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Wochenzeitung für die Gemeinde Eschenburg
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 28.09.2023, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen

über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg

am Donnerstag, den 28.09.2023,

um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen

Sitzungsverlauf

1.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder und den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 24 anwesenden Mitgliedern fest.

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 14.09.2023 und wurde termingerecht zugestellt. Gegen die Ladung und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.

2.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende informiert die Mitglieder der Gemeindevertretung, dass er die Gemeindevertretung bei der 700-Jahrfeier in Simmersbach vertreten hat.

Eine Sitzung des Ältestenrates soll für die nächsten Wochen terminiert werden.

3.

Gemeindevorstand und Verbände

3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

3.2 Fragen und Anregungen

Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.

Der Bericht wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Ferner ist er im Internet nachlesbar.

Im Anschluss daran werden von Seiten der Gemeindevertretung Fragen zum Bericht gestellt:

  • Einweihung Otto-Friedrich-Schlemper-Platz (Leo Müller)
  • Baumaktion (Jannis Steinle, Benjamin Welsch)
  • Sachstand Bäckerei Baum (Hartwig Bieber)

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten. Nach Wiederaufnahme der Sitzung werden weitere Fragen gestellt.

  • Kita Neue Mitte - Änderung in den Eigentumsverhältnissen (Wohnungseigentum) (Gerd Müller)
  • Flüchtlingsunterbringung (Markus Neitz)

4.

Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung hat der Kultur- und Sozialausschuss am 19.09.2023 und der Bau- und Umweltausschuss am 20.09.2023 getagt.

Die Sitzungsprotokolle wurden allen Mitgliedern zugeleitet. Zur Sitzung des Kultur- und Sozialausschuss wird eine Frage gestellt und weitere Sitzungen für den Kultur- und Sozialausschuss terminiert mit der Möglichkeit, dass interessierte Fraktionsmitglieder teilnehmen können und ob diese ein Rederecht haben.

Vorlagen des Gemeindevorstandes

5.

Ortsgericht Eschenburg II (Wissenbach)

Das Amtsgericht Dillenburg teilt mit, dass die Amtszeiten von

a) Rolf Reeh (Ortsgerichtsvorsteher) am 16.10.2023 und

b) Burkhard Waldschmidt (Ortsgerichtsschöffe) am 01.11.2023

ablaufen.

Herr Reeh hat mitgeteilt, dass er bereit ist, das Amt für weitere 5 Jahre zu übernehmen.

Herr Waldschmidt ist bereit, das Amt für weitere 10 Jahre zu übernehmen.

Für das Amt des stellv. Ortsgerichtsvorsteher wird Burkhard Waldschmidt vorgeschlagen und wäre dafür zu berufen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes beschließt die Gemeindevertretung, Rolf Reeh für die nächsten 5 Jahre zum Ortsgerichtsvorsteher und Burkhard Waldschmidt für die nächsten 10 Jahre zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichtes Eschenburg II (Wissenbach) zu wählen und dies auch dem Amtsgericht für die Ernennung vorzuschlagen. Das Amt des stv. Ortsgerichtsvorstehers ist Herrn Waldschmidt nach dem Ausscheiden des bisherigen Stellvertreters aus dem Ortsgericht zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

6.

Aufhebung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Auf den Zäun“, OT Eiershausen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u.a. beschlossen, dass das Gebiet „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eiershausen, Ortseingang, im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist.

Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet teilweise als Kleingarten, bestehende Wohnbaufläche und Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen.

Die Eigentümer/Miteigentümer im Plangebietsentwurf wurden angeschrieben und über die mögliche Erweiterung informiert. Gleichzeitig wurde nachgefragt, ob sie bereit wären, ihr Grundstück an die Gemeinde gemäß der Baulandrichtlinie zu veräußern. Des Weiteren hat für die Eigentümer/Miteigentümer eine Informationsveranstaltung am 05.10.2022 stattgefunden.

Bei der Fläche handelt es sich um ca. 5.800 m² mit 57 Flurstücken und derzeit 55 Eigentümer/Miteigentümer.

Der Ortsbeirat Eiershausen hat sich ebenfalls mit der Thematik befasst und versucht, noch weitere Eigentümer dazu zu bewegen, ihre Grundstücke an die Gemeinde zum Kauf oder Tausch anzubieten. Dies leider ohne großen Erfolg.

Die Rückmeldungen der Eigentümer/Miteigentümer (Stand 10.08.23) liegen in einem Liegenschaftsauszug vor.

Ca. 55 % der Flächen (ca. 3.200 m²) könnte die Gemeinde erwerben bzw. stehen bereits im Eigentum (Verkaufs-, Tauschbereitschaft oder Gemeindeeigentum). Jedoch sind ca. 45 % der Eigentümer nicht verkaufsbereit oder haben keine Rückmeldung abgegeben (ca. 2.600 m²).

Aufgrund dieser Eigentümerrückmeldungen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit zur Schaffung weiterer Wohnbaugrundstücke in diesem Plangebiet.

Außerdem ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 zu beachten. Es wurde mit diesem Urteil entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen und dies somit gegen EU-Recht verstößt. Dadurch wären weiterhin höhere Bauleitplanungskosten aufgrund der Erstellung eines Umweltberichtes, Ausweisung von Ausgleichsflächen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Verfahren für die Flächennutzungsplan-Änderung etc. erforderlich.

