am Donnerstag, den 06.10.2022,
um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Eibelshausen
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und die Zuschauer.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 23 anwesenden Mitgliedern fest.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 22.09.2022 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.
Gegen die Ladungsfrist wird kein Einwand erhoben.
Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:
Der TOP 17 - Feuerwehrgerätehaus Simmersbach - wurde von der Tagesordnung genommen, weil es hierzu noch keine abschließende Stellungnahme aller Beteiligten gegeben hat und TOP 18 - Antrag der FWG-Fraktion - Heizöl-Sammelbestellung - wurde von der Tagesordnung genommen, weil eine Beschlussempfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss nicht erfolgt ist. Der Antrag soll im nächsten Jahr weiter beraten und abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 29.09.2022 einen Dringlichkeitsantrag „Energiesparmaßnahmen“ gestellt. Dieser kann auf die Tagesordnung genommen werden, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter (21 Gemeindevertreter) zustimmen.
Für die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages auf die Tagesordnung stimmen 9 Gemeindevertreter, 1 Gemeindevertreter enthält sich und 14 stimmen mit Nein. Aus diesem Grund wird der Dringlichkeitsantrag nicht auf die Tagesordnung genommen und wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung behandelt.
| 2. | Mitteilungen des Vorsitzenden |
Der Vorsitzende informiert die Anwesenden über die Sitzung des Ältestenrates am 04.10.2022. Der Ältestenrat hat sich mit folgenden Themen befasst:
Montags sollen außer den Sitzungen des Gemeindevorstandes keine weiteren Gremiensitzungen stattfinden. Dies gilt auch für Sitzungen der Fraktionen.
| 3. | Gemeindevorstand und Verbände 3.1 Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände 3.2 Fragen und Anregungen |
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Insbesondere geht Bürgermeister Konrad auf folgende Punkte ein:
Flüchtlingsunterbringung in Eschenburg - Zuweisung durch den Lahn-Dill-Kreis
Bürgerwald / Babybaum - Aktion am 19.11.2022
Spielplätze in Eschenburg
Haushalt 2023 Abwasserverband
Es werden Fragen zu folgendem Thema gestellt:
Anlegen eines Bürgerwaldes in jedem Ortsteil
Darüber hinaus werden keine weiteren Fragen gestellt oder Anregungen gegeben.
| 4. | Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse |
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 27.09.2022, der Bau- und Umweltausschuss am 28.09.2022 und der Haupt- und Finanzausschuss am 29.09.2022 getagt.
Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftmitgliedern zugeleitet.
Es werden hierzu keine Fragen gestellt.
| 5. | Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte |
keine
| Vorlagen des Gemeindevorstandes |
| 6. | Änderung der Wasserversorgungssatzung |
Die Betriebskommission der Gemeindewerke hatte beschlossen, die Gebühren im zweijährigen Rhythmus neu kalkulieren zu lassen.
Das Büro Rösch hat die Neukalkulation der kostendeckenden Gebührensätze 13.07.2022, für die Jahre 2023/2024 vorgelegt. Parallel dazu erfolgte die ebenfalls erforderliche Nach-Kalkulation der Wirtschaftsjahre 2019 und 2020. Die Unter- bzw. Überdeckungen müssen in einem Zeitraum von fünf Kalenderjahren ausgeglichen werden und sind somit in der neuen Kalkulation zu berücksichtigen.
Um nicht in beiden Kalenderjahren 2023/2024 die Gebühren neu festsetzen zu müssen, schlägt die Betriebsleitung in Verbindung mit dem Rechtsanwaltsbüro Rösch für die beiden Jahre einen Mittelwert vor.
Als Ergebnis der Kalkulation ergeben sich nachstehende kostendeckende Gebührensätze:
| (1) | Die Gemeinde erhebt zur Deckung der Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG Gebühren. |
| (2) | Die Gebühr bemisst sich nach der Menge (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers. Ist eine Messeinrichtung ausgefallen oder wird der Gemeinde bzw. einem Beauftragten der Zutritt zu den Messeinrichtungen verweigert oder ist das Ablesen der Messeinrichtungen aus sonstigen Gründen nicht möglich, schätzt die Gemeinde den Verbrauch nach pflichtgemäßem Ermessen. |
| (3) | Die Gebühr beträgt pro m³ 2,20 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro m³ 2,35 € brutto. |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die §§ 25 und 27 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg (WVS) auf der Grundlage der Gebührenkalkulation zum 01.01.2023 zu ändern und beschließt die dem Original-Protokoll beigefügte Änderungssatzung.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 7. | Änderung der Entwässerungssatzung |
Die Betriebskommission der Gemeindewerke hat beschlossen, für die Jahre 2023/2024 die Gebührensätze im Bereich der Abwasserentsorgung neu kalkulieren zu lassen. Das Büro Rösch hat die Neukalkulation der kostendeckenden Gebührensätze vorgelegt.
Die Neukalkulation sowohl der Schmutzwassergebühr als auch der Niederschlagswassergebühr 2023/2024 erfolgt in Verbindung mit einer Nachkalkulation, im Gegensatz zur Kalkulation der Trinkwassergebühr jedoch außer den Jahren 2019 und 2020 zusätzlich für das Jahr 2018, dass bislang noch nicht berücksichtigt wurde und spätestens in die Kalkulation 2023 einfließen muss.
Um nicht in beiden Kalenderjahren die Gebühren neu festsetzen zu müssen, schlägt die Betriebsleitung in Verbindung mit dem Rechtsanwaltsbüro Rösch für die beiden Jahre 2023/2024 die Bildung eines Mittelwertes vor.
Als Ergebnis der Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende:
Unter Berücksichtigung der v. g. Ergebnisse würde sich für das Jahr 2023 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,70 € und für das Jahr 2024 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,37 € ergeben. Der Mittelwert liegt bei = 2,54 € pro m³ (brutto).
Die Kalkulation ergibt eine Gebühr von 0,48 €/m² für das Jahr 2023 und eine Gebühr von 0,40 €/m² für das Jahr 2024. Der Mittelwert beträgt hier 0,44 pro m² (brutto).
Hierfür ist es erforderlich, den § 24 sowie den § 26 entsprechend zu ändern.
Des Weiteren soll der § 29 der Entwässerungssatzung angepasst werden.
Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) - (4) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich, so dass es dann in Abs. (1) heißt:
| 1. | Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro m² wird eine Gebühr von 0,44 € jährlich erhoben. |
Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) und (2) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich in beiden Absätzen.
| 1. | Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,54 EUR. |
| 2. | Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrads. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben - bei vorhandenen Teilströmen in diesen - ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,54 EUR bei einem CSB bis 600 mg/l; bei einem höheren CSB kann die Gebühr mit dem Ergebnis der Formel |
| 0,5 x | festgestellter CSB | + 0,5 |
| 600 | ||
|
| vervielfacht werden. |
|
| Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad nur im Abwasser eines Teilstroms der Grundstücksentwässerungsanlage festgestellt, wird die erhöhte Gebühr nur für die in diesen Teilstrom geleitete Frischwassermenge, die durch private Wasserzähler zu messen ist, berechnet. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Feststellungen des Verschmutzungsgrads vor, kann die Gemeinde der Gebührenfestsetzung den rechnerischen Durchschnittswert zugrunde legen. |
Im Bereich der Verwaltungsgebühren sollte eine Angleichung der Wasserversorgungssatzung und Entwässerungssatzung angestrebt werden.
Daher schlägt die Betriebsleitung folgende Änderung des § 29 vor:
Aktueller Satzungstext:
| (1) | Für jedes Ablesen eines privaten Wasser- oder Abwasserzählers ist eine Verwaltungsgebühr von 2,60 € zu zahlen. |
| (2) | Für jede gewünschte Zwischenablesung einer gemeindlichen oder privaten Messeinrichtung hat der Antragsteller eine Verwaltungsgebühr von 12,80 € zu entrichten; für den zweiten und jeden weiteren Zähler ermäßigt sich die Verwaltungsgebühr auf jeweils 2,60 €. |
Neuer Satzungstext:
| (1) | Für jedes vom Anschlussnehmer veranlasste Ablesen einer privaten Wasser- oder Abwassermesseinrichtung erhebt die Gemeinde eine Verwaltungsgebühr von 15,00 €. |
| (2) | Für jede gewünschte Zwischenablesung einer gemeindlichen oder privaten Messeinrichtung hat der Antragsteller eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € zu entrichten; für den zweiten und jeden weiteren Zähler ermäßigt sich die Verwaltungsgebühr auf jeweils 3,50 €. |
neu
| (3) | Der Verwaltungsaufwand für die „Überwachung der Einleitung“ § 9 (EWS) beträgt pro Einzelfall 10,00 € und wird mit den tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten des beauftragten, staatlich anerkannten Untersuchungslabors angefordert und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig und zahlbar. |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die §§ 24, 26 und 29 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg (EWS) auf der Grundlage der Gebührenkalkulation zum 01.01.2023 zu ändern und beschließt die dem Original-Protokoll beigefügte Änderungssatzung.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 8. | Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung |
Aufgrund der klimatischen Veränderungen und auch der stetig wachsenden Anzahl der privat genutzten Pools geht der Bedarf des Trinkwassers für den menschlichen Gebrauch in den Sommermonaten nach oben, daher scheint es angebracht vorsorglich eine Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung zu erstellen, einzuführen und umzusetzen.
Der HSGB bietet hierzu eine Muster-Gefahrenabwehrverordnung über die „Einschränkungen des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“ an. Dieses Muster liegt den Gemeindewerken vor.
Es gilt die Grundaussage:
„Die Ressource Trinkwasser ist zu schützen und darf nicht verschwendet werden!“
Aktuell ist in Eschenburg noch kein Notstand zu erwarten; jedoch sollte man hier für den Ernstfall gerüstet sein. Die Sommer 2018 - 2020 waren schon extrem und es sollten entsprechende Zeichen gesetzt werden.
Der Entwurf einer Verordnung für die Gemeinde Eschenburg liegt den Gremien vor. Gem. § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Verkündigungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen ist die Verordnung wie eine Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 9. | Jahresabschluss 2012 - Feststellung |
Das Amt für Revision des Lahn-Dill-Kreises hat den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Eschenburg geprüft.
Der vorliegende Jahresabschluss besteht aus:
| 1) | der Vermögensrechnung (Bilanz), |
| 2) | der Ergebnisrechnung und |
| 3) | der Finanzrechnung. |
Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beigefügt:
| 1) | ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie |
| 2) | eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. |
Der Abschluss und der Schlussbericht des RPA sind vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen (§ 113 HGO).
Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss und entlastet den Gemeindevorstand. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes ist öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Jahresabschluss:
Das Haushaltsjahr 2012 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 176.903,09 € ab. Dieser gliedert sich wie folgt auf:
| Ordentliches Ergebnis | -120.068,03 € (Fehlbedarf) |
| Außerordentliches Ergebnis | 296.971,12 € (Überschuss) |
Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7.584.879,42 € erhöht. Diese Veränderung ergibt sich u. a. aus der Tatsache, dass im Jahresabschluss 2012 die Nettoposition ergebnisneutral berichtigt wurde sowie, aufgrund einer gesetzlichen Änderung, eine Teilauflösung der Rückstellungen aus Kreis- und Schulumlage erfolgte.
Ergebnisse / Feststellungen der Prüfung:
Es wird festgestellt, dass entgegen der Bestimmung des § 100 Abs. 1 HGO eine vorherige Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 6.861,57 € unterblieben ist. Nach § 100 Abs. 3 HGO ist ein Beschluss des zuständigen Organs bereits dann erforderlich, wenn sich abzeichnet, dass eine nicht durch Deckungsfähigkeit aufzufangende Überschreitung von Budgetansätzen droht.
Prüfungsvermerk:
Der Gemeinde wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.
Prüfungsvermerk:
Wir haben den Jahresabschluss der Gemeinde Eschenburg, bestehend aus der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2012, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 sowie den Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Eschenburg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen unter Berücksichtigung des von der Gemeinde angewandten Beschleunigungserlasses vom 30. Juli 2014 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzlage der Gemeinde Eschenburg zum 31. Dezember 2012 sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 und vermittelt der dem Jahresabschluss beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde. In allen wesentlichen Belangen steht der Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht unter Berücksichtigung des von der Gemeinde angewandten Beschleunigungserlasses vom 30. Juli 2014 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport den gesetzlichen Vorschriften und stellt die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dar. Gemäß § 128 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 HGO erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt hat.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2012 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:
Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 176.903,09 € aus.
Der Finanzhaushalt weist eine Änderung des Zahlungsmittelbestandes von 663.398,43 € aus und beträgt zum Bilanzstichtag 953.342,37 €.
Die Bilanzsumme beträgt 49.289.615,54 €.
