Sitzungsverlauf
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der stellv. Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Werner Brietzke, eröffnet die Sitzung und begrüßt Bürgermeister Götz Konrad, die anwesenden Mitglieder, die Beigeordneten sowie die Mitglieder der Ortsbeiräte. Der stellv. Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist.
| 2. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Stietefeld“, OT Roth |
In der Gemeindevertretersitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) wurde über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u. a. beschlossen, dass das Gebiet in der Gemarkung Roth, Stietefeld als Lückenschluss im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist.
Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Um das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB für diese Erweiterungsfläche anwenden zu können, ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 zu fassen. Dieser Aufstellungsbeschluss setzt lediglich das förmliche Planaufstellungsverfahren in Gang.
Die derzeit drei Eigentümer/Miteigentümer in dem ca. 3.500 m² großen Plangebiet sind bereit, ihr Grundstück bzw. einen Teil für die angestrebte Bauleitplanung an die Gemeinde zu veräußern. Derzeit werden die notariellen Kaufangebote mit den Eigentümern abgeschlossen.
Es könnten vier bis fünf Baugrundstücke entstehen.
Nach Abschluss der notariellen Kaufangebote kann es, während dem gesamten Bauleitplanverfahren zu unerwarteten Planungshindernissen kommen, die eine Ausweisung des Gebietes als Bauland behindern oder ganz scheitern lassen können!
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Empfehlung:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachstehend aufgeführten Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stietefeld“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Roth nach § 13 b BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Auf den Zäun“, OT Eiershausen |
In der Gemeindevertretersitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) wurde über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u. a. beschlossen, dass das Gebiet „An der Zäun“ in der Gemarkung Eiershausen, Ortseingang im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist.
Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet teilweise als Kleingarten, bestehende Wohnbaufläche und Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Um das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB für diese Erweiterungsfläche anwenden zu können, ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 zu fassen. Dieser Aufstellungsbeschluss setzt lediglich das förmliche Planaufstellungsverfahren in Gang.
Derzeit werden die Eigentümer/Miteigentümer im nachstehenden Plangebietsentwurf angeschrieben und über die mögliche Erweiterung informiert. Gleichzeitig wird bei den Eigentümern/Miteigentümer nachgefragt, ob sie bereit wären, ihr Grundstück an die Gemeinde gemäß der Baulandrichtlinie zu veräußern. In diesem Zuge werden die Eigentümer/Miteigentümer ebenfalls zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um noch evtl. offene Fragen zu klären. Diese Informationsveranstaltung ist für Mittwoch, den 05.10.2022 im Dorfgemeinschaftshaus Eiershausen geplant.
Als Ankaufswert wird das bestehende unabhängige Wertermittlungsgutachten vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Lahn-Dill-Kreises für das geplante, jedoch nicht umsetzbare Baugebiet „Am Nussbaum“, Gemarkung Eiershausen zugrunde gelegt. Dieses unabhängige Gutachten sieht einen Ankaufswert von 21,00 €/m² vor.
Ob das gesamte Gebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen werden kann, stellt sich im weiteren Verfahren heraus. Wichtig hierbei ist vorerst, dass der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, um das beschleunigte Verfahren anwenden zu können. Das Plangebiet kann nach der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes verkleinert werden, je nachdem, wie erfolgreich die Eigentümerverhandlungen abgeschlossen werden können. Hingegen eine Erweiterung des Plangebietes wäre nur unter Aufhebung des Beschlusses möglich. Aufgrund dessen wird das Plangebiet in der nachfolgenden Übersichtskarte großzügig gefasst.
Bei der derzeitigen Planfläche handelt es sich um ca. 5.800 m² mit 57 Flurstücken und derzeit 55 Eigentümer/Miteigentümer. Im Plangebiet sind lediglich zwei Flurstücke sowie die Wegeparzellen im Gemeindeeigentum. Es könnten neun bis zehn Baugrundstücke entstehen.
Nach Abschluss der notariellen Kaufangebote kann es während dem gesamten Bauleitplanverfahren zu unerwarteten Planungshindernissen kommen, die eine Ausweisung des Gebietes als Bauland behindern oder ganz scheitern lassen können!
