im Jahr 2021 erstmals endgültig hergestellt.

Der Endausbau „Obere Lenzstraße“ Flur 1, Flurstück 85 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.

Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über die Abweichungssatzung in der nachstehenden Form.

Abweichungssatzung für die Gemeindestraße „Obere Lenzstraße“ in der Gemarkung Simmersbach, Flur 1, Flurstück 85

§ 1

Gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Eschenburg vom 01.01.2017 ist die ausgebaute Gemeindestraße „Obere Lenzstraße“ als erstmals endgültig hergestellt anzusehen. Dies gilt auch wenn bei der Herstellung auf die Anlegung von beidseitigen Gehwegen verzichtet wurde.

§ 2

Des Weiteren gelten die Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2017.

§ 3

Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

5.

Aktueller Sachstand Wohngebietserweiterung Viehweg „In der Hager“, OT Wissenbach

Katharina Eucker erläutert den Sachverhalt kurz.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u. a. beschlossen die Fläche in der Gemarkung Wissenbach „In der Hager“ (Erweiterung Viehweg) im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln.

Diese Erweiterungsfläche umfasst ca. 6.600 m² mit insgesamt 19 Flurstücken und derzeit 31 Eigentümern/Miteigentümern. Zwei Flurstücke, die als Wegeparzellen ausgewiesen sind, befinden sich im Gemeindeeigentum.

Aufgrund der Erfahrungen aus dem Bauleitplanverfahren „Nussbaum“, OT. Eiershausen, in dem das Verfahren aufgrund des Artenschutzgutachtens gestoppt werden musste, wurde vorab bei der Erweiterungsfläche eine ökologische Voruntersuchung durch das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, durchgeführt. Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Diese unverbindliche Voreinschätzung, die Anfang Mai durchgeführt wurde, ergab, dass die Flurstücke, in dem magenta abgrenzten Bereich aus artenschutzrechtlicher Sicht als unproblematisch eingestuft werden. In diesen Bereichen konnten keine geschützten Biotope gem. § 30 BNatSchG nachgewiesen werden. Bei den Grünflächen handelt es sich um mäßig intensiv genutztes Wirtschaftsgrünland. Außerdem wurden Ackerflächen vorgefunden, auf denen aber keine Vögel brüteten.

Hingegen bei den Flurstücken in dem rot markierten Bereich wurden nachstehend aufgeführte Bedenken bzw. mögliche Einschränkungen festgestellt.

Die Flurstücke 21 und 22, als Pufferzone auch Flurstück 20, sollten gem. der Ersteinschätzung nicht bebaut werden. In dem mittleren Bereich (Flurstücke 3, 4 und teilweise 5) wurden nur häufige und weit verbreitete Arten gehört. Hier wäre es möglich, dass eine Baufeldräumung zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgt, somit könnten diese Flächen ebenfalls bebaut werden. In den Gehölzen brüten derzeit allgemein weit verbreitete und häufige Brutvögel. Es waren der Gartenrotschwanz sowie der Kuckuck zu hören. Da dies beides Arten sind, die einen ungünstigen bzw. schlechten Erhaltungszustand haben, ist eine Überprüfung durch detaillierte ornithologische Kartierung der gesamten Erweiterungsflächen zweifelsfrei notwendig und kann erst ab dem Jahr 2023 durchgeführt werden.

Derzeit werden noch die Eigentümerverhandlungen gem. der Baulandrichtlinie der Gemeinde durchgeführt. Der Anlage wird ein Liegenschaftsauszug des aktuellen Verfahrensstandes beigefügt. Insbesondere mit den in dem Liegenschaftsauszug blau (nicht verkaufsbereit) sowie rot markierten (keine bzw. keine vollständige Rückmeldung) Flächen wird derzeit Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen.

Dem Ortsbeirat Wissenbach wurde diese Informationsvorlage ebenfalls zur Kenntnis zu geben.

6.