Die Haushaltsüberschreitung von 6.861,57 € wird gemäß § 100 HGO nachträglich genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 10. | Jahresabschluss 2013 - Feststellung | VL-260/2022 |
Das Amt für Revision des Lahn-Dill-Kreises hat den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Eschenburg im beschleunigten Verfahren geprüft.
Der vorliegende Jahresabschluss besteht aus:
| 1) | der Vermögensrechnung (Bilanz), |
| 2) | der Ergebnisrechnung und |
| 3) | der Finanzrechnung. |
Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beigefügt:
| 1) | ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten sowie |
| 2) | eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. |
Der Abschluss und der Schlussbericht des RPA sind vom Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen (§ 113 HGO).
Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss und entlastet den Gemeindevorstand. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes ist öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Jahresabschluss:
Das Haushaltsjahr 2012 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem negativen Ergebnis von 1.172.016,83 € ab. Dieser gliedert sich wie folgt auf:
| Ordentliches Ergebnis | -1.264.395,10 € (Fehlbedarf) |
| Außerordentliches Ergebnis | 92.378,27 € (Überschuss) |
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Berichtsjahres wurde gem. § 24 Abs. 3 GemHVO buchungsmäßig mit dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet und der Restfehlbetrag als negatives Jahresergebnis ausgewiesen. Aus Gründen des bilanziellen Ausweises erfolgt der Vortrag des zum 31. Dezember 2013 nach Ergebnisverwendung verbleibenden Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis als Verlustvortrag auf neue Rechnung im Haushaltsjahr 2014. Die Ergebnisverwendung ist sachgerecht erfolgt.
Es wird festgestellt, dass entgegen der Bestimmung des § 100 Abs. 1 HGO keine vorherige Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 53.463,47 € erfolgt ist. Nach § 100 Abs. 3 HGO ist ein Beschluss des zuständigen Organs bereits dann erforderlich, wenn sich abzeichnet, dass eine nicht durch Deckungsfähigkeit aufzufangende Überschreitung von Budgetansätzen droht. Wir bitten um zukünftige Beachtung.
Die Haushaltsüberschreitung beruht auf einer höheren Zahlung aus der Gewerbesteuerumlage. Dies war aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen zu leisten.
Ergebnisse / Feststellungen der Prüfung:
Prüfungsurteil
An die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg:
Wir haben den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Eschenburg für das
Haushaltsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 einer verkürzten Prüfung unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts nach den Vorschriften des hessischen Gemeindehaushaltsrechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, ein Prüfungsurteil zu dem Jahresabschluss und dem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer verkürzten Prüfung abzugeben.
Wir haben die verkürzte Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen.
Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Rechenschaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Kommune nicht gibt oder die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt. Ferner ist mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch den Gemeindevorstand die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Angaben und Befragungen von Mitarbeitern der Kommune und auf analytische Beurteilungen sowie Plausibilitätsprüfungen und bietet deshalb nicht die bei einer Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die in den Prüfungsleitlinien und Prüfungshilfen des IDR niedergelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da für den vorliegenden Jahresabschluss aus den im Abschnitt 3.2 erläuterten Gründen nur eine verkürzte Prüfung erfolgt ist, können wir einen Bestätigungsvermerk gemäß den Grundsätzen zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen, die in der Prüfungsleitlinie L 260 des Institutes der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) niedergelegt sind, nicht erteilen.
Auf der Grundlage der verkürzten Prüfung sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass
der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt,
der Rechenschaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde nicht gibt oder die Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt oder
beim Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Abschlussjahres durch den Gemeindevorstand mit Ausnahme der unter den Tz. 5.3.1 dargestellten Einschränkungen die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Haushaltswirtschaft nicht beachtet wurden.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2013 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen und der Gemeindevorstand wird gemäß § 114 HGO entlastet:
| 1) | Das Jahresergebnis weist einen Fehlbedarf von 1.172.016,83 € aus. |
| 2) | Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbestand von 1.470.785,24 € zum Bilanzstichtag aus. |
| 3) | Die Bilanzsumme beträgt 49.487.367,10 €. |
| 4) | Die Haushaltsüberschreitung von 53.463,47 € wird gemäß § 100 HGO nachträglich genehmigt. |
| 5) | Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
| Abstimmungsergebnis: | |
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 11. | Wahl der Mitglieder für die Kommission Zukunft |
Für die neu gebildete Kommission Zukunft sind drei Mitglieder aus der Gemeindevertretung zu wählen. Die Fraktionen waren aufgerufen, jeweils ein Mitglied pro Fraktion für den Wahlvorschlag zu benennen.
Folgende Gemeindevertreter wurden benannt:
| CDU-Fraktion | Peter Hermann |
| SPD-Fraktion | Katrin Schwehn |
| FWG-Fraktion | Jannis Steinle |
Beschluss:
Diesem Wahlvorschlag stimmt die Gemeindevertretung gemäß § 55 Abs. 2 HGO zu.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 12. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Stietefeld“, OT Roth |
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Körperschaftsmitglied betroffen.
In der Gemeindevertretersitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) wurde über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u. a. beschlossen, dass das Gebiet in der Gemarkung Roth, Stietefeld als Lückenschluss im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist.
Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Um das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB für diese Erweiterungsfläche anwenden zu können, ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 zu fassen. Dieser Aufstellungsbeschluss setzt lediglich das förmliche Planaufstellungsverfahren in Gang.
Die derzeit drei Eigentümer/Miteigentümer in dem ca. 3.500 m² großen Plangebiet sind bereit, ihr Grundstück bzw. einen Teil für die angestrebte Bauleitplanung an die Gemeinde zu veräußern. Derzeit werden die notariellen Kaufangebote mit den Eigentümern abgeschlossen.
Es könnten vier bis fünf Baugrundstücke entstehen.
Nach Abschluss der notariellen Kaufangebote kann es während dem gesamten Bauleitplanverfahren zu unerwarteten Planungshindernissen kommen, die eine Ausweisung des Gebietes als Bauland behindern oder ganz scheitern lassen können!
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stietefeld“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Roth nach § 13 b BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 13. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Auf den Zäun“, OT Eiershausen |
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Körperschaftsmitglied betroffen.
In der Gemeindevertretersitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) wurde über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u. a. beschlossen, dass das Gebiet „An der Zäun“ in der Gemarkung Eiershausen, Ortseingang im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist.
Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet teilweise als Kleingarten, bestehende Wohnbaufläche und Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen (siehe Liegenschaftsauszug). Um das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB für diese Erweiterungsfläche anwenden zu können, ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 zu fassen. Dieser Aufstellungsbeschluss setzt lediglich das förmliche Planaufstellungsverfahren in Gang.
