am Donnerstag, den 05.09.2024, um 19:00 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Rolf Dietrich, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses mit 7 Ausschussmitgliedern fest.
Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
| 2. | Gesundheitsversorgung Eschenburg - Sachstand - weiteres Vorgehen - Dr. Johannes Rein |
Dr. Johannes Rein berichtet, dass das Medizinische Versorgungszentrum Bergland Medizin, den ersten Praxisstandort am 01.09.2024 mit zwei Ärzten in Dietzhölztal eröffnet hat. Der zweite Praxisstandort soll in Eschenburg eröffnet werden. Dazu ist es erforderlich, mindestens zwei weitere Ärzte/Ärztinnen zu gewinnen. Er führt weiter aus, dass die bisherigen Werbemaßnahmen für Eschenburg erfolglos geblieben sind und auch noch weitere Ärzte/Ärztinnen für Dietzhölztal gefunden werden müssen, damit das MVZ dauerhaft an beiden Standorten praktizieren kann.
Er schlägt vor, für die Anwerbung neue Wege zu gehen. Bisher wurden Anzeigen in Zeitungen - regional wie überregional - und Fachzeitschriften geschaltet. Darüber hinaus wurden Headhunter eingesetzt, um Personal für die Hausarztpraxen zu gewinnen. Dies soll zukünftig über soziale Medien erfolgen. Hierzu liegt ein Angebot der Digital Trendteam Marketing GmbH aus Mainz vor. Diese Firma hat einschlägige Erfahrungen in diesem Bereich. Die Kosten für diese Werbekampagne würden sich auf 22.000 € belaufen, die nach Möglichkeit von beiden Gemeinden hälftig zu tragen wären. Die Leistung umfasst die Produktion eines Werbefilms, das Aufsetzen der Kampagne inkl. von Schnellbewerbungen, das Kampagne-Management inkl. eines Werbebudgets und die aktive Ansprache von Ärztinnen und Ärzten.
Für die Kampagne ist ein Zeitraum von zwei Monaten vorgesehen. Eine entsprechende Werbekampagne kann nach Bedarf öfters gestartet werden. Die Kosten sind dann aber geringer, weil z. B. der Werbefilm wieder genutzt werden kann.
Im Anschluss an den Vortrag informiert Bürgermeister Konrad die Ausschussmitglieder, dass 2023 die Gemeinde Eschenburg für die Gewinnung von Ärzten insgesamt 30.000 € aufgewendet hat, davon allein 6.000 € für Anzeigen. In 2024 sind bislang 43.000 € für Beratungskosten und der Suche nach Ärzten angefallen, hinzu kommen weitere 7.000 € für Anzeigen.
Die vorgestellte digitale Strategie kann jetzt nach der Eröffnung der ersten Praxis der Bergland Medizin zeitgemäß und zielgerichtet werben.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sprechen sich in einigen Redebeiträgen für die Annahme dieses Angebotes aus.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die vorgestellte Werbestrategie zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten und stimmt der Bereitstellung von 15.000 € im Nachtragshaushalt 2024 zu.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
| 3. | Bericht Produkt 132 - Haushalt 2024 - 30.06.2024 |
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird der 1. Zwischenbericht zur Abwicklung des Haushaltes 2024 - Stand 30.06.2024 - zur Kenntnis gegeben.
Des Weiteren wird dem Haupt- und Finanzausschuss das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 zur Kenntnis gegeben. Der Jahresabschluss beläuft sich auf 1.054.468,38 €. Der Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2024 beträgt 4.619.610,19 € und die Bilanzsumme beträgt 52.791.677,14 €.
| 4. | Grundsteuerreform 2025 - Sachstand |
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses werden über die Grundsteuerreform, die 2025 in Kraft tritt, informiert.
Von Seiten des Finanzamtes wurden der Gemeinde Eschenburg mittlerweile fast alle Datensätze für die neue Grundsteuer übermittelt. Darüber hinaus hat das Land Hessen jeder Gemeinde den Hebesatz mitgeteilt, bei dessen Anwendung eine aufkommensneutrale Grundsteuer für die Gemeinde gegeben ist. Für die Gemeinde beträgt dieser bei der Grundsteuer A 206,15 % und bei der Grundsteuer B 274,21 %.
Die Mitglieder des Ausschusses werden auf die Probleme, die die neuen Hebesätze beim Kommunalen Finanzausgleich 2026 verursachen können, hingewiesen.
Das Land plant eine Reform des Kommunalen Finanzausgleiches. Dabei wird es wichtig sein, dass die landeseinheitlichen Hebesätze, die zur Berechnung der Schlüsselzuweisung und zur Ermittlung der Umlagegrundlagen für die Kreis- und Schulumlage herangezogen werden, gesenkt werden. Wenn diese wie bisher bei der Grundsteuer A bei 332 % und bei der Grundsteuer B bei 365 % verbleiben, werden der Gemeinde Einnahmen angerechnet, die sie nicht erzielt.
