Titel Logo
Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung Eschenburg

am Mittwoch, den 20.09.2023, um 19:00 Uhr,

im Bürgerhaus Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Hartwig Bieber, eröffnet die 17. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:03 Uhr und begrüßt Herrn Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger, Bürgermeister Götz Konrad, die anwesenden Mitglieder, die Beigeordneten, die Gemeindevertreter sowie die Ortsbeiräte. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderung zu der Tagesordnung gibt. Es werden keine Änderungen gewünscht.

2.

Aufhebung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Auf den Zäun“, Gemarkung Eiershausen

Katharina Fritschi erläutert die Vorlage kurz.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weitere Wohnbaugrundstücke beraten und u.a. beschlossen, dass das Gebiet „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eiershausen, Ortseingang, im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist.

Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet teilweise als Kleingarten, bestehende Wohnbaufläche und Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen (siehe vorliegender Auszug aus dem Flächennutzungsplan).

Die Eigentümer/Miteigentümer im Plangebietsentwurf wurden angeschrieben und über die mögliche Erweiterung informiert. Gleichzeitig wurde nachgefragt, ob sie bereit wären, ihr Grundstück an die Gemeinde gemäß der Baulandrichtlinie zu veräußern. Des Weiteren hat für die Eigentümer/Miteigentümer eine Informationsveranstaltung am 05.10.2022 stattgefunden.

Bei der Fläche handelt es sich um ca. 5.800 m² mit 57 Flurstücken und derzeit 55 Eigentümer/Miteigentümer.

Der Ortsbeirat Eiershausen hat sich ebenfalls mit der Thematik befasst und versucht, noch weitere Eigentümer dazu zu bewegen, ihre Grundstücke an die Gemeinde zum Kauf oder Tausch anzubieten. Dies leider ohne großen Erfolg.

Die Rückmeldungen der Eigentümer/Miteigentümer (Stand 10.08.23) liegen den Anwesenden vor.

Ca. 55 % der Flächen (ca. 3.200 m²) könnte die Gemeinde erwerben bzw. stehen bereits im Eigentum (Verkaufs-, Tauschbereitschaft oder Gemeindeeigentum). Jedoch sind ca. 45 % der Eigentümer nicht verkaufsbereit oder haben keine Rückmeldung abgegeben (ca. 2.600 m²).

Aufgrund dieser Eigentümerrückmeldungen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit zur Schaffung weiterer Wohnbaugrundstücke in diesem Plangebiet.

Außerdem ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 zu beachten. Es wurde mit diesem Urteil entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen und dies somit gegen EU-Recht verstößt. Dadurch wären weiterhin höhere Bauleitplanungskosten aufgrund der Erstellung eines Umweltberichtes, Ausweisung von Ausgleichsflächen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Verfahren für die Flächennutzungsplan-Änderung etc. erforderlich. Das Urteil liegt ebenfalls vor.

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon sind keine Anwesenden betroffen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, nachstehenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt aufgrund der Eigentümerverhandlungen die Aufhebung des am 06.10.2022 (09. Sitzung) durch die Gemeindevertretung gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Auf den Zäun“, OT Eiershausen gem. § 2 BauGB i.V.m. § 13 b BauGB. Der aufzuhebende Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

3.

Flächennutzungsplan-Änderung „Feuerwehrgerätehaus“ (ehemals „Neubau Kindertagesstätte“), Gemarkung Eiershausen

a) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Dipl.-Ing. Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger.

Die Beteiligung der Behörden und der Nachbarkommunen wurden mit Schreiben vom 21.04.2020 durch das Ingenieurbüro Zillinger durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen wurden ausgewertet.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum 27.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020 durchgeführt.

Es wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die Planung ruhte in den Jahren 2021 und 2022, da erwogen wurde, den Standort für ein Feuerwehrgerätehaus zu nutzen.

Anstelle einer Kindertagesstätte soll nun der Bau eines Feuerwehrgerätehauses bauleitplanerisch vorbereitet werden.

Trotz dieser wesentlichen Änderung kann der zweite Verfahrensschritt der Flächennutzungsplan-Änderung, daher die öffentliche Auslegung, durchgeführt werden. Nach dieser öffentlichen Auslegung müssen die eingehenden Anregungen abgewogen werden. In der gleichen Sitzung kann der Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung gefasst werden.

Die Rechtskraft wird durch ortsübliche Bekanntmachung erreicht, wenn die Flächennutzungsplan-Änderung vom Regierungspräsidium genehmigt wurde.

Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:
  1. Abwägung Flächennutzungsplan-Änderung „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen

  2. Entwurfsplan Flächennutzungsplan-Änderung „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023

  3. Begründung Flächennutzungsplan-Änderung „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023

  4. Umweltbericht Flächennutzungsplan-Änderung „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon sind keine Anwesenden betroffen.

Beschluss:

Die Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, nachstehende Beschlüsse zu fassen:

Zu a)

Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1-7, zuzustimmen.

Zu b)
  1. Den Vorentwurf der o.a. Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründung unter Berücksichtigung des unter Punkt a) gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

  2. Den Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, sind mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihres Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zuzusenden.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

4.

Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“ (ehemals „Neubau Kindertagesstätte“), Gemarkung Eiershausen

a) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Dipl.-Ing. Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger.

Die Beteiligung der Behörden und der Nachbarkommunen wurden mit Schreiben vom 21.04.2020 durch das Ingenieurbüro Zillinger durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen wurden ausgewertet.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum 27.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020 durchgeführt.

Es wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die Planung ruhte in den Jahren 2021 und 2022, da erwogen wurde, den Standort für ein Feuerwehrgerätehaus zu nutzen.

Anstelle einer Kindertagesstätte soll nun der Bau eines Feuerwehrgerätehauses bauleitplanerisch vorbereitet werden.

Trotz dieser wesentlichen Änderung kann der zweite Verfahrensschritt des Bebauungsplanverfahrens, daher die öffentliche Auslegung, durchgeführt werden. Nach dieser öffentlichen Auslegung müssen die eingehenden Anregungen abgewogen werden. In der gleichen Sitzung kann der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gefasst werden.

Die Rechtskraft wird erreicht, wenn die Flächennutzungsplan-Änderung, die parallel aufgestellt wird, vom Regierungspräsidium genehmigt wurde.

Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:

1.

Abwägung Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen

2.

Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023

3.

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023

4.

Begründung zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023

5.

Umweltbericht zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand - Stand 15.06.2023

5.a.

Gutachten Biotoptypenkartierung faunistisch-floristische Kartierung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stand Januar 2021

5.b.

Bestands- und Konfliktplan

5.c.

Plan Bestandsbewertung

5.d.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Plan - Stand 12.06.2023

5.e.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Formblatt - Stand 12.06.2023

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon sind keine Anwesenden betroffen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, nachstehende Beschlüsse zu fassen:

Zu a)

Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 7, zuzustimmen.

Zu b)
  1. Den Vorentwurf des o.a. Bebauungsplanes einschließlich Begründung unter Berücksichtigung des unter Punkt a gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

  2. Den Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, sind mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihres Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zuzusenden.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

5.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen -

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Dipl.-Ing. Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Immo Zillinger erläutert das Urteil des BVerwG, welches aussagt, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB gegen Unionsrecht verstößt und deswegen diese Verfahren als normale 2-stufige Bauleitplanverfahren fortgeführt werden müssen. Dies beinhaltet u.a. die Aufstellung eines Umweltberichtet und ist mit höheren Planungskosten verbunden.

Durch Aufstellung des Bebauungsplanes können vier Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden.

Da die Flächen dieser Wohnbaugrundstücke im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind, ist zusätzlich die Flächennutzungsplan-Änderung mit Ausweisung einer Wohnbaufläche erforderlich.

Der Bebauungsplan sollte ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Dieses Verfahren kann allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Mitte Juli 2023 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt.

Nach § 13b BauGB wäre keine Flächennutzungsplan-Änderung erforderlich gewesen.

Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:
  1. Planzeichnung Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 08.08.2023

  2. Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zur Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 08.08.2023

  3. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht

  4. Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon sind keine Anwesenden betroffen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, nachstehende Beschlüsse zu fassen:

a)

Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen.

b)

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

6.

Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Dipl.-Ing. Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Immo Zillinger erläutert das Urteil des BVerwG, welches aussagt, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB gegen Unionsrecht verstößt und deswegen diese Verfahren als normale 2-stufige Bauleitplanverfahren fortgeführt werden müssen. Dies beinhaltet u.a. die Aufstellung eines Umweltberichtet und ist mit höheren Planungskosten verbunden.

Durch Aufstellung des Bebauungsplanes können vier Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan sollte ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.

Dieses Verfahren kann allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Mitte Juli 2023 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt.

Dadurch muss das normale 2-stufige Regelverfahren angewandt werden. Im 1. Verfahrensschritt sind daher die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Anschließend kann die öffentliche Auslegung vorgenommen werden.

Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:

1.

Planzeichnungsentwurf Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 21.08.2023

2.

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 29.08.2023

3.

