am Donnerstag, den 04.09.2025, um 19:00 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Rolf Dietrich eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Gegen die Ladung wird kein Einwand erhoben.
| 2. | Aufhebung Stellenbesetzungssperre Gemeindekasse |
Die Stelle FB I - Gemeindekasse (10 Wochenstunden) ist aufgrund einer internen Personalumsetzung seit 01.07.2025 unbesetzt. Die Stelle soll zunächst intern und ggf. anschließend extern ausgeschrieben werden. Der Gemeindevorstand beantragt daher, die Stellenbesetzungssperre für die Stelle Gemeindekasse aufzuheben.
Gleichzeitig beantragt der Gemeindevorstand, die Stundenzahl im Vorgriff auf den Nachtrag 2025 oder dem Haushalt 2026 auf 20 Stunden zu erhöhen.
Die Mehraufwendungen würden sich auf rd. 17.500 € belaufen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Anraten des Gemeindevorstandes, die Stellenbesetzungssperre für die Stelle „Gemeindekasse“ aufzuheben und die Stundenzahl auf 20 Wochenstunden zu erhöhen. Die Aufhebung gilt weiterhin für evtl. freiwerdende Stellen nach internen Bewerbungen bzw. Besetzungen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Bericht Produkt 132 - Haushalt 2025 - 30.06.2025 |
Der Bericht wurde den Mitgliedern mit der Einladung zugeleitet.
Hierzu wurden keine Fragen gestellt.
| 4. | Info - Jahresabschluss 2024 |
Gemäß § 112 Abs. 9 der HGO ist der Jahresabschluss binnen 5 Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres aufzustellen und die Gemeindevertretung über die wesentlichen Ergebnisse zu informieren.
Die Aufstellung erfolgt durch Beschluss des Gemeindevorstandes (Aufstellungsbeschluss).
Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Nach Abschluss der Prüfung wird der Jahresabschluss inkl. des Prüfberichtes über den Gemeindevorstand an die Gemeindevertretung zu Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet (§ 113 HGO)
Die Gemeindevertretung beschließt dann über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes (§ 114 HGO).
Der Jahresabschluss 2024 ist von Seiten der Verwaltung insoweit aufgestellt, dass der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeindevorstand gefasst werden kann. Die Verwaltung wird sich im Anschluss um einen Prüfungstermin durch die Abteilung Revision des Lahn-Dill-Kreises bemühen, damit der Jahresabschluss abschließend geprüft werden kann.
Auf die vorliegende Vermögensrechnung, die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung wird verwiesen.
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 462.414,97 €. Geplant war ein Fehlbedarf von 275.000 €. Das Ergebnis hat sich somit gegenüber der Planung um 737.414,97 € verbessert.
| Planung | Ist | Differenz |
| € | € | € |
| Ordentliches Ergebnis | - 685.000 | 468.360,79 | 1.153.360,79 |
| Außerordentliches Ergebnis | 410.000 | - 5.945,82 | - 415.945,82 |
| Summe | - 275.000 | 462.414,97 | 737.414,97 |
Finanzhaushalt:
Der Bestand an liquiden Mitteln hat sich gegenüber dem Vorjahr um -1.953.827,28 € vermindert und beträgt zum Jahresende 2.665.782,91 € (Vorjahr 4.619.610,19 €).
Bilanz:
Die Bilanzsumme hat sich von 52.707.144,61 € zum 31.12.2023 um 2.260.658,81 € erhöht und beträgt zum 31.12.2024 54.967.803,42 €.
| 5. | Info - Kindertagesstätte Neue Mitte in Eibelshausen |
Nach dem Gespräch mit Rechtsanwalt und Ältestenrat am 07.07.2025 hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Kündigung des Bauträgervertrages, einschließlich der Übertragung des Eigentums, zu betreiben, sofern die Fraktionen dieses Vorgehen unterstützen und der Rechtsanwalt zu diesem Vorgehen rät.
Nachdem der Bauträger sich am 22.08.2025 meldete und um ein Gespräch bat, wurde von Seiten der Gemeinde darauf eingegangen und für einen Einigungsversuch ein Ortstermin am 08.09.2025 vorgeschlagen. Der Gemeindevorstand wollte beim Ortstermin auf der Baustelle der Kita „Neue Mitte“ die Mängel und den Bautenstand vor Augen haben und die Perspektive für eine weitere Vorgehensweise entwickeln. Diese Einladung wurde vom Bauträger bislang nicht angenommen.
Wenn bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.09.2025 keine Einigung zustande kommt, sollte der von der Gemeinde beauftragte Anwalt die Kündigung und Rückabwicklung des Bauträgervertrags betreiben, berichtete Bürgermeister Konrad den Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung.
Kultur- und Sozialausschuss (02.09.2025) und Haupt- und Finanzausschuss (04.09.2025) werden darüber informiert, ehe die Gemeindevertretung am 18.09.2025 zu beschließen hat, wenn dieser letzte Einigungsversuch mit dem Bauträger nicht gelingt.
Hierzu werden einige Fragen von Bürgermeister Konrad beantwortet.
| 6. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad gibt des Ausschuss Mitteilungen zu folgenden Themen:
Anschließend wurde Hans-Jürgen Müller die Ernennungsurkunde zum Sportcoach von Bürgermeister Konrad überreicht.
Von Seiten der Ausschussmitglieder werden Fragen zu folgenden Themen gestellt:
| Ausschussvorsitzender | Schriftführer |
| Rolf Dietrich | Sascha Nickel |