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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 40/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung Laaspher Straße, hier: Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Gemeinde: Eschenburg

Lagebezeichnung: Laaspher Straße

Gemarkung: Eibelshausen (1233)

Flur: 19, 20

Es wird nach §83 Abs. 1 Bau Gesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 09.02.2026 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung am 10.03.2026 unanfechtbar geworden ist.

Zum 12.03.2026 wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke und Grundstücksteile eingewiesen (§83 Abs.2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.

Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden diese Bestandteil dieses Grundstückes (§83 Abs. 3 BauGB).

Die dinglichen Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 BauBG).

Die Geldleistungen sind fällig. Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird veranlasst.