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Empfehlung:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachstehend aufgeführten Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eiershausen nach § 13 b BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „In der Hager“, OT Wissenbach |
In der Gemeindevertretersitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) wurde über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u. a. beschlossen, dass das Gebiet in der Gemarkung Wissenbach, In der Hager als Lückenschluss im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist.
Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet teilweise als geplante Wohnbaufläche und Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Um das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB für diese Erweiterungsfläche anwenden zu können, ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 zu fassen. Dieser Aufstellungsbeschluss setzt lediglich das förmliche Planaufstellungsverfahren in Gang.
Da sich die Eigentümerverhandlungen zum Teil schwierig gestaltet haben, wurde vorerst festgelegt, dass das Plangebiet um die landwirtschaftliche Fläche erweitert wird. Der derzeitige Stand der Eigentümerverhandlungen kann dem vorliegenden Liegenschaftsauszug entnommen werden. Ob das gesamte Gebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen werden kann, stellt sich im weiteren Verfahren heraus. Wichtig hierbei ist vorerst, dass der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, um das beschleunigte Verfahren anwenden zu können. Das Plangebiet kann nach der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes verkleinert werden. Hier sind die weiteren Grundstücksverhandlungen sowie die ornithologische Kartierung im Jahr 2023 abzuwarten.
Hingegen eine Erweiterung des Plangebiets wäre nur unter Aufhebung des Beschlusses möglich. Aufgrund dessen wird das Plangebiet in der nachfolgenden Übersichtskarte großzügig gefasst.
Bei der derzeitigen Erweiterungsfläche handelt es sich um ca. 18.200 m² mit 18 Flurstücken und derzeit 29 Eigentümern/Miteigentümer. Im Plangebiet befinden sich lediglich die Wegeparzellen im Gemeindeeigentum. Es wurden noch keine notariellen Kaufangebote mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Es könnten 18 – 20 Baugrundstücke entstehen.
Nach Abschluss der notariellen Kaufangebote kann es während dem gesamten Bauleitplanverfahren zu unerwarteten Planungshindernissen kommen, die eine Ausweisung des Gebietes als Bauland behindern oder ganz scheitern lassen können!
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor sind keine Sitzungsteilnehmer betroffen.
Empfehlung:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachstehend aufgeführten Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Hager“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Wissenbach nach § 13 b BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 5. | Feuerwehrgerätehaus Simmersbach |
Reiner Müller erläutert den Sachverhalt.
Bei den Standortprüfungen für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Eschenburg-Simmersbach wurde auch ein Betriebsgelände in der Oberen Landstraße als möglicher Standort in Betracht gezogen. Die östlich der Oberen Lenzstraße gelegenen Firmenparzellen in der Gemarkung Simmersbach, Flur 1, Flurstücke 114/1 und 116 bilden in Kombination mit den gemeindeeigenen Grundstücken Flurstück 113/3, 113/4, 113/2 und 119/4 nach Auffassung der Bauverwaltung einen idealen innerörtlichen Standort für ein neues Feuerwehrgerätehaus. (Auch ein Kombistandort wäre hier möglich).
Es fanden bereits mehrere Gespräche mit den Firmeninhabern statt.
Die Firma besteht aber auch aus dem gegenüberliegenden, westlichen Betriebsgrundstück Flurstück 84 in der Oberen Lenzstraße 1. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Produktionshalle der Firma.
Dieser Standort ist für ein evtl. Feuerwehrgerätehaus nicht erforderlich. Die Eigentümergemeinschaft möchte jedoch die komplette Firma mit allen Betriebsgrundstücken veräußern.
Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde auch das Betriebsgrundstück Flurstück 84, westlich der Oberen Lenzstraße, übernehmen müsste.
Das Firmengelände wurde durch das Ortsgericht geschätzt.
Auf der Basis der Schätzung konnte Einigkeit über den Kaufpreis erzielt werden.
Mit den Firmeninhabern wurde vereinbart, dass eine Übergabe des Kaufobjektes zum Stichtag 31.12.2023 erfolgen könnte. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Gemeinde eingehende Prüfungen über die Verwirklichung des Objektes und die Antragstellung von Zuschussmitteln vorgenommen. Die Firmeninhaber wünschen sich eine verbindliche Aussage der Gemeinde.
