am Donnerstag, den 28.09.2023,
um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder und den Vertreter der Presse.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 24 anwesenden Mitgliedern fest.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 14.09.2023 und wurde termingerecht zugestellt. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
| 2. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Der Vorsitzende informiert die Mitglieder der Gemeindevertretung, dass er die Gemeindevertretung bei der 700-Jahrfeier in Simmersbach vertreten hat.
Eine Sitzung des Ältestenrates soll für die nächsten Wochen terminiert werden.
| 3. | Gemeindevorstand und Verbände3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände 3.2 Fragen und Anregungen |
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Bericht wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Ferner ist er im Internet nachlesbar.
Im Anschluss daran werden von Seiten der Gemeindevertretung Fragen zum Bericht gestellt:
Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten. Nach Wiederaufnahme der Sitzung werden weitere Fragen gestellt.
| 4. | Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung hat der Kultur- und Sozialausschuss am 19.09.2023 und der Bau- und Umweltausschuss am 20.09.2023 getagt.
Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet. Zur Sitzung des Kultur- und Sozialausschuss wird eine Frage gestellt und weitere Sitzungen für den Kultur- und Sozialausschuss terminiert mit der Möglichkeit, dass interessierte Fraktionsmitglieder teilnehmen können und ob diese ein Rederecht haben.
| Vorlagen des Gemeindevorstandes |
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| 5. | Ortsgericht Eschenburg II (Wissenbach) |
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Das Amtsgericht Dillenburg teilt mit, dass die Amtszeiten von
a) Rolf Reeh (Ortsgerichtsvorsteher) am 16.10.2023 und
b) Burkhard Waldschmidt (Ortsgerichtsschöffe) am 01.11.2023
ablaufen.
Herr Reeh hat mitgeteilt, dass er bereit ist, das Amt für weitere 5 Jahre zu übernehmen.
Herr Waldschmidt ist bereit, das Amt für weitere 10 Jahre zu übernehmen.
Für das Amt des stellv. Ortsgerichtsvorsteher wird Burkhard Waldschmidt vorgeschlagen und wäre dafür zu berufen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes beschließt die Gemeindevertretung, Rolf Reeh für die nächsten 5 Jahre zum Ortsgerichtsvorsteher und Burkhard Waldschmidt für die nächsten 10 Jahre zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichtes Eschenburg II (Wissenbach) zu wählen und dies auch dem Amtsgericht für die Ernennung vorzuschlagen. Das Amt des stv. Ortsgerichtsvorstehers ist Herrn Waldschmidt nach dem Ausscheiden des bisherigen Stellvertreters aus dem Ortsgericht zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 6. | Aufhebung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Auf den Zäun“, OT Eiershausen |
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Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u.a. beschlossen, dass das Gebiet „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eiershausen, Ortseingang, im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist.
Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet teilweise als Kleingarten, bestehende Wohnbaufläche und Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen.
Die Eigentümer/Miteigentümer im Plangebietsentwurf wurden angeschrieben und über die mögliche Erweiterung informiert. Gleichzeitig wurde nachgefragt, ob sie bereit wären, ihr Grundstück an die Gemeinde gemäß der Baulandrichtlinie zu veräußern. Des Weiteren hat für die Eigentümer/Miteigentümer eine Informationsveranstaltung am 05.10.2022 stattgefunden.
Bei der Fläche handelt es sich um ca. 5.800 m² mit 57 Flurstücken und derzeit 55 Eigentümer/Miteigentümer.
Der Ortsbeirat Eiershausen hat sich ebenfalls mit der Thematik befasst und versucht, noch weitere Eigentümer dazu zu bewegen, ihre Grundstücke an die Gemeinde zum Kauf oder Tausch anzubieten. Dies leider ohne großen Erfolg.
Die Rückmeldungen der Eigentümer/Miteigentümer (Stand 10.08.23) liegen in einem Liegenschaftsauszug vor.
