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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Eschenburg

Nachtragssatzung und Bekanntmachung der Nachtragsatzung für das Haushaltsjahr 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 14.12.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

§ 8

§ 8 wird nicht geändert

35713 Eschenburg, den 15.12.2023

Gemeindevorstand
...............................................
Konrad
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Landrat des Lahn-Dill-Kreises – als Behörde der Landesverwaltung

Postfach 19 40

35573 Wetzlar

Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr

- Kommunal- und Finanzaufsicht-

Datum: 22. Dezember 2023

Unser Zeichen.: 15.1 – FA - 221.1 (532009)

Ansprechpartner: Herr Jochem

Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 ändert die genehmigungsbedürftigen Bestandteile im Sinne von § 97a HGO der Haushaltssatzung 2023 nicht, so dass meine ursprüngliche „Genehmigung“ unter Einbeziehung der Anpassung der Einzelgenehmigung vom 31. Mai 2023 weiterhin Bestand hat:

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2023 (nach Nachtrag)

a.

der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 103 HGO in Höhe des Gesamtbetrags von 1.000.000 € (i. W.: eine Million Euro)

b.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 HGO zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren in Höhe von 4.450.000 € (i. W. vier Million vierhundertfünfzigtausend Euro)

c.

des Betrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € (i. W.: fünfhunderttausend Euro)

In Vertretung
(Siegel)
Jochem
Verwaltungsoberrat

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13. Januar bis 24. Januar 2023 im Rathaus, Nassauer Straße 11, OT Eibelshausen, Zimmer 2.08 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags bis freitags

von 08.30 bis 12.00 Uhr

und montags

von 14.00 bis 16.30 Uhr

sowie dienstags und donnerstags

von 14.00 bis 15.30 Uhr

35713 Eschenburg, den 17.01.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Eschenburg
...........................................
Konrad
Bürgermeister