Durchführung eines Umlegungsverfahrens (§§ 45-79 BauGB) für den Bereich „Auf dem Löhchen“ in Hirzenhain, Anordnung der Umlegung gem. § 46 Abs. 1 BauGB

Katharina Eucker erläutert die Vorlage.

Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes vom 01.03.2021 (173. Sitzung) in dem es heißt: „Der Gemeindevorstand beschließt, für das Baugebiet „Auf dem Löhchen“ nach Abschluss des Baulandumlegungsverfahren ein Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Eine Auftragsvergabe erfolgt nach Vorlage der eingegangenen Honorarangebote“, jedoch ist zunächst die Umlegungsanordnung gem. § 46 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Das Umlegungsgebiet umfasst eine Größe von ca. 3.157 m². Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als „Kleingartengebiet“ ausgewiesen. Derzeit werden die bestehenden Grundstücke nur teilweise bewirtschaftet und liegen überwiegend brach, da die aktive Bewirtschaftung immer weiter abnimmt. Aufgrund dessen wird, zusammen mit dem Amt für Bodenmanagement Marburg, eine Neuordnungsmaßnahme durchgeführt.

Diese Neuordnung führt dazu, dass die Grundstücke durch diese bodenordnende Maßnahme nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend der Planvorgabe zweckmäßig gestaltet werden.

Zum Ablauf eines Umlegungsverfahrens wird auf die beigefügte Anlage I verweisen.

Um frühzeitig eine Abwägung zwischen den planerischen und bodenordnerischen Belangen zu gewährleisten, ist die Anordnung der Umlegung gem. § 46 Abs. 1 BauGB im jetzigen Zeitpunkt auf der Grundlage des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes erforderlich. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes selbst ändert rechtlich den vorhandenen Grundstücksbestand nicht, daher ist der Planvollzug durch eine Neuordnung notwendig.

Nach der Umlegungsmaßnahme wird somit der derzeitige Bestand vom Kleingartengebiet in einen neuen Zustand als Mischgebiet Wohnen überführt und kann dadurch vier Baugrundstücke entstehen lassen.

Im ersten Schritt war die Anhörung der Eigentümer (§ 47 BauGB) erforderlich, die derzeit immer noch andauert, da es sich bei dem Gebiet um über 150 Eigentümer bzw. Miteigentümer handelt, die zum Teil ungeklärte Eigentümerverhältnisse vorweisen und somit die Zustellung erheblich erschwert wird. Grundsätzlich erhält jeder Eigentümer für sein bisheriges Grundstück (Einwurfsgrundstück) ein möglichst gleichwertiges neues Grundstück (Zuteilungsgrundstück). Es gibt jedoch auch die Möglichkeit durch Zahlungsausgleich oder auch die Abfindung durch Grundstücke außerhalb des Umlegungsgebietes.

In diesem Schritt wurden die Eigentümer/Miteigentümer angehört und können eine vorbereitete unwiderrufliche Verzichts- und Abtretungserklärung unterschreiben. Mit dieser unwiderruflichen Erklärung stimmen sie u.a. der Durchführung des Umlegungsverfahrens sowie einer nicht Zuteilung eines anderen Grundstücks und der Auszahlung des Geldbetrages (hier 22,00 €/m²) für die Abgabe ihres Grundstücks an die Gemeinde Eschenburg zu.

Zu dem aktuellen Sachstand wird auf die beigefügte Anlage II verwiesen.

Angedacht hierbei ist, dass das Baugrundstück Buchst. D vorerst für die Eigentümer/Miteigentümer zur Verfügung steht, die eine Bewirtschaftung weiterhin vornehmen wollen und/oder einer Verzichts- und Abtretungserklärung nicht zustimmen. Auf lange Sicht gesehen, ist geplant, bei Verkaufsbereitschaft das private Eigentum zu erwerben und final einen (gemeindlichen) Bauplatz entstehen zu lassen.

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Land-Dill-Kreises hat am 28.10.2019 ein Gutachten über die Einwurfs- und Zuteilungswerte im Sinne des Verkehrswerts (Marktwert) gem. § 194 BauGB i.V.m. §§ 45 ff BauGB für unbebaute Grundstücke im Innenbereich der Ortslage in dem Gebiet „Auf dem Löhchen“ erstellt. Aus diesem Gutachten geht der Einwurfswert von 22,00 €/m² hervor.

