am Donnerstag, den 21.07.2022,
um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hans-Otto Hermann eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder und den Vertreter der Presse.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 19 anwesenden Mitgliedern fest, ab TOP 2 = 20 Mitglieder.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 07.07.2022 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Tagesordnung und die Ladungsfrist wird kein Einwand erhoben.
| 2. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Eine Sitzung des Ältestenrates wird im Anschluss an die Sommerferien stattfinden.
Der Vorsitzende berichtet über das Grillfest der Gemeindekörperschaften am 10.07.2022 in der Schutzhütte in Hirzenhain.
| 3. | Gemeindevorstand und Verbände 3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände 3.2 Fragen und Anregungen |
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Insbesondere geht Bürgermeister Konrad auf folgende Punkte ein:
Erneuerung Achenbacher Weg nach Zuschussbewilligung durch das Land
Spielplatz Roth
Ausschreibung Ausbildung 2023
Bürgerforum Vereine am 10.08.2022
Energiesprechstunde im Rathaus
Bildung Kommission Zukunft
Bürgermeister Konrad sagt hierzu aus, dass der Gemeindevorstand in seiner letzten Sitzung eine Kommission mit den Aufgaben „Umwelt, Natur, Nachhaltigkeit, Klima“ gebildet hat. Die Fraktionen sind aufgerufen, jeweils 1 Mitglied für diese Kommission zu benennen. Von Seiten des Gemeindevorstandes ist geplant, dass sachkundige Bürger ebenfalls in die Kommission berufen werden. Diese sind von der Gemeindevertretung zu wählen und werden dann themenbezogen zu den Sitzungen eingeladen.
Es werden Fragen zu folgenden Themen gestellt:
Partner der Energiewende
Unterstützung für die Sicherung der Gesundheitsversorgung
Sachstand Windenergieanlagen Galgenberg
Kommission Zukunft
Darüber hinaus werden keine weiteren Fragen gestellt oder Anregungen gegeben.
| 4. | Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 13.07.2022 und der Bau- und Umweltausschuss am 12.07.2022 getagt.
Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet.
Es werden hierzu keine Fragen gestellt.
| 5. | Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte |
keine
| Vorlagen des Gemeindevorstandes |
| 6. | Neufassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Eschenburg |
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses Hartwig Bieber informiert die Anwesenden darüber, dass die Stellplatzsatzung am 01.06.2022 erstmalig in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses beraten wurde. Der Ausschuss hat einige Änderungen formuliert, die in die Satzung aufgenommen werden sollten. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.06.2022 wurde die Stellplatzsatzung von der Tagesordnung genommen, damit diese nochmals mit sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen beraten und ggf. überarbeitet werden kann.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.07.2022 wurde die Stellplatzsatzung nochmals beraten mit den Themen
Versiegelung
Begrünung
Pflanzung von Bäumen
Stellflächen für Lastenfahrräder.
Nachdem der Ausschuss noch weiteren Beratungsbedarf angemeldet hat, kann eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung nicht erfolgen.
| 7. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, OT. Eibelshausen |
Bereits im Jahr 2019 wurde die Verwaltung durch den Gemeindevorstand mit der Führung der Eigentümerverhandlungen für die Erweiterung des Baugebietes als Lückenschluss zu der Berliner Straße/Königsberger Straße, OT. Eibelshausen beauftragt. Hierbei kann mitgeteilt werden, dass das Baugebiet im Jahr 2019 inkl. einem Teil des Flurstücks 105 vorgesehen war. Jedoch hat der Eigentümer während den Verhandlungen einem Verkauf seines Grundstücks bzw. Teilgrundstücks nicht mehr zugestimmt. Somit hat sich das Plangebiet um ca. 800 m² verkleinert.
In der Gemeindevertretersitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) wurde über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u. a. beschlossen, dass das Gebiet in der Gemarkung Eibelshausen, Berliner Straße/Königsberger Straße im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist. Aufgrund dieses Beschlusses wurden die Eigentümerverhandlungen erneut aufgenommen.
Bei der derzeitigen Planfläche handelt es sich um ca. 3.100 m² mit 7 Flurstücken und derzeit sieben Eigentümern/Miteigentümer, wobei sich die Wegeparzellen in Gemeindeeigentum befinden. Die notariellen Kaufangebote konnten bereits mit allen in der Erweiterungsfläche befindlichen Grundstückseigentümern abgeschlossen werden. Gemäß der Baulandrichtlinie der Gemeinde Eschenburg kann jetzt das Bauleitplanverfahren beginnen.
Aufgrund des konkreten Bedarfs nach Wohnbauflächen sowie die Erfüllung weiterer Voraussetzungen nach § 13 b BauGB u.a., dass das Plangebiet unmittelbar am bereits bebauten nördlichen Siedlungsrand liegt, kann das Bauleitplanverfahren im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass der förmliche Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 zu fassen sind.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eibelshausen nach § 13 b BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung, „Obere Lenzstraße“, Gemarkung Simmersbach, Flur 1, Flurstück 85 |
Die Gemeindestraße „Obere Lenzstraße“ wurde im Jahr 2021 erstmals endgültig hergestellt.