Ca. 55 % der Flächen (ca. 3.200 m²) könnte die Gemeinde erwerben bzw. stehen bereits im Eigentum (Verkaufs-, Tauschbereitschaft oder Gemeindeeigentum). Jedoch sind ca. 45 % der Eigentümer nicht verkaufsbereit oder haben keine Rückmeldung abgegeben (ca. 2.600 m²).
Aufgrund dieser Eigentümerrückmeldungen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit zur Schaffung weiterer Wohnbaugrundstücke in diesem Plangebiet.
Außerdem ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 zu beachten. Es wurde mit diesem Urteil entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen und dies somit gegen EU-Recht verstößt. Dadurch wären weiterhin höhere Bauleitplanungskosten aufgrund der Erstellung eines Umweltberichtes, Ausweisung von Ausgleichsflächen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Verfahren für die Flächennutzungsplan-Änderung etc. erforderlich.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses fasst die Gemeindevertretung nachstehenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt aufgrund der Eigentümerverhandlungen die Aufhebung des am 06.10.2022 (09. Sitzung) durch die Gemeindevertretung gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Auf den Zäun“, OT Eiershausen gem. § 2 BauGB i. V. m. § 13 b BauGB. Der aufzuhebende Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
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| 7. | Flächennutzungsplan-Änderung „Feuerwehrgerätehaus“ (ehemals „Neubau Kindertagesstätte“), Gemarkung Eiershausena) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
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Die Beteiligung der Behörden und der Nachbarkommunen wurden mit Schreiben vom 21.04.2020 durch das Ingenieurbüro Zillinger durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen wurden ausgewertet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum 27.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020 durchgeführt.
Es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Die Planung ruhte in den Jahren 2021 und 2022, da erwogen wurde, den Standort für ein Feuerwehrgerätehaus zu nutzen.
Anstelle einer Kindertagesstätte soll nun der Bau eines Feuerwehrgerätehauses bauleitplanerisch vorbereitet werden.
Trotz dieser wesentlichen Änderung kann der zweite Verfahrensschritt der Flächennutzungsplan-Änderung, daher die öffentliche Auslegung, durchgeführt werden. Nach dieser öffentlichen Auslegung müssen die eingehenden Anregungen abgewogen werden. In der gleichen Sitzung kann der Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung gefasst werden.
Die Rechtskraft wird durch ortsübliche Bekanntmachung erreicht, wenn die Flächennutzungsplan-Änderung vom Regierungspräsidium genehmigt wurde.
Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:
Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung
Zu a)
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1-7, zuzustimmen.
Zu b)
Die Punkte a) und b) wurden separat mit dem untenstehenden Ergebnis abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“ (ehemals „Neubau Kindertagesstätte“), Gemarkung Eiershausena) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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Die Beteiligung der Behörden und der Nachbarkommunen wurden mit Schreiben vom 21.04.2020 durch das Ingenieurbüro Zillinger durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen wurden ausgewertet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum 27.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020 durchgeführt.
Es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Die Planung ruhte in den Jahren 2021 und 2022, da erwogen wurde, den Standort für ein Feuerwehrgerätehaus zu nutzen.
Anstelle einer Kindertagesstätte soll nun der Bau eines Feuerwehrgerätehauses bauleitplanerisch vorbereitet werden.
Trotz dieser wesentlichen Änderung kann der zweite Verfahrensschritt des Bebauungsplanverfahrens, daher die öffentliche Auslegung, durchgeführt werden. Nach dieser öffentlichen Auslegung müssen die eingehenden Anregungen abgewogen werden. In der gleichen Sitzung kann der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gefasst werden.
Die Rechtskraft wird erreicht, wenn die Flächennutzungsplan-Änderung, die parallel aufgestellt wird, vom Regierungspräsidium genehmigt wurde.
| Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen: | |
| 1. | Abwägung Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen |
| 2. | Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023 |
| 3. | Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023 |
| 4. | Begründung zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023 |
| 5. | Umweltbericht zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand - Stand 15.06.2023 |
| 5.a. | Gutachten Biotoptypenkartierung faunistisch-floristische Kartierung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stand Januar 2021 |
| 5.b. | Bestands- und Konfliktplan |
| 5.c. | Plan Bestandsbewertung |
| 5.d. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Plan - Stand 12.06.2023 |
| 5.e. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Formblatt - Stand 12.06.2023 |
Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Die Punkte a) und b) wurden separat mit dem untenstehenden Ergebnis abgestimmt.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung:
Zu a)
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 7, zuzustimmen.