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses fasst die Gemeindevertretung nachstehenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt aufgrund der Eigentümerverhandlungen die Aufhebung des am 06.10.2022 (09. Sitzung) durch die Gemeindevertretung gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Auf den Zäun“, OT Eiershausen gem. § 2 BauGB i. V. m. § 13 b BauGB. Der aufzuhebende Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

> >

7.

Flächennutzungsplan-Änderung „Feuerwehrgerätehaus“ (ehemals „Neubau Kindertagesstätte“), Gemarkung Eiershausen

a) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Behörden und der Nachbarkommunen wurden mit Schreiben vom 21.04.2020 durch das Ingenieurbüro Zillinger durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen wurden ausgewertet.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum 27.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020 durchgeführt.

Es wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die Planung ruhte in den Jahren 2021 und 2022, da erwogen wurde, den Standort für ein Feuerwehrgerätehaus zu nutzen.

Anstelle einer Kindertagesstätte soll nun der Bau eines Feuerwehrgerätehauses bauleitplanerisch vorbereitet werden.

Trotz dieser wesentlichen Änderung kann der zweite Verfahrensschritt der Flächennutzungsplan-Änderung, daher die öffentliche Auslegung, durchgeführt werden. Nach dieser öffentlichen Auslegung müssen die eingehenden Anregungen abgewogen werden. In der gleichen Sitzung kann der Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung gefasst werden.

Die Rechtskraft wird durch ortsübliche Bekanntmachung erreicht, wenn die Flächennutzungsplan-Änderung vom Regierungspräsidium genehmigt wurde.

Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:

  1. Abwägung Flächennutzungsplan-Änderung
    „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen
  2. Entwurfsplan Flächennutzungsplan-Änderung
    „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023
  3. Begründung Flächennutzungsplan-Änderung
    „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023
  4. Umweltbericht Flächennutzungsplan-Änderung
    „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023

Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung

Zu a)

Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1-7, zuzustimmen.

Zu b)

  1. Den Vorentwurf der o.a. Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründung unter Berücksichtigung des unter Punkt a) gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
  2. Den Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, sind mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihres Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zuzusenden.

Die Punkte a) und b) wurden separat mit dem untenstehenden Ergebnis abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“ (ehemals „Neubau Kindertagesstätte“), Gemarkung Eiershausen

a) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Behörden und der Nachbarkommunen wurden mit Schreiben vom 21.04.2020 durch das Ingenieurbüro Zillinger durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen wurden ausgewertet.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum 27.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020 durchgeführt.

Es wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die Planung ruhte in den Jahren 2021 und 2022, da erwogen wurde, den Standort für ein Feuerwehrgerätehaus zu nutzen.

Anstelle einer Kindertagesstätte soll nun der Bau eines Feuerwehrgerätehauses bauleitplanerisch vorbereitet werden.

Trotz dieser wesentlichen Änderung kann der zweite Verfahrensschritt des Bebauungsplanverfahrens, daher die öffentliche Auslegung, durchgeführt werden. Nach dieser öffentlichen Auslegung müssen die eingehenden Anregungen abgewogen werden. In der gleichen Sitzung kann der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gefasst werden.

Die Rechtskraft wird erreicht, wenn die Flächennutzungsplan-Änderung, die parallel aufgestellt wird, vom Regierungspräsidium genehmigt wurde.

Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:

1.

Abwägung Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen

2.

Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023

3.

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023

4.

Begründung zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand 15.06.2023

5.

Umweltbericht zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Eiershausen - Stand - Stand 15.06.2023

5.a.

Gutachten Biotoptypenkartierung faunistisch-floristische Kartierung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stand Januar 2021

5.b.

Bestands- und Konfliktplan

5.c.

Plan Bestandsbewertung

5.d.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Plan - Stand 12.06.2023

5.e.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Formblatt - Stand 12.06.2023

Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Die Punkte a) und b) wurden separat mit dem untenstehenden Ergebnis abgestimmt.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung:

Zu a)

Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 7, zuzustimmen.

Zu b)

  1. Den Vorentwurf des o.a. Bebauungsplanes einschließlich Begründung unter Berücksichtigung des unter Punkt a gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
  2. Den Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, sind mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihres Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zuzusenden.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

9.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen -

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Durch Aufstellung des Bebauungsplanes können vier Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden.

Da die Flächen dieser Wohnbaugrundstücke im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind, ist zusätzlich die Flächennutzungsplan-Änderung mit Ausweisung einer Wohnbaufläche erforderlich.

Der Bebauungsplan sollte ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Dieses Verfahren kann allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Mitte Juli 2023 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt.

Nach § 13b BauGB wäre keine Flächennutzungsplan-Änderung erforderlich gewesen.

Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:

1.

Planzeichnung Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 08.08.2023

2.

Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zur Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 08.08.2023

3.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht

4.

Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren

Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Die Punkte a) und b) wurden separat mit dem untenstehenden Ergebnis abgestimmt.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung:

a) Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen.

b) Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

10.

Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Durch Aufstellung des Bebauungsplanes können vier Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan sollte ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.

Dieses Verfahren kann allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Mitte Juli 2023 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt.

Dadurch muss das normale 2-stufige Regelverfahren angewandt werden. Im 1. Verfahrensschritt sind daher die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Anschließend kann die öffentliche Auslegung vorgenommen werden.

Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:

1.

Planzeichnungsentwurf Bebauungsplanes „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 21.08.2023

2.