Eine freiwillige Bodenordnung auf privater Basis ist auszuschließen, da sich ein Teil der von der Planung betroffenen Eigentümer/Miteigentümer im Vorfeld gegen die erforderlichen Neuordnungsmaßnahmen ausgesprochen haben. Ein vereinfachtes Umlegungsverfahren (§§ 80 - 84 BauGB) kann wegen der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen nicht durchgeführt werden, daher wird das Umlegungsverfahren nach §§ 45 - 79 BauGB angewandt.

Nach der Umlegungsanordnung ist vorgesehen, dass die Eigentümer/Miteigentümer, die bereits die Erklärung unterschrieben haben aus dem Verfahren herausgenommen werden sollten (Vorwegnahme der Entscheidung gem. § 76 BauGB). Bei dieser Vorwegnahme der Entscheidung wird diesen Grundstückseigentümer vor Verfahrensabschluss der entsprechende Geldbetrag ausgezahlt und der Besitz geht an die Gemeinde über. Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise, da dadurch die bereitwilligen Eigentümer vorab den Geldbetrag erhalten und somit nicht bis zum Abschluss des Verfahrens mit der Auszahlung warten müssen. Dies bietet ebenfalls ein Vorteil für die Gemeinde, da wir im weiteren Verfahrensablauf mit einer geringeren Anzahl von Eigentümern Kontakt aufnehmen müssen.

Der Vorlage waren der Verlauf eines Umlegungsverfahrens, der aktuelle Sachstand der Eigentümerverhandlungen sowie die Bestands- und Zuteilungskarten beigefügt.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über die Umlegungsanordnung in der nachstehenden Form:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - in der derzeit gültigen Fassung - die Anordnung der Baulandumlegung für das Gebiet

„Auf dem Löhchen“

in der Gemarkung Hirzenhain zwecks Neugestaltung und Erschließung von neuem Bauland.

Als Umlegungsstelle wird der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg eingesetzt. Die Umlegungsstelle wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7.

Eschenburg-Turm

Mit der Thematik Eschenburg-Turm wird sich in den Gremien der Gemeinde Eschenburg bereits seit dem Jahr 2007 beschäftigt.

Im Jahr 2008 wurde eine umfangreiche Machbarkeitsstudie über die Realisierung eines Eschenburg-Turms an dem „Original-Standort“ erarbeitet. Es wurden zwei Lösungen aufgezeigt:

a)

Kleine Lösung - Außenbebauung - Kosten rund 423.000,00 €

b)

Große Lösung - mit Bauleitplanung - Kosten ca. 2.040.000,00 €.

Aufgrund der Kostensteigerung in den letzten 15 Jahren kann man heute von Kosten in Höhe von 700.000,00 € (a) bzw. 3.000.000,00 € (b) ausgehen. Damals kamen hohe Forderungen des privaten Grundstückseigentümers für einen evtl. Grunderwerb dazu, die dann dazu führten, dass das Projekt in 2009 zurückgestellt wurde.

Im Jahr 2017 hat die FWG-Fraktion das Thema „Eschenburg-Turm“ wieder aufgegriffen, es ruhte jedoch weiterhin, bis im Haushalt 2019 Planungskosten für dieses Projekt eingestellt wurden.

Im Frühjahr 2019 (am 21.01. im GVO / am 23.02. im BUA) sind dann in den Gremien durch die Verwaltung drei alternative Standorte im Vergleich zum ursprünglichen Standort vorgestellt worden.

Abschließend war man gemeinsam der Auffassung, dass das Projekt „Eschenburg-Turm“ weiterverfolgt werden soll, wobei der ursprüngliche Standort des Turms auf der „Eschenburg“ ausscheidet, weil sich dieser Standort auf Nanzenbacher/Dillenburger Gemarkung befindet und nicht im Eigentum der Gemeinde steht.

