am Donnerstag, den 12.09.2024,
um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Besucher und den Vertreter der Presse.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 23 anwesenden Mitgliedern fest.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 29.08.2024 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
| 2. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Der Vorsitzende informiert über die Ältestenratssitzung vom 10.06.2024. Dort wurde über folgende Themen gesprochen:
Änderung der Hauptsatzung
Kooperation mit dem Kreis zur Flüchtlingsunterbringung
Geschäftsordnung Gemeindevertretung (Bericht des Gemeindevorstandes an die Gemeindevertretung)
Bürgerversammlung - Termin und Themen
Zur Bürgerversammlung informiert er die Mitglieder der Gemeindevertretung, dass von Seiten der Verwaltung zwei Themen vorgeschlagen wurden, er aber einer Bürgerversammlung zu diesen Themen nicht zugestimmt hat, weil diese in der Vergangenheit schon in Bürgerversammlungen vorgestellt wurden.
Darüber hinaus informiert er die Anwesenden, dass Kai Eckert sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt hat und Barbara Ruth Mählich aus Simmersbach für Herrn Eckert in die Gemeindevertretung nachgerückt ist.
| 3. | Gemeindevorstand und Verbände 3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände 3.2 Fragen und Anregungen |
Der I. Beigeordnete Jürgen Krüll berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit dem letzten Bericht, der der Gemeindevertretung im Juni zugeleitet wurde.
Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar.
Im Anschluss daran werden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Hierzu wird der Bericht zum Jahresabschluss 2023 dem Protokoll der Gemeindevertretung als Anlage beigefügt.
| 4. | Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 03.09.2024, der Bau- und Umweltausschuss am 04.09.2024 und der Haupt- und Finanzausschuss am 05.09.2024 getagt. Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet.
Zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde eine Frage zum Projekt Eschenburgturm gestellt und beantwortet.
| 5. | Wahl eines stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes "Obere Dietzhölze" (Nachfolger für Kai Eckert) |
Mit E-Mail vom 25.04.2024 legt Kai Eckert mit sofortiger Wirkung sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung (und somit auch als stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes "Obere Dietzhölze") nieder.
Als neues Mitglied wird von der SPD-Fraktion
André Surkau
vorgeschlagen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wählt André Surkau zum stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes "Obere Dietzhölze".
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| Vorlagen des Gemeindevorstandes |
| 6. | Teilflächennutzungsplan „Windenergie Galgenberg“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
Die HH-Erneuerbare Energien Projekt GmbH projektiert die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) zwischen dem Galgenberg und der B 253. Die Untersuchungen für die Durchführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurden durchgeführt. Auf die erste Vor-stellung des Projekts im Jahr 2016 und auf die Präsentation des Projekts in der Sitzung des Gemeindevorstands am 03.06.2024 wird verwiesen. Dem Vorhaben wurde nach den Gremienberatungen zugestimmt.
Je nach Standort von Windenergieanlagen (WEA) gibt es unterschiedliche bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen:
Die beschleunigte Ausweisung des Ausbaus der Windenergie an Land ist ein zentrales Ziel in der Energiepolitik. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vom 20. Juli 2022 schafft bereits Verfahrenserleichterungen für Windenergieanlagen, wenn sie in einem so genannten „Beschleunigungsgebiet“ liegen (§ 6a WindBG).
Außerhalb eines Windenergiegebiets bewirkt die Ausschlusswirkung des Teilregionalplans Energie, dass die Zulassungsfähigkeit des Vorhabens derzeit nicht gegeben ist, die Vor-schriften zur Beschleunigung von Genehmigungen greifen hier nicht. Mit dem Erreichen des Flächenbeitragswerts entfällt die raumordnerische Ausschlusswirkung und die Gemeinde kann in Ausübung ihrer Planungshoheit selbst ein Windenergiegebiet ausweisen*.
Im Entwicklungsbereich war die Ausweisung eines Vorranggebiets zur Nutzung der Windenergie im Teilregionalplan vorgesehen, dieses wurde letztlich aber nicht im Teilregionalplan Energie dargestellt. Damit gilt der Projektbereich weder als Windenergiegebiet noch als Beschleunigungsgebiet.
Aufgrund der hier kurz skizzierten rechtlichen Rahmenbedingungen ist das projektierte Vorhaben nicht unmittelbar nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert und damit im vorliegenden Fall nicht zulassungsfähig.