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 29.08.2023

3.

Begründung zum Bebauungsplan „Berliner Straße/Königsberger Straße“, Gemarkung Eibelshausen - Stand 29.08.2023

3.a.

Gutachten Biotoptypenkartierung faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stand März 2023

3.b.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anhang 1 Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit häufiger Vogelarten

3.c.

Bestands- und Konfliktplan

3.d.

Bestandsbewertung

4.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht

5.

Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren

Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

11.

Anpassung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain

Aktueller Sachstand

Das Bauleitplanverfahren kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.

Eine Flächennutzungsplan-Änderung ist grundsätzlich im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

Dies gilt auch für Ausgleichsflächen. Darüber hinaus kann der Umweltbericht entfallen.

Da der Artenschutz bei jeder Bauleitplanung beachtet werden muss, werden zurzeit die ökologischen Bestandsaufnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen, sodass Anfang 2024 die öffentliche Auslegung durchgeführt und spätestens im 2. Halbjahr 2024 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

Hier ist jedoch anzumerken, dass parallel zu dem Bauleitplanverfahren das Baulandumlegungsverfahren zusammen mit dem Amt für Bodenmanagement durchgeführt wird.

Die Planzeichnung und die möglichen textlichen Festsetzungen (zulässige Nutzungen, grünordnerische Festsetzungen, Festsetzungen zum Schutz der Umwelt, gestalterische und wasserwirtschaftliche Festsetzungen) wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.09.2023 durch das Ingenieurbüro Zillinger besprochen.

Es wird auf die vorgelegten Anlagen verwiesen:

1.

Anpassung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain - Stand 06.06.2023

2.

Entwurf Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain - Stand 24.05.2023

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Auf dem Löhchen“, Gemarkung Hirzenhain, nach Vorstellung durch das Ingenieurbüro Zillinger in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.09.23 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

12.

Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplan „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach - Sachstand, Vorstellung und Durchsprache der Planzeichnung, Vorstellung und Durchsprache möglicher textlicher Festsetzungen

Sachstand:

… vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22)

Das Bauleitplanverfahren kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.

Eine Flächennutzungsplan-Änderung ist grundsätzlich im Verfahren nach § 13 b BauGB nicht erforderlich.

Dies gilt auch für Ausgleichsflächen. Darüber hinaus kann der Umweltbericht entfallen.

Da der Artenschutz bei jeder Bauleitplanung beachtet werden muss, werden zurzeit die ökologischen Bestandsaufnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen, sodass Anfang 2024 die öffentliche Auslegung durchgeführt und spätestens im 2. Halbjahr 2024 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

… nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22)

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht.

Aus dem Urteil des BVerwG folgt, dass laufende Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB eingestellt bzw. in das „Regelverfahren“ gem. §§ 1 ff. BauGB überführt werden müssen.

Das Ingenieurbüro Zillinger hat die Möglichkeiten und etwaige Auswirkungen in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses angesprochen.

Derzeit wird die ökologische Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.

Zum Planentwurf:

In dem vorgelegten Planentwurf ist eine Einteilung in Bauabschnitte (1. und 2. Bauabschnitt) vorgesehen. Insgesamt können 26 Grundstücke entstehen.

Am nordöstlichen Geltungsbereichsrand wird eine Erschließungsstraße vorgesehen. Dadurch können quadratisch zugeschnittene und kleinere Grundstücke vorgesehen werden. Diese Erschließungsstraße verteuert die Erschließung des Gebietes um etwa 35 %. Um dies abzumindern, könnte für diese zusätzliche Straße Einbahnstraßenverkehr vorgesehen werden: Ausbau auf 3 m Breite mit Ausweichstellen. Bei Erweiterung des Neubaugebietes könnte diese Straße zur Erschließung der 1. Baureihe des neuen Gebietes genutzt werden. Erschließungskosten fallen dann für die spätere zusätzliche Baureihe nur noch für die Verbreiterung der Straße an.

Nur bei dieser Variante können Bauabschnitte gewählt werden. Wenn daher die nordöstliche Straße sowie die angrenzenden Grundstücke erst in einem 2. Bauabschnitt gebaut werden, reduziert sich der Nachteil der zusätzlichen Erschließungskosten weiter. Der Streifen des 2. Bauabschnittes lässt aber eine sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung als Ackerfläche wegen der geringen Breite ebenfalls kaum zu. Die Fläche könnte eventuell als Grünfläche mit 1- bis 2-maliger Mahd genutzt werden. Im 1. Bauabschnitt können 18 Baugrundstücke vorgesehen werden.

Es wird auf die vorgelegten Unterlagen verwiesen:

1.

Flächennutzungsplan-Änderung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach - Stand 16.08.2023

2.

Planentwurf Bebauungsplan „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach - Stand 05.09.2023

3.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht

4.

Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren

Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Es wird angeregt, einen Spielplatz in diesem Bereich vorzusehen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung, den Bebauungsplan „In der Hager“, Gemarkung Wissenbach gem. den vorgelegten Unterlagen fortzuführen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

13.

Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“, Gemarkung Roth -

Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Durch Aufstellung des Bebauungsplanes können insgesamt 5 Baugrundstücke ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan sollte ursprünglich im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.

Dieses Verfahren kann allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Mitte Juli 2023 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt.