Der Endausbau „Obere Lenzstraße“ Flur 1, Flurstück 85 weist allerdings abweichend von den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung eine andere Bauausführung auf.
Es wurde bei der Ausführung der Maßnahme auf beidseitige Gehwege verzichtet. Diese Maßnahme wurde mit den Anliegern in einer Anliegerversammlung besprochen. Es wurde lediglich ein Gehweg hergestellt. Um eine korrekte Erschließungsbeitragsabrechnung vornehmen zu können, ist daher der Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Abweichungssatzung:
Abweichungssatzung für die Gemeindestraße „Obere Lenzstraße“ in der Gemarkung Simmersbach, Flur 1, Flurstück 85
§ 1
Gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Eschenburg vom 01.01.2017 ist die ausgebaute Gemeindestraße „Obere Lenzstraße“ als erstmals endgültig hergestellt anzusehen. Dies gilt auch wenn bei der Herstellung auf die Anlegung von beidseitigen Gehwegen verzichtet wurde.
§ 2
Des Weiteren gelten die Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage gemäß § 13 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2017.
§ 3
Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 9. | Durchführung eines Umlegungsverfahrens (§§ 45-79 BauGB) für den Bereich „Auf dem Löhchen“ in Hirzenhain, Anordnung der Umlegung gem. § 46 Abs. 1 BauGB |
Im Beschluss des Gemeindevorstandes vom 01.03.2021 (173. Sitzung) heißt es: „Der Gemeindevorstand beschließt, für das Baugebiet „Auf dem Löhchen“ nach Abschluss des Baulandumlegungsverfahren ein Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Eine Auftragsvergabe erfolgt nach Vorlage der eingegangenen Honorarangebote“. Zunächst ist die Umlegungsanordnung gem. § 46 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Das Umlegungsgebiet umfasst eine Größe von ca. 3.157 m². Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als „Kleingartengebiet“ ausgewiesen. Derzeit werden die bestehenden Grundstücke nur teilweise bewirtschaftet und liegen überwiegend brach, da die aktive Bewirtschaftung immer weiter abnimmt. Aufgrund dessen wird, zusammen mit dem Amt für Bodenmanagement Marburg, eine Neuordnungsmaßnahme durchgeführt. Diese Neuordnung führt dazu, dass die Grundstücke durch diese bodenordnende Maßnahme nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend der Planvorgabe zweckmäßig gestaltet werden.
Zum Ablauf eines Umlegungsverfahrens wird auf die Anlage I verwiesen.
Um frühzeitig eine Abwägung zwischen den planerischen und bodenordnerischen Belangen zu gewährleisten, ist die Anordnung der Umlegung gem. § 46 Abs. 1 BauGB im jetzigen Zeitpunkt auf der Grundlage des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes erforderlich. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes selbst ändert rechtlich den vorhandenen Grundstücksbestand nicht, daher ist der Planvollzug durch eine Neuordnung notwendig.
Nach der Umlegungsmaßnahme wird somit der derzeitige Bestand vom Kleingartengebiet in einen neuen Zustand als Mischgebiet Wohnen überführt und kann dadurch vier Baugrundstücke entstehen lassen.
Im ersten Schritt war die Anhörung der Eigentümer (§ 47 BauGB) erforderlich, die derzeit immer noch andauert, da es sich bei dem Gebiet um über 150 Eigentümer bzw. Miteigentümer handelt, die zum Teil ungeklärte Eigentümerverhältnisse vorweisen und somit die Zustellung erheblich erschwert wird. Grundsätzlich erhält jeder Eigentümer für sein bisheriges Grundstück (Einwurfsgrundstück) ein möglichst gleichwertiges neues Grundstück (Zuteilungsgrundstück). Es gibt jedoch auch die Möglichkeit durch Zahlungsausgleich oder auch die Abfindung durch Grundstücke außerhalb des Umlegungsgebietes.
In diesem Schritt wurden die Eigentümer/Miteigentümer angehört und können eine vorbereitete unwiderrufliche Verzichts- und Abtretungserklärung unterschreiben. Mit dieser unwiderruflichen Erklärung stimmen sie u.a. der Durchführung des Umlegungsverfahrens sowie einer Nicht-Zuteilung eines anderen Grundstücks und der Auszahlung des Geldbetrages (hier 22,00 €/m²) für die Abgabe ihres Grundstücks an die Gemeinde Eschenburg zu.
Zu dem aktuellen Sachstand wird auf die Anlage II verwiesen.
