Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verordnung über die Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLÖG)

Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606) wird verordnet:

§ 1

Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Eschenburg am

09. Oktober 2022 aus Anlass des Herbstmarktes in Eschenburg

freigegeben.

Die Offenhaltung ist beschränkt für die Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Eschenburg, den 20. September 2022

Gemeindevorstand
der Gemeinde Eschenburg
Konrad
Bürgermeister