Es muss daher das normale 2-stufige-Regelverfahren angewandt werden. Im 1. Verfahrensschritt sind daher die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Anschließend kann die öffentliche Auslegung vorgenommen werden.

Die ökologischen Bestandsaufnahmen wurden in dieser Vegetationsperiode vorgenommen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Sie sind für den 1. Verfahrensschritt (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden) nicht erforderlich.

Der Flächennutzungsplan muss für diesen BPlan nicht geändert werden, da die Flächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt sind.

Vorgelegte Anlagen:

-

Planzeichnung Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“ Gemarkung Roth

-

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“, Gemarkung Roth - Stand 29.08.2023

-

Begründung zum Bebauungsplan „Stietefeld/Sonnenstraße“, Gemarkung Roth - Stand 24.08.2023

-

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) zur Unvereinbarkeit von § 13b BauGB mit Unionsrecht

-

Auflistung der geänderten Honorarkosten aufgrund der Umstellung vom vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB auf das zweistufige Bauleitplanverfahren

Das Ingenieurbüro Zillinger, Herr Dipl.-Ing. Immo Zillinger, hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt erläutert.

Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.

Hiervor ist kein Gemeindevertreter betroffen.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Bau- und Umweltausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Ende der Sitzung: 20:05 Uhr

Vorsitzender der Gemeindevertretung  —  Schriftführer
Hans-Otto Hermann  —  Rainer Deutsch

Bericht des Gemeindevorstands

zur Sitzung der

Gemeindevertretung

am 28.09.2023

Gesamt-Gemeinde:

1.

Gesundheitsversorgung: Dr. Johannes Rein hat eine Praxis gefunden, die schnellstmöglich am Marktplatz ein Gesundheitszentrum starten will. Dafür werden jetzt weitere Ärzte und Fachpersonal gesucht. Für die weitere Zukunft: Unsere Fördersatzung für Medizin-Stipendien (1.000 € monatlich für Studenten, die später in Eschenburg praktizieren) liegt zur Prüfung derzeit beim Lahn-Dill-Kreis. Für solche Stipendien für Medizinstudenten ergibt sich eine Synergie mit der Landarztquote des Landes Hessen (75 Studienplätze jährlich ohne NC für Studierende, die sich für zehn Jahre als Landärztin oder Landarzt verpflichten).

2.

WEG ist ein Weg zur Kita „Neue Mitte“: Eine Wohneigentumsgemeinschaft (kurz: WEG) erscheint der beste Weg dafür zu sein, die Kita „Neue Mitte“ bauen zu lassen und zu erwerben, während nebenan die Diakoniestation eine Tagespflege betreiben möchte und beide Einrichtungen eine Gastronomie benötigen, die sie und die ganze Gemeinde bedienen kann.

3.

Standortnahe Ausbildung: Dillenburg bleibt Berufsschule für die Zerspanungsmechaniker, nachdem 14 Auszubildende eine Klasse füllen.

4.

Gastroberufe für die Region: Die Berufe Koch/Köchin, Fachkraft Küche, Hotelfachfrau/mann, Fachmann/frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (früher Restaurantfachmann/frau), Beruf Fachkraft für Gastronomie: Schwerpunkt Restaurantservice, Fachmann/frau für Systemgastronomie und Fachkraft für Gastronomie: Schwerpunkt Systemgastronomie haben in Dillenburg ihre Berufsschule. Weil Fachkräfte besonders bei unseren gemeinsamen Vorhaben benötigt werden, wollen wir verstärkt für die Gastro-Berufe (Infos www.dehoga-ausbildung.de) werben.

5.

Aussteller und Ausbilder anmelden zur Energie-Messe: Am 11. + 12. November steigt die elfte Auflage der Beratungsbörse (jeweils 11 bis 17 Uhr in der Mehrzweckhalle). Neben Tipps und Tricks fürs Sanieren und Sparen geht es hierbei verstärkt um „Berufe mit Zukunft“. Von A wie Altenpfleger bis Z wie Zerspanungsmechaniker wollen wir auf die Bühne bringen, was in der Region ausgebildet und gesucht wird. Aussteller, Ausbilder und Referenten können sich noch anmelden, solange der Platz reicht. Mehr Informationen unter www.endlich-energie.de und Anmeldeformular im Internet.

6.

Unternehmen wollen Regionalportal starten: Um 19 Uhr ist am 28.11.2023 der nächste Runde Tisch „Eschenburg UNTERNEHMEN“. Es geht dabei konkret ums Regionalportal. Mehr Informationen zum Treffen für Wirtschaft & Gesellschaft unter www.eschenburg.de/unternehmen im Netz und Kontakt per Mail an buergermeister@eschenburg.de

7.

KEAM soll größer werden: Die Kommunale Energie aus der Mitte GmbH (KEAM) beschließt eine Kapitalaufstockung, um weitere Städte und Gemeinde in die kommunale Einkaufsgemeinschaft aufzunehmen. Das Thema wird im November in den Gemeinde-Gremien beraten.

8.

Energiewendepartner werden: Um den Status als Klima-Kommune zu erhalten und den Anschluss an die Förderung zu gestalten, empfiehlt sich der Beitritt zur neugegründeten Energiewendepartner GmbH. Der Haupt- und Finanzausschuss kann dafür den Sperrvermerk aufheben, der im Haushalt über den dafür eingeplanten 15.000 € steht. Die Beratung durch die EAM hat bereits die geforderte Co2-Bilanz und erste Projekt-Ideen ergeben, die später den geforderten Aktionsplan als Klima-Kommune ergeben. Daraus Projekte zum Selbstkostenpreis zu entwickeln und ohne weitere Vergabeverfahren selbst anpacken zu können, soll die EAM EnergiewendePartner GmbH dienen.

