Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen - Niederschrift über die 21. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 12.09.2024, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

am Donnerstag, den 12.09.2024,

um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Besucher und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 23 anwesenden Mitgliedern fest.

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 29.08.2024 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.

2.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende informiert über die Ältestenratssitzung vom 10.06.2024. Dort wurde über folgende Themen gesprochen:

  • Änderung der Hauptsatzung

  • Kooperation mit dem Kreis zur Flüchtlingsunterbringung

  • Geschäftsordnung Gemeindevertretung (Bericht des Gemeindevorstandes an die Gemeindevertretung)

  • Bürgerversammlung - Termin und Themen

Zur Bürgerversammlung informiert er die Mitglieder der Gemeindevertretung, dass von Seiten der Verwaltung zwei Themen vorgeschlagen wurden, er aber einer Bürgerversammlung zu diesen Themen nicht zugestimmt hat, weil diese in der Vergangenheit schon in Bürgerversammlungen vorgestellt wurden.

Darüber hinaus informiert er die Anwesenden, dass Kai Eckert sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt hat und Barbara Ruth Mählich aus Simmersbach für Herrn Eckert in die Gemeindevertretung nachgerückt ist.

3.

Gemeindevorstand und Verbände

3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

3.2 Fragen und Anregungen

Der I. Beigeordnete Jürgen Krüll berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit dem letzten Bericht, der der Gemeindevertretung im Juni zugeleitet wurde.

Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet, ferner ist er im Internet nachlesbar.

Im Anschluss daran werden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

  • Unterbringung Flüchtlinge - Sachstand Containeranlagen
  • Jahresabschluss 2023

Hierzu wird der Bericht zum Jahresabschluss 2023 dem Protokoll der Gemeindevertretung als Anlage beigefügt.

4.

Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 03.09.2024, der Bau- und Umweltausschuss am 04.09.2024 und der Haupt- und Finanzausschuss am 05.09.2024 getagt. Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet.

Zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde eine Frage zum Projekt Eschenburgturm gestellt und beantwortet.

5.

Wahl eines stellv. Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes "Obere Dietzhölze" (Nachfolger für Kai Eckert)

Mit E-Mail vom 25.04.2024 legt Kai Eckert mit sofortiger Wirkung sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung (und somit auch als stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes "Obere Dietzhölze") nieder.

Als neues Mitglied wird von der SPD-Fraktion

André Surkau

vorgeschlagen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt André Surkau zum stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes "Obere Dietzhölze".

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Vorlagen des Gemeindevorstandes

6.

Teilflächennutzungsplan „Windenergie Galgenberg“

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die HH-Erneuerbare Energien Projekt GmbH projektiert die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) zwischen dem Galgenberg und der B 253. Die Untersuchungen für die Durchführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurden durchgeführt. Auf die erste Vor-stellung des Projekts im Jahr 2016 und auf die Präsentation des Projekts in der Sitzung des Gemeindevorstands am 03.06.2024 wird verwiesen. Dem Vorhaben wurde nach den Gremienberatungen zugestimmt.

Je nach Standort von Windenergieanlagen (WEA) gibt es unterschiedliche bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen:

  • Befindet sich der Standort für eine Windenergieanlage innerhalb eines ausgewiesenen „Windenergiegebiets“, so ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bereits dadurch gegeben. In Mittelhessen sind diese definiert durch die Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (Teilregionalplan Energie Mittelhessen) und weitere bereits ausgewiesene Windgebiete.

Die beschleunigte Ausweisung des Ausbaus der Windenergie an Land ist ein zentrales Ziel in der Energiepolitik. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vom 20. Juli 2022 schafft bereits Verfahrenserleichterungen für Windenergieanlagen, wenn sie in einem so genannten „Beschleunigungsgebiet“ liegen (§ 6a WindBG).

  • Außerhalb eines Windenergiegebiets bewirkt die Ausschlusswirkung des Teilregionalplans Energie, dass die Zulassungsfähigkeit des Vorhabens derzeit nicht gegeben ist, die Vor-schriften zur Beschleunigung von Genehmigungen greifen hier nicht. Mit dem Erreichen des Flächenbeitragswerts entfällt die raumordnerische Ausschlusswirkung und die Gemeinde kann in Ausübung ihrer Planungshoheit selbst ein Windenergiegebiet ausweisen*.

Im Entwicklungsbereich war die Ausweisung eines Vorranggebiets zur Nutzung der Windenergie im Teilregionalplan vorgesehen, dieses wurde letztlich aber nicht im Teilregionalplan Energie dargestellt. Damit gilt der Projektbereich weder als Windenergiegebiet noch als Beschleunigungsgebiet.

Aufgrund der hier kurz skizzierten rechtlichen Rahmenbedingungen ist das projektierte Vorhaben nicht unmittelbar nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert und damit im vorliegenden Fall nicht zulassungsfähig.