Derzeit werden die Eigentümer/Miteigentümer im nachstehenden Plangebietsentwurf angeschrieben und über die mögliche Erweiterung informiert. Gleichzeitig wird bei den Eigentümern/Miteigentümer nachgefragt, ob sie bereit wären, ihr Grundstück an die Gemeinde gemäß der Baulandrichtlinie zu veräußern. In diesem Zuge werden die Eigentümer/Miteigentümer ebenfalls zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um noch evtl. offene Fragen zu klären. Diese Informationsveranstaltung ist für Mittwoch, dem 05.10.2022 im Dorfgemeinschaftshaus Eiershausen geplant.
Als Ankaufswert wird das bestehende unabhängige Wertermittlungsgutachten vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Lahn-Dill-Kreises für das geplante, jedoch nicht umsetzbare Baugebiet „Am Nussbaum“, Gemarkung Eiershausen zugrunde gelegt. Dieses unabhängige Gutachten sieht einen Ankaufswert von 21,00 €/m² vor.
Ob das gesamte Gebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen werden kann, stellt sich im weiteren Verfahren heraus. Wichtig hierbei ist vorerst, dass der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, um das beschleunigte Verfahren anwenden zu können. Das Plangebiet kann nach der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes verkleinert werden, je nachdem, wie erfolgreich die Eigentümerverhandlungen abgeschlossen werden können. Hingegen eine Erweiterung des Plangebietes wäre nur unter Aufhebung des Beschlusses möglich. Aufgrund dessen wird das Plangebiet in der nachfolgenden Übersichtskarte großzügig gefasst.
Bei der derzeitigen Planfläche handelt es sich um ca. 5.800 m² mit 57 Flurstücken und derzeit 55 Eigentümer/Miteigentümer. Im Plangebiet sind lediglich zwei Flurstücke sowie die Wegeparzellen im Gemeindeeigentum. Es könnten neun bis zehn Baugrundstücke entstehen.
Nach Abschluss der notariellen Kaufangebote kann es während dem gesamten Bauleitplanverfahren zu unerwarteten Planungshindernissen kommen, die eine Ausweisung des Gebietes als Bauland behindern oder ganz scheitern lassen können!
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf den Zäun“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Eiershausen nach § 13 b BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 14. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „In der Hager“, OT Wissenbach |
Es wird auf einen evtl. bestehenden Interessenwiderstreit nach § 25 HGO hingewiesen.
Hiervor ist kein Körperschaftsmitglied betroffen.
In der Gemeindevertretersitzung am 23.09.2021 (3. Sitzung) wurde über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung weiterer Wohnbaugrundstücke beraten und u. a. beschlossen, dass das Gebiet in der Gemarkung Wissenbach, In der Hager, als Lückenschluss im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zu entwickeln ist.
Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet teilweise als geplante Wohnbaufläche und Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen (siehe Liegenschaftsauszug). Um das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB für diese Erweiterungsfläche anwenden zu können, ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 zu fassen. Dieser Aufstellungsbeschluss setzt lediglich das förmliche Planaufstellungsverfahren in Gang.
Da sich die Eigentümerverhandlungen zum Teil schwierig gestaltet haben, wurde vorerst festgelegt, dass das Plangebiet um die landwirtschaftliche Fläche erweitert wird. Den derzeitigen Stand der Eigentümerverhandlungen kann dem Liegenschaftsauszug entnommen werden. Ob das gesamte Gebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen werden kann, stellt sich im weiteren Verfahren heraus. Wichtig hierbei ist vorerst, dass der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, um das beschleunigte Verfahren anwenden zu können. Das Plangebiet kann nach der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes verkleinert werden. Hier sind die weiteren Grundstücksverhandlungen sowie die ornithologische Kartierung im Jahr 2023 abzuwarten.
Hingegen eine Erweiterung des Plangebiets wäre nur unter Aufhebung des Beschlusses möglich. Aufgrund dessen wird das Plangebiet in der nachfolgenden Übersichtskarte großzügig gefasst.
Bei der derzeitigen Erweiterungsfläche handelt es sich um ca. 18.200 m² mit 18 Flurstücken und derzeit 29 Eigentümern/Miteigentümern. Im Plangebiet befinden sich lediglich die Wegeparzellen im Gemeindeeigentum. Es wurden noch keine notariellen Kaufangebote mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Es könnten 18 - 20 Baugrundstücke entstehen.
Nach Abschluss der notariellen Kaufangebote kann es während dem gesamten Bauleitplanverfahren zu unerwarteten Planungshindernissen kommen, die eine Ausweisung des Gebietes als Bauland behindern oder ganz scheitern lassen können!
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Hager“ in der Gemarkung Eschenburg, Ortsteil Wissenbach nach § 13 b BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht. Das Plangebiet soll gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 15. | Beteiligungsmöglichkeiten der Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft |
Der Gemeindevertreter Gerd Müller verlässt gemäß § 25 HGO den Sitzungsraum.
Die Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft eG (www.ldb-energiegenossenschaft.de) bietet ihren Mitgliedern für das Projekt „II. Bauabschnitt Solarpark Salzbödetal“ eine Beteiligung an, das von der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH betrieben wird.
Die Beteiligung der Genossenschaft ist zum 01.01.2023 in einer Höhe von 60.000 € vorgesehen, die als Nachrangdarlehen bei den Genossenschaftsmitgliedern eingesammelt werden. Die Laufzeit des Nachrangdarlehensvertrages ist auf 5 Jahre begrenzt und läuft mit Ablauf des 31.12.2027 aus. Die Mitglieder können ein Nachrangdarlehen in der Höhe von 1.000 € bis 2.000 € zeichnen. Eine feste Verzinsung der Einlagen, unabhängig vom tatsächlichen Solarertrag, wird für die gesamte Laufzeit mit 2,0 % zugesichert. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt bis zum Ende des I. Quartals des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres.
Der Aufsichtsrat der Lahn-Dill-Bergland Energiegenossenschaft hat am 19.08.2022 einer finanziellen Beteiligung zugestimmt. Den Mitgliedern wird es zu den o. a. Konditionen empfohlen.
