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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Eschenburg

Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach", Ortsteil Simmersbach

hier:

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
  • Allgemeine Ziele und Zwecke
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich.

Die Flächen des Geltungsbereiches, rd. 3.300 m² groß, liegen am nördlichen Ortsrand von Simmersbach, Flur 1, und werden wie folgt abgegrenzt:

Im Nordwesten:

Bundesstraße 253

Im Nordosten:

bebautes Wohnbaugrundstück (Am Gänseborn Nr. 1) sowie Straße „Am Gänseborn“

Im Südosten:

„Obere Lenzstraße“, dahinter bebautes Grundstück (Obere Lenzstraße Nr. 1)

Im Südwesten:

bebaute Grundstücke (obere Lenzstraße Nrn. 8a und 6a)

Allgemeine Ziele und Zwecke

Das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Simmersbach wurde vom technischen Dienst beanstandet. Er hat einen unverzüglichen Handlungsbedarf aufgezeigt. Der Handlungsbedarf betrifft sowohl sicherheitstechnische als auch bauliche Mängel.

Die Mängel können am heutigen Standort nicht behoben werden. Es ist daher die Verlagerung vorgesehen.

Die Flächen des geplanten Feuerwehrgerätehauses liegen innerhalb von zwei rechtskräftigen Bebauungsplänen:

  • Bebauungsplan Nr. 1 Simmersbach, rechtskräftig seit 1970

  • Bebauungsplan Am Gänseborn, rechtskräftig seit 1992

Die Änderung dieser beiden Bebauungspläne ist für die Flächen, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus in Simmersbach“ liegen erforderlich, da mehrere Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne die Bebauung nicht ohne weiteres zulassen.

Im Rahmen der Änderung wird u.a. die Art der baulichen Nutzung von Allgemeinem Wohngebiet in Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrgerätehaus“ geändert.

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit

vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025

(Dauer der Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Gemeinde Eschenburg unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/leben-und-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr im Rathaus, Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Raum E.05, ausgelegt.

Folgende Unterlagen werden veröffentlicht bzw. ausgelegt: Planzeichnung des Bebauungsplanes, textliche Festsetzungen und Begründung

Die Mindestdauer der Veröffentlichungsfrist bzw. der öffentlichen Auslegung beträgt gemäß Baugesetzbuch einen Monat. Sie wird verlängert, damit ausreichend Zeit für die Einsichtnahme und die Abgabe der Stellungnahme ist.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Eschenburg, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Eschenburg, den 24.07.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg
gez. Konrad, Bürgermeister