Im Bereich der Fabrikationshalle einschl. dem Garagenteil könnten nach Abbruch der Gebäude mindestens 3 neue Wohnbaugrundstücke entstehen. Mit dem Verkauf der Wohnbaugrundstücke kann der Abbruch der Halle finanziert werden.
Zurzeit hat die Gemeinde Eschenburg nur 2 Baugrundstücke in Simmersbach. Diese sind die Baugrundstücke „Am Gänseborn 1 a“ und „1 b“. Wie bereits beschrieben sollen diese Grundstücke in Verbindung mit dem neuen Feuerwehrgerätehausstandort genutzt werden.
Die Gemeinde Eschenburg ist schon seit Jahren im Eigentum dieser beiden Baugrundstücke. Eine Veräußerung dieser Flächen ist äußerst schwierig, da sie unmittelbar an der Bundesstraße 253 angrenzen. Durch die Schaffung von mindestens 3 neuen Baugrundstücken in Simmersbach könnte ein Ersatz als Angebot an Wohnbaugrundstücken vorgehalten werden.
Die bestehende Ausstellungs- und Lagerhalle des westlichen Firmenbereichs (Baujahr 1988) mit einer Grundfläche von 14,00 x 25,00 m, könnte zu einer Fahrzeughalle umgenutzt werden, was die Neubaukosten eines Feuerwehrgerätehauses deutlich reduzieren würde. Der vorhandene Bürocontainer wäre abzubrechen.
Dem Ausschuss wird eine Gegenüberstellung der Kosten für die Standorte „Obere Lenzstraße“ und „Vor dem Heiligenhaus“ (oberhalb Dorfweiher) zur Kenntnis gegeben.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Standort in der „Oberen Lenzstraße“ (Innenbereich) weitaus attraktiver ist als der Standort „Vor dem Heiligenhaus“ (Außenbereich) oberhalb des Dorfweihers.
Der Standort „Obere Lenzstraße“ kann gegenüber dem Standort „Vor dem Heiligenhaus“ aufgrund der fehlenden intensiven Bauleitplanung weitaus schneller verwirklicht werden. Weiterhin bietet der Standort im Ort eine gute Ausgangslage zur Bundesstraße B 253 und zum übrigen Ortsbereich von Simmersbach. Dies vor allem im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Hilfeleistungsfrist.
Der Standort im Ort lässt sich gegenüber dem Standort im Außenbereich einfacher verwirklichen. Es ist schon jetzt abzusehen, dass bei dem Standort im Außenbereich mit erheblichen naturschutzrechtlichen Auflagen zu rechnen ist. Dies wirkt sich auch negativ auf die Ausnutzbarkeit des Standortes aus.
Wir gehen davon aus, dass eine Bauleitplanung für den Standort „Obere Lenzstraße“ nicht nötig ist. Die technische Erschließung ist vorhanden und Ausgleichsmaßnahmen werden nicht anfallen.
Die Differenz der finanziellen Gegenüberstellung (Standort Dorfweiher / Standort Obere Lenzstraße) wird sich verringern, da nach Auffassung der Verwaltung die bestehende Ausstellungshalle einschließlich der dort installierten Photovoltaikanlage (ca. 175 qm Photovoltaik-Paneele) als Fahrzeughalle in das Neubaukonzept des Feuerwehrgerätehauses integriert werden kann und somit die Neubaukosten reduzieren wird. Um welchen Betrag es sich dabei handeln wird, kann erst im Rahmen einer Überprüfung der Bausubstanz und Erstellung eines Vorentwurfs ermittelt werden.
Paul Cyris fragt nach, wo die Ausfahrt für die Feuerwehrfahrzeuge geplant ist. Reiner Müller sagt dazu, dass dies in den kommenden Abstimmungen geklärt werden muss.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
| 6. | Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung |
Aufgrund der klimatischen Veränderungen und auch der stetig wachsenden Anzahl der privat genutzten Pools geht der Bedarf des Trinkwassers für den menschlichen Gebrauch in den Sommermonaten nach oben, daher scheint es angebracht, vorsorglich eine Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung zu erstellen, einzuführen und umzusetzen.