Die Genehmigung des Vorhabens ist, trotz der weit fortgeschrittenen fachgesetzlichen Prüfungen, wegen der zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen ohne die Ausweisung eines Windenergie-gebiets zurzeit nicht mehr möglich. Dieser Sachverhalt wurde im Zuge der Zusammenstellung der immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen beim Regierungspräsidium Gießen bekannt. Vor-habenträger und Regierungspräsidium stehen im stetigen engen Austausch. Im Zuge der laufenden Abstimmungen hat das Regierungspräsidium einen Weg aufgezeigt, wie die Genehmigungsfähigkeit hergestellt werden kann, der mit der Einleitung des Flächennutzungsplanverfahrens aufgegriffen wird: Die Darstellung eines Windenergiegebiets mit der ergänzenden Bezeichnung als Beschleunigungsgebiet im Flächennutzungsplan schafft die rechtliche Grundlage für eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit als Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung der Windenergieanlagen.

Mit der Flächennutzungsplanung können europarechtliche Verpflichtungen umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Ausweisung von „Beschleunigungsgebieten“. Auf Bundesebene liegt zur Umsetzung der Richtlinie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort). Eine Länder- und Verbändeanhörung wurde durchgeführt. Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens sind Änderungen im Baugesetzbuch, die u.a. die Aufstellung sachlicher Teilflächennutzungspläne für Windenergiegebiete/ Beschleunigungsgebiete ermöglichen. Die sachlichen Teilflächennutzungspläne können auch für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist die Grundlage für die Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes und für die Einleitung der gesetzlichen Beteiligungsverfahren. Die Aufstellung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Die Vorhabenträger haben die erforderlichen Fachplanungen beauftragt. Vorliegende Untersuchungen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erfüllen alle relevanten Voraussetzungen und können somit für die Umweltprüfung im Flächennutzungsplanverfahren verwendet werden.

Wie für die gesamte Projektentwicklung trägt der Vorhabenträger die Planungskosten für das Flächennutzungsplanverfahren.

*Der Flächenbeitragswert bezeichnet den prozentualen Anteil der Landesfläche eines Bundeslandes, der für die Nutzung durch Windkraft auszuweisen ist. In Hessen beträgt der Flächenbeitragswert, der bis zum 31.12.2027 zu erreichen ist, 1,8 %. Nach dem Beschluss der Regionalversammlung Mittelhessen (19.12.2022, Staatsanzeiger Nr. 5 vom 29.01.2024) und der Feststellung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum HMWEVW (Staatsanzeiger Nr. 13 vom 25.03.2024) ist der für Hessen derzeit geltende Flächenbeitragswert von 1,8 % der Landesfläche erreicht.

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB zwecks Ausweisung eines Windenergiegebietes am Galgenberg in den Gemarkungen Roth/E. und Simmersbach.

Ziel des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie Galgenberg“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen als Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu schaffen.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7.

Gemarkung Eiershausen, Gewerbegebiet Heerfeld 2. Bauabschnitt

Ökologische Ersteinschätzung

Die Biologische Planungsgemeinschaft Möller wurde mit der ökologischen Ersteinschätzung für die Erweiterung des Gewerbegebietes Heerfeld beauftragt.

Die Untersuchung erfolgte in der Vegetationsperiode 2023. Der Untersuchungsbereich erstreckte sich auf ein ca. 8 ha großes Gebiet.

Gemäß Regionalplanentwurf 2021 wird der Gemeinde Eschenburg der maximale Gewerbeflächenbedarf für die Inanspruchnahme von Flächen im Freiraum auf 8 ha für den Planungszeitraum (12 Jahre) festgelegt.

Die ökologische Ersteinschätzung ergab, dass im Südosten des Untersuchungsbereiches geschützte Biotope und Habitaten vorhanden sind. Diese Flächen sind „Tabu“ und dürfen nicht überbaut werden. Aus artenschutzrechtlichen Gründen sollte zwischen der Baufeldgrenze und den schutzwürdigen Flächen eine ausreichend große Pufferzone von mindestens 50 m eingeplant werden. Die Pufferzone soll verhindern, dass es nicht zur Veränderung des Wasserhaushaltes und zum Eintrag schädlicher Immissionen inkl. Licht, Staub und Lärm kommen kann. Um diese Pufferzone einzuhalten, könnte die Grenze des zukünftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auf Höhe der Flurstücke 123 und 132 verlaufen. Gegebenenfalls werden weitere Fachgutachten z.B. hydro-geologische Gutachten zur Bestätigung der Grenze von der unteren Naturschutzbehörde gefordert.

Evtl. könnte dieses Gutachten auch genutzt werden, um die Tabufläche zu verkleinern. Es muss nachgewiesen werden, welcher Abstand zum Biotop erforderlich ist, damit eine Bebauung keine negativen Auswirkungen hat.

Im nördlichen Planungsraum wurde der Planungswiderstand, mit Ausnahme der Feldlerche, mit mittel bis gering beurteilt. Da die Feldlerche nachgewiesen wurde, muss im Rahmen der Bauleitplanung für diese ein Ersatzbiotop gefunden werden. Dies ist jedoch allgemein relativ problemlos möglich.