Angedacht hierbei ist, dass das Baugrundstück Buchst. D vorerst für die Eigentümer/Miteigentümer zur Verfügung steht, die eine Bewirtschaftung weiterhin vornehmen wollen und/oder einer Verzichts- und Abtretungserklärung nicht zustimmen. Auf lange Sicht gesehen, ist geplant, bei Verkaufsbereitschaft das private Eigentum zu erwerben und final einen (gemeindlichen) Bauplatz entstehen zu lassen.
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Lahn-Dill-Kreises hat am 28.10.2019 ein Gutachten über die Einwurfs- und Zuteilungswerte im Sinne des Verkehrswerts (Marktwert) gem. § 194 BauGB i.V.m. §§ 45 ff BauGB für unbebaute Grundstücke im Innenbereich der Ortslage in dem Gebiet „Auf dem Löhchen“ erstellt. Aus diesem Gutachten geht der Einwurfswert von 22,00 €/m² hervor.
Eine freiwillige Bodenordnung auf privater Basis ist auszuschließen, da sich ein Teil der von der Planung betroffenen Eigentümer/Miteigentümer im Vorfeld gegen die erforderlichen Neuordnungsmaßnahmen ausgesprochen haben. Ein vereinfachtes Umlegungsverfahren (§§ 80 - 84 BauGB) kann wegen der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen nicht durchgeführt werden, daher wird das Umlegungsverfahren nach §§ 45 - 79 BauGB angewandt.
Nach der Umlegungsanordnung ist vorgesehen, dass die Eigentümer/Miteigentümer, die bereits die Erklärung unterschrieben haben, aus dem Verfahren herausgenommen werden sollten (Vorwegnahme der Entscheidung gem. § 76 BauGB). Bei dieser Vorwegnahme der Entscheidung wird diesen Grundstückseigentümer vor Verfahrensabschluss der entsprechende Geldbetrag ausgezahlt und der Besitz geht an die Gemeinde über. Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise, da dadurch die bereitwilligen Eigentümer vorab den Geldbetrag erhalten und somit nicht bis zum Abschluss des Verfahrens mit der Auszahlung warten müssen. Dies bietet ebenfalls ein Vorteil für die Gemeinde, da wir im weiteren Verfahrensablauf mit einer geringeren Anzahl von Eigentümern Kontakt aufnehmen müssen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - in der derzeit gültigen Fassung - die Anordnung der Baulandumlegung für das Gebiet
„Auf dem Löhchen“
in der Gemarkung Hirzenhain zwecks Neugestaltung und Erschließung von neuem Bauland.
Als Umlegungsstelle wird der Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg eingesetzt. Die Umlegungsstelle wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| Anträge der Fraktionen |
| 10. | Resolution Geburtenstation (Antrag der CDU-Fraktion vom 06.07.2022) |
Der Antrag lautet:
„Die Gemeinde Eschenburg spricht sich gegen die Schließung der Geburtenstation im Dillenburger
Krankenhaus aus und fordert den Lahn-Dill-Kreis auf, alles dafür zu tun, dass die Geburtenstation eine Zukunft hat und Eschenburgerinnen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, Kinder in erreichbarer Nähe auf die Welt zu bringen.“
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung die vorstehende Resolution.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 11. | Flächennutzungsplan online abrufbar (Antrag der CDU-Fraktion vom 06.07.2022) |
Der Antrag lautet:
„Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Flächennutzungsplan für das Gebiet der Gemeinde Eschenburg online zur Verfügung zu stellen.“
Hierzu informiert Bürgermeister Konrad die anwesenden Körperschaftsmitglieder, dass der Antrag, den Flächennutzungsplan online abrufbar auf die Homepage der Gemeinde Eschenburg zu stellen, grundsätzlich begrüßt wird. Er weist aber darauf hin, dass der aktuelle Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 stammt und in der Zwischenzeit viele Änderungen erfahren hat, so dass dadurch eine Darstellung im Internet zwar möglich ist, aber jeder Nutzer prüfen muss, ob nicht ggf. eine Änderung vorliegt.
Die Verwaltung plant ohnehin, den Flächennutzungsplan zu erneuern. Dies soll im Jahr 2023 erfolgen. Hierzu sind Mittel im Haushalt bereitzustellen. Nachdem dies erfolgt ist, ist ein einheitlicher Flächennutzungsplan vorhanden, der dann auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden kann.
Beschluss:
Dem Antrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 9 Stimmenthaltung(en)
| 12. | Standard-Ausstattung für Kinderspielplätze in Eschenburg (Antrag der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion vom 06.07.2022) |
Der Antrag lautet:
„Die Fraktionen bitten um die Erstellung eines Standards bezüglich Ausstattung der Kinderspielplätze in Eschenburg.“
Hierzu liegt ein Ergänzungsantrag vom 21.07.2022 von allen drei Fraktionen vor. Die Fraktionen bitten darum, den Antrag an den Kultur- und Sozialausschuss zu verweisen mit der Bitte, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Bestandsaufnahme durchzuführen und die Entwicklung eines Standards für unsere Kinderspielplätze.
