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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg

am Mittwoch, den 26.08.2026, um 19:00 Uhr

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Armin Schneider, eröffnet die 4. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss mit 5 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist.

Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderungsvorschläge zu der Tagesordnung gibt. Änderungen werden nicht gewünscht.

2.

Bauturbo

Am 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bezeichnet den „Bauturbo", welcher mehrere Anpassungen des Baugesetzbuches umfasst, als eine "Experimentierklausel" und eine Chance für Städte und Kommunen, entgegen den bestehenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schneller neuen und insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Verwaltungsaufwand durch die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen zu reduzieren.

Der Bauturbo umfasst drei wesentliche Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB):

1.

§31 Abs. 3 BauGB ermöglicht weitgehende Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zugunsten des Wohnungsbaus. Die Gemeinde muss dem Vorhaben explizit zustimmen und es dürfen keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

2.

§34 Abs. 3a BauGB ermöglicht die Abweichung des Erfordernisses des Einfügens eines Bauvorhabens in seine nähere Umgebung. Auch hier dürfen öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

->

§ 34 Abs. 3a Nr.1 b) BauGB bei Erweiterung, Änderung oder Erneuerung zulässiger errichteter Gebäude (hier genügt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens)

 

->

§ 34 Abs. 3b) BauGB bei Errichtung eines Wohngebäudes

3.

§246e BauGB ermöglicht es, bis zum 31.12.2030 von sämtlichen Regelungen des BauGB abzuweichen, solange dies mit anderen Rechtsgrundlagen vereinbar ist und nicht im Widerspruch zum Regionalplan Mittelhessen steht. Darüber hinaus eröffnet der § 246e BauGB auch das Bauen im Außenbereich, für Vorhaben die im räumlichen Zusammenhang mit der bebauten Ortslage stehen.

Um die kommunale Planungshoheit und die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde sicherzustellen, muss die Gemeinde in allen o. a. Fällen explizit zustimmen.

Weitere gesetzliche Bestimmungen, die für die Verwirklichung von Bauvorhaben maßgebend sind, wie beispielsweise Natur- und Artenschutz oder Immissionsschutz sind nicht von den neuen Regelungen des „Bauturbo“ betroffen und gelten weiterhin. Der „Bauturbo“ gilt nicht für gewerblich oder gemischt genutzte Vorhaben, sondern lediglich zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

Die Entwicklung eines Leitfadens für das gesamte Gemeindegebiet soll einheitliche Regelungen und Voraussetzungen festlegen, um so eine rechtssichere und transparente Entscheidungsgrundlage sicherzustellen.

Weitere Ausführungen werden in der Sitzung von Emma Schindler vorgestellt.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung nachstehende Beschlussfassungen:

1.

Den Gemeindevorstand zu beauftragen, den „Bauturbo“ für den Wohnungsbau bei allen möglichen und zukünftigen Bauanfragen, Bauvoranfragen und Bauanträgen zu berücksichtigen.

2.

Den Gemeindevorstand zu beauftragen, für das gesamte Gemeindegebiet einen Leitfaden mit Kriterien und Voraussetzungen zur Anwendung des Bauturbos im beplanten Innenbereich nach § 30 BauGB, im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und im Außenbereich nach § 35 BauGB (im räumlichen Zusammenhang mit der bebauten Ortslage) zu entwickeln. Dieser ist nach Fertigstellung zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorzulegen.

3.

Laufende Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen fortzuführen und diese vom Bauturbo unberührt zu lassen.

4.

Die Anwendung der Regelungen des „Bauturbos“ durch den Gemeindevorstand erfolgt erst nach Beschlussfassung eines entsprechenden Leitfadens durch die Gemeindevertretung.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

3.