Im Regionalplanentwurf 2022 ist unter G2908 die Fläche von ca. 3,3 ha (in den beigefügten Liegenschaftsauszügen als III. BA dargestellt) VRG Industrie und Gewerbe Planung dargestellt. Die Gemeinde hat eine Stellungnahme zu diesem Gebiet abgegeben, in der dargelegt wurde, dass diese Fläche aufgrund der topografischen Lage und der ungünstigen Erschließungsbedingungen reduziert und somit darauf verzichtet werden sollte.

Aufgrund dieser Stellungnahme wird vorgeschlagen, das Regierungspräsidium nochmals anzuschreiben und darum zu bitten, dass der „dritte Bauabschnitt“ aufgrund der ökologischen Ersteinschätzung im weiteren Verfahren berücksichtigt wird.

Nach dem Beschluss des Gemeindevorstandes wurde, vorbehaltlich der Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses und der Gemeindevertretung, das Regierungspräsidium angeschrieben, um abzuklären, ob eine entsprechende Änderung im derzeitigen Regionalplanentwurfes-Verfahren möglich ist.

Dies wird derzeit noch durch das Regierungspräsidium geklärt.

Im nächsten Schritt kann die grundsätzliche Verkaufsbereitschaft der Eigentümer und Eigentümerinnen im möglichen 2. Bauabschnitt Heerfeld abgefragt werden.

Der Beschlussvorlage für die Sitzung waren nachstehende Anlagen beigefügt:

  • Faunistisch-floristische Planungsanalyse und ökologische Ersteinschätzung - Stand Mai 2024
  • Faunistische Planungsraumanalyse und Ersteinschätzung - Habitate und 2023 beobachtete wertgebende Arten
  • Legende zu Faunistische Planungsraumanalyse und Ersteinschätzung - Habitate und 2023 beobachtete wertgebende Arten
  • Faunistische Planungsraumanalyse und Ersteinschätzung - Habitate und 2023 beobachtete wertgebende Arten - Wertstufen
  • Tabu-Flächen - keine Bebauung
  • Zusammenstellung der Flächen Heerfeld gem. Regionalplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
  • Liegenschaftsauszug mögliche Bauabschnitte
  • Liegenschaftsauszug Abfrage Eigentümer und Eigentümerinnen

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Grundlage der ökologischen Ersteinschätzung die Eigentümer und Eigentümerinnen in dem ca. 5,2 ha großen Geltungsbereich anzuschreiben und deren grundsätzliche Verkaufsbereitschaft abzufragen. Weiterhin wird eine geänderte Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Mittelhessen betreffend des möglichen dritten Bauabschnittes auf der Grundlage der ökologischen Ersteinschätzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Bauleitplanverfahren/Baulandumlegungsverfahren

„Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain

Artenschutzgutachten und aktueller Sachstand im Verfahren

Die ökologische Bestandsaufnahme für das Gebiet „Auf dem Löhchen“, in der Gemarkung Hirzenhain wurden in der Vegetationsperiode 2023 durchgeführt. Im Anschluss daran wurde das Artenschutz-Gutachten erstellt (Stand Juli 2024).

Es wird auf die Unterlagen, die der Informationsvorlage beilagen, verwiesen:

  • Biotoptypenkartierung faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stand Juli 2024
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anhang 1 - Prüfbögen der artweisen Konfliktanalyse
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anhang 2 - Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit allgemein häufiger Vogelarten
  • Bestands- und Konfliktplan
  • Bestandsbewertung

Das ökologische Gutachten ist für das Bauleitplanverfahren gem. § 13a BauGB erforderlich.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass einer Bebauung in diesem Gebiet nichts entgegensteht. Es wird lediglich eine Bauzeitenregelung für die Freimachung des Planbereiches (nur zulässig im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar) aufgenommen.

Aktueller Stand Baulandumlegungsverfahren:

Der Gemeindevorstand hat mit Beschluss vom 27.11.2023 für einzelne Grundstücke im Umlegungsgebiet „Auf dem Löhchen“ die 1. Vorwegnahme der Entscheidung gem. § 76 BauGB beschlossen.

Im Nachgang an diesen Beschluss wurde das Amt für Bodenmanagement mit der Erstellung der entsprechenden Unterlagen (Auszüge aus dem Umlegungsplan-Vorwegnahmebeschluss inkl. Empfangsbestätigungen und Rechtsmittelverzichtserklärungen) beauftragt.

Da die Zustellung ebenfalls an die Nacherben (diese waren jedoch nicht immer bekannt) erfolgen musste, konnte derzeit noch keine Bekanntmachung des Umlegungsplanes in der Wochenzeitung erfolgen. Dies wird in den weiteren Umlegungsschritten erfolgen.

