Vielleicht wurde es ja im Fundbüro abgegeben - eine Nachfrage lohnt sich.
Der Verlierer einer Sache kann sowohl telefonisch, schriftlich oder auch durch persönliche Vorsprache beim Fundbüro nachfragen, ob seine verlorene Sache gefunden und abgegeben wurde. Für die korrekte Zuordnung und Herausgabe ist eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit) erforderlich.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt ein halbes Jahr. Danach kann die Fundsache verwertet werden (Verkauf, Versteigerung, Herausgabe an den Finder).
Bitte geben Sie die Fundsache im Fundbüro ab. Sofern kein Verlierer ermittelt werden kann, wird die Fundsache veröffentlicht.
Folgende Sachen sind im Fundbüro abgegeben worden.
Fundsache | Fundort |
Handy | Simmersbach |
I-Phone | Wissenbach |
Tretroller | Eibelshausen |
Autoschlüssel (Hyundai) | |
Geldbörse | Eibelshausen |