9.

Frischer Wind: Mit Armin Frink als neuem Geschäftsführer der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH arbeiten wir an den gemeinsamen Projekten. Derweil lautet bei der dazugehörigen Energiegenossenschaft die Bilanz „Wasserkraft spült Geld in die Kasse“.

10.

Pflege der Wege: Mit der IKZ Tourismus (ehem. AG hessischer Rothaarsteig) erneuern wir die Tafeln am Rothaarsteig und seinen Zuwegungen. Mit dem Naturpark Lahn-Dill-Bergland schließen wir eine Vereinbarung zur Übernahme der Pflegearbeiten an Wanderwegen ab, damit unsere drei Extratouren „Hirzenhainer Höhenflug“, „Haubergstour“ und „Eschenburgpfad“ ausgezeichnete Premium-Wanderwege bleiben.

11.

Besuch aus Becov nad Teplou: Vom 4. bis 11. Oktober sind Musikschüler aus Becov nad Teplou hier zu Besuch. Nach Proben und Programm gibt es zum Abschied am 10. Oktober um 18:30 Uhr wieder ein Konzert „So klingt Europa!“ in der Neuen Aula der Holderbergschule.

12.

Herbstmarkt am 8.+9. Oktober: Rund 50 Händler bauen zum Markt ihre Stände auf. Dazu kommt ein Flohmarkt mit rund 30 Teilnehmern und Fahrgeschäfte werden den Marktplatz füllen. Kein Autoskooter, aber eine Berg-und-Tal-Bahn „Explorer“ haben sich angemeldet. Am Sonntag ist von 13 bis 18 Uhr „verkaufsoffen“. Das Wohncentrum Wissenbach und einige Geschäfte bieten Waren an.

13.

Lilar - Eine Region liest ein Buch: Zu einer Lesung und Ausstellung laden die Roderich-Feldes-Gesellschaft und der Kulturkreis Eschenburg-Dietzhölztal (www.kked.de) für den 12.10.2023 in die Johanneskapelle (Hauptstraße 47, 35716 Dietzhölztal-Ewersbach) ein. Beginn ist für 19 Uhr geplant.

14.

„Defis“ an die Dorfgemeinschaftshäuser: Als Standorte für die beschafften acht Defibrillatoren hat der Gemeindevorstand einheitlich beschlossen, die Geräte zur einfachen Wiederbelebung an den Dorfgemeinschaftshäusern, am Bürgerhaus und an der Mehrzweckhalle anzubringen, wo sich Menschen treffen und größere Veranstaltungen stattfinden. Das achte Gerät wird im Rathaus stationiert und kann für Veranstaltungen ausgeliehen werden.

15.

Zähe Zuschüsse für Kita-Investitionen: Für die 2020 ausgeführte Erweiterung der Kita „Meisennest“ in Wissenbach erhält die Gemeinde Eschenburg nun 140.500 € Zuschuss. Für die Sanierung der Kita Simmersbach wird nun ein Zuschuss über 100.000 € aus dem Landesinvestitionsprogram „Kinderbetreuung“ 2021-2023 beantragt.

16.

„Grün“ auf Kita-Ampel: Für die Kita „Arche Noah“ ist die dritte Gruppe vom Kreis genehmigt worden. Freie Kita-Plätze gibt es derzeit in Hirzenhain, Simmersbach und in der katholischen Kita „Regenbogen“ in Eibelshausen, zeigt unsere Kita-Ampel (www.kita-eschenburg.de).

17.

Vertretung für Mediothek im Rathaus: Dank einer geeigneten Aushilfe für Urlaubs- und Krankheitsvertretung kann die Bücherei der Gemeinde wieder öffnen. Bis zu den Herbstferien gelten folgende Öffnungszeiten: Montag 15:00-18:00 Uhr sowie Donnerstag 09:30-11:30 Uhr und 15:00-16:30 Uhr.

18.

Volkstrauertag-Gedenkfeier in Simmersbach: Zum Volkstrauertag (19. November) findet die Gedenkfeier um 14 Uhr auf dem Friedhof in Simmersbach statt. Die Zentral-Veranstaltung wird von Kranzniederlegungen in allen Ortsteilen umrahmt. Mehr unter www.eschenburg.de/volkstrauertag im Netz.

19.

Notunterkünfte für Flüchtlinge: Zur weiteren Aufnahme von Flüchtlingen, die der Kreis im Auftrag des Landes zuweist, sind die zwei Container-Dörfer an der Eiershäuser Straße in Betrieb gegangen. 14 der bislang 64 zugewiesenen Personen sind bislang dort untergebracht. Für ein gemeinsames Betreiben und Betreuen der Einrichtungen mit dem Kreis haben wir die Vereinbarung ausgearbeitet. Aktuelle Informationen unter www.eschenburg.de/hilft im Internet.

20.