Eine solche Beteiligung kann unter den folgenden Gesichtspunkten empfohlen werden.
| 1. | Eine grundsätzliche Beteiligung, weil es „unsere“ GmbH, „unsere“ Genossenschaft und somit „unsere“ Projekte sind. |
| 2. | Auch wenn Nachrangdarlehen keine hohe Rendite abwerfen, lassen sich dadurch Erträge erzeugen, die nicht dem Kommunalen Finanzausgleich unterliegen. Solche ungeschmälerten Erträge lassen sich nachhaltig, z. B. in der Vereinsförderung einsetzen. |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Beteiligung in Höhe von 2.000 € an dem Projekt. Die Mittel sind über den Nachtragshaushalt darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 16. | Straßenbau „Unterm Klein-Loh“, OT Hirzenhain |
Für die anstehende grundhafte Erneuerung der Straße „Unterm Klein Loh“ hat am 05.09.2022 der Gemeindevorstand mit den Anliegern und am 19.09.2022 mit den Vorsitzenden der Fraktionen der Gemeindevertretung gesprochen.
Demnach ist die Situation wie folgt zusammenzufassen:
Bei der Straße „Unterm Klein Loh“ handelt es sich um eine Gemeindestraße mit einer Länge von 225 m und einer mittleren Breite von 7,50 m
Der zurzeit vorhandene „Baustraßenzustand“ ist dringend endauszubauen bzw. zu erneuern
Im Prinzip ist hier ein Straßenendausbau erforderlich, der nach dem Erschließungsbeitragsrecht abzurechnen wäre. Da aber die Gemeindevertretung Hirzenhain 1967 die Fertigstellung der Straße festgestellt und Erschließungsbeitragsbescheide angefordert hat, kann die Maßnahme nur als grundhafte Erneuerung (Straßenbeitragsrecht) erfolgen, obwohl der erhöhte Aufwand einem „Endausbau“ entspricht.
Es summieren sich viele ungünstige Faktoren wie:
Aufgrund der stattgefundenen Anliegerversammlungen und Beschlüsse wurde das Projekt öffentlich ausgeschrieben und der Auftrag an die Fa. Hönig & Müller zum Angebotspreis von 201.386,95 Euro erteilt. Sollte das Projekt verschoben oder zurückgestellt werden, steht der Firma ein Ersatzanspruch von 15-20% der Auftragssumme (= 30.000 bis 40.000 €) zu.
Unabhängig vom Straßenbau werden die Gemeindewerke die geplante Kanalbaumaßnahme umsetzen. Günstiger ist es immer, solche „Pakete“ umzusetzen.
Die Verwaltung hat als einzige kostenmindernde Alternative die Ausweisung eines Baugebietes talseitig der Straße vorschlagen können. Die aktuellen Gegebenheiten zeigen jedoch auch für diese Alternative aus folgenden Gründen keine Erfolgsaussichten mehr:
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| a. | Für die evtl. entstehenden 10-12 Bauplätze kann kein Bedarf nachgewiesen werden. Auf der Bauplatzbewerberliste der Gemeinde Eschenburg ist für den OT Hirzenhain kein Bewerber gelistet. |
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| b. | Alle sieben Grundstückseigentümer der talseitig angrenzenden Wiesengrundstücke wurden schriftlich angefragt, ob sie ihr Grundstück für die Erschließung eines evtl. Baugebietes an die Gemeinde veräußern würden (Gesamt: ca. 6.350 qm). Lediglich zwei Grundstückseigentümer haben Verkaufsbereitschaft mitgeteilt. |
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| c. | Aufgrund der jüngsten Erfahrungen ist davon auszugehen, dass auch hier der Artenschutz der Genehmigung eines Bebauungsplanes entgegenstehen wird. |
Ein Aussetzen oder Verschieben des Projektes, wie von der Bürgerinitiative gewünscht, wird an der Sachlage nichts ändern. An dem geplanten Ausbau (B = ca. 5,1 m), mit dem die technischen und rechtlichen Vorgaben noch eingehalten werden können, ließe sich der Umfang des Projektes nur begrenzen und die Belastung der Anlieger senken, wenn die Gemeindevertretung folgenden Änderungen in der Vorgehensweise zustimmt:
Die Gremien der Gemeinde Eschenburg danken dem Ortsbeirat Hirzenhain, der in diesem kniffligen Fall der Straßensanierung seine Vermittlung angeboten hat. Den Anliegern keiner anderen Straße in Eschenburg ist soviel Gehör geschenkt geworden. Auch der nun vorliegende Kompromiss-Vorschlag ist dieser Vermittlung zu verdanken. Gemeindevorstand und Gemeindevertretung widersprechen Kritik, die von einzelnen Anliegern und unbeteiligten Dritten verbreitet worden ist.
Bürgermeister Konrad informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder, dass der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag zur Annahme empfiehlt:
„Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Straße „Unterm Klein Loh“ mit der Anlage eines Gehweges. Auf eine Stützmauer soll nach Möglichkeit verzichtet werden. Die Ratenzahlung soll in begründeten Ausnahmefällen auf 30 Jahre verlängert werden.“
Aus der Gemeindevertretung wird von einigen Gemeindevertretern folgender Antrag gestellt, durch den Gemeindevertreter Paul Cyris formuliert:
„Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Straße „Unterm Klein Loh“ ohne Anlage eines Gehweges. Auf eine Stützmauer soll nach Möglichkeit verzichtet werden. Die Ratenzahlung soll in begründeten Ausnahmefällen auf 30 Jahre verlängert werden.
Bei einem Ausbau ohne Gehweg bekräftigt die Gemeindevertretung, dass es sich um einen einmaligen Ausnahmefall handelt.“
Beschluss:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung lässt über den weitergehenden Antrag des Gemeindevorstandes zuerst abstimmen.
Diesem Antrag wird zugestimmt.
Damit ist der Antrag des Gemeindevorstandes zum Ausbau der Straße „Unterm Klein Loh“ angenommen.
Eine Abstimmung über den Antrag aus der Gemeindevertretung entfällt somit.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 17. | Feuerwehrgerätehaus Simmersbach |
Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen.
| Anträge der Fraktionen |
| 18. | Antrag der FWG-Fraktion - Heizöl-Sammelbestellung |
Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen.
| 19. | Antrag der CDU-Fraktion - Defibrillatoren |
Der Antrag lautet:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Kosten für die Anschaffung von Defibrillatoren für alle Eschenburger Ortsteile zu ermitteln und einen entsprechenden Betrag in den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2023 einzuplanen. Die Geräte sollen an zentralen Stellen im Ort aufgestellt werden und den Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Von Seiten der SPD-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass sie diesen Antrag unterstützen. Sie bitten darum, dass die Defibrillatoren für Veranstaltungen genutzt werden können.
Dieser Vorschlag wird von Seiten der CDU-Fraktion gut geheißen.