Begründung zum Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 29.08.2023

3.a.

Gutachten Biotoptypenkartierung faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stand März 2023

3.b.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anhang 1 Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit häufiger Vogelarten

3.c.

Bestands- und Konfliktplan

3.d.

Bestandsbewertung

4.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht

5.

Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon sind keine Anwesenden betroffen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7.

Anpassung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain - Sachstand, Vorstellung und Durchsprache der Planzeichnung, Vorstellung und Durchsprache möglicher textlicher Festsetzungen

VL-332/2023

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Dipl.-Ing. Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger.

a) Aktueller Sachstand

Das Bauleitplanverfahren kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.

Eine Flächennutzungsplan-Änderung ist grundsätzlich im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

Dies gilt auch für Ausgleichsflächen. Darüber hinaus kann der Umweltbericht entfallen.

Da der Artenschutz bei jeder Bauleitplanung beachtet werden muss, werden zurzeit die ökologischen Bestandsaufnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen, sodass Anfang 2024 die öffentliche Auslegung durchgeführt und spätestens im 2. Halbjahr 2024 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

Hier ist jedoch anzumerken, dass parallel zu dem Bauleitplanverfahren das Baulandumlegungsverfahren zusammen mit dem Amt für Bodenmanagement durchgeführt wird.

b) Vorstellung und Durchsprache der Planzeichnung

Die möglichen textlichen Festsetzungen (zulässige Nutzungen, grünordnerische Festsetzungen, Festsetzungen zum Schutz der Umwelt, gestalterische und wasserwirtschaftliche Festsetzungen) werden besprochen.

c) Vorstellung und Durchsprache möglicher textliche Festsetzungen

Die möglichen textlichen Festsetzungen (zulässige Nutzungen, grünordnerische Festsetzungen, Festsetzungen zum Schutz der Umwelt, gestalterische und wasserwirtschaftliche Festsetzungen) werden besprochen.

Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:

  1. Anpassung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain - Stand 06.06.2023

  2. Entwurf Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain - Stand 24.05.2023

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon sind keine Anwesenden betroffen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain, nach Vorstellung durch das Ingenieurbüro Zillinger in der heutigen Sitzung in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplan "In der Hager", Gemarkung Wissenbach - Sachstand, Vorstellung und Durchsprache der Planzeichnung, Vorstellung und Durchsprache möglicher textlicher Festsetzungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Dipl.-Ing. Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Immo Zillinger erläutert das Urteil des BVerwG, welches aussagt, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB gegen Unionsrecht verstößt und deswegen diese Verfahren als normale 2-stufige Bauleitplanverfahren fortgeführt werden müssen. Dies beinhaltet u.a. die Aufstellung eines Umweltberichtet und ist mit höheren Planungskosten verbunden.

Sachstand:

… vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22)

Das Bauleitplanverfahren kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.

Eine Flächennutzungsplan-Änderung ist grundsätzlich im Verfahren nach § 13 b BauGB nicht erforderlich.

Dies gilt auch für Ausgleichsflächen. Darüber hinaus kann der Umweltbericht entfallen.

Da der Artenschutz bei jeder Bauleitplanung beachtet werden muss, werden zurzeit die ökologischen Bestandsaufnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen, sodass Anfang 2024 die öffentliche Auslegung durchgeführt und spätestens im 2. Halbjahr 2024 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

… nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22)

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht.

Aus dem Urteil des BVerwG folgt, dass laufende Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB eingestellt bzw. in das „Regelverfahren“ gem. §§ 1 ff. BauGB überführt werden müssen.

Derzeit wird die ökologische Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.

Zum Planentwurf:

In dem beigefügten Planentwurf ist eine Einteilung in Bauabschnitte (1. und 2. Bauabschnitt) vorgesehen. Insgesamt können 26 Grundstücke entstehen.

Am nordöstlichen Geltungsbereichsrand wird eine Erschließungsstraße vorgesehen. Dadurch können quadratisch zugeschnittene und kleinere Grundstücke vorgesehen werden. Diese Erschließungsstraße verteuert die Erschließung des Gebietes um etwa 35 %. Um dies abzumindern, könnte für diese zusätzliche Straße Einbahnstraßenverkehr vorgesehen werden: Ausbau auf 3 m Breite mit Ausweichstellen. Bei Erweiterung des Neubaugebietes könnte diese Straße zur Erschließung der 1. Baureihe des neuen Gebietes genutzt werden. Erschließungskosten fallen dann für die spätere zusätzliche Baureihe nur noch für die Verbreiterung der Straße an.