Gemeinsam vor Hochwasser schützen: Der Zweckverband für Gewässerunterhaltung und Hochwasser Lahn-Dill steht vor der Gründung. Zum Entwurf der Satzung melden die interessierten Kommunen nun Gewässer, die das Verbandsgebiet umreißen. Wir haben die Dietzhölze von Gemarkungsgrenze Dillenburg bis Gemarkungsgrenze Dietzhölztal und den Simmersbach von Einmündung in die Dietzhölze bis oberhalb (nördlich) der bebauten Ortslage Simmersbach gemeldet und warten nun auf die abgestimmte Gremien-Vorlage. Nach der Gründung können Planungen zum Hochwasserschutz starten.

21.

Stattliche Strecke beim „Stadtradeln“: Vom 01.07. bis 21.07.2023 haben 79 Teilnehmer aus Eschenburg in die Pedale getreten und insgesamt 16.664 Kilometer mit dem Fahrrad zurückgelegt, was uns allen rund 3.000 Kilo Co2 erspart. Top war ein Trio vom „Team Roth“. Die drei Erstplatzierten kamen auf zusammen 2672 Km und erhielten als Dankeschön Schwimmbad-Gutscheine.

22.

Ansprechpartner rund ums Rad: Seit September ist Benjamin Krüger aus Eiershausen ehrenamtlicher Radverkehrsbeauftragter der Gemeinde. Unter der E-Mail-Adresse radverkehr@eschenburg.de ist er Ansprechpartner für Radfahrer.

23.

Biken und Skaten im Trend: Die Untersuchung für einen MTB-Trail am Fuße der Eschenburg läuft noch. Großes Interesse am Thema Mountainbike zeigt sich bereits beim Skiclub-Hirzenhain. Und der Verein „Schinnoss Skateboarding“ sucht ein Domizil in der Gemeinde.

24.

Otto-Friedrich-Schlemper-Platz einweihen: Mit dem Straßenschild werden wir am 08.10.2023 nach der Kirche den Platz offiziell in Betrieb nehmen. Wenn in Eschenburg Markt und in Hessen Wahl ist, wird der Platz zwischen der Brücke und dem Versorgungsgebäude am Marktplatz zu dem, was er werden soll: Ein Treffpunkt für Jung und Alt, eine Begegnungsstätte, ein Mittelpunkt der Gemeinde.

Kommission Zukunft

Die „Kommission Zukunft” (kurz: KommZu - im Internet zu finden unter www.eschenburg.de/zukunft) setzt sich für Umwelt, Natur und Klimaschutz sowie für nachhaltiges Planen und Bauen ein.

  • Familien aus Eschenburg bestellen 895 Bäume: Bei der Aktion „Unser Dorf soll grüner werden“, bei der die Gemeinde Eschenburg einen Baum oder Busch für jedes Haus sponsern möchte, sind über unsere Seite www.buergerbaum.org 895 Bäume reserviert worden.
  • Beim Pflanzen vorher zuschauen - Termin am 28.10.2023 in Hirzenhain: Der Obst- und Gartenbauverein Hirzenhain bietet am 28. Oktober um 10 Uhr in Hirzenhain einen Termin an, bei dem Interessierte das Pflanzen gezeigt bekommen. Das Treffen findet beim zweiten Windrad („Elli“) auf einem Obstbaumgrundstück statt.
  • Infos in Wochenzeitung und Internet: Fotos, Videos und Infos zum Pflanzen und zu Fragen der Vorbereitung (z. B. Standortwahl) sind in der Wochenzeitung und auf der Internetseite www.buergerbaum.org im Netz zu finden.
  • Anschauen, abholen und pflanzen am Aktionstag 04.11.2023: Ab 9 Uhr sollen die bestellten Bäume und Büsche abgeholt werden können auf dem Kleinfeld zwischen Sporthalle und Turnhalle am Holderbergsrain. Eine Beispiel-Pflanzung soll um 11 Uhr zeigen, wie jeder zuhause selbst pflanzen kann.
  • Ausstellung im Rathaus: „Den Insekten auf der Spur“ sind Fotos und Infos des Naturfotografen Bruno Blatt, die im Rathaus während der Öffnungszeiten zu sehen sind. Zur Eröffnung gab ein Konzert des Posaunenchors Eibelshausen der Präsentation, die für vier Wochen zu sehen ist, viel Nachhal(l)tigkeit.

Weitere Informationen aus den Ortsteilen:

Eibelshausen:

  1. Die 2022 erfolgte grundhafte Erneuerung der Rehgartenstraße hat 211.701,92 € gekostet. Das ist weniger als zur Anliegerversammlung ausgerechnet. Die Anlieger zahlen nun 8,52 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.
  2. Die Baustelle in der Oranienstraße ist abgeschlossen. Die Firma Hönig + Müller (Sinn) hat den Abwassersammler erneuert und die Straße grundhaft erneuert.
  3. Das Grundstück Bingenacker 9 mit 536 m² ist wieder zu haben. Die Erwerber wollten an die Gemeinde zurückgeben. Wir helfen, einen neuen Käufer zu finden.
  4. In der Kita „Pusteblume“ sind in den Sommerferien der Fußboden im Personalraum und auf einer zweiten Spielebene erneuert worden. Die große Fensterfront in der Eingangshalle hat einen Sonnenschutz (Außenjalousien) erhalten.
  5. Die Erneuerung der Dachabdichtung und Dachentwässerung am Dienstleistungszentrum ist abgeschlossen.
  6. Die Neugestaltung des Ortskerns zwischen Kirche und Brücke wird bald durch die Fertigstellung der Treppen- und Podestanlage in die Dietzhölze abgeschlossen.