Entwicklung für Eschenburg 2026

„Als Rahmen und Richtung der weiteren Innenentwicklung setzt die Gemeinde Eschenburg von nun an weniger auf den großflächigen Einzelhandel als auf das Thema Gesundheit sowie das neue Miteinander, das die „Neue Mitte“ zwischen dem „Nassauer Hof“ auf der einen Seite und der Neugestaltung des Ortskernes an der Dietzhölze auf der anderen Seite ermöglicht.“ Das hat die die Gemeindevertretung am 17.03.2022 beschlossen.

Vor diesem Grundsatzbeschluss gab es Bewerbungen für die Förderprogramme „Einfache Stadterneuerung“ (2006), „Aktive Kernbereiche“ (2008) und „Stadtumbau West“ (2016). Sollte ab 2009 bis dahin ein Einkaufsmarkt als „Magnet“ für die Innenentwicklung dienen, waren Ortskerngestaltung, Kita und Gesundheit die Themen für die „Neue Mitte“.

Die Diskussion um die Kita lassen viele weitere Ideen erahnen: Mit der Kita ist die „neue Mitte“ noch nicht fertig. Wie unsere Bewerbungen für den Wettbewerb „Ab in die Mitte!“ zeigen, ist die „Neue Mitte“ auch der „Motor“ für ein neues Miteinander.

Diese Ideen und Initiativen wie bspw. erste Entwürfe für ein neues Bürgerhaus oder auch die Überlegungen, alle Ortsteile einzubinden („Kein Zentrum ohne Rand“), verdienen eine fundierte Fortführung. Mit einem geeigneten Entwicklungs-Konzept für Eschenburg lassen sich machbare nächste Schritte planen und steuern - und wesentlich einfacher Fördermittel und Partner gewinnen.

Beim Thema Innenentwicklung, Umgang mit Leerständen, Miteinander mit Gewerbevereinen & Co., Stärkung Branchenmix usw. ist die 2000 gegründete Beratungsgesellschaft imakomm AKADEMIE GmbH mit Sitz in Aalen und Stuttgart erfahren und bietet sich an, bei dem weiteren Prozess zu helfen.

Zwar nicht für die Kita, aber für die weitere Entwicklung der „Neuen Mitte“ ist die Haushälfte Simmersbacher Straße 4 interessant und relevant. Deshalb wird der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung im Zuge einer Dringlichkeitsvorlage um den Beschluss bitten, das Grundstück sichern zu können.

Der Gemeindevorstand empfiehlt, ein umsetzbares Gesamt-Entwicklungskonzept anbieten zu lassen und die weitere Vorgehensweise zu beraten. Wo es sich anbietet, soll notwendiger Grunderwerb (z. B. Simmersbacher Straße 4) durch geeignete Verhandlung gesichert werden.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

4.

Info Kita Neue Mitte

Nach Beheben der Schäden und „offenen“ Baustellen mit den Firmen Holzbau Ax und Dachdecker Thilo Reh konnte nun für die Fertigstellung nach unseren Vorgaben ein Generalunternehmen (GU) gefunden werden, der den Leistungskatalog abarbeitet. Die Firma Schlüsselfertiges Bauen Scheld GmbH (Biedenkopf) war mit 2.294.600 € günstigster Anbieter. Das zweite Unternehmen hatte die vergleichbare Leistung mit rd. 2,55 Mio. € brutto angeboten.

Weil keine zweite Nutzung auf das nun ungeteilte Grundstück passt und keine Zeit zu verlieren ist, hat der Gemeindevorstand das eigene Bauamt mit der genaueren Ausgestaltung der Freifläche auf dem eigenen Grundstück (Variante 2) beauftragt. Für eine Freifläche ist kein weiterer Grunderwerb notwendig. Die Gestaltung der Südseite kann deshalb nun ebenso ohne Verzug umgesetzt werden wie die Wärmeversorgung im Verbund mit Rathaus und Bürgerhaus.