Beschluss:
Nach kurzer Beratung stimmt die Gemeindevertretung dem Antrag und dem Ergänzungsantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ende der Sitzung: 20:00 Uhr
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |
| Hans-Otto Hermann | Rainer Deutsch |
zur Sitzung der Gemeindevertretung am 21.07.2022
| 1. | Jetzt für Glasfaser-Hausanschluss melden: Mit derzeit einem Dutzend Kolonnen läuft der Breitband-Vollausbau mit Telekom und GlasfaserPlus in der Gemeinde Eschenburg. An 132 Kilometern Tiefbau werden jetzt auch die Hausanschlüsse verlegt, wenn vorher reserviert wird. Das Telekom-Infomobil steht bis 30. Juli in der Dammstraße an der Dietzhölze und hat Dienstag bis Samstag jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Ein Bürger-Forum online gibt es am 10.08.2022 um 19 Uhr als Video-Konferenz. Informationen und Zugangsdaten hierzu gibt es unter https://www.gemeinde-eschenburg.de/veranstaltung/breitband im Internet. Danach gibt es Informationen und Service bei |
| • | Telekom Shop Dillenburg, Hauptstr. 90, 35683 Dillenburg, (02771) 800233 |
| • | Telekom Partner Expert Klein Dillenburg, Herwigstr. 30, 35683 Dillenburg |
| • | Telekom Partner Radio Weller, Hauptstr. 101, 35745 Herborn |
| • | www.telekom.de/glasfaser |
| • | Kundenservice Privatkunden 0800 2266 100 (kostenfrei) |
| 2. | Weiter Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge gesucht: Auch wenn sich die Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine derzeit verringert, sind Kreis und Kommunen weiter auf private Hilfen angewiesen. Ende Juni hatte der Kreis angekündigt, dass er mit der Delegation an die Kommunen beginnen müsse, wenn keine weiteren Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden. Ende Juni hatte Eschenburg insgesamt 223 Flüchtlinge untergebracht bei einem „Soll“ von 181. Häuser und Wohnungen können dem Kreis per E-Mail (integration@lahn-dill-kreis.de) und telefonisch unter (06441) 407-1464 übermittelt werden. |
| 3. | Isabellenhütte hilft unbürokratisch: Die Dillenburger Firma Isabellenhütte, wo auch viele Eschenburger arbeiten, hat unter der Belegschaft gesammelt und von der Firma her „aufgestockt“, um unbürokratische Hilfe zu leisten. Vor allem an der Holderbergschule und im Ankunftzentrum der FeG-Auslandshilfe in Wissenbach konnte Familien geholfen werden, die noch auf staatliche Hilfen warten. |
| 4. | Gemeinsames Ferienprogramm: Aus mehr als 230 Angeboten, Aktionen und Ausleihen konnten die Kinder und Jugendlichen (6-16 Jahre) beim ersten interkommunalen Ferienprogramm auswählen. Momentan sind 262 Mädchen und Jungen aus beiden Gemeinden angemeldet. Über die Internet-Seite www.unser-ferienprogramm.de/edi können freie Plätze belegt werden. |
| 5. | Planung starten für Ortsumgehung: Für die gemeinsame Planung einer Ortumgehung der B253 für Frohnhausen und Dillenburg läuft derzeit die Ausschreibung für eine Bauingenieurs-Stelle. Die Vereinbarung zwischen Dillenburg, Eschenburg und Dietzhölztal ist unterschriftenreif. |
| 6. | Einspruch gegen erneute Untersuchung der alten Eisenbahnstrecke: Einer erneuten Befassung des Fahrgast-Beirats mit der Dietzhölztalbahn ist entschieden entgegenzutreten. Das Gremium hatte gemeint, beschließen zu können, „dass eine erneute, vertiefte Untersuchung unter Beachtung eines zukunftsgerichteten und intermodalen Verkehres in Auftrag gegeben werden sollte, wohlwissend, dass verstärkt Geld in die Hand genommen werden müsste.“ Die erfolgte Voruntersuchung hatte für die 16,2 Kilometer zwischen Dillenburg 47,7 Mio. € Kosten für Planung und Investition sowie 583.000 € jährliche Betriebskosten ergeben. Der Verein Dietzhölztalbahn ist der Auffassung, die vom Fachbüro ermittelten Kosten seien zu hoch angesetzt, weil u.a. die Gemeinde Eschenburg die Brücke in der Habachstraße wieder aufbauen müsse. Indes hatte die Gemeinde die Brücke abgerissen, um den Schulbussen und Fußgängern das gefahrlose Erreichen der Holderbergschule zu ermöglichen. Vertraglich ist der Wiederaufbau nur zugesichert, wenn die Bahn wieder Bahn fahren möchte. |
| 7. | Trinkwasserschutz-Verordnung geplant: Der Gemeindevorstand hat beschlossen, nach dem Muster des HSGB eine Gefahrenabwehrverordnung über die „Einschränkungen des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“ beschließen zu lassen. Es gilt die Grundaussage: „Die Ressource Trinkwasser ist zu schützen und darf nicht verschwendet werden!“ |
