Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.10.2022 gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eiershausen nach § 13 b BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
(Abb.: möglicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf den Zäun“, OT Eiershausen)
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Eschenburg, den 07.10.2022