Zu b)
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 9. | Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen -a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
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Durch Aufstellung des Bebauungsplanes können vier Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden.
Da die Flächen dieser Wohnbaugrundstücke im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind, ist zusätzlich die Flächennutzungsplan-Änderung mit Ausweisung einer Wohnbaufläche erforderlich.
Der Bebauungsplan sollte ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Dieses Verfahren kann allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Mitte Juli 2023 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt.
Nach § 13b BauGB wäre keine Flächennutzungsplan-Änderung erforderlich gewesen.
| Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen: | |
| 1. | Planzeichnung Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 08.08.2023 |
| 2. | Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zur Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 08.08.2023 |
| 3. | Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht |
| 4. | Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren |
Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Die Punkte a) und b) wurden separat mit dem untenstehenden Ergebnis abgestimmt.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung:
a) Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen.
b) Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 10. | Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
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Durch Aufstellung des Bebauungsplanes können vier Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden.
Der Bebauungsplan sollte ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.
Dieses Verfahren kann allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Mitte Juli 2023 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt.
Dadurch muss das normale 2-stufige Regelverfahren angewandt werden. Im 1. Verfahrensschritt sind daher die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Anschließend kann die öffentliche Auslegung vorgenommen werden.
| Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen: | |
| 1. | Planzeichnungsentwurf Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 21.08.2023 |
| 2. | Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 29.08.2023 |
| 3. | Begründung zum Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 29.08.2023 |
| 3.a. | Gutachten Biotoptypenkartierung faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stand März 2023 |
| 3.b. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anhang 1 Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit häufiger Vogelarten |
| 3.c. | Bestands- und Konfliktplan |
| 3.d. | Bestandsbewertung |
| 4. | Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht |
| 5. | Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren |
Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
| 11. | Anpassung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain |
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Aktueller Sachstand
Das Bauleitplanverfahren kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.
Eine Flächennutzungsplan-Änderung ist grundsätzlich im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.
Dies gilt auch für Ausgleichsflächen. Darüber hinaus kann der Umweltbericht entfallen.
Da der Artenschutz bei jeder Bauleitplanung beachtet werden muss, werden zurzeit die ökologischen Bestandsaufnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen, sodass Anfang 2024 die öffentliche Auslegung durchgeführt und spätestens im 2. Halbjahr 2024 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Hier ist jedoch anzumerken, dass parallel zu dem Bauleitplanverfahren das Baulandumlegungsverfahren zusammen mit dem Amt für Bodenmanagement durchgeführt wird.
Die Planzeichnung und die möglichen textlichen Festsetzungen (zulässige Nutzungen, grünordnerische Festsetzungen, Festsetzungen zum Schutz der Umwelt, gestalterische und wasserwirtschaftliche Festsetzungen) wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.09.2023 durch das Ingenieurbüro Zillinger besprochen.
| Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen: | |
| 1. | Anpassung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain - Stand 06.06.2023 |
| 2. | Entwurf Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain - Stand 24.05.2023 |
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain, nach Vorstellung durch das Ingenieurbüro Zillinger in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.09.23 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 12. | Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplan „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach - Sachstand, Vorstellung und Durchsprache der Planzeichnung, Vorstellung und Durchsprache möglicher textlicher Festsetzungen |
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Sachstand:
… vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22)
Das Bauleitplanverfahren kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.
Eine Flächennutzungsplan-Änderung ist grundsätzlich im Verfahren nach § 13 b BauGB nicht erforderlich.
Dies gilt auch für Ausgleichsflächen. Darüber hinaus kann der Umweltbericht entfallen.
Da der Artenschutz bei jeder Bauleitplanung beachtet werden muss, werden zurzeit die ökologischen Bestandsaufnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen, sodass Anfang 2024 die öffentliche Auslegung durchgeführt und spätestens im 2. Halbjahr 2024 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
… nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22)
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht.