| 8. | Kommission Zukunft: Eine „Kommission Zukunft“ soll gebildet werden rund um die Themen Umwelt, Natur, Nachhaltigkeit, Bauen, Verkehr und Klimaschutz gemäß § 72 HGO. Hierzu wird die Gemeindevertretung um Vorschläge gebeten, aus jeder Fraktion einen Vertreter zu entsenden. Externe Experten („sachkundige Einwohner“ gem. § 72 Abs. 2 HGO) sollen zu den jeweiligen Themen vorgeschlagen und dann von der Vertretung beschlossen werden. |
| 9. | Genossen generieren Gewinn: Die Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft hat im Jahr 2021 einen Jahresüberschuss von 30.219,73 € und schüttet 6 % Rendite aus. Mehr unter www.ldb-energiegenossenschaft.de im Internet. |
| 10. | Solarpark „trägt“ gemeinsame GmbH: Die Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH gleicht alle Verlustvorträge der Vorjahre aus mit 852.047,44 € Jahresüberschuss aus 2021. Man sieht nun: Der Solarpark Salzbödetal fährt genügend Ertrag ein für den Betrieb der interkommunalen Energie-GmbH. Das gibt die Kapazitäten für weitere Projekte in der Region, darunter u. a. die Windparks Mittenaar, Galgenberg Schelderwald, Mattenberg, Herborn, Gaulskopf, Bischoffen / Bad Endbach / Siegbach sowie weitere Solarparks. Mehr unter www.ldb-energie.de im Internet. |
| 11. | Gestattungsvertrag für Windpark Mattenberg: Für einen eigenen Windpark im Vorranggebiet am Mattenberg haben wir wie bereits Angelburg einen Gestattungsvertrag abgeschlossen mit der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH. Grundstücke der Gemeinde liegen im Bereich der Zuwegung und der Abstandsflächen, aber der „Pool-Vertrag“ ermöglicht eine faire Beteiligung aller „Nachbarn“. Wenn schon nicht mit einem Standort, ist Eschenburg als GmbH-Gesellschafter beteiligt. |
| 12. | Beitritt zur KEAM bestätigt: Die Kommunalaufsicht hat die Beteiligung an der Einkaufskooperation „Kommunale Energie aus der Mitte“ (KEAM) bestätigt und bittet um regelmäßigen Bericht (§ 121 Abs. 7 HGO). |
| 13. | Spenden für „Bürgerwald“: Stahlwerk spendet 1.200 € für Wiederbewaldung. Weitere Spenden werden erbeten. Etwa 5 € kostet das Pflanzen und die Pflege für einen neuen Baum. Im Herbst wird weiter gepflanzt. Auch soll eine gemeinsame Pflanzaktion angeboten werden. Die Gemeinde sammelt Spenden „Bürgerwald Eschenburg“ auf den Konten der Gemeinde Eschenburg: DE07 5176 2434 0062 0109 08 bei der VR Bank Lahn-Dill eG oder DE59 5165 0045 0000 0022 20 bei der Sparkasse Dillenburg oder info@eschenburg.de bei Paypal. Die Debitoren-Nummer „357130“ beinhaltet die Postleitzahl und den Neuanfang bei „Null“ an vielen Stellen. Es bleiben 234 Hektar an Kahlflächen, die sich nicht wieder selbst bewalden. Mehr unter www.eschenburg.de/buergerwald im Internet. |
| 14. | Energiesprechstunde im Rathaus: Zusammen mit der Verbraucherzentrale Hessen wird im Rathaus eine Energieberatung angeboten. Jeden ersten Montag im Monat ab 14 Uhr gibt Energieberater Bernd Schütz Tipps zum Sparen und Sanieren. Die Anmeldung erfolgt über die E-Mail-Adresse energie@eschenburg.de oder während der Dienstzeiten telefonisch über die Zentrale (02774) 915-0. |
| 15. | Partner der Energiewende: Für Energiewende und Klimaschutz startet die Gemeinde Eschenburg als Pilotprojekt eine Partnerschaft mit der EAM. |
| 16. | GBI gewählt: Die Feuerwehr Eschenburg hat in ihrer Hauptversammlung Gemeindebrandinspektor Jochen Pfeifer und seinen Stellvertreter Björn Gerhardt bestätigt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. |
| 17. | Feuerwehrfahrzeug bestellt: Die Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs StLF 20 ist zusammen mit der Firma KommunalUp Feuerwehrberatung ausgeschrieben worden. Für die Lieferung des Lkw bekommt die Firma MAN Truck & Bus DE GmbH aus Siegen den Auftrag zum Angebotspreis 150.178 € brutto, wobei die Lieferzeit derzeit 78 Wochen beträgt. Den Aufbau soll die Firma Magirus GmbH (Ulm) besorgen, die mit 234.430 € brutto das günstigste Angebot abgegeben hatte. Die gestiegenen Gesamtkosten sind in der Haushaltsplanung zu aktualisieren. |
| 18. | Nur ein Stein stand nicht fest: Unter den 1.625 Grabanlagen auf Eschenburgs Friedhöfen musste der Sachverständige bei der Standsicherheitsprüfung nur an einem Grab eine Mängelkarte ausstellen. Der „Friedhof-TüV“ bescheinigt allen Friedhöfen einen sehr guten Allgemeinzustand. |