Die vorgeschlagenen, alternativen Standorte sollen weiter geprüft werden, wobei noch weitere Standort in Betracht kommen können.

Die Standorte sollen sich aber in der Gemarkung der Gemeinde Eschenburg befinden und in deren Eigentum stehen. Die Beteiligung der Gemeinde Eschenburg soll so gering wie möglich gehalten werden, weil die Gemeinde auf längerer Sicht nicht in der Lage sein wird, dieses Projekt zu realisieren. Daher müssen private Interessenten gewonnen werden, die sich z. B. durch Gründung eines Fördervereins dieses Projekt weiterverfolgen.

Im Anschluss daran kann geprüft werden, ob und in welcher Höhe Zuschüsse zu erhalten sind und Spenden eingeworfen werden können, und ob dies steuerlich geltend gemacht werden kann.

Aufgrund weiterer, vorgeschlagener „Alternativ-Standorte“ hat die Verwaltung ein Paket von fünf, aus ihrer Sicht umsetzbarer Vorschläge und eine Zusammenstellung von drei, aus ihrer Sicht eher nicht umsetzbarer Vorschläge zusammengestellt.

Die fünf Standorte

  • 1. Gewänn - Gemarkung Eiershausen

  • 2. Holderberg - Gemarkung Eibelshausen

  • 3. Hornberg - Gemarkung Hirzenhain

  • 4. Staffelböll - Gemarkung Simmersbach

  • 5. Alter Wissenbacher Sportplatz - Gemarkung Wissenbach

werden anhand von Planunterlagen, Video-Zusammenstellungen, pro/contra vorgestellt.

Die drei Standortorte

  1. Eibertshain - Gemarkung Wissenbach

  2. Rommelsberg - Gemarkung Eibelshausen

  3. Unterschell (Hochbehälter) - Gemarkung Hirzenhain

liegen entweder sehr weit abseits (Eibertshain), sehr dicht an einem anderen alternativen Standort (Rommelsberg) oder sind aufgrund der Sicht eher ungeeignet (Unterschell).

Alle Vorschläge sind noch nicht umfassend, z. B. im Hinblick auf naturschutzrechtliche oder baurechtliche Vorgaben geprüft. Dies sollte erst erfolgen, wenn man sich für einen Standort entschieden hat.

Letztendlich entscheiden über einen Standort, jedoch nicht nur die topografischen Verhältnisse (Höhenlage, Erreichbarkeit, Aussichtsmöglichkeiten, usw.) sondern vor allem die gewünschte Ausgestaltung eines Standorts (was soll mit diesem Standort angeboten werden), wie z. B.

  • nur Turm mit guter Aussicht

  • Turm mit Aussicht i. V. m. weiteren touristischen Attraktivitäten wie z. B. Grillplatz, Spielplatz usw.

  • Turm mit Aussicht i. V. m. touristischen Attraktivitäten und Klein-Gastronomie

  • usw.

Unter Berücksichtigung aller Fakten und Aspekte wird der Standort „Hornberg“, in der Gemarkung Hirzenhain, von der Verwaltung favorisiert.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Bauamtsleiter Reiner Müller. Er zeigt die Google Earth Videos, die durch Bauverwaltung für die Standorte erstellt wurden. Die Aufnahmen wurden aus einer Höhe von ca. 50 m erstellt. Diese Höhe entspricht ca. dem ursprünglichen Eschenburg-Turm des ehemaligen Standortes auf der „Eschenburg“.

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass der Bau- und Umweltausschuss bereits am 29.06.2022 eine „Standortrundreise“ durchgeführt hat. Hier wurden mittels einer Drohne die alternativen Standorte beflogen und entsprechende Aufnahmen in 25 m Höhe (evtl. Turmhöhe!?) erstellt. Diese Aufnahmen werden durch Ausschussmitglied Markus Neitz vorgestellt.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass für den neuen Eschenburg-Turm die „kleine Lösung“ mit guter Aussicht verwirklicht werden soll. Hier wird der Standort „Gewänn“ favorisiert.