Hirzenhain:

  1. Für den Spielplatz in der Straße Segelfliegerhang liegen Ideen-Skizzen und Angebote vor. Der Kultur- und Sozialausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die 15.000 € im Haushalt aufs nächste Jahr zu übertragen, die Mittel aufzustocken und bis zu seinen ersten Sitzungen im neuen Jahr ein Konzept zur weiteren Vorgehensweise vorzulegen.
  2. Als Ersatz für das 25 Jahre alte TLF 16/25 der Feuerwehr soll ein Staffel-Löschfahrzeuges StLF20 beschafft werden. Der Antrag ans Land auf einen Zuschuss von 80.850 € (das sind 30 % der zuwendungsfähigen Kosten) liegt gerade beim Kreis. Der Rest ist aus Eigenmitteln der Gemeinde zu finanzieren. Im Haushalt 2023 sind 400.000 € als Verpflichtungsermächtigung eingeplant, damit der Antrag zum Förderverfahren starten kann. Das aktuell in der Beschaffung befindliche Fahrzeug für Eibelshausen kostet ohne Beladung 384.608 €.
  3. Im Feuerwehrgerätehaus konnten die Putz- und Anstreicherarbeiten sowie die Bodenbelagsarbeiten der Treppenpodeste im Treppenhaus abgeschlossen werden. In der Fahrzeughalle musste ein Teilstück der Entwässerungsrinne erneuert und wieder beigefliest werden.
  4. In der Kita „Raupe Nimmersatt“ am Bahnhof sind an der Nordfassade weitere Fensterelemente erneuert worden. Für die Abgasableitung der Heizungsanlage musste ein neues Innenrohr in den Kamin eingezogen werden, anschließend wurden die Putzschäden am Kamin ausgebessert.

Wissenbach:

  1. An unserer Freizeitanlage „Alter Wissenbacher Sportplatz“ haben wir als neue Ausstattung einen Outdoor Campus. Die Sportgeräte konnten wir mit Hilfe des Regionalbudgets beschaffen.
  2. Das alte Rathaus in Wissenbach konnte abgerissen werden und weicht einer neuen Nutzung als Dorfplatz. Die Baugenehmigung für das neue Mehrzweckgebäude ist da. Nun geht es an die Ausschreibungen für die nächsten Baustellen.
  3. Es führt wieder eine Brücke über die Dietzhölze zur Nickelhütte. Lange haben wir auf die Lieferung der Gitterroste gewartet, nun konnte der Bauhof den Ersatz für die baufälligen Betonteile montieren.

Simmersbach:

  1. Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und Umbau einer Fahrzeughalle werden 3,95 Mio. € Kosten veranschlagt. Mit den Plänen und vielen Unterlagen stellen wir einen Förderantrag ans Land Hessen.
  2. In der Kita konnte der erste Bauabschnitt der erforderlichen, umfangreichen Sanierungsarbeiten umgesetzt werden. Im Wesentlichen handelte es sich um folgende Maßnahmen: Einbau von fünf neuen, zusätzlichen Fensterelementen, Erneuerung der Akustik-Abhangdecken im Altbau, Rückbau der Dachverglasung im neuen Teil und Schließung der Dachfläche mit Betondachsteinen, Erneuerung der Deckenbeleuchtung in den Gruppenräumen und Fluren, Abriss der Kunstschieferfassade am Altbau und Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems.

Eiershausen:

  1. In der Schwarzbachstraße ist die Erneuerung des Pflasterbelages im Gehweg abgeschlossen, ebenso wie der Umbau der Bushaltestelle zur barrierefreien Haltestelle. Der neue Abwasserkanal wurde in die Schwarzbachstraße (L3043) verlegt. Dies erfolgte in Abstimmung und mit Kostenbeteiligung durch Hessen Mobil. Die Asphaltarbeiten in der Landesstraße werden voraussichtlich Anfang der kommenden Woche abgeschlossen. Es folgt dann noch eine Kreuzung der Landesstraße in die Betzelbachstraße und ein kurzes Teilstück Kanalaustausch in der Betzelbachstraße.
  2. In der Flurstraße hat die Firma Bernshausen-Bau (Bad Laasphe) Kanal, Wasserleitung und Straße erneuert. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen.
  3. Im Erdgeschoss der Kita „Panama“ hat die Schreinerei Bach (Eibelshausen) in den Sommerferien alle Holz-Fenster und Terrassentüren gegen neue Kunststoffelemente ausgetauscht. Das waren 19 Fenster und 4 Terrassentüren.

Roth:

  1. Der Ortsbeirat spricht sich weiterhin für die Bushaltestelle als Standort für einen Defibrillator aus. Wenn nun die von der Gemeinde beschafften „Defis“ in allen Ortsteilen am DGH angebracht werden sollen, sucht der Ortsbeirat nun nach Sponsoren für ein zweites Wiederbelebungsgerät an der Bushaltestelle.
  2. Der Abwasserkanal in der Talstraße wird durch die Fa. Hönig+Müller ausgetauscht. Geplanter Baubeginn ist die 43. KW (Mitte/Ende Oktober)
  3. Im Alten Rathaus ist im Flur des Jugendclubs das Schachtoberteil der Zisterne und der Fliesenbelag saniert worden. Das alte Holztor zur Vereinsgarage wurde durch ein neues zweiflügeliges Kunststoffelement ersetzt.