| 19. | Steigende Standards: Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) kritisiert die Entwicklung in Kitas. Demnach werden im Vergleich zu 2012 heute 16 % mehr Kinder von 50 % mehr Personal betreut. Der Gesetzgeber wird gebeten, den Personalschlüssel anzupassen und fachfremdes Personal zur Unterstützung zuzulassen, wie es während der Pandemie ausnahmsweise erlaubt war. |
| 20. | Bürger-Forum online: Nach „Breitband für alle: GlasfaserPlus mit der Telekom“ am 10.08.2022 geht es mit der Video-Konferenz am 13.09.2022 um 19 Uhr weiter. Unter dem Thema „Zukunft der Vereine - Vereine der Zukunft“ soll ein Erfahrungsaustausch unter Ehrenamtlichen gestartet werden. Hierzu ist das Freiwilligenzentrum Mittelhessen eingeladen mit der Plattform „Vereins-Intranet“. Die Zugangsdaten zum Forum sind zu finden unter www.eschenburg.de/forum im Internet über die Links zu der jeweiligen Veranstaltung oder können unter der Adresse zukunft@eschenburg.de per E-Mail angefordert werden. |
| 21. | Entwicklungsstrategie fürs Lahn-Dill-Bergland: Wie in den Ausschüssen erläutert hat die Region zur Bewerbung für eine neue Förderphase mit dem Programm LEADER eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 erstellt. Darin werden folgende Handlungsfelder beschrieben, welche künftig bei Ideen, Projekten und Anträgen zu beachten sind: |
| • | Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE - Daseinsvorsorge |
| • | Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen |
| • | Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus |
| • | Bioökonomie - Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten |
| 22. | Eschenburg-Fahnen für den Hausgebrauch: Eine Hängefahne, eine Flatterfahne und ein Banner, das über einen Querstab das Gemeinde-Wappen entfaltet, gibt es nun im Rathaus für den Hausgebrauch zu kaufen. Die Fahne hat eine Größe von 150 mal 90 Zentimetern, ist stabil mit Doppelnaht und Durchdruck und wurde von Fahnen Koch in Coburg gefertigt. Zum Stückpreis von 15 € erhältlich bei Sabine Pfeifer in der Gemeindemediothek im Rathaus. Die Fahnen können in der Bücherei abgeholt werden während der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung per E-Mail an s.pfeifer@eschenburg.de oder Telefon (02774) 915 400. |
| 23. | „Made in Eschenburg“ planen für 8.-10.10.2022: Wie der Weihnachtsmarkt soll das „Made“ an der Dietzhölze lebendiger gestaltet werden, indem Vereine und Firmen einbezogen werden und ein Bühnen-Programm geboten wird. „Eschenburg glüht“ soll vom 8. bis 10.10.2022 das Motto sein. Für das Programm auf der Bühne und auf der Spielstraße werden ebenso noch Vereine, Akteure, Musiker und Chöre gesucht. Firmen und Vereine aus Eschenburg können auch einen Stand am Markt kostenfrei bekommen. Ziel ist, aus dem Traditions-Markt in Eibelshausen „Made in Eschenburg“ als Erlebnis für alle zu gestalten. Das vor drei Jahren erstellte Konzept dazu und das aktuelle Anmelde-Formular finden sich unter www.gemeinde-eschenburg.de/made/ im Internet zu finden. Interessenten können sich auch unter zukunft@eschenburg.de oder bei Marktmeister Thomas Stoll melden. |
| 24. | Pool für Hausmeister und Friedhofswärter: Obwohl mit einem Stundenlohn von 14,38 € dotiert, finden sich keine „geringfügig Beschäftigten“. Derzeit sind die Mini-Jobs für die Friedhofswärter in Simmersbach und aufm Roth sowie die Hausmeister fürs DGH Roth und das Bürgerhaus Eibelshausen vakant. Nachdem zuletzt wenige Stunden zusammenkamen, soll der Einsatz der „Mini-Jobs“ besser ausgelastet und mit Pauschalen bezahlt werden. Wenn sich hierüber keine Hausmeister und Friedhofswärter finden und binden lassen, tut dies den Einrichtungen nicht gut im Hinblick auf Sauberkeit und Ordnung. Das würde alle Nutzer treffen. Informationen in der Personalabteilung und unter www.eschenburg.de/stellen im Internet. |
| 25. | Ausbildung 2023 ausgeschrieben: Zum Beruf der Verwaltungsfachangestellten startet 2023 eine neue Ausbildung bei der Gemeinde Eschenburg, wofür derzeit Bewerbungen angenommen werden. Die Ausschreibung ist unter der Adresse www.eschenburg.de/stellen zu finden. Links, Videos und Infos zu den Ausbildungsberufen unter www.gemeinde-eschenburg.de/ausbildung im Internet. |
Die Firma Bernshausen Bau (Bad Laasphe) hat in der vergangenen Woche mit der Neugestaltung des Ortskerns begonnen. Die beiden Bauabschnitte zwischen Kirche und Backesbrücke sollen bis Mitte September abgeschlossen sein.