Aus dem Urteil des BVerwG folgt, dass laufende Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB eingestellt bzw. in das „Regelverfahren“ gem. §§ 1 ff. BauGB überführt werden müssen.
Das Ingenieurbüro Zillinger hat die Möglichkeiten und etwaige Auswirkungen in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses angesprochen.
Derzeit wird die ökologische Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.
In dem vorgelegten Planentwurf ist eine Einteilung in Bauabschnitte (1. und 2. Bauabschnitt) vorgesehen. Insgesamt können 26 Grundstücke entstehen.
Am nordöstlichen Geltungsbereichsrand wird eine Erschließungsstraße vorgesehen. Dadurch können quadratisch zugeschnittene und kleinere Grundstücke vorgesehen werden. Diese Erschließungsstraße verteuert die Erschließung des Gebietes um etwa 35 %. Um dies abzumindern, könnte für diese zusätzliche Straße Einbahnstraßenverkehr vorgesehen werden: Ausbau auf 3 m Breite mit Ausweichstellen. Bei Erweiterung des Neubaugebietes könnte diese Straße zur Erschließung der 1. Baureihe des neuen Gebietes genutzt werden. Erschließungskosten fallen dann für die spätere zusätzliche Baureihe nur noch für die Verbreiterung der Straße an.
Nur bei dieser Variante können Bauabschnitte gewählt werden. Wenn daher die nordöstliche Straße sowie die angrenzenden Grundstücke erst in einem 2. Bauabschnitt gebaut werden, reduziert sich der Nachteil der zusätzlichen Erschließungskosten weiter. Der Streifen des 2. Bauabschnittes lässt aber eine sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung als Ackerfläche wegen der geringen Breite ebenfalls kaum zu. Die Fläche könnte eventuell als Grünfläche mit 1- bis 2-maliger Mahd genutzt werden. Im 1. Bauabschnitt können 18 Baugrundstücke vorgesehen werden.
| Es wird auf die vorgelegten Unterlagen verwiesen: | |
| 1. | Flächennutzungsplan-Änderung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach - Stand 16.08.2023 |
| 2. | Planentwurf Bebauungsplan „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach - Stand 05.09.2023 |
| 3. | Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht |
| 4. | Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren |
Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Es wird angeregt, einen Spielplatz in diesem Bereich vorzusehen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung, den Bebauungsplan „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach gem. den vorgelegten Unterlagen fortzuführen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 13. | Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“, Gemarkung Roth -Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
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Durch Aufstellung des Bebauungsplanes können insgesamt 5 Baugrundstücke ausgewiesen werden.
Der Bebauungsplan sollte ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.
Dieses Verfahren kann allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Mitte Juli 2023 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt.
Es muss daher das normale 2-stufige-Regelverfahren angewandt werden. Im 1. Verfahrensschritt sind daher die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Anschließend kann die öffentliche Auslegung vorgenommen werden.
Die ökologischen Bestandsaufnahmen wurden in dieser Vegetationsperiode vorgenommen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Sie sind für den 1. Verfahrensschritt (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden) nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan muss für diesen BPlan nicht geändert werden, da die Flächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt sind.
