Der Jagdvorstand hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jagdpachtjahres 2022/2023 - wie bisher -
der Gemeinde Eschenburg für den Feld- und Waldwegebau, Forstwirtschaft
der Haubergsgenossenschaft Eibelshausen für den Waldwegebau und
der Interessentenwaldgemeinschaft Roth für den Waldwegebau
zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz bekanntgemacht.
Jeder Jagdgenosse, der den Beschluss nicht zustimmt, kann binnen eines Monats dieser Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zu Protokoll des Jagdvorstandes im Rathaus der Gemeinde Eschenburg Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Zimmer E.01, während den Dienststunden erheben. Dem Widerspruch mit Anspruchsanmeldungen müssen die Angaben Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe der bejagbaren Fläche des widersprechenden Jagdgenossens enthalten. Es ist ein Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges dem Widerspruch beizufügen.
Eschenburg, den 28. September 2022