Die Landesregierung stellt weiterhin gemeinsam mit der WIBank verstärkt Mittel für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Die Darlehen und Finanzierungszuschüsse stehen bereit für
die Förderung des Mietwohnungsbaus für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sowie für Haushalte von Studierenden und Auszubildenden
für die Modernisierung von Mietwohnungen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie vom 10.Mai 2023 (StAnz. Nr. 22, S. 710)
Nähere Informationen zu den genannten Programmen und den Förderungsvoraussetzungen, wie z.B. Belegungs- und Mietpreisbindung oder auch zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung können Interessierte bei der Wohnungsbauförderstelle des Lahn-Dill-Kreises, Telefon 06441/407-17 52 erhalten. Ebenso sind die notwendigen Anmeldeformulare hier erhältlich.
Baumaßnahmen, deren Ausführung vor Beantragung der Fördermittel und vor Aufnahme in ein Förderprogramm begonnen wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Frist zur Vorlage der Anmeldungen bei der Wohnungsbauförderstelle endet am
06.09.2024