Gemeindewerke

  1. Die erste Wasserkammer im Hochbehälter „Arthel“, OT Eiershausen ist erneuert. Aktuell laufen die Arbeiten in der zweiten Wasserkammer. Das rund 530.000 € teure Projekt wird voraussichtlich Ende Oktober abgeschlossen sein.
  2. Die Betriebsleitung der Gemeindewerke ändert sich zum Jahreswechsel. Harald Hermann wird ab dem 01.01.2024 zum Betriebsleiter und Michaela Reh zur stellvertretenden Betriebsleiterin der Gemeindewerke Eschenburg ernannt.
  3. Der Auszubildende der Gemeindewerke hat seine Ausbildung zur „Fachkraft für Wasserversorgungtechnik“ mit Erfolg abgeschlossen und erhält zunächst das Anschlussjahr.

Abwasserverband „Obere Dietzhölze“

  1. Planer für Neubau der Kläranlage gesucht: Die Bewerberauswahl für die Planung eines Neubaus der Kläranlage ist auf der Zielgeraden. Drei Ingenieur-Büros stellen sich nach der Submission nun vor. Dann können die Gremien entscheiden.
  2. Bauprogramm wird aktualisiert: Durch den Strategie-Wechsel von der zukunftsfähigen Ertüchtigung hin zu einem kompletten Neubau der Kläranlage wird das Bauprogramm 2021-2026 zu aktualisieren sein. Die Ertüchtigung und alle Projekte im Zusammenhang fallen raus, andere kommen rein. Die Kosten für Planer und Neubau kommen in ein neues Programm, das voraussichtlich einen Zeithorizont 2027-2032 hat. Der Abwasserverband „Obere Dietzhölze“, der vor den Bauprogrammen meistens über Darlehen und die Verbandsumlage der Betriebskosten finanziert hat, wird sich bei diesem Strategie-Wechsel regelrecht neu erfinden müssen.

Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

  1. Türöffner-Tag 3. Oktober: Am Tag der Deutschen Einheit hat das Freizeitbad traditionell geöffnet wie am Wochenende (7-17 Uhr). Mit den Technik-Touren um 11, 13 und 15 Uhr können Besucher ab 7 Jahren einen geführten Rundgang durch die Technik mitmachen, der vieles kinderleicht erklärt. Anmeldung im Bad unter freizeitbad-eschenburg@t-online.de.
  2. Drei Wochen Schließung im November: Vom 30. Oktober bis 19. November wird das Freizeitbad „Panoramablick“ geschlossen sein für die nächsten Sanierungs-Schritte und Revisionsarbeiten, die im laufenden Betrieb nicht möglich sind. Das Team hat für die drei Wochen einen vollen Arbeitsplan, in dem die Umrüstung der Hallenbeleuchtung auf LED, Filtersanierung sowie die Montage neuer Messwasserpumpen und Spülluftgebläse Schwerpunkte bilden.
  3. Förderverein übernimmt Bistro: Gespräche zwischen den Vorständen des Zweckverbands und des Fördervereins ergeben einen Konzeptwechsel in der Gastronomie. Der Förderverein möchte einen Vertrag übernehmen und sich dann um Betreiber kümmern, die das Bistro betreiben.
  4. Bauprogramm folgt Bauprogramm: Mit dem Bescheid des Landes Hessen vom 09.08.2023 über 57.500 € Zuschuss aus dem Förderprogramm SWIM kann das Bauprogramm 2017-2022 abgeschlossen werden. 500.000 € haben die beiden Mitgliedsgemeinden über jährliche Investitionszuschüsse finanziert, was wie ein 100-%-Zuschuss wirkt und in der Ergebnisrechnung die Abschreibung aufwiegt. Mit den 78.311,68 € von der Klimaschutzinitiative des Bundes über den Projektträger ZUG konnten wir in der Wassertechnik viele Pumpen erneuern. Insgesamt ist das Bauprogramm bis Ende 2022 mit einer Gesamtsumme von 494.565,63 € sogar unterschritten worden. Mit der beschlossenen Erweiterung konnte dank der Zuschüsse mit einem Eigenanteil von 35.961,76 € insgesamt 177.207,81 € mehr investiert werden. Für die Zeit 2024-2029 wird gerade das nächste Bauprogramm aufgestellt, das als größten „Brocken“ Beton- und Beckensanierung beinhaltet.

Ausbildung

Bis auf die Ausbildungsstelle am Klärwerk sind aktuell alle Lehrstellen zu besetzen, weshalb wir gerne die fünf Berufe vorstellen - auf der Internetseite www.eschenburg.de/ausbildung mit Infos und Videos - und auch in Zukunft darauf bauen, für die eigene Personalentwicklung auszubilden:

  • Fachkraft für Abwassertechnik beim Abwasserverband „Obere Dietzhölze“
  • Fachangestellte für Bäderbetriebe im Freizeitbad „Panoramablick“ (Zweckverband Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal)
  • Fachkraft für Wasserversorgungstechnik bei den Gemeindewerken
  • Verwaltungsfachangestellte bei der Gemeinde Eschenburg
  • Forstwirt bei der Gemeinde Eschenburg

Kontakt: Fragen und Bewerbungen zur Ausbildung und Stellenausschreibungen bei der Gemeinde Eschenburg und den Verbänden gerne per E-Mail an die Adresse jobs@eschenburg.de