Der HSGB bietet hierzu eine Muster-Gefahrenabwehrverordnung über die „Einschränkungen des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“ an. Dieses Muster liegt den Gemeindewerken vor.
Es gilt die Grundaussage:
„Die Ressource Trinkwasser ist zu schützen und darf nicht verschwendet werden!“
Aktuell ist in Eschenburg noch kein Notstand zu erwarten; jedoch sollte man hier für den Ernstfall gerüstet sein. Die Sommer 2018 – 2020 waren schon extrem und es sollten entsprechende Zeichen gesetzt werden.
Der Entwurf einer Verordnung für die Gemeinde Eschenburg wurde dem Ausschuss vorgelegt. Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Verkündigungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen ist die Verordnung wie eine Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Reiner Müller erläutert den Sachverhalt. Nach weiteren Rückfragen durch die Mitglieder des Ausschusses und nach Beantwortung der offenen Fragen durch Reiner Müller lässt der stellv. Vorsitzende, Werner Brietzke, hierüber abstimmen.
Empfehlung:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt und empfiehlt der Gemeindevertretung die Umsetzung der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Wohngebietserweiterung „Am Kehrweg“, OT Eiershausen |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u. a. beschlossen, die bestehenden Gebäude zu ´legalisieren´ und zusätzlich neue Baugrundstücke im Rahmen eines vereinfachten Bauleitplanverfahrens in der Gemarkung Eiershausen „Am Kehrweg“ zu entwickeln.
Diese Erweiterungsfläche umfasst ca. 5.100 m² mit vier Flurstücken und derzeit vier Eigentümern. Entstehen könnten in dem Gebiet, je nach topographischer Umsetzung, vier Wohnbaugrundstücke.
Aufgrund des o.a. Beschlusses wurden gem. der Baulandrichtlinie der Gemeinde die Eigentümerverhandlungen geführt. Am 21.06.22 wurde eine Informationsveranstaltung vor Ort Am Kehrweg mit den Eigentümern durchgeführt. Bei dieser Veranstaltung konnte der überwiegende Teil der Eigentümer (außer Eigentümerin Flurstück 69) über die Pläne der Gemeinde informiert werden.
Nach dieser Infoveranstaltung wurden allen Eigentümer nochmals die Informationen zugeschickt und um Rückmeldung gebeten, ob Bereitschaft zur Schaffung der ´Legalisierung´ der bereits bestehenden Gebäude sowie zur Ausweisung weiterer Baugrundstücke besteht.
Die Rückmeldungen der Eigentümer wurden zur Kenntnis gegeben.
Aufgrund der Eigentümerrückmeldungen sieht die Verwaltung hier keine Möglichkeit zur Schaffung von weiteren Wohnbaugrundstücken. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Eigentümerverhandlungen einzustellen und somit die Ausweisung von weiteren Baugrundstücken in dem Gebiet (hier insbesondere die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens) nicht weiterzuverfolgen.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
| 8. | Wohngebietserweiterung „Berliner Straße/Königsberger Straße“, OT Eibelshausen |
Die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Lückenschluss „Berliner Straße/Königsberger Straße“, OT Eibelshausen wurde in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 21.07.2022 beschlossen (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan).
Derzeit wird die ökologische Bestandsaufnahme durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro durchgeführt. Diese Ergebnisse liegen jedoch frühestens Ende des Jahres vor, da sich die Bestandsaufnahme über die gesamte Vegetationsperiode erstreckt.
Nach Vorlage und Auswertung der ökologischen Ergebnisse durch das Ingenieurbüro kann der Beschluss für die öffentliche Auslegung gefasst werden.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
| 9. | Gewerbegebietserweiterung „Rommelsberg“, OT Eibelshausen |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Gewerbeflächen beraten und beschlossen, mit der Planung/Umsetzung der Erweiterung der Gewerbeflächen „Rommelsberg“, OT. Eibelshausen und „Im Seifen“, OT. Wissenbach zu beginnen. Des Weiteren wurde beschlossen, die Kosten für die Vorplanung und den Ankauf der Flächen zu kalkulieren und für die Haushaltsberatungen 2022/2023 vorzulegen.