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag, über den Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise abzustimmen.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt für den neuen Eschenburg-Turm die „kleine Lösung“ innerhalb des Außenbereiches (geschätzte Kosten derzeit ca. 423.000,00 €) mit maximaler Aussicht zu prüfen und einen geeigneten Investor zu suchen sowie Fördermöglichkeiten zu ermitteln. Favorisiert wird der Standort „Gewänn“.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Lokale Entwicklungsstrategie Lahn-Dill-Bergland 2023-2027

Bürgermeister Götz Konrad erläutert das Thema.

Zur Bewerbung für eine neue Förderphase mit dem Programm LEADER hat das Lahn-Dill-Bergland eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 erstellt. Zwischen dem 11.11.2021 und 04.05.2022 ist das Konzept in verschiedenen Veranstaltungen gemeinsam erarbeitet worden.

Zu diesem öffentlichen Prozess ist eingeladen und verschiedentlich hingewiesen worden, z. B. im Bau- und Umweltausschuss am 08.12.2021.

In der Lokalen Entwicklungsstrategie werden folgende Handlungsfelder beschrieben, welche bei Antragstellungen zu beachten sind:

  1. Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE - Daseinsvorsorge

  2. Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen

  3. Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus

  4. Bioökonomie - Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten

Die Lokale Entwicklungsstrategie - unter https://region.lahn-dill-bergland.de/strategie-2023-2027/ im Internet zu finden - ist in der nächsten Förderphase zu berücksichtigen, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und Fördermittel zu erhalten.

Für kleinere Vorhaben (zwischen 1.000 € und 20.000 €) von Privaten und Vereinen ist das Regionalbudget, aus dem über Lahn-Dill-Bergland Mittel beantragt werden können.

9.

Klimaschutz und Gebäudewirtschaft

Die SPD-Fraktion hat am 02.11.2021 zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.11.2021 eine Anfrage gestellt zum „Stand der gemeindeeigenen Gebäude hinsichtlich Klimaschutz (Wärmedämmung, Energieversorgung)“.

Der Gemeindevorstand hat am 15.11.2021 beschlossen darauf zu antworten: „Die Gemeinde hat einen Plan zur Verbesserung der gemeindeeigenen Gebäude hinsichtlich des Klimaschutzes. Dieser wird der Gemeindevertretung im neuen Jahr vorgelegt. Einzelne umgesetzte bzw. vorgeschlagene Maßnahmen für die gemeindeeigenen Gebäude lassen sich aber auch in den Produktberichten „Gebäudewirtschaft“ nachlesen.“

In der kommenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses soll nun das Thema „Klimaschutz und Gebäudewirtschaft“ als Bericht auf die Tagesordnung genommen werden. Aus der Gebäudewirtschaft (Produkt 327) sind eine Fülle von Fakten vorzutragen. Anhand der Aufstellung der gemeindeeigenen Gebäude ist zu erkennen, dass die Gemeinde Eschenburg

  • Eigentümer von 46 Gebäuden ist.

  • Für die Unterhaltung von 41 Gebäuden komplett verantwortlich ist.

  • Für die Unterhaltung von 2 Gebäuden verantwortlich ist, obwohl sie nicht Eigentum der Gemeinde sind.

  • Bei 5 Gebäuden in der Unterhaltung durch verschiedene Vereine entlastet wird und hier nur bei größeren Investitionen beteiligt ist.

Gesamtverantwortung der Gemeinde: 48 Gebäude.

Seit den Jahren 1994 (Einzug in das neue Rathaus/Computerarbeitsplatz) gibt es für die Gebäudewirtschaft ein Bauprogramm, was jährlich aktualisiert und aktuell bis zum Jahr 2026 geht und stetig fortgeschrieben wird. Auf dieser Grundlage werden die jährlich vorgeschlagenen Baumaßnahmen dargestellt.