Insgesamt sehen die Kosten für das Umplanen in eigener Regie und auf eigenem Komplett-Grundstück günstiger aus als befürchtet. Beim Bauen und Bezahlen helfen die KfW-Förderung über 953.745 € aus dem BEG-Programm Sanieren (464), wovon der Gemeinde 772.000 € bleiben, und ein zinsverbilligtes Darlehen über 2,5 Mio. € vom Land Hessen (aus dem Investitionsfords C).

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

5.

Info Feuerwehrgerätehaus Simmersbach

Tobias Röseberg informiert über den aktuellen Bautenstand des neuen Feuerwehrgerätehauses in Simmersbach in der Oberen Lenzstraße 2. Das Investitionsvolumen beträgt rund 3 Mio. €. Derzeit laufen die Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Baugrube und Bodenplatte.

Das neue Feuerwehrgerätehaus wird in Stahlbeton- und Mauerwerksbauweise errichtet und umfasst unter anderem einen Schulungsraum sowie eine Schlauchpflege. Es bietet Platz für die Einsatzabteilung mit rund 50 Einsatzkräften, die Jugendfeuerwehr und den Feuerwehrverein. Auf den Dachflächen ist eine PV-Anlage vorgesehen.

Die bestehende Lagerhalle wird zur Fahrzeughalle für zwei Fahrzeuge und einen Anhänger umgebaut und energetisch ertüchtigt. Vorgesehen sind unter anderem neue Tore, ein Lager- und Werkstattbereich sowie die Erneuerung der Dachdeckung und Dämmung der Außenwände.

Weitere Informationen zum Projekt und zum weiteren Ablauf werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Auf der Gemeindehomepage unter "Aktuelles" werden fortlaufend Neuigkeiten zum Baufortschritt veröffentlicht.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

6.

Produkte und Berichtswesen

Mit der Einführung des Neuen Haushaltsrechts im Jahr 2008 wurden erstmals Leistungsbündel als Produkte definiert, die seitdem die Grundlage des kommunalen Haushalts bilden. Von den insgesamt 35 im Haushalt mit einer Produktbeschreibung dargestellten Produkten wurden 13 Produkte als steuerungsrelevant festgelegt.

Für diese steuerungsrelevanten Produkte ist vorgesehen, die gemeindlichen Gremien regelmäßig über deren Entwicklung zu informieren. Ziel des Berichtswesens ist es, den politischen Entscheidungsträgern eine zeitnahe Beurteilung zu ermöglichen und - sofern erforderlich - noch innerhalb des laufenden Haushaltsjahres steuernd eingreifen zu können.

Während das Führen mit Zielen in der Privatwirtschaft häufig einfacher umzusetzen ist, soll das kommunale Berichtswesen die vielfältigen Aufgaben der gesamten Gemeindeverwaltung transparent darstellen. Es dient dazu, Entwicklungen nachvollziehbar zu machen, die Zielerreichung zu überprüfen sowie Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung bereitzustellen. Darüber hinaus soll es dazu beitragen, Verwaltungsprozesse kontinuierlich zu verbessern, zu vereinfachen und zielgerichtet zu steuern.

Steuerungsrelevante Produkte

Als steuerungsrelevant können Produkte eingestuft werden, die aufgrund ihrer hohen finanziellen Bedeutung für die Gemeinde oder aus anderen besonderen Gründen im Fokus der Gemeindevertretung stehen und bei denen zugleich konkrete Steuerungsmöglichkeiten bestehen.

2016 sind fürs Berichtswesen folgende Produkte festgelegt worden (mit Ausschuss und Turnus):

122

-

Vereine / 126 - Heimat- und Kulturpflege - KSA (1 x jährlich)

123

-

Kindergärten - KSA (1 x jährlich)

132

-

Allgemeine Finanzwirtschaft - HFA (3 x jährlich)

133

-

Forstwirtschaft - HFA (bei Bedarf)

211

-

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / 212 - Ordnungspolizei - HFA (1 x jährlich)

214

-

Brand- und Katastrophenschutz - HFA (1 x jährlich)

314

-

Planung und Entwicklung - BUA (1 x jährlich)

321

-

Verkehrsflächen und Anlagen - BUA (alle 2 Jahre)

325

-

Friedhöfe - BUA (1 x jährlich inkl. Gebührenkalkulation)

327

-

Gebäudewirtschaft - BUA (alle 2 Jahre)

Bürgermeister Götz Konrad bittet die Ausschussmitglieder, das Berichtswesen zu den steuerungsrelevanten Produkten zu prüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge einzubringen.