| Vorgelegte Anlagen: | |
| - | Planzeichnung Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“ Gemarkung Roth |
| - | Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“, Gemarkung Roth - Stand 29.08.2023 |
| - | Begründung zum Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“, Gemarkung Roth - Stand 24.08.2023 |
| - | Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht |
| - | Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren |
Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ende der Sitzung: 20:05 Uhr
zur Sitzung der
Gemeindevertretung
am 28.09.2023
Gesamt-Gemeinde:
| 1. | Gesundheitsversorgung: Dr. Johannes Rein hat eine Praxis gefunden, die schnellstmöglich am Marktplatz ein Gesundheitszentrum starten will. Dafür werden jetzt weitere Ärzte und Fachpersonal gesucht. Für die weitere Zukunft: Unsere Fördersatzung für Medizin-Stipendien (1.000 € monatlich für Studenten, die später in Eschenburg praktizieren) liegt zur Prüfung derzeit beim Lahn-Dill-Kreis. Für solche Stipendien für Medizinstudenten ergibt sich eine Synergie mit der Landarztquote des Landes Hessen (75 Studienplätze jährlich ohne NC für Studierende, die sich für zehn Jahre als Landärztin oder Landarzt verpflichten). |
| 2. | WEG ist ein Weg zur Kita „Neue Mitte“: Eine Wohneigentumsgemeinschaft (kurz: WEG) erscheint der beste Weg dafür zu sein, die Kita „Neue Mitte“ bauen zu lassen und zu erwerben, während nebenan die Diakoniestation eine Tagespflege betreiben möchte und beide Einrichtungen eine Gastronomie benötigen, die sie und die ganze Gemeinde bedienen kann. |
| 3. | Standortnahe Ausbildung: Dillenburg bleibt Berufsschule für die Zerspanungsmechaniker, nachdem 14 Auszubildende eine Klasse füllen. |
| 4. | Gastroberufe für die Region: Die Berufe Koch/Köchin, Fachkraft Küche, Hotelfachfrau/mann, Fachmann/frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (früher Restaurantfachmann/frau), Beruf Fachkraft für Gastronomie: Schwerpunkt Restaurantservice, Fachmann/frau für Systemgastronomie und Fachkraft für Gastronomie: Schwerpunkt Systemgastronomie haben in Dillenburg ihre Berufsschule. Weil Fachkräfte besonders bei unseren gemeinsamen Vorhaben benötigt werden, wollen wir verstärkt für die Gastro-Berufe (Infos www.dehoga-ausbildung.de) werben. |
| 5. | Aussteller und Ausbilder anmelden zur Energie-Messe: Am 11. + 12. November steigt die elfte Auflage der Beratungsbörse (jeweils 11 bis 17 Uhr in der Mehrzweckhalle). Neben Tipps und Tricks fürs Sanieren und Sparen geht es hierbei verstärkt um „Berufe mit Zukunft“. Von A wie Altenpfleger bis Z wie Zerspanungsmechaniker wollen wir auf die Bühne bringen, was in der Region ausgebildet und gesucht wird. Aussteller, Ausbilder und Referenten können sich noch anmelden, solange der Platz reicht. Mehr Informationen unter www.endlich-energie.de und Anmeldeformular im Internet. |
| 6. | Unternehmen wollen Regionalportal starten: Um 19 Uhr ist am 28.11.2023 der nächste Runde Tisch „Eschenburg UNTERNEHMEN“. Es geht dabei konkret ums Regionalportal. Mehr Informationen zum Treffen für Wirtschaft & Gesellschaft unter www.eschenburg.de/unternehmen im Netz und Kontakt per Mail an buergermeister@eschenburg.de |
| 7. | KEAM soll größer werden: Die Kommunale Energie aus der Mitte GmbH (KEAM) beschließt eine Kapitalaufstockung, um weitere Städte und Gemeinde in die kommunale Einkaufsgemeinschaft aufzunehmen. Das Thema wird im November in den Gemeinde-Gremien beraten. |