Nur bei dieser Variante können Bauabschnitte gewählt werden. Wenn daher die nordöstliche Straße sowie die angrenzenden Grundstücke erst in einem 2. Bauabschnitt gebaut werden, reduziert sich der Nachteil der zusätzlichen Erschließungskosten weiter. Der Streifen des 2. Bauabschnittes lässt aber eine sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung als Ackerfläche wegen der geringen Breite ebenfalls kaum zu. Die Fläche könnte eventuell als Grünfläche mit 1- bis 2-maliger Mahd genutzt werden. Im 1. Bauabschnitt können 18 Baugrundstücke vorgesehen werden.

Es wird auf die vorgelegten Unterlagen verwiesen:
  1. Flächennutzungsplan-Änderung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach - Stand 16.08.2023

  2. Planentwurf Bebauungsplan „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach - Stand 05.09.2023

  3. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht

  4. Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon sind keine Anwesenden betroffen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bebauungsplan „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach gem. den vorgelegten Unterlagen fortzuführen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

9.

Bebauungsplan "Stietefeld/Sonnenstraße", Gemarkung Roth - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt die Vorstellung durch Dipl.-Ing. Immo Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger. Immo Zillinger erläutert das Urteil des BVerwG, welches aussagt, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB gegen Unionsrecht verstößt und deswegen diese Verfahren als normale 2-stufige Bauleitplanverfahren fortgeführt werden müssen. Dies beinhaltet u.a. die Aufstellung eines Umweltberichtet und ist mit höheren Planungskosten verbunden.

Durch Aufstellung des Bebauungsplanes können insgesamt 5 Baugrundstücke ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan sollte ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.

Dieses Verfahren kann allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Mitte Juli 2023 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt.

Es muss daher das normale 2-stufige-Regelverfahren angewandt werden. Im 1. Verfahrensschritt sind daher die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Anschließend kann die öffentliche Auslegung vorgenommen werden.

Die ökologischen Bestandsaufnahmen wurden in dieser Vegetationsperiode vorgenommen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Sie sind für den 1. Verfahrensschritt (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden) nicht erforderlich.

Der Flächennutzungsplan muss für diesen BPlan nicht geändert werden, da die Flächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt sind.

Vorgelegte Anlagen:
  • Planzeichnung Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“ Gemarkung Roth

  • Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“, Gemarkung Roth - Stand 29.08.2023

  • Begründung zum Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“, Gemarkung Roth - Stand 24.08.2023

  • Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht

  • Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervon sind keine Anwesenden betroffen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

10.

Fragen und Mitteilungen

Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Themen:
  • Förderantrag für Feuerwehrgerätehaus Simmersbach abgegeben
  • Genehmigung für Mehrzweckgebäude am Dorfplatz Wissenbach
  • Für Erweiterung der Grundschule Wissenbach und Simmersbach zunächst die Planungen des Kreises abwarten vor Beratung in Gremien
  • Benjamin Krüger neuer Radverkehrsbeauftragter (radverkehr@eschenburg.de)
  • Untersuchung für MTB-Trail läuft noch
  • Skiclub-Hirzenhain hat großes Interesse am Thema Mountainbike
  • Verein „Schinnoss Skateboarding“ hat Interesse an Domizil in Eschenburg
  • Zweckverband Gewässerunterhaltung und Hochwasser Lahn-Dill vor Gründung
  • Danach können Planungen und Projekte zum Hochwasserschutz starten
  • KEAM beschließt Kapitalaufstockung, um weitere Kommunen aufnehmen zu können
  • Beitritt zur Energiewendepartner GmbH empfiehlt sich
  • CO²-Bilanz und Aktionsplan Grundlage für Klima-Kommune
Es werden Fragen gestellt zu:
  • Antrag der FWG betr. Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Eschenburg (Bieber)

Solarparks erscheinen nur sinnvoll, wenn sie mit der eigenen Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH und der Energiegenossenschaft zu entwickeln sind. Dafür fehlen aktuell die Projekte und Grundstücke.

  • Eschenburg-Turm (Bieber)

Der vom BUA bereits im Vorjahr favorisierte Standort „Gewänn“ soll in der nächsten BUA-Sitzung nochmals besprochen/geändert werden, um hier evtl. eine LEADER-Förderung zu erhalten. Das Projekt muss u.a. einen Beitrag zur landtouristischen Entwicklung leisten (Beispiel: Lage an einem zertifizierten Wanderweg).

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Ausschussvorsitzender

Schriftführerin

Hartwig Bieber

Katharina Fritschi