Die Gemeindevertretung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer

Hans-Otto Hermann

Rainer Deutsch

Bericht des Gemeindevorstands zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.09.2024

Gesamt-Gemeinde:
  • Informationspolitik: „Der Gemeindevorstand hat die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen“, stellt die Hessische Gemeindeordnung als Aufgabe (§ 66 Abs. 2 HGO). Obwohl die Sitzung der Gemeindevertretung am 27.06.2024 ausgefallen ist, hat der Gemeindevorstand einen Bericht vorgelegt und veröffentlicht. Über die Wochenzeitung, die Internetseite www.eschenburg.de und die dazugehörige Eschenburg-App informiert die Gemeinde Eschenburg.
  • Jahresabschluss 2023: Mit 315.531,62 € weniger als geplant, aber dennoch positiv, ist das Vorjahr abgeschlossen. Wie im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich erläutert, ist der Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 52.791.677,14 € und einem Jahresüberschuss von 1.054.468,38 € festgestellt worden. Der Bestand an Zahlungsmitteln beträgt 4.619.610,19 €.
  • Prüfung holt auf: Die Prüfung der Jahresabschlüsse durch die Revision des Lahn-Dill-Kreises hat das Jahr 2016 geschafft und ist nun daran, die Jahresrechnung 2017 unter die Lupe zu nehmen. Die Revision wird im Anschluss daran auch noch die Jahre 2018 und 2019 prüfen.
  • Feuerwehr-Finanz-Fokus: Im Haupt- und Finanzausschuss soll nun häufiger über die Standort-Strategie für die Feuerwehr Eschenburg beraten werden. Die Feuerwehrgerätehäuser Simmersbach, Roth und Eiershausen können die steigenden Anforderungen und verpflichtenden Vorschriften nicht erfüllen. Der Förderantrag für einen Neubau in Simmersbach ist auf der Prioritätenliste des Kreises auf einem aussichtlosen Platz - und wird es auch bleiben, weil das Land Standorte bevorzugt fördert, wo die Zusammenarbeit von Feuerwehren erkennbar wird. Bevor weitere Überlegungen angestellt werden, wo, wann und wie Feuerwehrgerätehäuser ersetzt werden, soll im Fachausschuss eine Folgekosten-Betrachtung erfolgen nach § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Mit diesem „Feuerwehr-Finanz-Fokus“ soll für die folgenden Jahre simuliert werden, wie sich der Aufwand für die Feuerwehr zusammensetzt, wie aktuelle Neuanschaffungen in Abschreibung und Aufwand zu finden sind, und wie Feuerwehrgerätehäuser mit jeweils 4 Millionen € Herstellungskosten in der weiteren Ergebnisrechnung ihren Niederschlag finden, wenn sie gemäß Bedarf- und Entwicklungsplan einzeln gebaut werden.
  • Frühere Viehweide als Ausgleich: Für die Erweiterung des Steinbruchs in Hirzenhain wird als Ausgleich rund 2,1 Hektar benötigt, die wieder zu Wald wird. Für den Windpark Galgenberg werden voraussichtlich 3 Hektar Aufforstungsfläche benötigt. Hierfür werden Teile der früheren Viehweide von Eiershausen genutzt.
  • 137.963 Ökopunkte für Dietzhölze-Renaturierung: Sieben Jahre nach Antragstellung 2017 ist das vom Land Hessen geförderte Projekt „Renaturierung der Dietzhölze“ nunmehr abgeschlossen. Mit Datum vom 01.07.2024 hat der Lahn-Dill-Kreis, Fachdienst Natur und Umwelt, die naturschutzrechtliche Entscheidung getroffen, dass die von der Gemeinde eingebrachten Eigenmittel auf dem „Ökokonto“ verbucht werden. Von den Gesamtkosten in Höhe von 278.135,23 € hat das Land Hessen 222.950,00 € Euro als förderfähig anerkannt und die Kosten übernommen. Für die Gemeinde Eschenburg blieb ein Eigenanteil von 55.185,23 €. Mit Datum 06.01.2023 wurde beim Lahn-Dill-Kreis die Anrechnung des Eigenanteils in Ökopunkte beantragt. Dem Ökopunkte-Konto der Gemeinde Eschenburg wurden 137.963 Punkte gutgeschrieben. Somit stehen aktuell auf dem Ökopunkte-Konto der Gemeinde Eschenburg 508.720 Punkte zur Verfügung, wobei die bereits reservierten 30.325 Punkte für den B-Plan „FWGH Eiershausen“ abzuziehen sind.
  • Guter Anfang für Gesundheitsversorgung: Die Bergland Medizin MVZ GmbH hat in der Hauptstraße 62-64 in Ewersbach die erste Praxis eröffnet. Die neuen Räume hinter der alten Volksbank sind keine Notlösung, sondern ein guter Anfang, sehen es die Gremien der Gemeinde Eschenburg. Nun kann die Bergland Medizin MVZ GmbH die zweite Praxis planen, die in Eibelshausen am Marktplatz entstehen soll. Mit einer Werbekampagne wollen die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal für diesen gemeinsamen Gesundheits-Standort weiteren Nachwuchs werben. Zum Kauf des Ladenlokals am Marktplatz 2 steht der Notartermin an.
  • Flüchtlingsunterbringung: Der Betrieb der beiden Flüchtlings-Container in der Eiershäuser Straße 44 und 47 ist Anfang August an den Lahn-Dill-Kreis übergeben worden. Nun steht die Erstattung der Vorlauf-Kosten an. Die Baugenehmigung für zwei Jahre kam am 11.07.2024, der Antrag war im November gestellt worden.