| 8. | Energiewendepartner werden: Um den Status als Klima-Kommune zu erhalten und den Anschluss an die Förderung zu gestalten, empfiehlt sich der Beitritt zur neugegründeten Energiewendepartner GmbH. Der Haupt- und Finanzausschuss kann dafür den Sperrvermerk aufheben, der im Haushalt über den dafür eingeplanten 15.000 € steht. Die Beratung durch die EAM hat bereits die geforderte Co2-Bilanz und erste Projekt-Ideen ergeben, die später den geforderten Aktionsplan als Klima-Kommune ergeben. Daraus Projekte zum Selbstkostenpreis zu entwickeln und ohne weitere Vergabeverfahren selbst anpacken zu können, soll die EAM EnergiewendePartner GmbH dienen. |
| 9. | Frischer Wind: Mit Armin Frink als neuem Geschäftsführer der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH arbeiten wir an den gemeinsamen Projekten. Derweil lautet bei der dazugehörigen Energiegenossenschaft die Bilanz „Wasserkraft spült Geld in die Kasse“. |
| 10. | Pflege der Wege: Mit der IKZ Tourismus (ehem. AG hessischer Rothaarsteig) erneuern wir die Tafeln am Rothaarsteig und seinen Zuwegungen. Mit dem Naturpark Lahn-Dill-Bergland schließen wir eine Vereinbarung zur Übernahme der Pflegearbeiten an Wanderwegen ab, damit unsere drei Extratouren „Hirzenhainer Höhenflug“, „Haubergstour“ und „Eschenburgpfad“ ausgezeichnete Premium-Wanderwege bleiben. |
| 11. | Besuch aus Becov nad Teplou: Vom 4. bis 11. Oktober sind Musikschüler aus Becov nad Teplou hier zu Besuch. Nach Proben und Programm gibt es zum Abschied am 10. Oktober um 18:30 Uhr wieder ein Konzert „So klingt Europa!“ in der Neuen Aula der Holderbergschule. |
| 12. | Herbstmarkt am 8.+9. Oktober: Rund 50 Händler bauen zum Markt ihre Stände auf. Dazu kommt ein Flohmarkt mit rund 30 Teilnehmern und Fahrgeschäfte werden den Marktplatz füllen. Kein Autoskooter, aber eine Berg-und-Tal-Bahn „Explorer“ haben sich angemeldet. Am Sonntag ist von 13 bis 18 Uhr „verkaufsoffen“. Das Wohncentrum Wissenbach und einige Geschäfte bieten Waren an. |
| 13. | Lilar - Eine Region liest ein Buch: Zu einer Lesung und Ausstellung laden die Roderich-Feldes-Gesellschaft und der Kulturkreis Eschenburg-Dietzhölztal (www.kked.de) für den 12.10.2023 in die Johanneskapelle (Hauptstraße 47, 35716 Dietzhölztal-Ewersbach) ein. Beginn ist für 19 Uhr geplant. |
| 14. | „Defis“ an die Dorfgemeinschaftshäuser: Als Standorte für die beschafften acht Defibrillatoren hat der Gemeindevorstand einheitlich beschlossen, die Geräte zur einfachen Wiederbelebung an den Dorfgemeinschaftshäusern, am Bürgerhaus und an der Mehrzweckhalle anzubringen, wo sich Menschen treffen und größere Veranstaltungen stattfinden. Das achte Gerät wird im Rathaus stationiert und kann für Veranstaltungen ausgeliehen werden. |
| 15. | Zähe Zuschüsse für Kita-Investitionen: Für die 2020 ausgeführte Erweiterung der Kita „Meisennest“ in Wissenbach erhält die Gemeinde Eschenburg nun 140.500 € Zuschuss. Für die Sanierung der Kita Simmersbach wird nun ein Zuschuss über 100.000 € aus dem Landesinvestitionsprogram „Kinderbetreuung“ 2021-2023 beantragt. |
| 16. | „Grün“ auf Kita-Ampel: Für die Kita „Arche Noah“ ist die dritte Gruppe vom Kreis genehmigt worden. Freie Kita-Plätze gibt es derzeit in Hirzenhain, Simmersbach und in der katholischen Kita „Regenbogen“ in Eibelshausen, zeigt unsere Kita-Ampel (www.kita-eschenburg.de). |
| 17. | Vertretung für Mediothek im Rathaus: Dank einer geeigneten Aushilfe für Urlaubs- und Krankheitsvertretung kann die Bücherei der Gemeinde wieder öffnen. Bis zu den Herbstferien gelten folgende Öffnungszeiten: Montag 15:00-18:00 Uhr sowie Donnerstag 09:30-11:30 Uhr und 15:00-16:30 Uhr. |