Mit Beginn der Sommerferien wird die Fa. Wirth-Bau (Haiger) kommende Woche mit den Arbeiten in der Straße am Holderberg beginnen. An der Schule stehen Gehwegausbau und die nächste barrierefreie Haltestelle an. Es wird mit einer Bauzeit von 3 Wochen gerechnet.
Im Anschluss an die Bauarbeiten in der Straße „Am Holderberg“ wird die Fa. Wirth-Bau mit der grundhaften Erneuerung der Rehgartenstraße beginnen.
Im Bereich der Eiershäuser Straße im Gewerbegebiet ist die Mobilfunkversorgung schlecht. Eine Funkzelle ist überlastet, ergaben Überprüfungen, die nach unseren Beschwerden erfolgten. Die Telekom will die Mobilfunkversorgung dort verbessern.
Straßen- und Leitungsbau Unterm Klein Loh wird Anfang/Mitte September von der Fa. Hönig + Müller gestartet nach Abschluss der Arbeiten in der Oberen Hosbachstraße.
Die Fa. Lauber (Dillenburg) hat den Auftrag für die Sanierung der Ortsdurchfahrt (K 30). Die Arbeiten werden Anfang/Mitte August beginnen. Die Fa. Lauber wird im Zuge des Straßenbaus Kanal- und Wasserleitungsarbeiten für die Gemeindewerke ausführen.
Die Sanierung des Dorfbrunnens ist noch nicht fertig. Nach Sandstrahlen durch eine Fachfirma ist der Brunnen aus Gusseisen leck. Mit einer Edelstahlwanne soll der Trog wieder dicht gemacht werden. In Hirzenhain und den meisten anderen Brunnen in der Gemeinde läuft kein Trinkwasser aus der Leitung, sondern er wird von einer Quelle gespeist. Nur die beiden Brunnen in Eiershausen und auf dem Roth hängen am Trinkwassernetz, weshalb sie wegen der Trockenheit ausgeschaltet bleiben.
Der Heimat- und Wanderverein teilt mit, dass er nur noch in diesem Jahr die Blumenkübel in Hirzenhain und Hirzenhain/Bhf. bepflanzen und pflegen wird. Aus Altersgründen gibt es nicht mehr genügend Freiwillige, die diese Tätigkeit übernehmen können.
Der Segelfliegerclub Hirzenhain kann 2023 sein 100-jährigen Bestehen feiern. Für das große Jubiläum laufen die Vorbereitung auch Hochtouren. Aufwind erhält „Hi-Hai“ aktuell durch die Genehmigung einer weiteren Landebahn und einem neuen Hangflugrekord: Für den alten Wettbewerb, nur mit dem Aufwind in einem Segler über dem Nord-West-Hang zu kurven, schraubte Markus Beckmann den Rekord hoch auf 16 Stunden und 8 Minuten. Die alte Bestmarke - 15 Stunden und 40 Minuten - war seit dem Jahr 1959 unerreicht geblieben.
Der neue Eigentümer des Einkaufzentrums im Seifen plant eine völlige Neugestaltung der Nahversorgung dort. Dabei wird auch an die Ansiedlung eines Vollsortimenters gedacht. Bevor die Gremien befasst werden, soll mit dem Regierungspräsidium die Vorgehensweise ausgelotet werden.
Mit dem Ortsbeirat sind die ausgearbeiteten Gestaltungsvorschläge für den Dorfplatz betrachtet worden. Ein Treffpunkt mit Mehrzweckgebäude (6x8 m) kostet mit Abriss des Alten Rathauses rund 522.000 €.
Für eine Erweiterung des Baugebietes „Viehweg“ wurde in der Gemarkung „In der Hager“ eine ökologische Voruntersuchung vorgenommen und die Eigentümer befragt. Für die rund 6.600 m2 mit 19 Flurstücken gibt es derzeit 31 Eigentümer. Wie Bauausschuss und Ortsbeirat erläutert wurde, gibt es für ein Flurstück bislang keine Verkaufsbereitschaft. Bei zwei Parzellen fehlt noch die Rückmeldung.
