Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 14.12.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
§ 8 wird nicht geändert
35713 Eschenburg, den 15.12.2023
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Landrat des Lahn-Dill-Kreises – als Behörde der Landesverwaltung
Postfach 19 40
35573 Wetzlar
Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr
- Kommunal- und Finanzaufsicht-
Datum: 22. Dezember 2023
Unser Zeichen.: 15.1 – FA - 221.1 (532009)
Ansprechpartner: Herr Jochem
Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 ändert die genehmigungsbedürftigen Bestandteile im Sinne von § 97a HGO der Haushaltssatzung 2023 nicht, so dass meine ursprüngliche „Genehmigung“ unter Einbeziehung der Anpassung der Einzelgenehmigung vom 31. Mai 2023 weiterhin Bestand hat:
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2023 (nach Nachtrag)
| a. | der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 103 HGO in Höhe des Gesamtbetrags von 1.000.000 € (i. W.: eine Million Euro) |
| b. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 HGO zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren in Höhe von 4.450.000 € (i. W. vier Million vierhundertfünfzigtausend Euro) |
| c. | des Betrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € (i. W.: fünfhunderttausend Euro) |
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13. Januar bis 24. Januar 2023 im Rathaus, Nassauer Straße 11, OT Eibelshausen, Zimmer 2.08 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| montags bis freitags | von 08.30 bis 12.00 Uhr |
| und montags | von 14.00 bis 16.30 Uhr |
| sowie dienstags und donnerstags | von 14.00 bis 15.30 Uhr |
35713 Eschenburg, den 17.01.2024