Das Anschreiben der Hessischen Steuerverwaltung an alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag zum 01.01.2022) wurde mit der Post verschickt.
Sollten Sie das Grundstück im Nachhinein veräußert haben, so sind Sie dennoch in der Abgabenpflicht und nicht der neue Eigentümer.
Mit dem Anschreiben, welches eine ausführliche Erklärung und viele Hinweise zum Ausfüllen enthält, wurde eine Checkliste verschickt. Diese Checkliste soll bei der Abgabe über Elster unterstützen.
Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt in Dillenburg, Telefonnummer 02771 9080, oder an die hessenweite Servicehotline, Telefonnummer 0800 522 533 5, wenn Sie Fragen zu den Angaben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen. Auch ist das Finanzamt oder die Servicehotline der richtige Ansprechpartner, wenn Sie die Daten nicht online abgeben können.
Bei Grundsteuer A (Stückländereien) haben Sie die Möglichkeit über den „Sonderkatasterauszug“ online und kostenfrei die Auflistung der Grundstücke und Daten zu erhalten: www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.
Diese Angaben liegen der Gemeinde Eschenburg nicht vor.
Als Ausfüllhilfe für die Grundsteuer B kann der „Flurstücksnachweis“ online und kostenfrei abgerufen werden. Dieser enthält die benötigten Daten zu Ihrem Grundbesitz (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksfläche, Lage und die Grundbuchblattnummer): www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.