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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 4/2024
Die Gemeindewerke informieren
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Frostschäden an Hauswasserzähler und Bauwasserzähler

Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Kunden darauf hin, dass sowohl in bewohnten, als auch in unbewohnten Gebäuden die Messeinrichtungen (Wasserzähler), gemäß § 10 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg (WVS) vor Frost zu schützen sind.

Gleiches gilt auch für Bauwasserzähler in noch nicht bezugsfertigen privaten bzw. gewerblichen Bauprojekten.

Ein Verstoß gegen die Wasserversorgungssatzung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 35 Abs. 6 der WVS dar.

Wir bitten alle Eigentümer und Bauherrn, in ihrem eigenen Interesse dafür zu sorgen, die Wasserzähler entsprechend vor Frosteinwirkungen zu schützen.

Sollte dennoch ein Schaden auftreten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, damit größere Schäden und Wasserverluste verhindert werden können.

Ihre Gemeindewerke Eschenburg