Beschluss:
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ende der Sitzung: 19:50 Uhr
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer |
| Hans-Otto Hermann | Rainer Deutsch |
zur Sitzung der Gemeindevertretung am 06.10.2022
| 1. | Eschenburg hilft…Wohnraum für Flüchtlinge zu finden: Wir haben vom Lahn-Dill-Kreis die erste Zuweisung von Flüchtlingen erhalten. Bislang lebten hier 189 Flüchtlinge, die vom Kreis in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht oder privat untergekommen waren. Nach der Anmeldung im Rathaus hilft uns das Ankunftszentrum der FeG-Auslandshilfe in Wissenbach. Wir möchten direkt im Anschluss Wohnraum bei Familien, in leerstehende Wohnungen und Häusern finden, bevor Dorfgemeinschaftshäuser und Mehrzweckhalle bezogen werden müssen. Dafür bitte direkt melden beim buergermeister@eschenburg.de per E-Mail. Unter www.eschenburg.de/hilft gibt es weitere Informationen im Internet. |
| 2. | Energie-Sparen und Gasmangel-Lage: Fortlaufend informiert sich der Gemeindevorstand über die „brennenden“ Themen anhand Vorlagen wie der Energiesicherungsverordnung, dem LDK-Maßnahmenplan zur Energieeinsparung und Notfallplan für Gasmangellage. Unabhängig vom Gas sind in Eiershausen der Komplex aus Feuerwehrgerätehaus, Dorfgemeinschaftshaus und Kita, der mit einer Pellets-Heizung im Nahwärmeverbund geheizt wird, und das DGH Hirzenhain. Bei der Sanierung wird nun noch eine wichtige Stromeinspeisung geschaffen, mit der DGH, Schule und Turnhalle im Notfall als „Wärmeinsel“ in Betracht kommt. Hier läuft das BHKW mit Heizöl. |
| 3. | Zusammenarbeit für Gesundheitsversorgung: In die Landarztnetz Lahn-Dill GmbH (www.landarztnetz.de) wird der Verein „A.N.R. Arztnetz für die Region Lahn-Dill“ (www.anr-lahndill.de) als Gesellschafter eintreten. Diese Kombination kann die Kooperation von Kreis, Klinik und Kommunen mit interessierten Ärzten bilden. Deshalb wird der Lahn-Dill-Kreis gebeten, mit der Landarztnetz GmbH ein Gesundheitszentrum für Eschenburg und Dietzhölztal zu initiieren. Wie im Ältestenrat erörtert, sollen Gremien-Gespräche von Eschenburg und Dietzhölztal weitere Kooperationsmöglichkeiten der Kommunen prüfen. |
| 4. | Glasfaser-Ausbau bringt Eschenburg nach vorne: Für den vollkommenen Vollausbau des Lahn-Dill-Kreises gibt es derzeit keinen Ausbaupartner, hat die Ausschreibung der Breitband-Initiative ergeben. Deshalb wird der frühe Ausbau mit der Telekom und GlasfaserPlus weithin als Glücksgriff gesehen. Weitere Informationen unter www.eschenburg.de/glasfaser im Internet. Interessenten wenden sich an ihren Anbieter oder an die Telekom: |
|
| • | Telekom Shop Dillenburg, Hauptstr. 90, 35683 Dillenburg, (02771) 800233 |
|
| • | Telekom Partner Expert Klein Dillenburg, Herwigstr. 30, 35683 Dillenburg |
|
| • | Telekom Partner Radio Weller, Hauptstr. 101, 35745 Herborn |
|
| • | www.telekom.de/glasfaser und |
|
| • | Kundenservice Privatkunden 0800 2266 100 (kostenfrei) |
| 5. | Energiesprechstunde im Rathaus: Die Termine sind begehrt. Jetzt anmelden für den letzten Termin im Jahr, das ist der 5. Dezember. Zusammen mit der Verbraucherzentrale Hessen wird im Rathaus eine kostenlose Energieberatung angeboten. Jeden ersten Montag im Monat ab 14 Uhr gibt Energieberater Bernd Schütz Tipps zum Sparen und Sanieren. Die Anmeldung erfolgt während der Dienstzeiten telefonisch über die Zentrale (02774) 915-0. | |
| 6. | Offene Projektgruppe Vereins-Zukunft: Um einen Erfahrungsaustausch unter Ehrenamtlichen zu bündeln und eine Plattform zu bieten, hat Bürgermeister Götz Konrad am 13.09.2022 das Bürger-Forum online genutzt, um die Vereine in Eschenburg direkt anzusprechen und einzuladen. Unter dem Thema "Zukunft der Vereine - Vereine der Zukunft" gab es zwei wichtige Impulse: Timo Heck von der VR Bank Lahn-Dill eG stellte die Crowdfonding-Aktion „Viele schaffen mehr“ vor. Karin Buchner vom Freiwilligenzentrum Mittelhessen e.V präsentierte für die digitale Vereinsarbeit das Portal meine.engagierteregion.de. Diese Plattform soll nun auch genutzt werden, um dort eine offene Projekt-Gruppe „Vereins-Zukunft Eschenburg“ zu starten. Interessenten an einer Zusammenarbeit können sich melden unter zukunft@eschenburg.de per E-Mail. | |
| 7. | Dietzhölztalbahn ist fürs Land uninteressant: In einer vom Arbeitskreis der Aufgabenträger und des Landes Hessen zum Potenzial stillgelegter Strecken (AK Reaktivierung) vorgelegten Übersicht zur Reaktivierung von Schienenstrecken für | |
| den Personennahverkehr in Hessen wird unter Ziffer 4.7 des Berichts die Dietzhölztalbahn explizit bearbeitet. Der Arbeitskreis sieht die Dietzhölztalbahn als nicht reaktivierbar an. Er weist darauf hin, dass diese in einer nächsten Betrachtung sogar aus der Übersicht der zur Reaktivierung möglichen Strecken gänzlich herausgenommen wird. | ||
| 8. | „Baby-Baum“ am 19. November im „Bürgerwald“ selbst pflanzen: Zur laufenden Spendenaktion für den „Bürgerwald“ kommt am 19.11.2022 von 10 bis 13 Uhr eine Pflanzaktion. Hierbei können nicht nur Spender selbst pflanzen, sondern für die Neugeborenen des Jahres können deren Familien auf Kosten der Gemeinde einen „Baby-Baum“ pflanzen. Um die Aktion planen zu können, wird um Anmeldung bis zum 17.11. um 12 Uhr an die Adresse r.deutsch@eschenburg.de gebeten. Etwa 5 € kostet das Pflanzen und die Pflege für einen neuen Baum. Die Gemeinde sammelt Spenden „Bürgerwald Eschenburg“ auf den Konten DE07 5176 2434 0062 0109 08 bei der VR Bank Lahn-Dill eG oder DE59 5165 0045 0000 0022 20 bei der Sparkasse Dillenburg oder info@eschenburg.de bei Paypal. Die Debitoren-Nummer „357130“ beinhaltet die Postleitzahl und den Neuanfang bei „Null“ an vielen Stellen. Mehr unter www.eschenburg.de/buergerwald im Internet. | |
