Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Jagdgenossenschaft - Reinertrag 2022/2023

Der Jagdvorstand hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jagdpachtjahres 2022/2023 - wie bisher -

  • der Gemeinde Eschenburg für den Feld- und Waldwegebau, Forstwirtschaft

  • der Haubergsgenossenschaft Eibelshausen für den Waldwegebau und

  • der Interessentenwaldgemeinschaft Roth für den Waldwegebau

zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz bekanntgemacht.

Jeder Jagdgenosse, der den Beschluss nicht zustimmt, kann binnen eines Monats dieser Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zu Protokoll des Jagdvorstandes im Rathaus der Gemeinde Eschenburg Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg, Zimmer E.01, während den Dienststunden erheben. Dem Widerspruch mit Anspruchsanmeldungen müssen die Angaben Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe der bejagbaren Fläche des widersprechenden Jagdgenossens enthalten. Es ist ein Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges dem Widerspruch beizufügen.

Eschenburg, den 28. September 2022

gez. Konrad
Jagdvorsteher