Armin Schneider regt hierzu an, zu den Produkten 321 und 327 künftig 1 x jährlich zu berichten.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand bittet den Ältestenrat und die Ausschüsse um Meinungsbildung für das neue Berichtswesen.

7.

Kommunale Wärmeplanung in Eschenburg - Kick-Off-Veranstaltung vom 04.08.2026

Tobias Röseberg informiert über den Beginn der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Eschenburg.

Die Kick-Off-Veranstaltung mit der EAM EnergiewendePartner GmbH hat bereits am 04.08.2026 stattgefunden. Es wird auf die vorliegende Präsentation verwiesen.

Die Erstellung der Wärmeplanung wird durch die EAM EnergiewendePartner GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut für Nachhaltige Energieversorgung GmbH und der Gemeinde durchgeführt.

Der Abschluss der Wärmeplanung ist voraussichtlich für Ende 2027 vorgesehen.

Die Kommunale Wärmeplanung dient dazu, eine langfristige und nachhaltige Strategie für die zukünftige Wärmeversorgung der Gemeinde zu entwickeln. Dabei werden der aktuelle Wärmebedarf, bestehende Versorgungsstrukturen sowie Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien und effizienter Wärmelösungen untersucht. Ziel ist es, eine Orientierung für eine klimafreundliche und zukunftssichere Wärmeversorgung zu schaffen.

Weitere Informationen zum Projekt und zum weiteren Ablauf werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

8.

Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad informiert über folgende Punkte:

•

22,5 % des Stromverbrauchs in der Gemeinde sind auch hier erzeugt worden

•

Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft gibt 4 % Rendite für 2025

•

Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft plant weitere Projekte

•

Genehmigungsverfahren und Gesellschaftsgründung für WP Galgenberg

•

Mittlerweile vier Mähroboter auf den Friedhöfen im Einsatz (Hirzenhain und Roth komplett, Wissenbach und Eibelshausen bei den Wiesengräbern). Laufen von 6 bis 18 Uhr und werden bei Beerdigungen abgeschaltet.

•

Punktlandung für Straßenbeitrag für grundhafte Erneuerung „Segelfliegerhang“ (Kosten 120.945,00 € statt ca. 128.000 €)

•

Mehrzweckhalle bei Elektro-Sanierung für Notstromversorgung eingerichtet.

•

Im Verwaltungsstreitverfahren Stadt Dillenburg./. Land Hessen ist zur mündlichen Verhandlung und etwaiger Beweisaufnahme geladen für 16.09.

•

Brücke in der Dietzhölzstraße wird derzeit saniert.

•

OD Eiershausen L 3043 ist nicht dabei nicht beim Landesstraßenbau 2026-2030. Hessen will 450 Kilometer Landesstraßen sanieren. Die 333 Projekte im Programm aus rund 2.000 möglichen Sanierungen.

•

Wasserversorgung in allen Ortsteilen ist gesichert. Sollte der Wasserbeschaffungsverband Knappheit melden, informieren die Gemeindewerke wie bei einer „Wasser-Ampel“.

•

Nur die Brunnen in Eiershausen und aufm Roth werden aus dem Netz gespeist und wegen der Trockenheit abgestellt.

Es werden folgende Fragen gestellt:

•

Mähroboter Friedhöfe (Schneider)

•

Sporthalle Holderberg (Manderbach)

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Ausschussvorsitzender

Schriftführerin

Armin Schneider

Emma Schindler