  • Kita „Neue Mitte“: Der Neubau der viergruppigen Kita in der Simmersbacher Straße 2 geht gut voran. Gemäß Vertrag mit der JFP Fischer Projekte GmbH ist als erste Abschlagsrechnung 30 % der 4.050.000 € Auftragssumme zu bezahlen, wobei das Gemeindegrundstück für das Außengelände mit 13.325 € verrechnet wird. Für die vertragsgemäße Lieferung und Leistung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft über 200.000 € abgegeben. Wie im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich erklärt, ist noch keine Grunderwerbssteuer zu zahlen gewesen, die das Land beim Erwerb von Baugrund oder Immobilien mit 6 % anfordert. Auf unsere Frage, ob das Land nicht auf die Grunderwerbssteuer verzichten könne, wenn schon keine Investitionsförderung für den Kita-Neubau in Sicht ist, gibt es noch keine Antwort.
  • Bagger wieder in der Werkstatt: Ein Motortausch im Mai und Juni hatte bereits 28.500 € an Rechnungen für Reparatur und Ersatzgerät zur Folge. Nun ist der Bagger wieder kaputt. Es gibt Probleme mit der Hydrauliksteuerung, der Auslegerarm lässt sich nicht mehr kontrolliert steuern und es fehlt an hydraulischer Leistung. Der Bagger ist wieder in der Werkstatt. Ein passendes Ersatzgerät wurde für rd. 400 € am Tag gemietet.
  • Aufträge vergeben: Die Aufträge für die Unterhaltung der Feldwege und der Gewässer sind vergeben (inkl. der Erneuerung des Weges zum Haus Sonneck), die beauftragte Baufirma hat allerdings noch keine Arbeiten ausgeführt.
  • Ausbildung und Nachfolge: Ein neuer Bauingenieur hat bei der Gemeinde Eschenburg seine Arbeit begonnen und soll später die Nachfolge als Bauamtsleiter übernehmen. Neue Auszubildende sind verpflichtet worden in den Berufen Forstwirt (Wald), Verwaltungsfachangestellter (Rathaus) und Umwelttechnologe für Wasserversorgung (Gemeindewerke). Im Schwimmbad hat ein Auszubildender angefangen, der Fachangestellter für Bäderbetriebe lernt.
  • Geschwindigkeits-Anzeigen im Einsatz: Tempo-Anzeigen sind in allen Ortsteilen installiert worden. Mit dem Hubsteiger können sie an vielen Stellen im Gemeindegebiet eingesetzt werden. Der Aufwand für das Mieten des Hubsteigers steigert sich dadurch. Über Einsatz der Tempo-Displays wird ebenso berichtet wie über die Mietkosten für Hubsteiger.
  • Bands und Chöre beim „Bunter Abend“ des KKED: Am 27. September ab 18 Uhr möchte der Kulturkreis Eschenburg & Dietzhölztal Chören, Musikgruppen und Akteuren der beiden Gemeinden in der Mehrzweckhalle Wissenbach eine Bühne bieten. Zwei Bands der Holderbergschule, „aCHORd“ und der Shantychor Steinbrücken sowie Flötenmusik und Dudelsack werden zu hören sein. Dazu kommt die Ropeskipping-Gruppe des TSV Hirzenhain. Die Bewirtung übernehmen die Landfrauen Wissenbach. Mehr Informationen unter www.kked.de im Internet.
  • „Eschenburg erleben“ - Fotowettbewerb bis Ende der Herbstferien: Bis zum Ende der Herbstferien sammeln wir unter dem Motto „Eschenburg erleben“ Fotos, um daraus einen Kalender für 2025 zu gestalten. Die Aufnahme in digitaler Datei-Form sollten groß genug sein, um daraus auch Vergrößerungen im Format 50 x 70 zu erstellen. Alle Einsender erklären sich bei ihrer Teilnahme einverstanden, dass die Aufnahmen später im Kalender, in einer Ausstellung und auch in Publikationen der Gemeinde Eschenburg erscheinen können. Zusendungen gehen an die Adresse zukunft@eschenburg.de per E-Mail. Der Gewinner erhält einen Gutschein über 100 € für das Freizeitbad „Panoramablick“. Der Zweitplatzierte bekommt ein Ticket über 50 €. Und der Drittplatzierte kann für 25 € baden gehen. Der Rechtsweg ist bei diesem Fotowettbewerb ausgeschlossen. Einsendeschluss ist am Ende der Herbstferien (25. Oktober).
  • AED-Geräte für den Notfall: Für die Defibrillatoren, die an DGH und anderen zentralen Stellen angebracht worden sind, gibt es unter www.eschenburg.de/defi Erklärungen mit Infos, Fotos und einem Video. Auf der Online-Karte www.openaedmap.org sind die Defibrillatoren zu finden.
  • Spenden sammeln für Eschenburgturm: Der Standort Hornberg ist für einen Aussichtsturm nicht einfach, ergab eine Rundumsicht in verschiedenen Höhen, wie der Bau- und Umweltausschuss erörtert hat. Bei über 30 Metern Höhe gilt ein Turm als „Sonderbau“, unter 40 Metern wirkt die Aussicht mau. Weil dennoch viele die Vision unterstützen möchten, wird die „Stiftung für Eschenburg“ gebeten, weiter Spenden zu sammeln und Unterstützer zu finden.
  • Mähroboter im Test: Wie von den Gremien angeregt, testen wir auf unseren Friedhöfen den Einsatz von Mährobotern. Bislang war noch kein System ohne Begrenzungsdraht zu finden. Mit einem satellitengestützten System werden wir es nun versuchen. Nach einem kostenlosen Test werden wir zu gegebener Zeit über die ersten Erfahrungen berichten.
  • Anträge fürs Regionalbudget nur noch komplett: Anträge zum Regionalbudget, über das im Lahn-Dill-Bergland Projekte unter 20.000 € mit bis zu 80 % Zuschuss gefördert werden können, wird der Gemeindevorstand nur stellen bzw. weiterleiten, wenn die erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen und der Aufwand zu stemmen ist. Dieser Beschluss ist allen Ortsbeiräten zur Kenntnis gegeben worden.