Die Genehmigung des Vorhabens ist, trotz der weit fortgeschrittenen fachgesetzlichen Prüfungen, wegen der zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen ohne die Ausweisung eines Windenergie-gebiets zurzeit nicht mehr möglich. Dieser Sachverhalt wurde im Zuge der Zusammenstellung der immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen beim Regierungspräsidium Gießen bekannt. Vor-habenträger und Regierungspräsidium stehen im stetigen engen Austausch. Im Zuge der laufenden Abstimmungen hat das Regierungspräsidium einen Weg aufgezeigt, wie die Genehmigungsfähigkeit hergestellt werden kann, der mit der Einleitung des Flächennutzungsplanverfahrens aufgegriffen wird: Die Darstellung eines Windenergiegebiets mit der ergänzenden Bezeichnung als Beschleunigungsgebiet im Flächennutzungsplan schafft die rechtliche Grundlage für eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit als Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung der Windenergieanlagen.
Mit der Flächennutzungsplanung können europarechtliche Verpflichtungen umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Ausweisung von „Beschleunigungsgebieten“. Auf Bundesebene liegt zur Umsetzung der Richtlinie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort). Eine Länder- und Verbändeanhörung wurde durchgeführt. Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens sind Änderungen im Baugesetzbuch, die u.a. die Aufstellung sachlicher Teilflächennutzungspläne für Windenergiegebiete/ Beschleunigungsgebiete ermöglichen. Die sachlichen Teilflächennutzungspläne können auch für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist die Grundlage für die Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes und für die Einleitung der gesetzlichen Beteiligungsverfahren. Die Aufstellung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Die Vorhabenträger haben die erforderlichen Fachplanungen beauftragt. Vorliegende Untersuchungen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erfüllen alle relevanten Voraussetzungen und können somit für die Umweltprüfung im Flächennutzungsplanverfahren verwendet werden.
Wie für die gesamte Projektentwicklung trägt der Vorhabenträger die Planungskosten für das Flächennutzungsplanverfahren.
*Der Flächenbeitragswert bezeichnet den prozentualen Anteil der Landesfläche eines Bundeslandes, der für die Nutzung durch Windkraft auszuweisen ist. In Hessen beträgt der Flächenbeitragswert, der bis zum 31.12.2027 zu erreichen ist, 1,8 %. Nach dem Beschluss der Regionalversammlung Mittelhessen (19.12.2022, Staatsanzeiger Nr. 5 vom 29.01.2024) und der Feststellung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum HMWEVW (Staatsanzeiger Nr. 13 vom 25.03.2024) ist der für Hessen derzeit geltende Flächenbeitragswert von 1,8 % der Landesfläche erreicht.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB zwecks Ausweisung eines Windenergiegebietes am Galgenberg in den Gemarkungen Roth/E. und Simmersbach.
Ziel des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie Galgenberg“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen als Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Gemarkung Eiershausen, Gewerbegebiet Heerfeld 2. Bauabschnitt Ökologische Ersteinschätzung |
Die Biologische Planungsgemeinschaft Möller wurde mit der ökologischen Ersteinschätzung für die Erweiterung des Gewerbegebietes Heerfeld beauftragt.
Die Untersuchung erfolgte in der Vegetationsperiode 2023. Der Untersuchungsbereich erstreckte sich auf ein ca. 8 ha großes Gebiet.
Gemäß Regionalplanentwurf 2021 wird der Gemeinde Eschenburg der maximale Gewerbeflächenbedarf für die Inanspruchnahme von Flächen im Freiraum auf 8 ha für den Planungszeitraum (12 Jahre) festgelegt.
Die ökologische Ersteinschätzung ergab, dass im Südosten des Untersuchungsbereiches geschützte Biotope und Habitaten vorhanden sind. Diese Flächen sind „Tabu“ und dürfen nicht überbaut werden. Aus artenschutzrechtlichen Gründen sollte zwischen der Baufeldgrenze und den schutzwürdigen Flächen eine ausreichend große Pufferzone von mindestens 50 m eingeplant werden. Die Pufferzone soll verhindern, dass es nicht zur Veränderung des Wasserhaushaltes und zum Eintrag schädlicher Immissionen inkl. Licht, Staub und Lärm kommen kann. Um diese Pufferzone einzuhalten, könnte die Grenze des zukünftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auf Höhe der Flurstücke 123 und 132 verlaufen. Gegebenenfalls werden weitere Fachgutachten z.B. hydro-geologische Gutachten zur Bestätigung der Grenze von der unteren Naturschutzbehörde gefordert.