Der SSV 1920 Wissenbach, dessen Jubiläum gleich zu Beginn der Pandemie ausfallen musste, feiert nun am 06.08.2022 in der Mehrzweckhalle. Um 17 Uhr beginnt der Kommers. Ab 19:30 Uhr steigt die Jubiläumsfeier, bei der DJ Volker die Musik macht. Der Eintritt ist frei, für Speisen und Getränke ist gesorgt.
Bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Simmersbach am 25.06.2022 wurde Markus Gläser zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.
Für die Flutlicht-Modernisierung braucht der SSV Simmersbach einen neuen Pachtvertrag. Das alte Papier ist noch aus dem Jahr 1977. Es bieten sich moderne Verträge an nach dem Muster von Hirzenhain (Pachtvertrag) oder Wissenbach (Erbbauberechtigung). Der SSV Simmersbach möchte für rd. 30.000 € Gesamtkosten die Flutlichtanlage auf sparsames LED umrüsten und stellt dafür alle möglichen Zuschussanträge für eine eigene Finanzierung.
Der Radler- und Wanderer-Rastplatz am Streitwasser wird bald mit einer Überdachung komplettiert.
Pläne für eine Wohngebietserweiterung „Am Kehrweg“ werden wegen fehlender Einigkeit unter den Eigentümern eingestellt, insbesondere das für die Ausweisung von Baugrundstücken notwendige Bauleitplanverfahren. Das 5.100 m2 große Areal bleibt Außenbereich und kann so lange keinen Wohngebiet-Standard erreichen.
Es gibt keinen geeigneten Vorschlag für eine „Freilaufzone“, wo Hunde während der Anleinpflicht zur Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli) frei herumlaufen dürfen. Der vorgeschlagene Festplatz in Eiershausen wurde vom Ortsbeirat zurückgewiesen, aus anderen Ortsteilen sind keine Vorschläge eingegangen. Ein Vorschlag aus einem anderen Ortsteil, die eingezäunten Anlagen der Wasserversorgung dafür zu nutzen, geht aus rechtlichen Gründen nicht.
Der Achenbacher Weg wird endlich saniert. Rund 1.000 Meter des Wirtschaftsweges können mit 146.500 € Landeszuschuss auf die 250.000 € Gesamtkosten erneuert werden.
Mit einem Arbeitseinsatz haben Ortsbeirat und Eltern den Spielplatz auf Vordermann gebracht.
Vier bis fünf neue Baugrundstücke können am Ende der Stietestraße und Sonnenstraße entstehen. Für die rund 2.700 m² Fläche verlaufen die Grundstücksverhandlungen gut. Im Flächennutzungsplan ist die Häuser-Zeile als Abrundung bereits dargestellt, sodass hier im vereinfachten Verfahren (§ 13b BauGB) Bauleitplanung möglich werden könnte.
Der Kanalaustausch und die Neuverlegung der Pumpleitung im Bereich Steilstraße/Baumgartenstraße durch die Fa. Bernshausen-Bau (Bad Laasphe) ist bis auf wenige restliche Pflasterarbeiten im Gehwegbereich abgeschlossen.
In der Obere Hosbachstraße werden die Leitungsbauarbeiten (Kanal- und Wasserleitungsaustausch) in dieser Woche fertiggestellt. Im Anschluss erfolgt noch der eigentliche Straßenbau. Die Fa. Hönig + Müller geht davon aus, dass die Arbeiten Ende August abgeschlossen sind.
Für die neue Trinkwasserleitung in der Eiershäuser Straße sind die Arbeiten abgeschlossen, nachdem die Fa. Grimm (Herborn-Hörbach) auf dem letzten Teilstück die Asphaltdecke eingebaut hat.
Der Kanalaustausch in der Bahnhofstraße in drei Teilstücken wird spätestes in der nächsten Woche beginnen. Die Firma Bernshausen-Bau hat die Baustelle eingerichtet.
Für die Erneuerung der Wasserkammern im Hochbehälter „Kurzbeul“ in Hirzenhain war die Schlussabnahme am 5. Juli. Alle Arbeiten sind abgeschlossen.
Der Abwasserverband hat mittlerweile das sechste Grundstück im Überschwemmungsgebiet angeboten bekommen, mit dem dann 10.555 m² zur Verfügung stehen für eine Erweiterung der Kläranlage. Der Verband bezahlt 6,50 €/m² für Wiesen, die sonst als Grünland einen Bodenrichtwert von einem Euro hätten. Das liegt über dem Gutachtenwert (3,90 €), weil früher 12 D-Mark gezahlt wurden. Das hat der Vorstand aus Gründen der Gleichbehandlung beschlossen. Weitere Grundstücks-Eigentümer wollen tauschen oder haben noch Fragen zum Projekt, die bei weiteren Verhandlungen zu beantworten sind.