Zum weiteren Vorgehen werden die Ausschussmitglieder darauf hingewiesen, dass die Gemeinde zum 01.01.2025 neue Hebesätze festlegen muss. Diese müssen auch zum 01.01.2025 in Kraft sein. Die Weitergeltung der bisherigen Hebesätze ist über diesen Zeitraum nicht möglich. Aus diesem Grund hat der Hessische Städte- und Gemeindebund den Erlass einer Hebesatzsatzung empfohlen.
Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer Grundsteuer C. Diese kann die Gemeinde erheben, muss dies aber nicht tun. Die Grundsteuer C würde für baureife, aber unbebaute Grundstücke gelten. Dafür müssen allerdings von Seiten der Gemeinde städtebauliche Gründe dargelegt werden. Die Grundsteuer C muss nicht für das gesamte Gemeindegebiet festgesetzt werden, aber mindestens für 10 % der Siedlungsfläche. Sie kann das 5-fache der Grundsteuer B betragen und kann nach dem Zeitraum der Baureife der Grundstücke auch abgestuft festgesetzt werden. Die städtebaulichen Gründe und die Grundstücke, für die die Grundsteuer C erhoben werden soll, müssen jährlich in Form einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht werden. Die städtebaulichen Erwägungen sind nachvollziehbar darzulegen und die Wahl des Gemeindegebietes, auf das sich der gesonderte Hebesatz oder die gesonderten Hebesätze beziehen, ist zu begründen.
Für die Erhebung der Grundsteuer A und B hat der Gemeindevorstand ab dem 01.01.2025 eine neue Kleinstbetragsregelung beschlossen.
Bisher wurde die Grundsteuer nicht erhoben, wenn der Messbetrag weniger als 1 € betragen hat. Ab 2025 wird keine Grundsteuer erhoben, wenn der Messbetrag weniger als 2,50 € beträgt.
| 5. | KiTa "Neue Mitte" - Sachstand |
Für den Erwerb der Kita „Neue Mitte“ innerhalb einer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG), wie Ausschuss und Gemeindevertretung im November beschlossen hatten, ist ein Vertrag mit der JFP Fischer Projekt GmbH geschlossen worden. Darin wird der Neubau und Kauf einer viergruppigen Kita in der Simmersbacher Straße 2 geregelt. Zudem ist die Nachbarschaft zu der geplanten Tagespflege zu regeln (Teilungserklärung gemäß § 8 WEG).
Für die Prüfung des Vertrags-Pakets konnte der Hessische Städte- und Gemeindebund beraten. Die Beratung hat keine zusätzlichen Kosten verursacht. Das wesentliche Ergebnis war, dass der Vertrag mit der JFP Fischer Projekt GmbH geschlossen werden muss und nicht mit einer Tochterfirma, wie erst vorgesehen. Der Notar Marco Brock, auf den wir uns geeinigt hatten, hat den Vertrag am 06.06.2024 beurkundet. Die Kostenrechnung umfasste 30.773,50 €, wovon die Gemeinde Eschenburg 21.542,80 € zu tragen hat.
Über die Grunderwerbssteuer, die das Land Hessen mit 6 % beim Erwerb von Baugrund oder Immobilie anfordert, hat die Gemeinde Eschenburg noch keinen Zahlungsbescheid. Ebenso gibt es noch keinen Kostenbescheid für die Eintragung in das Grundbuch.
Auf die Frage, ob das Land nicht auf die Grunderwerbssteuer verzichten könne, wenn schon keine Investitionsförderung für den Kita Neubau in Sicht ist, gibt es noch keine Antwort.
Im Vertrag geklärt ist, dass das fehlende Grundstück für das Außengelände einbezogen und verrechnet wird. Wegen der Verzögerungen - die Baugenehmigung kam am 20.06.2024 - teilen sich die Vertragsparteien ab dem 01.01.2025 die Mietkosten für die Containergruppe in Eiershausen je zur Hälfte.
Der 01.11.2025 ist als Termin für die Übergabe einer bezugsbereiten Kita vorgesehen.
Der Bau der Kita „Neue Mitte“ macht Fortschritte. Gemeinde und die GüT des evangelischen Dekanats haben nun noch die Inneneinrichtung zu planen und zu bestellen.
Gemäß Vertrag und Fälligkeitsmitteilung des Notars vom 29.08.2024 ist als erste Abschlagsrechnung 30 % der 4.050.000 € Auftragssumme zu bezahlen.
