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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 30/2023
Die Gemeindewerke informieren
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Neue Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023

In der v. g. Verordnung sind sowohl die Verfahrensweise mit Trinkwasserleitungen oder Teilstücken von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei als auch die Grenzwerte für Blei im Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) neu geregelt.

§ 17 Trinkwasserleitungen aus Blei

Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei sind bis zum 26. Januar 2026 von dem Betreiber einer Wasserversorgungsanlage (Grundstückseigentümer) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.

Hier unterscheidet man zwischen
  1. Anschlussleitung vor der Messeinrichtung (Wasserzähler) und
  2. Trinkwasserleitungen oder Teilstücken von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei nach der Messeinrichtung.

Das bedeutet,

1.

Grundstückseigentümer, deren Anschlussleitung oder Teile der Anschlussleitung aus dem Werkstoff Blei sind, und dem Wasserversorger, in dem Fall den Gemeindewerken bekannt sind, werden darüber informiert und aufgefordert, die Anschlussleitung bis zum 26. Januar 2026 erneuern zu lassen.

In begründeten Ausnahmefällen kann das Gesundheitsamt, diese Frist verlängern, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Hierüber informiert die zuständigen Gesundheitsbehörde.

2.

Betreiber einer hausinternen Wasserversorgungsanlage (Hauseigentümer) sind ebenfalls per Gesetz verpflichtet, evtl. vorhandene Bleileitungen austauschen zu lassen. Hierfür ist einem Installationsunternehmen der Auftrag zur Entfernung bzw. Stilllegung der Trinkwasserleitung oder Teilstücke zu erteilen.

Hier ist Eigeninitiative erforderlich. Sind sich Hauseigentümer nicht sicher, ob in der bestehenden Installation Teilstücke aus Blei vorhanden sind, ziehen Sie einen Installationsfachbetrieb zu Rate.

Stellt ein Wasserversorgungsunternehmen oder ein Installationsunternehmen fest, das in einer Wasserversorgungsanlage Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, muss dies dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden.

Teil II - Chemische Parameter im Verteilungsnetz

Der Grenzwert für Blei (chem. Parameter im Verteilungsnetz) im Trinkwasser darf bis zum 11. Januar 2026 bei 0,010 mg/l liegen und reduziert sich ab 12. Januar 2026 auf 0,005 mg/l.

Die Trinkwasserverordnung finden Sie auf der Homepage der Gemeindewerke unter www.gemeindewerke-eschenburg.de unter der Rubrik Trinkwasser - Kundenservice.

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