| 9. | Thema Wiederbewaldung im Visier: Für die Neuverpachtung der Jagdreviere ab 2023 hat die Jagdgenossenschaft Eschenburg bereits jetzt das Thema Wiederbewaldung in den Fokus gestellt und zielt mit den Jagdpächtern die Zusammenarbeitet daraufhin ab. | |
| 10. | Jagdpacht verteilt: 36.000 € der Jahres-Jagdpacht werden verteilt an die Haubergsgenossenschaft Eibelshausen (3.255 €), Interessentenwaldgemeinschaft Roth (1.071 €) und die Gemeinde Eschenburg (31.673 €) für Wegebau und Forstwirtschaft | |
| 11. | Brennholz-Preise 2023: Bei der Gemeindeverwaltung kann für das Jahr 2023 wieder Brennholz zum Kauf angemeldet werden. Solange der Vorrat reicht wird nur Holz angegeben, das bei Verkehrssicherungsmaßnahmen und Sanitärhieben anfällt. Eine Abgabe von Brennholz erfolgt nur an Eschenburger für den Eigenbedarf (maximal 10 Festmeter). Brennholz in langer Form gerückt am Weg (Industrieholz) Nadelholz (Fichte): 45,00 € pro Festmeter inkl. MwSt., Hartlaubholz (Buche/Eiche/Ahorn/Esche): 75,00 € pro Festmeter inkl. MwSt. Bestellung bei Rainer Deutsch, E-Mail: r.deutsch@eschenburg.de, Telefon 02774 915-302. | |
| 12. | Keine „Mondpreise“ für Wiesen: Für Erweiterung des Gewerbegebiets Rommelsberg sind 7 € Ankaufwert ermittelt worden vom Gutachterausschuss. Was zu diesen Modalitäten nicht unter Vertrag genommen werden kann, bleibt grüne Wiese, ist Beschluss der Gremien. Andere Vorstellungen zum Preis oder zum Procedere können nicht berücksichtigt werden. | |
| 13. | Pool-Pachtmodell für Energie-Projekte: Für die Projekte unserer Lahn-Dill-Bergland Energie-GmbH und unserer Energiegenossenschaft gibt es ein Pachtmodell im „Pool“, wo alle Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Windpark-Planungen am Galgenberg und am Mattenberg. Bei einer interkommunalen Zusammenarbeit mit breiter Bürgerbeteiligung können deshalb auch keine Fantasiepreise gezahlt werden. | |
| 14. | Baulandentwicklung in den Ortsteilen: Neben einem zentralen Baugebiet in Eibelshausen betreiben wir Eigenentwicklung in allen Ortsteilen. Durch Arrondierungen und Lückenschlüsse können neue Bauplätze geschaffen werden in Wissenbach (bis zu 20 in der Hager), Eiershausen (bis zu 10 „Auf der Zäun), aufm Roth (bis zu 5 Bauplätze im Stietefeld) und in Hirzenhain (3-4 auf dem Löhchen), wenn die Eigentümer mit Gutachterwert und Ablauf einverstanden sind. | |
| 15. | Endlich wieder Markt in Eibelshausen: Am Sonntag (9. Oktober) und Montag (10. Oktober) ist endlich wieder Markt in Eibelshausen. Von der Kirche bis zum Marktplatz und in den angrenzenden Straßen wird wieder allerhand angeboten, was es nur hier gibt. Bei den Fahrgeschäften bestimmen „Scheibenwischer“ und zwei Kinderkarussells das Geschehen. Der „Rummel“ ist zwar kleiner als noch vor der zweijährigen Zwangspause, aber endlich trifft man sich wieder beim Bummel durch Eibelshausen. Mit mehr als 60 Händlern und Akteuren startet das „Made“ wieder. Los geht es am Sonntag um 10 Uhr mit einem gemeinsamen Gottesdienst in der evangelischen Kirche. Die Predigt hält Pastor Tobias Hild, der aus Eibelshausen stammt. Musik kommt vom Chor „In/m Takt“. Von 13 bis 18 Uhr ist „verkaufsoffen“ und die Geschäfte in der ganzen Gemeinde können öffnen. | |
| 16. | „Made in Eschenburg“ für Vereine und Firmen: Das ursprüngliche Konzept, aus der Traditionsveranstaltung ein Eschenburger-Erlebnis zu gestalten, wird beim Neustart nicht umgesetzt, sondern soll danach mit Vereinen und Firmen besprochen werden. Bühnenprogramm und Vorstellung der Vereine sowie thematische Ausstellungen des Gewerbes sind in der neugestalteten Mitte denkbar. Das Konzept der Markt-AG soll deshalb mit interessierten Vereinen und Firmen weiter fortgeführt werden. Mehr Infos unter www.eschenburg.de/made im Internet. | |
| 17. | „Mehr Spielplätze“ beim Bürger-Forum online: Wegen Eltern-Nachfragen wird beim nächsten „Bürger-Forum online“ am 02.11.2022 der Beginn auf 17 Uhr gelegt. „Mehr Spielplätze“ ist dann das Thema, wie jüngst im Kultur- und Sozialausschuss beraten wurde. Gesucht werden Ideen, Sponsoren und „Paten“ für die 22 Spielplätze und 3 Bolzplätze, aber auch Visionen für neue Attraktionen - und das für alle Altersklassen. Die Zugangsdaten zum Forum sind zu finden unter www.eschenburg.de/forum im Internet über die Links zu der jeweiligen Veranstaltung oder können unter der Adresse zukunft@eschenburg.de per E-Mail angefordert werden. | |
| 18. | Gehaltserhöhung für Nebenbeschäftigte: Durch eine Stufensteigerung und die Möglichkeiten der 520-Euro-Jobs werden Nebenbeschäftigungen attraktiver. 14,67 € Stundenlohn erhalten alle Nebenbeschäftigten der Gemeinde Eschenburg, die Verbände wollen nachziehen. Denn Nebenbeschäftigte werden aktuell nicht nur gesucht für DGH Roth, Friedhof Roth und Friedhof Simmersbach, sondern immer auch im Schwimmbad, in der Aufsicht und beim Service. Informationen in der Personalabteilung und unter www.eschenburg.de/stellen im Internet. | |
| 19. | Fließpfadkarten lassen auf sich warten: Zum Arbeitsfluss in Wiesbaden: Wir hatten am 02.09.2021 für die Gemeinde Eschenburg eine Fließpfadkarte bestellt, die eine erste Orientierung für Starkregen und Hochwasserschutz bieten soll. Am 27.10.2021 hat das HLNUG geantwortet, dass Sie uns aufgrund der Vielzahl an Anträgen unsere Karte erst im Frühjahr 2022 liefern können. Im Herbst 2022 heißt es nun, dass mit der Karte nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen ist. Die Behörde ist gerade bei der Bearbeitung der 70. Anfrage. Eschenburg liegt auf Platz 142. | |
Die Neugestaltung des Ortskerns geht gut voran, kann aber aufgrund fehlender Materiallieferungen in diesem Jahr nicht abgeschlossen werden. Dafür hat sich ein privater Investor und Betreiber für eine Elektro-Ladesäule im Ortskern gefunden.