| 18. | Volkstrauertag-Gedenkfeier in Simmersbach: Zum Volkstrauertag (19. November) findet die Gedenkfeier um 14 Uhr auf dem Friedhof in Simmersbach statt. Die Zentral-Veranstaltung wird von Kranzniederlegungen in allen Ortsteilen umrahmt. Mehr unter www.eschenburg.de/volkstrauertag im Netz. |
| 19. | Notunterkünfte für Flüchtlinge: Zur weiteren Aufnahme von Flüchtlingen, die der Kreis im Auftrag des Landes zuweist, sind die zwei Container-Dörfer an der Eiershäuser Straße in Betrieb gegangen. 14 der bislang 64 zugewiesenen Personen sind bislang dort untergebracht. Für ein gemeinsames Betreiben und Betreuen der Einrichtungen mit dem Kreis haben wir die Vereinbarung ausgearbeitet. Aktuelle Informationen unter www.eschenburg.de/hilft im Internet. |
| 20. | Gemeinsam vor Hochwasser schützen: Der Zweckverband für Gewässerunterhaltung und Hochwasser Lahn-Dill steht vor der Gründung. Zum Entwurf der Satzung melden die interessierten Kommunen nun Gewässer, die das Verbandsgebiet umreißen. Wir haben die Dietzhölze von Gemarkungsgrenze Dillenburg bis Gemarkungsgrenze Dietzhölztal und den Simmersbach von Einmündung in die Dietzhölze bis oberhalb (nördlich) der bebauten Ortslage Simmersbach gemeldet und warten nun auf die abgestimmte Gremien-Vorlage. Nach der Gründung können Planungen zum Hochwasserschutz starten. |
| 21. | Stattliche Strecke beim „Stadtradeln“: Vom 01.07. bis 21.07.2023 haben 79 Teilnehmer aus Eschenburg in die Pedale getreten und insgesamt 16.664 Kilometer mit dem Fahrrad zurückgelegt, was uns allen rund 3.000 Kilo Co2 erspart. Top war ein Trio vom „Team Roth“. Die drei Erstplatzierten kamen auf zusammen 2672 Km und erhielten als Dankeschön Schwimmbad-Gutscheine. |
| 22. | Ansprechpartner rund ums Rad: Seit September ist Benjamin Krüger aus Eiershausen ehrenamtlicher Radverkehrsbeauftragter der Gemeinde. Unter der E-Mail-Adresse radverkehr@eschenburg.de ist er Ansprechpartner für Radfahrer. |
| 23. | Biken und Skaten im Trend: Die Untersuchung für einen MTB-Trail am Fuße der Eschenburg läuft noch. Großes Interesse am Thema Mountainbike zeigt sich bereits beim Skiclub-Hirzenhain. Und der Verein „Schinnoss Skateboarding“ sucht ein Domizil in der Gemeinde. |
| 24. | Otto-Friedrich-Schlemper-Platz einweihen: Mit dem Straßenschild werden wir am 08.10.2023 nach der Kirche den Platz offiziell in Betrieb nehmen. Wenn in Eschenburg Markt und in Hessen Wahl ist, wird der Platz zwischen der Brücke und dem Versorgungsgebäude am Marktplatz zu dem, was er werden soll: Ein Treffpunkt für Jung und Alt, eine Begegnungsstätte, ein Mittelpunkt der Gemeinde. |
Kommission Zukunft
Die „Kommission Zukunft” (kurz: KommZu - im Internet zu finden unter www.eschenburg.de/zukunft) setzt sich für Umwelt, Natur und Klimaschutz sowie für nachhaltiges Planen und Bauen ein.
Weitere Informationen aus den Ortsteilen:
Eibelshausen:
Hirzenhain:
Wissenbach:
Simmersbach:
Eiershausen:
Roth:
Gemeindewerke
Abwasserverband „Obere Dietzhölze“
Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“
Ausbildung
Bis auf die Ausbildungsstelle am Klärwerk sind aktuell alle Lehrstellen zu besetzen, weshalb wir gerne die fünf Berufe vorstellen - auf der Internetseite www.eschenburg.de/ausbildung mit Infos und Videos - und auch in Zukunft darauf bauen, für die eigene Personalentwicklung auszubilden:
Kontakt: Fragen und Bewerbungen zur Ausbildung und Stellenausschreibungen bei der Gemeinde Eschenburg und den Verbänden gerne per E-Mail an die Adresse jobs@eschenburg.de