Evtl. könnte dieses Gutachten auch genutzt werden, um die Tabufläche zu verkleinern. Es muss nachgewiesen werden, welcher Abstand zum Biotop erforderlich ist, damit eine Bebauung keine negativen Auswirkungen hat.
Im nördlichen Planungsraum wurde der Planungswiderstand, mit Ausnahme der Feldlerche, mit mittel bis gering beurteilt. Da die Feldlerche nachgewiesen wurde, muss im Rahmen der Bauleitplanung für diese ein Ersatzbiotop gefunden werden. Dies ist jedoch allgemein relativ problemlos möglich.
Im Regionalplanentwurf 2022 ist unter G2908 die Fläche von ca. 3,3 ha (in den beigefügten Liegenschaftsauszügen als III. BA dargestellt) VRG Industrie und Gewerbe Planung dargestellt. Die Gemeinde hat eine Stellungnahme zu diesem Gebiet abgegeben, in der dargelegt wurde, dass diese Fläche aufgrund der topografischen Lage und der ungünstigen Erschließungsbedingungen reduziert und somit darauf verzichtet werden sollte.
Aufgrund dieser Stellungnahme wird vorgeschlagen, das Regierungspräsidium nochmals anzuschreiben und darum zu bitten, dass der „dritte Bauabschnitt“ aufgrund der ökologischen Ersteinschätzung im weiteren Verfahren berücksichtigt wird.
Nach dem Beschluss des Gemeindevorstandes wurde, vorbehaltlich der Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses und der Gemeindevertretung, das Regierungspräsidium angeschrieben, um abzuklären, ob eine entsprechende Änderung im derzeitigen Regionalplanentwurfes-Verfahren möglich ist.
Dies wird derzeit noch durch das Regierungspräsidium geklärt.
Im nächsten Schritt kann die grundsätzliche Verkaufsbereitschaft der Eigentümer und Eigentümerinnen im möglichen 2. Bauabschnitt Heerfeld abgefragt werden.
Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Grundlage der ökologischen Ersteinschätzung die Eigentümer und Eigentümerinnen in dem ca. 5,2 ha großen Geltungsbereich anzuschreiben und deren grundsätzliche Verkaufsbereitschaft abzufragen. Weiterhin wird eine geänderte Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Mittelhessen betreffend des möglichen dritten Bauabschnittes auf der Grundlage der ökologischen Ersteinschätzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Bauleitplanverfahren/Baulandumlegungsverfahren „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain Artenschutzgutachten und aktueller Sachstand im Verfahren |
Die ökologische Bestandsaufnahme für das Gebiet „Auf dem Löhchen“, in der Gemarkung Hirzenhain wurden in der Vegetationsperiode 2023 durchgeführt. Im Anschluss daran wurde das Artenschutz-Gutachten erstellt (Stand Juli 2024).
Es wird auf die Unterlagen, die der Informationsvorlage beilagen, verwiesen:
Das ökologische Gutachten ist für das Bauleitplanverfahren gem. § 13a BauGB erforderlich.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass einer Bebauung in diesem Gebiet nichts entgegensteht. Es wird lediglich eine Bauzeitenregelung für die Freimachung des Planbereiches (nur zulässig im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar) aufgenommen.
Aktueller Stand Baulandumlegungsverfahren:
Der Gemeindevorstand hat mit Beschluss vom 27.11.2023 für einzelne Grundstücke im Umlegungsgebiet „Auf dem Löhchen“ die 1. Vorwegnahme der Entscheidung gem. § 76 BauGB beschlossen.
Im Nachgang an diesen Beschluss wurde das Amt für Bodenmanagement mit der Erstellung der entsprechenden Unterlagen (Auszüge aus dem Umlegungsplan-Vorwegnahmebeschluss inkl. Empfangsbestätigungen und Rechtsmittelverzichtserklärungen) beauftragt.
Da die Zustellung ebenfalls an die Nacherben (diese waren jedoch nicht immer bekannt) erfolgen musste, konnte derzeit noch keine Bekanntmachung des Umlegungsplanes in der Wochenzeitung erfolgen. Dies wird in den weiteren Umlegungsschritten erfolgen.