Vor den Eigentümerverhandlungen wurde eine ökologische Voruntersuchung der beiden potenziellen Gewerbegebietserweiterungen durchgeführt. Diese unverbindliche Voreinschätzung ergab, dass bei dem Erweiterungsgebiet „Rommelsberg“ mit keinen grundsätzlichen artenschutzrechtlichen Widerständen zu rechnen ist, und dass die Ausweisung als Gewerbegebiet daher grundsätzlich möglich erscheint. Aufgrund dessen wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.06.2022 beschlossen, dass die Erweiterung fokussiert und mit den Eigentümerverhandlungen begonnen wird.
Am Dienstag, dem 05.07.2022 wurde eine Informationsveranstaltung vor Ort durchgeführt, in der alle Eigentümer/Miteigentümer über die geplante Gewerbegebietserweiterung informiert werden konnten. Bei dieser Veranstaltung wurden die Eigentümer gebeten, eine Rückmeldung abzugeben, ob sie gemäß der Baulandrichtlinie der Gemeinde Eschenburg bereit sind, ihr Grundeigentum zu einem Verkaufspreis von 7,00 €/m² zu veräußern. Es wurde eine Kalkulation des Bodenwertes für werdendes Bauland durch den Gutachterausschuss für Immobilienwerte erstellt. Diese Kalkulation ergibt einen Bodenwert zum Stichtag 01.01.2022 von 7,00 €/m².
Zwei Eigentümer in der Erweiterungsfläche (Flur 12, Flurstück 67, 1.167 m² sowie Flurstück 69, 1.147 m²) sind nicht bereit, ihr Grundstück u.a. zu dem Verkaufspreis zu veräußern. Der Eigentümer des Flurstücks 67 ist zusätzlich mit der zeitlichen Abwicklung des notariellen Verkaufsangebotes nicht einverstanden. Die beiden nicht verkaufsbereiten Eigentümer machen somit ca. 30 % der Erweiterungsfläche aus.
Es wird auf den vorliegenden Liegenschaftsauszug verwiesen.
Nach Beschluss des Gemeindevorstandes in seiner letzten Sitzung wird die Verwaltung nochmals ein Gespräch mit den beiden Eigentümern führen, die derzeit nicht mit dem Verkauf ihres Grundeigentums einverstanden sind. Der Gemeindevorstand hält an dem Ankaufswert von 7,00 €/m² sowie der regulären zeitlichen Abwicklung fest. Des Weiteren hat der Gemeindevorstand beschlossen, den beiden Eigentümern Grundstücke zum Tausch anzubieten.
Kommt es bei beiden Eigentümern zu keinem Abschluss eines notariellen Verkaufsangebotes, sind die Eigentümerverhandlungen sowie die daraus folgende Bauleitplanung für die Gewerbegebietserweiterung „Rommelsberg“ einzustellen.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
| 10. | Aktueller Sachstand |
Katharina Eucker erläutert den Sachverhalt kurz.
Im Baulandumlegungsverfahren „Auf dem Löhchen“ im Ortsteil Hirzenhain wird derzeit der Umlegungsbeschluss (§ 47 BauGB) vom Amt für Bodenmanagement, die mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurden, vorbereitet und kann im Anschluss durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Eschenburg beschlossen werden. Gleichzeitig mit dem Umlegungsbeschluss erfolgt die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bestandskarten und des Bestandsverzeichnisses nach § 53 BauGB.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
| 11. | Fragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Konrad gibt Informationen zu folgenden Punkten:
Es werden Fragen gestellt und Anregungen gegeben zu folgenden Themen
| - | Plan für Wiederaufforstung bekannt machen für „Bürgerwald“ (Dr. Paul Cyris) |
| - | Glasfaser-Ausbau (Gerd Müller) |
| stellv. Ausschussvorsitzender | Schriftführerin |
| Werner Brietzke | Katharina Eucker |