Kommission Zukunft

  • Eschenburg blüht: „Kommission Zukunft“ verteilt Blumenzwiebeln am Markt-Sonntag nach Quiz in Wochenzeitung. Am Sonntag zwischen 11 und 17 Uhr besetzt die „Kommission Zukunft“ und die Holderbergschule einen gemeinsamen Stand. In den vier Wochen davor gibt es in der Wochenzeitung eine Beitragsreihe, die wie ein kleines Quiz unter dem Motto „Eschenburg blüht“ steht und das Thema Gärten hat. Wer daran teilnimmt, kann sich am Stand Blumenzwiebeln abholen.

Weitere Informationen aus den Ortsteilen:

Eibelshausen:
  1. Der Kunstrasenplatz im Holderbergstadion ist fertig verlegt. Die leichtathletischen Flächen wurden in der vergangenen Woche gereinigt. Die beschädigten Flächen sind ausgebessert, das abschließende „Retopping“ wird voraussichtlich am Mittwoch, 11.09.24, aufgespritzt. Abschließend fehlt nur noch die Linierung, deren Ausführung nun zeitnah noch festgelegt werden muss. Die halbrunden Flächen für Leichtathletik, die derzeit nicht genutzt werden, werden zunächst auch nicht saniert. Für den Sportverein Eibelshausen, der dieses Projekt vorbildlich vorangetrieben hat, ist der Zuwendungsbescheid des Ministeriums auf dem Weg zur Unterschrift. Mit der Neueröffnung des Holderbergstadions soll der „Dankeschön-Abend“ mit Sportlerehrung und Ehrenamtspreis gefeiert werden, wofür Vorschläge nach unserer Richtlinie für Sportlerehrung/Ehrenamtspreis eingereicht werden können.
  2. Die Sanierung der L 3043 zwischen Eibelshausen und Steinbrücken soll am 23. September starten. Die grundhafte Erneuerung auf der freien Strecke soll dabei unter Vollsperrung ausgeführt und im Dezember vollendet sein, plant Hessen Mobil. Die beiden Ortseingänge sollen im Frühjahr des kommenden Jahres als Abschnitte 3 und 4 erfolgen. Durch die späte Ausschreibung unterliegen die Kosten - die Gemeinde Eschenburg ist mit den beiden Bushaltestellen am Ortseingang Eibelshausen beteiligt - einer Steigerung. Bleibt zu hoffen, dass die beauftragte Firma Lauber hier noch einiges wettmachen kann.
  3. Nachdem private Eigentümer und die Gemeinde ihre Grundstücke in der Gewerbeerweiterungsfläche am Rommelsberg verkauft haben, kann nun ein eigener Firmen-Standort für Questalpha geplant werden. Das Planverfahren für die Erweiterung der Firma Kettenbach kommt im nächsten Sitzungsblock zum Ziel.
  4. Neues Staffellöschfahrzeug für die Feuerwehr am Standort Eibelshausen ist ausgeliefert und in Dienst genommen worden. Bei diesem StLF muss noch ein „Abbiege-Assistent“ nachgerüstet werden. Das alte TLF 16/25 (Bj. 1995) wird verkauft für 12.000 € gegen Höchstgebot bei der Zollauktion.
  5. Norma will den Lebensmittelmarkt-Standort Eiershäuser Straße 49 übernehmen und zunächst im Bestand starten. Es wird bereits Personal gesucht.
  6. Für den einen Widerspruch zu den Straßenbeiträgen für die grundhafte Erneuerung der Rehgartenstraße hat der Anhörungsausschuss von einer Anhörung abgesehen, weil die Sach- und Rechtslage hinreichend geklärt erscheint und eine gütliche Erledigung des Widerspruchs nicht zu erwarten sei.
  7. Der Lahn-Dill-Kreis will die Kreisstraße 7 (Simmersbacher Straße) in Eibelshausen herabstufen und an die Gemeinde Eschenburg übergeben. Aufgrund der Lage im Netz wird davon ausgegangen, dass sich auf der K7 vorwiegend Verkehr zwischen Eibelshausen und Simmersbach bewegt sowie Ziel- und Quellverkehr, welche dem Gemeindestraßenverkehr zuzuordnen sind. Nach der Sanierung in 2025 kann die Straße übergeben werden, dann kann auch über eine weitere Bepflanzung beraten werden - in eigener Zuständigkeit fürs Eigentum der Gemeinde.
Hirzenhain:
  1. Der Verkauf im Hirzenhainer Dorfladen startet am 30. September um 7 Uhr. Zur Einweihung steigt am vorherigen Sonntag (29. September) ein kleines Eröffnungsfest. Gestartet wird um 12.15 Uhr mit einer kurzen Andacht in der Kirche, dann gibt es ein Fest rund um den Laden. Die Straße „Klein Loh“ wird dafür gesperrt am Parkplatz. Alle Informationen zu diesem Bestbeispiel an Bürgerinitiative unter www.hirzenhainer-dorfladen.de im Internet.