Auf Grundlage dieses Bauprogrammes konnte erreicht werden, dass es in Eschenburg keinen wirklichen Investitionsstau in der Gebäudewirtschaft gibt. Der Zustand der gemeindeeigenen Gebäude ist in Ordnung, obwohl über die gesamten vergangenen Jahre überwiegend nur erforderliche Maßnahmen und solche, die zur Erhaltung der Gebäude dienen, umgesetzt wurden. Maßnahmen, die besonders zum Klimaschutz beitrugen, sind in der Regel nur dann umgesetzt worden, wenn sie gesetzlich vorgegeben waren und sich wirtschaftlich darstellen ließen. Dabei darf nicht unterwähnt bleiben, dass auch immer wieder vorgeschlagene Projekte für den Klimaschutz, obwohl diese sich wirtschaftlich darstellten, durch die Politik abgelehnt wurden.

Aus dem Fakten-Fundus der Gebäudewirtschaft geben wir auf die Fragen der SPD-Anfrage vom 02.11.2021 folgende Antworten:

1. Wie sind unsere Gebäude klimatechnisch zu bewerten?

Antwort: Die Gebäude (Anlage 1) sind so pauschal nicht zu bewerten. Hier gibt es die unterschiedlichsten Nutzungen und vor allem die unterschiedlichsten Nutzungszeiten; daraus wiederum ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen. Pauschal kann man die Gebäude als mindestens befriedigend bewerten.

Anhand der Aufstellung „Heizungsanlagen“ (Anlage 2) ist zu erkennen, dass im Rahmen eines Konzeptes versucht wurde, „alte Heizungsanlagen“ gegen „neue, moderne Brennwertanlagen“ zu tauschen und zudem in verbrauchsintensiven Gebäuden (Rathaus, Dienstleistungszentrum, Mehrzweckhalle) KWK-Anlagen einzusetzen. Leider wurden verschieden Projekte dieses Konzeptes immer wieder mal abgelehnt bzw. erheblich verzögert.

Als Beispiel sind hier zu nennen:

  • BHKW Rathaus/Bürgerhaus (2008)

  • BHKW Dorfgemeinschaftshaus/KiTa Eiershausen

  • Heizkesselanlagen DGH Roth

  • Heizkesselanlage KiTa Simmersbach

  • Zentrale Wärme- und Stromversorgung Baugebiet „Eckeweg“

Klima- und Lüftungsanlagen (Anlage 3) werden nur dort eingesetzt, wo sie gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Kindertagesstätten) oder raumlufttechnisch erforderlich sind.

Anlagen, die nicht mehr benötigt werden, wurden zwischenzeitlich abgeschaltet.

2. Liegt eine ausreichende Wärmedämmung vor?

Antwort: Auch hier ist die Frage nicht pauschal zu beantworten. Die Wärmedämmung betrifft die Außenwandflächen und die Dachflächen. Zu den Außenwandflächen gehören Fenster, Außentüren und die eigentlichen Fassaden. Mit unserem Bauprogramm hatten wir ein Konzept, wonach wir zunächst alle Fenster und Außentüren auf den entsprechenden Standard umgerüstet haben. Auch hier sind allerdings bis zum heutigen Tage aufgrund politischer Entscheidungen unterschiedliche Projekte nicht umgesetzt worden.

Beispiele:

  • DGH/FWGH Roth
  • DGH/FWGH Simmersbach

Bei Neu- und Anbauten wurden und werden die Außenwand- und Dachdämmungen jeweils nach den Vorschriften der Wärmeschutzverordnungen bzw. der Energieeinsparverordnung umgesetzt. Das Nachrüsten von Fassadendämmungen wurde gemäß der beigefügten Aufstellung (Anlage 4) nur bei wenigen Gebäuden umgesetzt; ein Nachrüsten von Dachdämmung nur ein einziges Mal (KiTa Hirzenhain/Bahnhof).

Hier sind ebenfalls die Nutzungsart und die Nutzungszeiten ausschlaggebend, ob eine nachträglich aufzubringende Wärmedämmung sinnvoll ist oder nicht. Bislang sind Dämmungen nur dann nachgerüstet worden, wenn aus baulichen Gründen Maßnahmen an der Fassade erforderlich waren.