Der Straßen- und Leitungsbau in der „Oberen Hosbachstraße“ ist abgeschlossen.
Der Straßenbau in der Rehgartenstraße ist vollendet.
Der Bau einer barrierefreien Haltestelle und der Gehwegausbau an der Holderbergschule ist in den Ferien geschafft worden.
Das „Rütsche-Wäldchen“ (258 m²) wird nicht verkauft, sondern in einer Patenschaft von Nachbarn gepflegt.
Für das Bürgerhaus in Eibelshausen konnte ein Hausmeister gefunden werden, noch vor der „Gehaltserhöhung“ für Nebenbeschäftigte.
Mit dem Straßen- und Leitungsbau „Unterm Klein Loh“ wird in der kommenden Woche (41. KW) begonnen von der Fa. Hönig + Müller.
2Die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Dorfgemeinschaftshaus sind Anfang der Woche gestartet worden. Durch Preissteigerungen werden rd. 120.000 € Kosten erwartet, die aber durch Einsparungen und viel Eigenleistung von Ortsbeirat und Vereinen weitestgehend ausgeglichen werden, so dass keine Mehrkosten entstehen.
Für das nahezu brach liegende Gartenland „Auf dem Löhchen“ beginnt das Umlegungsverfahren nach §§ 45 - 79 BauGB, damit hier in der Ortsmitte Bauplätze entstehen können.
Nach dem Verkauf des Bauplatzes Bussardstraße 14 stehen hier noch 5 Bauplätze zur Verfügung.
Das Gewerbegebiet kann Glasfaser-Kabel erhalten dank einer Förderung von Bund und Land. Für den „Gigabitfähigen Ausbau einer schwer erschließbaren Einzellage“ erhält die Gemeinde eine 90 %ige Förderung (bis zu 81.000 €), um die rund 2,5 Kilometer Kupferrohr durch ein Leerrohr für Glasfaser zu ersetzen. Mit Hessen Forst und den angesiedelten Firmen konnte Einigkeit über Gestattungsvertrag und Eigenanteil der Kosten erreicht werden. Somit kann dieses Projekt - mit Vorlauf - für das nächste Jahr geplant werden.
Nach einem Termin bei der Regionalplanung des Regierungspräsidiums wird eine völlige Neugestaltung der Nahversorgung geplant. Der neue Eigentümer des Einkaufzentrums im Seifen plant dort die Ansiedlung eines Vollsortimenters und eines Drogeriemarktes. Dabei soll das gesamte Einzelhandels-Ensemble zukunftsfähig gestaltet werden.
Wie im Bauausschuss erläutert, konnte in der Oberen Lenzstraße ein neuer möglicher Standort für ein Feuerwehrgerätehauses gefunden werden. Wegen naturschutzrechtlicher Nachteile ist der bisher favorisierte Platz am Dorfweiher nicht so leicht umzusetzen. Für den Gewerbestandort in der Oberen Lenzstraße stehen nun nach Gutachten, Gesprächen und ersten Gremien-Beratungen Prüfungen an, ob der Standort für den Brandschutz in der Gemeinde Eschenburg entwickelt werden kann.
Für die Abrechnung der grundhaften Erneuerung der Feldstraße im Jahr 2021 stehen insgesamt 159.061,66 € an Kosten an. Das ist günstiger als vor dem Bau geschätzt (rd. 177.000 €). Der Straßenbeitrag, der nun von den Anliegern angefordert wird, fällt mit 5,45 € günstiger aus als vorher berechnet.
Die Wagner Möbel Manufaktur GmbH & Co.KG bereitet den Bauantrag vor für das Hotel, das sie im Gewerbegebiet Heerfeld bauen und betreiben möchte. Die Firma aus Mindelheim baut nicht nur Möbel, sondern betreibt eine Kette mit Hotels (https://mnhotel.de). Auf dem rund 2.600 m² Grundstück unter der Hochspannungsleitung - zwischen Autolackierer Müller und der Firma PORR - soll im ersten Halbjahr des nächsten Jahres gebaut werden.
Der Achenbacher Weg konnte endlich saniert werden - und das mit einer hohen Förderung als Rad- und Wirtschaftsweg (65 % Zuschuss). Bei der vorherigen Ausschreibung war die Firma Bernshausen Bau (Bad Laasphe) mit 156.737 € günstigster Anbieter unter elf Firmen. Die teuerste Offerte war fast doppelt so teuer.
Der Männergesangverein „Harmonie“ Roth betreibt und vermietet die Schutzhütte, um hieraus die Kosten für Dirigent und Noten zu erwirtschaften. Um die herrlich gelegene Hütte besser vermieten zu können, will der MGV modernisieren. Dafür erhält er nicht nur unsere grundsätzliche Zustimmung, sondern harmonische Hilfe von allen Seiten.
Der Austausch der Trinkwasserversorgungsleitung in der Eiershäuser Straße ist abgeschlossen.
Die Kanalbauarbeiten in der Bahnhofstraße im OT Hirzenhain/Bhf. werden bis Ende der Woche fertig sein.
Das Betriebsgebäude einschl. der Druckminderanlage in der Bahnhofstraße Hirzenhain/Bhf. ist fertiggestellt und in Betrieb.
Die Erneuerungsarbeiten an Abwasser- und Trinkwasserleitungen in der Ortsdurchfahrt Hirzenhain werden in Verbindung mit der grundhaften Erneuerung der Kreisstraße in dieser Woche abgeschlossen.