  2. Für den Spielplatz „Am Segelfliegerhang“ sind die Geräte geliefert worden - darunter der Flieger - und der Bauhof hat mit der Montage begonnen. Wie im Kultur- und Sozialausschuss erläutert, muss zunächst gemeinsam ein Konzept für Spielplätze erarbeitet werden. Wenn die Gesamtkosten von rund 80.000 € für diesen einen Spielplatz in Hirzenhain abgeschrieben werden müssen und keine Spenden eingeworben werden können, würde dieser eine Spielplatz in den kommenden Jahren so schwer auf der Ergebnisrechnung der gesamten Gemeinde lasten wie bislang für alle 25 Spiel- und Bolzplätze zusammengerechnet an jährlichem Unterhaltungsaufwand erbracht wurde. Die Ideen-Sammlung „Mehr Spielplätze“ und Beispiele wie das Babybecken im Bad und die Initiativen der Sportvereine Wissenbach und Eibelshausen für die Fußballplätze haben gezeigt, wie sich ein Ausweg aus dem Abschreibungs-Abseits findet.

  3. Bodenbelagsarbeiten (Treppe) im Feuerwehrgerätehaus Hirzenhain sind erledigt.

  4. Für die Beschaffung eines StLF20 für die Feuerwehr in Hirzenhain als Ersatz für einen mehr als 25 Jahre alten „Tanker“ hat das Land Hessen in einem Vorbescheid 80.850 € Zuschuss in Aussicht gestellt. Diese Förderung („30 % auf zuwendungsfähige Kosten“) hat die Gefahr, dass die Gemeinde bei der Beschaffung mehr Steuer bezahlt als Zuschuss erhält.

  5. Außenanstrich Friedhofshalle Hirzenhain ist abgeschlossen.

  6. Das Gewerbegebiet Fritz-Stamer-Haus kommt ins G-Projekt, mit dem die Lahn-Dill Breitband Firmen mit Glasfaser versorgt.

  7. Die Bauschuttrecyclinganlage und Abfalllagerung im Lerchenweg hat das Regierungspräsidium Gießen per Anordnung stillgelegt.

Wissenbach:
  1. Bis auf Pflaster und Pflanzen ist der Dorfplatz fast fertig. Ziel ist die Fertigstellung bis Ende September (außer Pflanzarbeiten). Nach Fertigstellung der Außenarbeiten erfolgt der fehlende Schlussanstrich am Multifunktionsgebäude, das ansonsten fertig ist.

  2. Die „Wiederbelebung“ des Wissenbacher Markts ist genehmigt, nachdem unser Antrag auf Zielabweichung von der Regionalversammlung Mittelhessen - und das ist das Gremium für die 101 Städte und Gemeinden in Mittelhessen - beschlossen und vom RP Gießen beschieden worden war. Auch der frühere Markt wich von den Zielen der Regionalplanung ab, war z. B. Wissenbach auch damals schon nicht der „zentrale“ Ortsteil. Damit die EDEKA als neuer Eigentümer einen neuen Markt errichten kann, war die Abweichung vom Regionalplan beantragt worden für einen Lebensmittelmarkt mit einer Gesamt-Verkaufsfläche von max. 2.200 m², davon max. 1.700 m² für Lebensmittel und 500 m² für Getränke. Die Stadt Dillenburg will gegen Bescheid des Landes klagen.

  3. Eine Bauvoranfrage für das leerstehende ALDI-Gebäude wird zurückzustellen sein, wenn auch hierfür eine Zielabweichung beantragt oder Änderungen im Bebauungsplan zu beschließen wären.

  4. Vom Kreis gibt es nichts Neues zu den Erweiterungen der Grundschulen Wissenbach und Simmersbach.

  5. Über die Bergsenkungsgebiete im Gemeindegebiet ist intern informiert worden. Hier betrifft es die frühere Grube Batzbach in Wissenbach, worunter z. B. der Schützenverein Einschränkungen hat, und die Grube Gottesgabe aufm Roth. Sollten sich tatsächlich Löcher im Boden auftun, die von den Schächten und Stollen herrühren, ist das Ordnungsamt zuständig - um z. B. den Bereich zu sperren.