Ein Aspekt, den es noch zu berücksichtigen gilt, ist, dass hochgedämmte Gebäude entsprechend gelüftet werden müssen, was sich bei den fast ausschließlich unregelmäßig genutzten, gemeindeeigenen Gebäuden eher schwierig darstellt.

3. Nutzen wir unsere Möglichkeiten zur solaren Stromerzeugung auf den Gebäuden?

Antwort: Bislang nicht, bzw. ganz selten (siehe Aufstellung Photovoltaik/Solarthermie“ - Anlage 5).

Solaranlagen:

Solaranlagen zur Unterstützung der Warmwasserbereitung existieren aktuell nur auf der Dachfläche der KiTa Pusteblume im OT Eibelshausen. Dies u. a. deshalb, weil es bei der überwiegenden Anzahl der gemeindeeigenen Gebäude keine zentrale Warmwasserversorgung gibt und somit Solaranlagen zur Unterstützung der Warmwasserbereitung weniger sinnvoll sind.

Photovoltaik-Anlagen:

Die Gemeinde Eschenburg betreibt lediglich eine Photovoltaik-Anlage. Diese befindet sich seit 2003 auf der Dachfläche des FWGH Eibelshausen und wurde mit einem einmaligen Förderzuschuss von 50 % und einem Förderdarlehen der EAM in Höhe von 50 % finanziert. Seit 2013 ist die Anlage im Eigentum der Gemeinde Eschenburg mit einer mittleren jährlichen Einspeisevergütung von 600,00 €.

Da über lange Jahre der produzierte Strom aus PV-Anlagen zu 100 % eingespeist werden musste, und die Gemeinde Eschenburg als Betreiber keine steuerlichen Vorteile geltend machen konnte, sprachen wirtschaftliche Gründe gegen das Betreiben von PV-Anlagen auf den Dachflächen.

Mit der Energie-Messe 2008 und seit 2009 mit einer Investoren-CD und auf einer Online-Plattform sind 39 Dächer der Gemeinde angeboten worden, ehe die Gemeindevertretung am 17.06.2010 beschloss, aktiv Angebote einzuholen. Solche Angebote blieben für die Gemeinde aus und an Investoren haben sich drei die Dachflächen angeschaut, wovon zwei Investoren die Dachflächen als nicht praktikabel und nicht wirtschaftlich eingestuft haben.

Gründe der Ablehnung waren überwiegend:

  • die Dachneigung (Flachdächer / flachgeneigte Dachflächen)
  • die Dachausrichtung / die Dachkonstruktion
  • die statischen Voraussetzungen.

Lediglich ein Investor hat seit 2014 eine Dachfläche (FWGH Wissenbach) gepachtet und PV-Module installiert. Die jährlichen Pachteinnahmen betragen hier 60,- bis 65,- Euro.

Aufgrund der jetzt aktuellen Situation (Einsparungen durch Eigenverbrauch/höhere Einspeisevergütung) sind PV-Anlagen für die Gemeinde Eschenburg zu einer sinnvollen Investition geworden, und es sollten die Möglichkeiten der Installationen neu geprüft werden.

Hinzuweisen ist noch darauf, dass lediglich die KiTa-Gebäude sowie das Rathaus, das Dienstleistungszentrum und die MZH Wissenbach einen relativ kontinuierlichen Stromverbrauch haben, wobei der Strom der verbrauchsintensiven Gebäude (Rathaus, DLZ, MZH) bereits über KWK-Anlagen produziert wird.

4. Gibt es ein Energetisches Instandsetzungskonzept?

Antwort: Ein spezielles energetisches Instandsetzungskonzept gibt es so nicht! Bisher gab es lediglich die bereits erwähnten „kleineren“ Konzepte im Rahmen des Gesamt-Bauprogrammes „Gebäudewirtschaft“.