Die Gemeindevertretung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |
| Hans-Otto Hermann | Rainer Deutsch |
Kommission Zukunft
Weitere Informationen aus den Ortsteilen:
Der Verkauf im Hirzenhainer Dorfladen startet am 30. September um 7 Uhr. Zur Einweihung steigt am vorherigen Sonntag (29. September) ein kleines Eröffnungsfest. Gestartet wird um 12.15 Uhr mit einer kurzen Andacht in der Kirche, dann gibt es ein Fest rund um den Laden. Die Straße „Klein Loh“ wird dafür gesperrt am Parkplatz. Alle Informationen zu diesem Bestbeispiel an Bürgerinitiative unter www.hirzenhainer-dorfladen.de im Internet.
Für den Spielplatz „Am Segelfliegerhang“ sind die Geräte geliefert worden - darunter der Flieger - und der Bauhof hat mit der Montage begonnen. Wie im Kultur- und Sozialausschuss erläutert, muss zunächst gemeinsam ein Konzept für Spielplätze erarbeitet werden. Wenn die Gesamtkosten von rund 80.000 € für diesen einen Spielplatz in Hirzenhain abgeschrieben werden müssen und keine Spenden eingeworben werden können, würde dieser eine Spielplatz in den kommenden Jahren so schwer auf der Ergebnisrechnung der gesamten Gemeinde lasten wie bislang für alle 25 Spiel- und Bolzplätze zusammengerechnet an jährlichem Unterhaltungsaufwand erbracht wurde. Die Ideen-Sammlung „Mehr Spielplätze“ und Beispiele wie das Babybecken im Bad und die Initiativen der Sportvereine Wissenbach und Eibelshausen für die Fußballplätze haben gezeigt, wie sich ein Ausweg aus dem Abschreibungs-Abseits findet.
Bodenbelagsarbeiten (Treppe) im Feuerwehrgerätehaus Hirzenhain sind erledigt.
Für die Beschaffung eines StLF20 für die Feuerwehr in Hirzenhain als Ersatz für einen mehr als 25 Jahre alten „Tanker“ hat das Land Hessen in einem Vorbescheid 80.850 € Zuschuss in Aussicht gestellt. Diese Förderung („30 % auf zuwendungsfähige Kosten“) hat die Gefahr, dass die Gemeinde bei der Beschaffung mehr Steuer bezahlt als Zuschuss erhält.
Außenanstrich Friedhofshalle Hirzenhain ist abgeschlossen.
Das Gewerbegebiet Fritz-Stamer-Haus kommt ins G-Projekt, mit dem die Lahn-Dill Breitband Firmen mit Glasfaser versorgt.
Die Bauschuttrecyclinganlage und Abfalllagerung im Lerchenweg hat das Regierungspräsidium Gießen per Anordnung stillgelegt.
Bis auf Pflaster und Pflanzen ist der Dorfplatz fast fertig. Ziel ist die Fertigstellung bis Ende September (außer Pflanzarbeiten). Nach Fertigstellung der Außenarbeiten erfolgt der fehlende Schlussanstrich am Multifunktionsgebäude, das ansonsten fertig ist.
Die „Wiederbelebung“ des Wissenbacher Markts ist genehmigt, nachdem unser Antrag auf Zielabweichung von der Regionalversammlung Mittelhessen - und das ist das Gremium für die 101 Städte und Gemeinden in Mittelhessen - beschlossen und vom RP Gießen beschieden worden war. Auch der frühere Markt wich von den Zielen der Regionalplanung ab, war z. B. Wissenbach auch damals schon nicht der „zentrale“ Ortsteil. Damit die EDEKA als neuer Eigentümer einen neuen Markt errichten kann, war die Abweichung vom Regionalplan beantragt worden für einen Lebensmittelmarkt mit einer Gesamt-Verkaufsfläche von max. 2.200 m², davon max. 1.700 m² für Lebensmittel und 500 m² für Getränke. Die Stadt Dillenburg will gegen Bescheid des Landes klagen.
Eine Bauvoranfrage für das leerstehende ALDI-Gebäude wird zurückzustellen sein, wenn auch hierfür eine Zielabweichung beantragt oder Änderungen im Bebauungsplan zu beschließen wären.
Vom Kreis gibt es nichts Neues zu den Erweiterungen der Grundschulen Wissenbach und Simmersbach.
Über die Bergsenkungsgebiete im Gemeindegebiet ist intern informiert worden. Hier betrifft es die frühere Grube Batzbach in Wissenbach, worunter z. B. der Schützenverein Einschränkungen hat, und die Grube Gottesgabe aufm Roth. Sollten sich tatsächlich Löcher im Boden auftun, die von den Schächten und Stollen herrühren, ist das Ordnungsamt zuständig - um z. B. den Bereich zu sperren.