Beim ersten Abschlag wird das Gemeindegrundstück für das Außengelände mit 13.325 € verrechnet.
Für die vertragsgemäße Lieferung und Leistung hat der Auftragnehmer eine Gewährleistungs-Bürgschaft über 200.000 € abgegeben.
| 6. | Feuerwehrgerätehaus - Sachstand |
Der Gemeindevorstand hat beschlossen, im Haupt- und Finanzausschuss künftig im Zuge des Berichtswesens (Produkt 214) einen Feuerwehr-Finanzierungs-Fokus einzurichten.
Wo ein gemeinsamer Wille ist, gibt es auch einen gemeinsamen Weg. Wie es weitergeht mit den Standorten der Feuerwehr in Eschenburg, sollen alle Aktiven in allen sechs Ortsteilen beraten. Diesen Auftrag, eine Standort-Strategie für die Feuerwehr Eschenburg zu entwickeln, hatte der Gemeindevorstand über den Wehrführerausschuss in alle Ortsteile gegeben. Das Schreiben vom 11.03.2024 wird nun dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben, wie auch die Antwort aus dem Wehrführerausschuss, wo das Thema am 22.04.2024 behandelt worden ist.
Der Wehrführerausschuss verweist auf den von der Gemeindevertretung beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplan 2023 - 2028, in dem unter 12.3 steht, dass die Gemeinde die Investitionsplanung in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen hat:
Für den Standort Simmersbach ist ein Förderantrag gemäß Brandschutz-Förderrichtlinie gestellt worden. Bei der Prüfung und Priorisierung von Land und Kreis rangiert das Projekt auf dem aussichtslosen Platz 4 und wird damit nicht so schnell den Zuschlag erhalten. Klare Aussage des Landes ist, dass Standorte bevorzugt gefördert werden, bei der die Zusammenarbeit von Feuerwehren erkennbar wird.
Bevor weitere Überlegungen angestellt werden, wo, wann und wie Feuerwehrgerätehäuser ersetzt werden, sollte eine Folgekosten-Betrachtung erfolgen nach § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), empfiehlt der Gemeindevorstand. Diesen „Feuerwehr-Finanz-Fokus“ soll der zuständige Haupt- und Finanzausschuss nun im Zuge des Berichtswesens bekommen, denn es geht nicht nur um ein „Feuerwehrgerätehaus“, sondern um die Folgekosten von Millionen-Investitionen. Mit dem „Feuerwehr-Finanz-Fokus“ soll für die folgenden Jahre simuliert werden, wie sich der Aufwand für die Feuerwehr zusammensetzt, wie aktuelle Neuanschaffungen in Abschreibung und Aufwand zu finden sind, und wie Feuerwehrgerätehäuser mit 4 Millionen € Herstellungskosten in der weiteren Ergebnisrechnung ihren Niederschlag finden, wenn sie gemäß Bedarf- und Entwicklungsplan einzeln gebaut werden.
Eine neue DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ ist gerade herausgekommen. Die DGUV-Vorschrift 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ wird überarbeitet, was bei der Planung von Neu- und Umbauten zu berücksichtigen ist. Wenn der Landesprüfdienst Ende September die Feuerwehrgerätehäuser in Eschenburg einer neuen Revision unterzieht, wird die Prüfung gewiss nicht leichter als vor fünf Jahren, als Simmersbach, Roth und Eierhausen verworfen worden sind. Viele Vorschriften wurden vorher jahrzehntelang nicht beachtet und jetzt genau kontrolliert. Dazu kommen in den letzten Jahren vermehrt immer neue Standards, die das System der Freiwilligen Feuerwehr und die Finanzierbarkeit für Kommunen an Grenzen bringen. Was früher war, wie es hieß - ein Feuerwehrgerätehaus als Garage für Fahrzeuge und Gerät - wird heute von Normgebern und Kontrolleuren behandelt wie eine Betriebsstätte. Eine Dorffeuerwehr muss Anforderungen erfüllen wie eine Berufsfeuerwehr. Das ist auf kommunaler Ebene nicht zu entscheiden, sondern von den Gesetzgebern auf Landes- und Bundesebene, aber stets zu berücksichtigen.
Solange die gewählten Gremien der Gemeinde Eschenburg die Strategie der Solostandorte weiterverfolgen, tritt die gesamte Feuerwehr Eschenburg auf der Stelle, gibt der Gemeindevorstand zu bedenken und zu beraten.
| 7. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:
Im Anschluss wird noch eine Anregung zur Höhe des Budgets für die Gesundheitsversorgung für das Haushaltsjahr 2025 gegeben.
| Ausschussvorsitzender | Schriftführer |
| Rolf Dietrich | Rainer Deutsch |