Simmersbach:
  1. Der Austausch des alten Ölkessels gegen eine Wärmepumpe ist Teil des zweiten Sanierungs-Bauabschnitts in der Kita. Bis auf Restarbeiten im Keller ist dieser Schritt abgeschlossen. Die Firma Martin Dorndorf GmbH (Eschenburg) hatte dafür mit 53.133,92 € (brutto) das günstigste Angebot abgegeben.

  2. Die Fassadenerneuerung der Friedhofshalle Simmersbach läuft aktuell und ist fast fertig. Für die Maler- und Putzarbeiten für die Friedhofshallen in Simmersbach und Hirzenhain war die Fa. Donath Heimdecor (Eschenburg) als günstiger Bieter bei der Ausschreibung beauftragt worden.

  3. Der Natur- und Vogelschutzverein Simmersbach hat 100 Jahre feiern können. Der wohl älteste Verein dieser Art im Kreis hat Neues vor: Am 21. September um 15 Uhr gibt es im „Bullenstall“ (Vereinsheim in der Weiherstraße) eine „Kräuterwerkstatt“.

Eiershausen:
  1. Der Ortsbeirat Eiershausen hat eine positive Stellungnahme abgegeben für einen Mobilfunk-Standort beim Gewerbegebiet Heerfeld. Die DFMG möchte damit an der B 253, im Gewerbegebiet und im Ortsteil Eiershausen die Versorgung verbessern. Über die Verpachtung des Gemeindegrundstücks hat die Gemeindevertretung zu beschließen.

  2. Der Fensteraustausch an der Kita ist abgeschlossen.

  3. Für Arbeiten an der Schwarzbach durch Privateigentümer hat es einen Baustopp gegeben.

Roth:
  1. Für einen Funkmast aufm Roth übernimmt die DFMG (Telekom) nun die Planung. Nachdem die Gemeindevertretung am 11.04.2019 beschlossen hatte, für einen gemeinsamen Standort Telekom und Vodafone ein Gemeinde-Grundstück zu verpachten, hatte Vodafone die Planungen begonnen, aber später eingestellt. Eine Information des Ortsbeirates und der Bürger für den Funkmast ist am 8. Oktober geplant. Die DFMG möchte nun einen Funkmast auf dem Roth bauen. Weil seitdem fünf Jahre vergangen sind und die Pläne sich geändert haben, ist der Gemeindevorstand der Auffassung, sollte das Vorhaben der Telekom-Gesellschaft DFMG vorgestellt werden, ehe in den Gremien - vom Ortsbeirat bis zur Gemeindevertretung - zu beraten und zu beschließen ist. „Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Mobilfunk sind in jedem Fall der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen“, steht in der Hauptsatzung der Gemeinde Eschenburg.

  2. Wenn die L 3043 zwischen Eibelshausen und Steinbrücken ab 23. September saniert wird und der Umleitungs-Verkehr durch den Ortsteil Roth rollt, soll in der Ortsdurchfahrt „Tempo 30“ (VZ 274-30) beschildert und kontrolliert werden. Diese Anregung des Ortsbeirates ist an Hessen Mobil und den Kreis weitergeleitet worden.

  3. Der Straßenendausbau des Baugebiets Eckeweg konnte von der Fa. Hinterlang (Bad Endbach) früher fertiggestellt werden als geplant. Auch das Ergebnis bekommt viel Lob.

Gemeindewerke:
  1. In der Rathausstraße sind 325 m Kanal und Wasserleitung von insgesamt 500 m verlegt. Der Straßenbau (Trag- und Deckschicht) konnte bis zur Kreuzung Kastanienweg eingebaut und abgeschlossen werden. Die Baustelle ruht nun bis Mitte September, dann schafft die beauftragte Fa. Bernshausen-Bau (Bad Laasphe) die noch ausstehenden 175 m.

  2. Die Neuverlegung der Trinkwasserleitung Am Anwender-Ringstraße ist abgeschlossen.

  3. Die Neuverlegung einer Trinkwasserleitung und Austausch einer Abwasserleitung in der Bahnhofstraße OT Hirzenhain-Bahnhof laufen aktuell und werden voraussichtlich noch bis Oktober andauern.

  4. Der Wasserbeschaffungsverband „Wasserwerke Dillkreis Süd“ hat auf unser Betreiben zwar ein Bauprogramm aufgestellt und will in den Jahren 2024 bis 2028 sieben Millionen Euro investieren, mit der von uns vorgeschlagenen Finanzierung über Investitionskostenzuschüsse der Mitglieder will sich der Wasserbeschaffungsverband indes nicht befassen. Die Finanzierung soll, wie bisher, über Kredite laufen, hat der Vorstand des Wasserbeschaffungsverbands beschlossen.

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“
  1. Gute Ergebnisse für beide Gemeinden: Nachdem eine Rechnung aus dem Jahr 2023 den Jahresabschluss nochmals verändert hatte, kann der Überschuss von insgesamt 349.194,27 € an die beiden Gemeinden zurückerstattet werden, was zunächst mit 80 % nach der Feststellung im Vorstand und dem Rest nach der Prüfung erfolgt. Eschenburg bekommt zunächst 178.646,11 €, Dietzhölztal 100.709,30 €.