Der Austausch des alten Ölkessels gegen eine Wärmepumpe ist Teil des zweiten Sanierungs-Bauabschnitts in der Kita. Bis auf Restarbeiten im Keller ist dieser Schritt abgeschlossen. Die Firma Martin Dorndorf GmbH (Eschenburg) hatte dafür mit 53.133,92 € (brutto) das günstigste Angebot abgegeben.
Die Fassadenerneuerung der Friedhofshalle Simmersbach läuft aktuell und ist fast fertig. Für die Maler- und Putzarbeiten für die Friedhofshallen in Simmersbach und Hirzenhain war die Fa. Donath Heimdecor (Eschenburg) als günstiger Bieter bei der Ausschreibung beauftragt worden.
Der Natur- und Vogelschutzverein Simmersbach hat 100 Jahre feiern können. Der wohl älteste Verein dieser Art im Kreis hat Neues vor: Am 21. September um 15 Uhr gibt es im „Bullenstall“ (Vereinsheim in der Weiherstraße) eine „Kräuterwerkstatt“.
Der Ortsbeirat Eiershausen hat eine positive Stellungnahme abgegeben für einen Mobilfunk-Standort beim Gewerbegebiet Heerfeld. Die DFMG möchte damit an der B 253, im Gewerbegebiet und im Ortsteil Eiershausen die Versorgung verbessern. Über die Verpachtung des Gemeindegrundstücks hat die Gemeindevertretung zu beschließen.
Der Fensteraustausch an der Kita ist abgeschlossen.
Für Arbeiten an der Schwarzbach durch Privateigentümer hat es einen Baustopp gegeben.
Für einen Funkmast aufm Roth übernimmt die DFMG (Telekom) nun die Planung. Nachdem die Gemeindevertretung am 11.04.2019 beschlossen hatte, für einen gemeinsamen Standort Telekom und Vodafone ein Gemeinde-Grundstück zu verpachten, hatte Vodafone die Planungen begonnen, aber später eingestellt. Eine Information des Ortsbeirates und der Bürger für den Funkmast ist am 8. Oktober geplant. Die DFMG möchte nun einen Funkmast auf dem Roth bauen. Weil seitdem fünf Jahre vergangen sind und die Pläne sich geändert haben, ist der Gemeindevorstand der Auffassung, sollte das Vorhaben der Telekom-Gesellschaft DFMG vorgestellt werden, ehe in den Gremien - vom Ortsbeirat bis zur Gemeindevertretung - zu beraten und zu beschließen ist. „Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Mobilfunk sind in jedem Fall der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen“, steht in der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg.
Wenn die L 3043 zwischen Eibelshausen und Steinbrücken ab 23. September saniert wird und der Umleitungs-Verkehr durch den Ortsteil Roth rollt, soll in der Ortsdurchfahrt „Tempo 30“ (VZ 274-30) beschildert und kontrolliert werden. Diese Anregung des Ortsbeirates ist an Hessen Mobil und den Kreis weitergeleitet worden.
Der Straßenendausbau des Baugebiets Eckeweg konnte von der Fa. Hinterlang (Bad Endbach) früher fertiggestellt werden als geplant. Auch das Ergebnis bekommt viel Lob.
In der Rathausstraße sind 325 m Kanal und Wasserleitung von insgesamt 500 m verlegt. Der Straßenbau (Trag- und Deckschicht) konnte bis zur Kreuzung Kastanienweg eingebaut und abgeschlossen werden. Die Baustelle ruht nun bis Mitte September, dann schafft die beauftragte Fa. Bernshausen-Bau (Bad Laasphe) die noch ausstehenden 175 m.
Die Neuverlegung der Trinkwasserleitung Am Anwender-Ringstraße ist abgeschlossen.
Die Neuverlegung einer Trinkwasserleitung und Austausch einer Abwasserleitung in der Bahnhofstraße OT Hirzenhain-Bahnhof laufen aktuell und werden voraussichtlich noch bis Oktober andauern.
Der Wasserbeschaffungsverband „Wasserwerke Dillkreis Süd“ hat auf unser Betreiben zwar ein Bauprogramm aufgestellt und will in den Jahren 2024 bis 2028 sieben Millionen Euro investieren, mit der von uns vorgeschlagenen Finanzierung über Investitionskostenzuschüsse der Mitglieder will sich der Wasserbeschaffungsverband indes nicht befassen. Die Finanzierung soll, wie bisher, über Kredite laufen, hat der Vorstand des Wasserbeschaffungsverbands beschlossen.