Die grundhafte Erneuerung der Gemeindestraße „Segelfliegerhang“ - OT Hirzenhain“, ist erfolgt.
Die dadurch entstandenen umlagefähigen Kosten der Gemeinde Eschenburg werden nach den Vorschriften des Hessischen Kommunalen Abgabengesetzes (HessKAG) und der Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Gemeinde Eschenburg auf die bevorteilten Grundstücke umgelegt.
Der beitragsfähige Kostenaufwand betrug 120.945,00 €. Hiervon trägt die Gemeinde Eschenburg nach § 3 der StrBS 25 % - 30.236,25 €.
Der Restbetrag in Höhe von 90.708,75 € wird auf die, durch die Verkehrsanlage, erschlossenen Grundstücke nach deren Veranlagungsfläche umgelegt.
Die Abrechnung erfolgt im September 2026.
Eschenburg, den 13.08.2026