So gab der Produkt-Bericht bereits vor zehn Jahren (19.06.2012) im Bau- und Umweltausschuss einen Überblick über die Gebäude und deren Heizungsanlagen. Im Bericht der Gebäudewirtschaft am 10.02.2015 wurden als energetische Maßnahmen der kommenden Jahre der Austausch von alten Alutüren, Glasbaustein-Fensterelemente und Heizungsanlagen genannt, die aber nur zum Teil umgesetzt werden konnten.

Ein umfassendes Sanierungs-Konzept mit Blick auf Energie und Klimaschutz ist wegen der personellen Situation im Bauamt und fehlenden fachlichen Voraussetzungen nicht in Eigenleistung zu erstellen, sondern wäre zuzukaufen.

Bauamtsleiter Reiner Müller beantwortet ausführlich die einzelnen Fragen des Antrages der SPD-Fraktion und verweist zusätzlich auf die Vorlage. Bürgermeister Götz Konrad erläutert ebenfalls die Thematik und teilt u.a. hierzu mit, dass die Gemeinde auf verschiedene Beratungsleistungen der EAM im Hinblick auf Klimaschutz, Gebäudewirtschaft und Sanierungskonzepte zurückgreifen kann.

Es wird angeregt, mit Ingo Dorsten (Energie- und Klimaschutzmanager des Lahn-Dill-Kreises) ebenfalls Kontakt in Bezug auf diese Themen aufzunehmen.

10.

Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Punkten:

  • Ortsumgehung: Ausschreibung läuft, Vereinbarung unterschriftenreif

  • Einspruch gegen erneute Untersuchung der alten Eisenbahnstrecke

  • Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft hat 30.219,73 € Jahresüberschuss für 2021 und schüttet 6 % Dividende aus

  • Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH gleicht alle Verlustvorträge der Vorjahre aus mit dem Jahresüberschuss aus 2021

  • Gestattungsvertrag für Windpark Mattenberg mit unserer Energie-GmbH abgeschlossen

  • Beitritt zur KEAM von Kommunalaufsicht bestätigt

  • Über Beteiligungen soll gem. § 171 Abs. 7 regelmäßig berichten

  • Kooperation mit EAM zur Begleitung von Energiewende und Klima-Kommune

  • 185 Seiten Maßnahmen-Katalog zum Klimaplan Hessen gewälzt

  • Energiesprechstunde im Rathaus am ersten Montag im Monat ab 14 Uhr

  • 18. Jagdgenossenschaftsversammlung am 20.07.2022 um 18 Uhr im Rathaus

  • Gestaltungs- oder Werbeanlagensatzung vorerst zurückgestellt

  • Friedhof-TÜV ergab Mängel bei nur einer von 1.625 Grabanlagen

  • Vorschläge fehlen für Freilaufzonen (Anleinpflicht): Eingezäunte Anlagen der Wasserversorgung gehen aus Sicherheitsgründen nicht. Vorschlag Festplatz in Eiershausen vom Ortsbeirat zurückgewiesen, aus anderen Ortsteilen noch keine Vorschläge eingegangen.

  • Bürgerwald: Stahlwerk spendet 1.200 € für Wiederbewaldung. Weitere Spenden erbeten mit dem Verwendungszweck „357130“ (PLZ + Null). Gemeinsame Pflanzaktion planen wir für Herbst.

  • Für Flutlicht-Modernisierung braucht SSV Simmersbach neuen Pachtvertrag (der alte ist noch aus dem Jahr 1977). Moderne Verträge möglich nach dem Muster von Hirzenhain (Pachtvertrag) oder Wissenbach (Erbbauberechtigung).

  • Erste Entwürfe für Dorfplatz Wissenbach mit Ortsbeirat besprochen

  • Neuer Eigentümer des Einkaufzentrums im Seifen plant Neugestaltung der Nahversorgung

Es wird eine Anregung gegeben

  • „Notfallplan“ für Energieversorgung (Dr. Cyris, Müller)

Ende der Sitzung: 21:04 Uhr

Ausschussvorsitzender

Schriftführerin

Hartwig Bieber

Katharina Eucker